Rußland hat große noch unbesetzte
Strecken in seinem Innern, von einer Auswanderung über seine
Grenzen
[* 2] ist daher kaum die
Rede; doch
haben die in den letzten fahren erlassenen
Gesetze, welche die bisher vom Militärdienst befreiten deutschen
Kolonisten dazu
heranziehen wollten, eine Auswanderung veranlaßt, wovon 1871-81 über
Hamburg
[* 3] und
Bremen
[* 4] 67,332
Seelen gingen und
zwar 55,409 in die
Vereinigten Staaten,
[* 5] 6491 nach
Kanada, 4221 nach
Brasilien.
[* 6] Nach Wesselowsky (»Annuaire des finances russes«
1879) betrug 1857-1877 die Mehrauswanderung russischer
Unterthanen 499,514, aber 1830-82 wanderten 7,249,178 Deutsche
[* 7] ein,
6,458,729 aus, so daß 790,449 im Land blieben. Rußland verliert also sehr wenig durch die der eignen
Landesangehörigen, während sich fortdauernd ein beträchtlicher Zuzug aus andern europäischen
Ländern geltend macht. -
Serbien
[* 8] ist in derselben
Lage; dünn bevölkert (35 auf 1 qkm) und fruchtbar, vermag es noch viele Einwanderer aufzunehmen.
In 16
Jahren (1860-75) gewann es durch
Einwanderung 51,033 (aus der Türkei
[* 9] 40,868, aus
Österreich
[* 10] 10,209)
Individuen.
In
Belgien,
[* 11] dem am dichtesten bevölkerten Land
Europas (188 Bewohner auf 1 qkm), überstieg nur in den
Jahren 1841-66 die Auswanderung (160,441)
die
Einwanderung (113,898) um 46,543
Seelen. Seit 1867 aber hat die
Einwanderung die Auswanderung fortdauernd überwogen, so daß Ende 1882 sich
eine Mehreinwanderung von 64,528
Seelen ergab.
Litteratur.Wappäus, Die deutsche Auswanderung und
Kolonisation (Leipz. 1846 u. 1848);
Angelegenheiten, diejenigen Staatsgeschäfte, welche von der
Staatsgewalt in ihren Beziehungen zu andern
Staaten zu erledigen sind. Man pflegt die
Staatsgewalt, insoweit sie sich mit der Vertretung des
Staats fremden Mächten gegenüber
zu befassen hat, als
Repräsentativgewalt zu bezeichnen, und zwar sind es namentlich das
Bündnis- und
Vertragsrecht, das
Gesandtschaftsrecht und das
Kriegsrecht, welche hierbei in
Frage kommen. Besonders wichtig ist auch die Wahrung
der
Interessen der im
Ausland befindlichen Staatsangehörigen.
Die auswärtigen Staatsgeschäfte werden, wenigstens in den größern
Staaten, regelmäßig von einem besondern
Minister des
Auswärtigen oder des Äußern geleitet, in dessen
Hand
[* 12] die Leitung der auswärtigen (äußern, hohen)
Politik des
Staats liegt. In
Deutschland
[* 13] ist dem
Reichskanzler zur
Wahrnehmung der auswärtigen Angelegenheiten das
auswärtige Amt
(s. d.) beigegeben. Im
Bundesrat besteht ein besonderer
Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten, der jedoch nur Mitteilungen
der Reichsregierung über den
Stand dieser Angelegenheiten entgegenzunehmen hat.
AmtdesDeutschenReichs, eine aus dem preußischen
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hervorgegangene
Reichsbehörde (in
Berlin),
[* 14] welche die auswärtigen Angelegenheiten, insbesondere die
Geschäfte der auswärtigen
Politik des
Reichs, wahrzunehmen
hat. Dasselbe zerfällt in zwei Abteilungen, von welchen sich die erste (politische) Abteilung mit
den Angelegenheiten der höhern
Politik,
Personalien,
Generalien,
Zeremonialien, Ordenssachen,
Etats und Kassensachen,
kirchlichen Angelegenheiten, Schulangelegenheiten etc., beschäftigt.
Die zweite Abteilung ist für die Bearbeitung der Angelegenheiten des
Handels undVerkehrs, des Konsulatswesens, der
Staats-
und zivilrechtlichen Angelegenheiten, Angelegensten der
Kunst und
Wissenschaft, der Privatangelegenheiten der
Deutschen im
Ausland
und der Gegenstände, welche das
Justiz-,
Polizei- und Postwesen, die
Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten,
die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden
Staaten etc. betreffen, bestimmt. Als ständiger Vertreter des
Reichskanzlers
in der Leitung dieser wichtigen Behörde fungiert der
Staatssekretär des auswärtigen
Amtes, zugleich
Chef der ersten Abteilung;
die zweite Abteilung ist dem
Direktor des auswärtigen
Amtes unterstellt.
Auch sind demselben die Prüfungskommission für das
diplomatische
Examen und das
Institut für archäologische
Korrespondenz mit der Zentraldirektion in
Berlin und Sekretariaten
in
Rom und
[* 31] in
Athen
[* 32] unterstellt.
Dann rührt man den
Niederschlag mit reinem
Wasser an, läßt wieder absetzen, gießt ab und fährt so fort, bis eine leicht
auszuführende Rechnung oder ein passendes
Reagens die genügende Reinheit des
Niederschlags ergibt. Wo dies
Verfahren nicht
anwendbar ist, bringt man den
Niederschlag auf einFilter, läßt die
Flüssigkeit vollständig ablaufen,
gießt reines
Wasser nach, läßt dies wieder ablaufen und fährt damit so lange als erforderlich fort. Dabei kann man die
Arbeit beschleunigen, wenn man den
Niederschlag mit
Hilfe der
Spritzflasche durch einen Wasserstrahl jedesmal gut aufrührt.
Dabei kann man die Formen auf einen Nutschapparat stellen und durch Anwendung der Luftpumpe
[* 38] den Prozeß beschleunigen. Dieses
Decken ist besonders in der Zuckerfabrikation gebräuchlich. Sehr energisch wirkt das Auswaschen auf der
Zentrifugalmaschine. Man bringt die breiige Masse in die Trommel der Maschine,
[* 39] in der sie alsbald eine gleichmäßige Schicht
auf der vertikalen Wand bildet und von der Flüssigkeit befreit wird. Man spritzt dann reines Wasser gegen die Masse und erreicht
auf diese Weise in kurzer Zeit eine vollständige Reinigung.