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Madrid eine internationale Ausstellung von Erzeugnissen des Bergbaues, der Hüttenindustrie, der Stein-, Thon- und Glasfabrikation,
Frankreich 1882 eine solche in Bordeaux für Weine und Spirituosen; andre Spezialausstellungen wurden in London, Nürnberg, Berlin
u. a. O. in der Folge abgehalten. Allgemeine internationale waren die zu Moskau (1882), zu Amsterdam (1883), zu Nizza
und Kalkutta (1883-84), von welchen die erste nach vielfacher Vertagung damals endlich eröffnet wurde und einen guten Beweis
für die Erstarkung der russischen Industrie lieferte, die zu Kalkutta aber von Deutschland aus fast gar nicht beschickt wurde
und die zu Amsterdam das früher Dagewesene vielfach wiederholte, aber in ihrem kolonialen Teil einen
berechtigten Anspruch auf Originalität machen konnte.
Obwohl den internationalen ja den Ausstellungen überhaupt von vielen Seiten ihre Berechtigung für unsre Zeit abgesprochen worden ist,
so läßt sich doch der Wert, den eine vergleichende Zusammenstellung der Produkte verschiedener Länder und die damit verbundene
Selbstschätzung für den Produzenten haben kann, nicht in Abrede stellen, während solche Ausstellungen auch
dem Kaufmann für die Anknüpfung vorteilhafter Verbindungen vortreffliche Fingerzeige zu geben im stande sind.
Vgl. Exner,
Der Aussteller und die Ausstellungen (2. Aufl., Weim. 1872).
(Ausstattung), dasjenige, was der Frau zu ihrer und des Hauses erster Einrichtung bei Eingehung der
Ehe mitgegeben wird. Die Aussteuer wird gewöhnlich als Beitrag zu den ehelichen Lasten angesehen und daher im Zweifel nach den Grundsätzen
der Mitgift und nach dem Güterrechtssystem, welches für die betreffende Ehe überhaupt maßgebend ist, beurteilt. Die Aussteuer macht
gewöhnlich einen Teil der künftigen Erbportion aus, wenn sie nicht, wie dies beim Bauern und Adelstand
zuweilen vorzukommen pflegt, als eine Abfindung wegen der Ausschließung von der Erbfolge erscheint; für ihre Größe gibt die
Landessitte den Maßstab.
Bei den adligen Töchtern bestimmt sie sich nicht selten auch nach Familienverträgen und Familienobservanzen, nötigenfalls
nach richterlichem Ermessen. Die Aussteuer kommt auch unter dem Namen Kasten- oder Kistenpfand, Braut- oder Kammerwagen
(apparatus et instructus muliebris) vor. Verschieden von der gewöhnlichen Aussteuer sind die Prinzessin- und Fräuleinsteuer. Unter
Prinzessinsteuer versteht man die Abgabe, welche in vielen deutschen Ländern die Unterthanen bei Vermählung einer Prinzessin
des fürstlichen Hauses entrichten müssen. Die Größe derselben ist gewöhnlich durch Hausobservanzen
oder Verträge bestimmt. Fräuleinsteuer war die Abgabe, welche in manchen Gegenden von den Hintersassen der Rittergüter bei
der Verheiratung einer Tochter des Gutsherrn entrichtet werden mußte.
eine der mannigfaltigen Formen der Kapitalversicherung. Ihr charakteristisches Merkmal besteht
darin, daß gegen einmalige oder jährliche Prämienzahlung die Versicherungenstalt (oder eine Aussteuerkasse,
auch Kinderausstattungskasse) sich verpflichtet, dem Nutznießer, zu dessen gunsten eingezahlt wurde, zu einer bestimmten
Zeit ein gewisses Kapital auszuzahlen. Der gewöhnliche Zweck dieser Art von Versicherung ist, Eltern, Verwandten etc. Gelegenheit
zu bieten, ihren Kindern oder Schutzbefohlenen bei Erreichung eines bestimmten Alters ein Kapital zu verschaffen, welches denselben
als Aussteuer für die Ehe oder für Studien oder für geschäftliche Etablierung etc. dienen kann.
