Stadtgemeindevertretungen, neben welchen noch ein engerer Vertretungskörper besteht. Die Thätigkeit des Ausschusses in
diesem
Sinn ist in der Hauptsache eine beratende und beschließende; doch
ist er häufig auch mit der
Verwaltung und Ausführung
gewisser und bei kleinern
Gemeinden, die neben dem Ausschuß nicht noch einen besondern
Gemeindevorstand haben, sogar aller
Gemeindeangelegenheiten betraut.
Noch gewöhnlicher ist die Bezeichnung als Ausschuß
(Deputation,
Kommission) für diejenigen gewählten
Organe der Gemeindevertretung oder auch des kollegialen
Gemeindevorstandes, welche mit der Vorberatung und mit der
Teilnahme
an der
Verwaltung, soweit ihr
Kollegium damit betraut ist, beauftragt zu werden pflegen. Den letztgedachten Ausschüssen in
ihrem
Wesen und ihrer
Stellung entsprechend sind die
Deputationen,
Kommissionen der höhern politischen Vertretungskörper,
Bezirksversammlungen, Kreisstände, Provinzialstände,
Landtage,
Reichstage, überhaupt der parlamentarischen
Körperschaften,
sowie im
DeutschenReich die Ausschüsse des
Bundesrats. Ausschuß bei
Aktiengesellschaften und
Genossenschaften s.
Aufsichtsrat.
bei der
Infanterie der Übergang aus der geschlossenen
Ordnung in die Schützenlinie zumAngriff
(s. d.), wobei
Soutiens (Unterstützungstruppen) geschlossen zurückbleiben;
Marktflecken und
Kurort im steir.
Salzkammergut,
[* 2] Bezirkshauptmannschaft Gröbming, in herrlicher, an
Seen reicher
Gebirgsgegend (662 m ü. M.) am Zusammenfluß dreier Flüßchen,
welche hier die
Traun bilden, und an der Salzkammergutbahn, hat (1880) 1369 Einw.,
ein Bezirksgericht, ein großes Salzsudwerk, ein kräftiges
Solbad mit Kurhaus, eine
Wasserheilanstalt, zahlreiche
Villen und
wird jährlich von
ca. 6000 Kurgästen besucht. Die Siederei (in der Kainisch), für welche man die nötige
Sole durch Wassereinlassung
in die Öffnung des 7 km entfernten, schon seit 1000 bearbeiteten und noch immer reichen Salzbergs erhält, liefert jährlich
über 170,000 metr. Ztr.
Salz.
[* 3] In der
Nähe der
Alt-AusseerSee mit dem Dorf
Alt-Aussee, der
Grundelsee (der Glanzpunkt des AusseerBeckens), der Toplitz- und der
Kammersee.
[* 1]
(Hüllkelch, Epicalyx), ein
Kreis
[* 5] grüner, kelchartiger
Blätter, welcher sich bei manchen
Gewächsen außerhalb
des gewöhnlichen
Kelchs findet und entweder aus Hochblättern gebildet ist, die der
Blüte
[* 6] äußerst genähert sind, aber
gewöhnlich in ihren Zahlverhältnissen nicht mit den eigentlichen Kelchblättern übereinstimmen, wie
z. B. bei den meisten
Malvaceen, oder welcher als Nebenblattbildung zu den eigentlichen Kelchblättern gehört und dann in der
gleichen Zahl wie diese und zwar abwechselnd mit denselben sich findet, wie bei den
GattungenPotentilla und
Fragaria (s. Figur).
(franz. les
Dehors), alle vor dem
Hauptwall, aber noch diesseit des gedeckten Wegs liegenden Werke mit der
Bestimmung, den
Angriff möglichst lange von dem
Hauptwall abzuhalten, die gegen denselben gerichteten
Schüsse aufzufangen und seine
Verteidigung zu unterstützen. Solche Außenwerke sind bei ältern
Festungen die
Grabenschere, das
Ravelin,
Kontregarden und Kouvrefacen,
Enveloppen,
Lünetten, detachierte
Bastionen etc.
