Staat seines Aufenthaltsorts nicht angehörte, nichts andres übrig, als ihn aus dem Staatsgebiet in seinen Heimatstaat
zu verweisen. Für diesen
Fall blieben der zur Zeit des frühern
DeutschenBundes von den deutschen
Staaten abgeschlossene
Gothaer Vertrag
vom und die
Eisenacher Konvention vom welche die Ausführungsbestimmungen zu dem
erstern enthält, maßgebend. Das norddeutsche Bundesgesetz vom über den
Unterstützungswohnsitz (s. d.) regelte
die Fürsorgepflicht für das Gebiet des Norddeutschen
Bundes in einheitlicher
Weise, so daß nunmehr die von
Gemeinde zu
Gemeinde
ohne Rücksicht auf die
Staatsangehörigkeit erfolgt. Dies
Gesetz ist auch auf Südhessen,
Baden
[* 2] und
Württemberg,
[* 3] nicht aber auf
Bayern
[* 4] und
Elsaß-Lothringen
[* 5] ausgedehnt, so daß im
Verhältnis dieser beiden Staatskörper zu den übrigen deutschen
Staaten die Bestimmungen jener
Verträge noch maßgebend sind, für
Elsaß-Lothringen durch Vermittelung des dort eingeführten
Freizügigkeitsgesetzes.
Als Strafmittel kommt die Ausweisung, wie
oben ausgeführt, im modernen
Strafrecht nur noch gegen
Ausländer vor,
und so statuiert denn auch das
Reichsgesetz vom betreffend den
Orden
[* 6] der
Gesellschaft Jesu, die von
Jesuiten aus dem
Bundesgebiet nur dann, wenn sie
Ausländer sind. Das
Reichsgesetz vom betreffend die Verhinderung der unbefugten
Ausübung von Kirchenämtern, verstößt freilich gegen den an die
Spitze gestellten
Grundsatz. Denn nach
ebendiesem
Gesetz kann auch ein inländischer
Geistlicher oder ein andrer Religionsdiener, welcher durch gerichtliches
Urteil
aus seinem
Amt entlassen ist und sich gleichwohl dies
Amt anmaßt oder dasselbe thatsächlich ausübt, aus dem Bundesgebiet
ausgewiesen werden. Es ist jedoch zur Wahrung jenesPrinzips in diesem
Gesetz ausdrücklich bestimmt, daß
ein solcher
Geistlicher durch
Verfügung der Kontrollbehörde seines Heimatstaats der
Staatsangehörigkeit verlustig erklärt
(sogen. Expatriierung) und dann erst ausgewiesen werden kann.
das in den
MonatenNovember bis März zuweilen stattfindende
Absterben des Wintergetreides,
der Winterölfrüchte und der Kleesaaten, tritt am stärksten in feuchten Gebirgsgegenden auf, bei wechselnder
Witterung,
im Spätwinter, bei starkem
Frost ohne
Schnee,
[* 10] in
Niederungen und auf bindigem, leicht auch im
Sommer in
Risse und
Sprünge berstendem
Boden. Die ausdehnende
Gewalt des gefrierendenWassers sprengt die Bodenteilchen auseinander, die Sonnenwärme
um die Mittagszeit bewirkt ein Senken des durch den
Frost gehobenen
Bodens; je öfter aber
Heben und Senken wechseln, um so
mehr zerreißen die
Wurzeln, und die Pflänzchen werden gehoben, bis sie schließlich obenauf zu liegen kommen und zu
Grunde
gehen.
Entwässerung durchDrainage,
[* 11] Wasserfurchen und tiefe Bearbeitung des
Bodens, wodurch die
Wurzeln der
Pflanzen
sich stärker entwickeln, beugen dem am besten vor. Dünne
Saat (Drillkultur) kann bei allen
Pflanzen helfen, welche bei starker
Blattentwickelung erfrieren, da dadurch die
Entwickelung verlangsamt wird. Bei allen
Gewächsen, die eine starke Pfahlwurzel
treiben, ist das Auswintern weit weniger die
Folge des Zerreißens und Bloßlegens der Würzelchen als vielmehr
des
Erfrierens der zarten Herzblättchen und Stengeltriebe.
Stehen die Pflänzchen zu dicht, so schießen sie stark in die
Höhe. Herzblättchen und Stengeltriebe werden dann nicht nur
matt, sondern sind auch zu stark der Einwirkung des
Frostes ausgesetzt. Sind die Winterölfrüchte, welche
am meisten dadurch gefährdet sind, vor dem
Eintritt des
Winters stark genug geworden, um behackt werden zu können, so soll
man dasselbe niemals unterlassen.
Tritt bei starkem
Schnee kurze Zeit Tauwetter ein, und folgt demselben wieder
Frost, so entsteht
Glatteis, und wenn dieses auf den
Feldern lange andauert, so wird den Pflänzchen die
Luft entzogen, wodurch
sie ein gelbes, kränkliches Aussehen bekommen und nicht selten absterben. Man muß daher das
Glatteis mittels eiserner
Eggen
leicht aufreißen. Gegen das Auswintern schützt unter Umständen auch das
Walzen.
Die
Ursache dieser
Erscheinung liegt darin, daß sich zuerst am obern
Rande der Salzlösung durch
VerdunstungKristalle
[* 12] bilden. Zwischen diesen und der Gefäßwand zieht sich ein andrer Teil der
Lösung wie in Kapillarröhren in die
Höhe und setzt nach
Verdampfung des
Wassers neue
Kristalle ab, die abermals
Lösung emporsaugen etc. Dieses wiederholt sich nun
so lange, als von der
Auflösung noch etwas vorhanden ist, während nicht selten das
Salz
[* 13] den
Rand des
Gefäßes
überschreitet, außerhalb desselben herabsteigt und bisweilen noch auf dem
Tisch fortgeht.
KohlensauresNatron, doppeltschwefelsaures
Kali,
Zinkvitriol,
Salmiak und andre
Salze effloreszieren gern. Man verhütet das Auswittern, wenn man den
Rand des
Gefäßes mit
Talg bestreicht.
in der
Botanik jede abnorme Hervorragung an den
Stämmen der
Bäume und
Sträucher, die
Maserkröpfe (s. d.), und die sehr verschieden gestalteten Auswüchse infolge
von Insektenstichen und
¶
mehr
Einlegen von Insekteneiern an Pflanzenstengeln und -Blättern, die Gallen (s. d.). - In der pathologischen Anatomie ist Auswuchs (Exkreszenz)
jede abnorme Hervorragung sowohl an der äußern Fläche des Körpers als an innern Organen. Dergleichen Auswüchse sind bald
krankhafte Gewebsneubildungen oder Geschwülste, bald beruhen sie auf Verschiebungen von Knochen,
[* 15] wie der Rippen
und Wirbel bei Buckligen.