Auch diese Art der Versicherung läßt wie jede andre Kapitalversicherung je
nach Vereinbarung die mannigfachsten Kombinationen
betreffs der Prämienzahlung, Prämienrückgewähr etc. zu. Die Aussteuerversicherung ist
eine Art der Lebensversicherung, sobald nur die Eventualität des Erlebens bestimmter Altersjahre des Nutznießers
oder etwa zugleich des Versorgers maßgebend für die Erfüllung des Vertrags sind. Es können aber daneben auch andre Eventualitäten
dafür in Betracht gezogen sein, z. B. die des Militärdienstes, für dessen Erleichterung
die Militärdienstversicherung neuerdings von einer besondern Gesellschaft, der Hamburger, welche Ende 1882 einen Bestand von
16,373 Versicherungen (über 17,332,840 Mk.) aufwies, und von dieser oder jener Lebensversicherungsgesellschaft
als Nebengeschäft eingeführt worden ist. - Die gewöhnliche Aussteuerversicherung wird in Deutschland von einer Reihe von Kapital- und Rentenanstalten,
auch von einigen ausländischen (z. B. dem Conservateur) unter Anwendung des Tontinenprinzips
(s. Tontinen), betrieben. Vgl. Versicherung.
von Wärme und Licht (Emission). Ein Körper wird zur Wärme- und Lichtquelle durch eine äußerst rasche,
schwingende Bewegung seiner Teilchen, welche sich in dem umgebenden Äther (s. Licht) wellenartig fortpflanzt und von unsern
Gefühlsnerven als Wärme, von dem Sehnerv dagegen, falls die Schwingungen rasch genug erfolgen, als Licht empfunden
wird. Jeder Körper besteht zunächst aus Molekülen; er ist fest, wenn seine Moleküle durch die zwischen ihnen thätige Zusammenhangskraft
(Kohäsion) nach bestimmten Gleichgewichtslagen hingezogen werden, so daß sie, aus diesen Lagen aufgestört, Schwingungen um
dieselben ausführen. Im flüssigen Zustand sind den Molekülen keine festen Plätze angewiesen, sie bewegen sich durcheinander
von Ort zu Ort; die immer noch thätige Kohäsion verhindert sie aber, sich über eine gewisse Grenze hinaus zu entfernen. Im
gasförmigen Zustand endlich sind die Moleküle aus jedem gegenseitigen Zusammenhang losgelöst und bewegen sich unabhängig
voneinander frei durch den Raum.
Jedes Molekül ist aus gleichartigen oder ungleichartigen Atomen, welche durch die chemische Anziehungskraft
(Affinität) zusammengehalten werden, in gesetzmäßiger Weise aufgebaut. Durch die Art, Zahl und Gruppierung der Atome, welche
ein Molekül zusammensetzen, sind die chemischen Eigenschaften des Moleküls und somit auch des Körpers bedingt, der aus einer
Unzahl solcher unter sich gleichen Moleküle besteht. Wie nun eine angeschlagene Saite einen ganz bestimmten
Grundton nebst dessen Obertönen hören läßt, welcher von der Länge, Dicke, Spannung und dem Material der Saite abhängt, so
sind auch die Atome innerhalb eines jeden Moleküls nur einer bestimmten Reihe von Schwingungen fähig, deren Schwingungszahlen
durch den Bau des Moleküls, d. h. durch seine chemische Beschaffenheit, ein für allemal vorgeschrieben
sind. Ebenso wie wir sagen, eine Saite oder eine Stimmgabel sei auf einen gewissen Ton gestimmt, können wir auch sagen, ein
Natriummolekül sei auf den gelben Farbenton D abgestimmt. So begreift man, daß die chemische Natur eines Stoffes durch bestimmte
helle Linien im Spektrum seines Lichtes sich verraten muß (s. Spektralanalyse).
Wenn man in den geöffneten Kasten eines Pianinos einen Ton hineinsingt, so tönt als Antwort derselbe Ton leise zurück; diejenige
Saite nämlich, welche auf diesen Ton abgestimmt ist, gerät in Schwingungen, sobald derselbe von anderswoher erklingt; an allen
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andern Saiten aber geht die durch den Sänger erregte Schallwelle wirkungslos vorüber. Dieses durch gleichgestimmte Töne hervorgerufene
Mitklingen nennt man Resonanz (s. d.). Die gleichgestimmte Welle aber muß, um die Saite in Schwingungen zu versetzen, einen
Teil der Energie ihrer Bewegung an sie abtreten; sie geht daher jenseit der Saite geschwächt weiter. Denken
wir uns nun eine Harfe aus lauter gleichgestimmten Saiten aufgestellt und diesseits eine gleichgestimmte Schallwelle erregt,
so muß dieselbe jenseits geschwächt anlangen, weil ihre Energie zum großen Teil von den Saiten aufgenommen oder absorbiert
worden ist.