Alle Außenwerke müssen so eingerichtet sein, daß der
Feind sie angreifen muß, ehe er zum
Hauptwall gelangt, daß
sie den außerhalb des
Glacis errichteten
Batterien
des Feindes gegenüber die
Futtermauer des
Hauptwalles decken und vom
Hauptwall aus eingesehen werden.
Werke, welche jenseit des gedeckten Wegs der
Festung
[* 8] liegen, selbst noch von einem eignen gedeckten Weg umschlossen werden
und durch Anschlußwälle mit der
Festung in
Verbindung stehen, nennt man im
Gegensatz zu den vorigen äußere
Werke und zählt hierunter: die einfache und doppelte
Schere,
[* 9] das
Hornwerk,
[* 10] das Kronenwerk, schließlich auch die
Lünetten
am
Fuß des
Glacis.
Alle ältern
Festungen waren und sind reich mit Werken beider
Artenversehen; der neuere
Festungsbau verzichtet
auf Außenwerke, ausgenommen solche zur
Deckung der Thoreingänge oder
Reduits.
(Festmachung,Vinkulierung), dasjenige
Verfahren, durch welches ein auf den
Inhaber
lautendes
Papier
(Papierau porteur) in ein
Rektapapier umgewandelt, d. h. auf den
Namen des zur Zeit der Außerkurssetzung im
Besitz desselben
befindlichen
Inhabers fixiert und eingetragen wird. Der
Grund dieses
Verfahrens liegt darin, daß die
Gesetzgebung die Vindikabilität
von
Inhaberpapieren in Gemäßheit der Eigentümlichkeit dieser
Papiere der
Regel nach nur in beschränkter
Weise anerkennt und die Eigentumsklage nur gegen denjenigen
Inhaber zuläßt, welcher bei Erwerbung derselben in unredlichem
Glauben gestanden hat, wie dies z. B. durch Art. 307 des deutschen
Handelsgesetzbuchs angeordnet ist. Infolge dieser Erschwerung
der Vindikabilität ist die
Aufbewahrung vonInhaberpapieren mit größern
Gefahren und
Kosten verbunden
als die von andern
Wertpapieren. Um diese
Gefahren und
Kosten zu verringern, erfolgt die Außerkurssetzung, die namentlich von öffentlichen
Behörden für ihre aus
Inhaberpapieren bestehenden
Depositen häufig in Anwendung
¶
mehr
gebracht zu werden pflegt, ihre Schranke jedoch, wenigstens in einzelnen Staaten, an den Kosten findet, welche dafür an die
zur Außerkurssetzung ermächtigte Behörde zu zahlen sind. Die Außerkurssetzung verändert indes den Charakter des Papiers nicht endgültig; vielmehr kann
der letztere jederzeit durch die Wiederinkurssetzung (Freimachung, Devinkulierung) wiederhergestellt werden. Die Zulässigkeit
der Außerkurssetzung hat jedoch in neuerer Zeit viel Anfechtung erfahren, weil der Inhaber damit einseitig dem Aussteller die von demselben
im voraus abgelehnte Verbindlichkeit aufbürdet, die Legitimation des Präsentanten zu prüfen, und hierdurch, zumal bei den
vielfachen Abweichungen im Verfahren der verschiedenen Staaten und Behörden und den Streitfragen, wozu dasselbe
im einzelnen Veranlassung gibt, der Verkehr mit den Inhaberpapieren erschwert und der durch Emission derselben beabsichtigte
Zweck zum großen Teil wieder vereitelt wird. Dazu kommt, daß im Fall des Verlustes des außer Kurs gesetzten Papiers doch nur
durch ein kostspieliges und langwieriges Aufgebotsverfahren Hilfe geschafft werden kann. Aus diesen Gründen
hat man sich in Preußen
[* 14] zu der Einführung des Instituts des Staatsschuldbuchs (s. d.) entschlossen.