Eine anders gestimmte Tonwelle dagegen geht durch die Harfe ungestört durch und schreitet jenseits ohne
erheblichen Verlust weiter. Eine Bunsensche Flamme, in welcher glühende Natriummoleküle schweben, ist einer solchen Harfe
vergleichbar; sie muß daher diejenige Lichtgattung D, welche sie selbst ausstrahlt, schwächen oder sogar auslöschen, während
sie für alle andern Strahlenarten durchsichtig ist. Wir begreifen hiermit den Vorgang der Absorption des Lichts
und erkennen zugleich das wichtige Gesetz, »daß jeder Körper gerade diejenigen Strahlengattungen absorbiert, welche er selbst
auszusenden im stande ist, oder daß das Absorptionsvermögen eines Körpers für eine bestimmte Strahlenart seinem Emissionsvermögen
für dieselbe proportional ist«.
Vermöge der schwingenden Bewegung, welche innerhalb eines jeden Moleküls durch das absorbierte Licht angeregt
wird, senden die Moleküle nun selbst Strahlen aus, welche, wenn sie zu den sichtbaren Strahlen gehören, als Fluoreszenzlicht
wahrgenommen werden, und zwar erklingen die Moleküle mit dem ihnen vermöge ihrer chemischen Zusammensetzung eigentümlichen
Farbenton. Da aber innerhalb der Moleküle fester und flüssiger Körper die Schwingungen nicht so ungehindert stattfinden können
wie innerhalb der völlig freien Moleküle der Gase, so liegt der durch Fluoreszenz ausgesandte Farbenton stets tiefer als der
Ton, auf welchen das Molekül abgestimmt ist, und welchen es im gasförmigen Zustand aussenden würde, d. h.
die hellste Stelle im Spektrum des Fluorenszenzlichts ist stets weniger brechbar als die dunkelste Stelle
im Absorptionsspektrum.
Wie innerhalb eines Moleküls die Atome unter dem Einfluß der chemischen Anziehungskraft, so können innerhalb eines festen
Körpers die ganzen Moleküle unter dem Einfluß der Zusammenhangskraft (Kohäsion) um ihre Gleichgewichtslagen schwingen. Werden
sichtbare Schwingungen dieser Art durch Bestrahlung wachgerufen, so sagt man: der Körper phosphoresziert. Phosphoreszenz durch
Bestrahlung wird daher nur an festen Körpern beobachtet. Da diese Schwingungen nicht von dem innern Bau,
sondern nur von der gegenseitigen Gruppierung der Moleküle bedingt sind, so hängt die Farbe des Phosphoreszenzlichts nicht
von der chemischen Zusammensetzung, sondern von der physikalischen Beschaffenheit des phosphoreszierenden Körpers ab. Das Schwefelcalcium
z. B. kann je nach der Art seiner Zubereitung rot, orange, gelb, grün,
blau und violett phosphoreszieren. Da die gegenseitige Lage und der Zusammenhang der Moleküle durch Erwärmen geändert werden,
so ändert sich die Phosphoreszenzfarbe auch mit der Temperatur.
Das Phosphoreszenzlicht einer und derselben Probe von Schwefelstrontium durchläuft beim Erwärmen von -20° auf 200°
alle Farbentöne vom Violett bis zum Orange. Die Schwingungen der Moleküle,
auf welchen die Phosphoreszenz beruht, begegnen einem
geringern Widerstand als die Schwingungen der Atome innerhalb des Moleküls, welche die Fluoreszenz verursachen; daher dauern
jene, einmal angeregt, längere Zeit fort, wogegen diese unmittelbar nach Aufhören der Bestrahlung erlöschen.
Wird ein Körper erwärmt, so werden sowohl die Moleküle selbst als die Atome innerhalb der Moleküle in
Schwingung versetzt. Da die Schwingungen der Moleküle von ihrer chemischen Beschaffenheit unabhängig sind, so erfolgen sie
für alle festen Körper bei der nämlichen Temperatur in gleicher Weise. Bei niedriger Temperatur senden die Körper nur unsichtbare
ultrarote Strahlen aus; mit steigender Temperatur wächst nicht nur die Stärke der Ausstrahlung, sondern zu den bereits vorhandenen
kommen immer stärker brechbare Strahlenarten hinzu. Ist die Temperatur so weit gestiegen, daß sichtbare Strahlen auftreten,
so sagt man: der Körper glüht (vgl. Wärmestrahlung).