Stadtgemeindevertretungen, neben welchen noch ein engerer Vertretungskörper besteht. Die Thätigkeit des Ausschusses in
diesem Sinn ist in der Hauptsache eine beratende und beschließende; doch ist er häufig auch mit der Verwaltung und Ausführung
gewisser und bei kleinern Gemeinden, die neben dem Ausschuß nicht noch einen besondern Gemeindevorstand haben, sogar aller
Gemeindeangelegenheiten betraut. Noch gewöhnlicher ist die Bezeichnung als Ausschuß (Deputation, Kommission) für diejenigen gewählten
Organe der Gemeindevertretung oder auch des kollegialen Gemeindevorstandes, welche mit der Vorberatung und mit der Teilnahme
an der Verwaltung, soweit ihr Kollegium damit betraut ist, beauftragt zu werden pflegen. Den letztgedachten Ausschüssen in
ihrem Wesen und ihrer Stellung entsprechend sind die Deputationen, Kommissionen der höhern politischen Vertretungskörper,
Bezirksversammlungen, Kreisstände, Provinzialstände, Landtage, Reichstage, überhaupt der parlamentarischen Körperschaften,
sowie im Deutschen Reich die Ausschüsse des Bundesrats. Ausschuß bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften s. Aufsichtsrat.
bei der Infanterie der Übergang aus der geschlossenen Ordnung in die Schützenlinie zum Angriff
(s. d.), wobei Soutiens (Unterstützungstruppen) geschlossen zurückbleiben;
Marktflecken und Kurort im steir. Salzkammergut, Bezirkshauptmannschaft Gröbming, in herrlicher, an Seen reicher
Gebirgsgegend (662 m ü. M.) am Zusammenfluß dreier Flüßchen,
welche hier die Traun bilden, und an der Salzkammergutbahn, hat (1880) 1369 Einw.,
ein Bezirksgericht, ein großes Salzsudwerk, ein kräftiges Solbad mit Kurhaus, eine Wasserheilanstalt, zahlreiche Villen und
wird jährlich von ca. 6000 Kurgästen besucht. Die Siederei (in der Kainisch), für welche man die nötige Sole durch Wassereinlassung
in die Öffnung des 7 km entfernten, schon seit 1000 bearbeiteten und noch immer reichen Salzbergs erhält, liefert jährlich
über 170,000 metr. Ztr. Salz. In der Nähe der Alt-Ausseer See mit dem Dorf Alt-Aussee, der Grundelsee (der Glanzpunkt des Ausseer
Beckens), der Toplitz- und der Kammersee.
Vgl. Pohl, Der Kurort Aussee (2. Aufl., Wien 1871);
Schreiber, Solbad
Aussee als klimatischer Kurort (das. 1870).
[* ] (Hüllkelch, Epicalyx), ein Kreis grüner, kelchartiger Blätter, welcher sich bei manchen Gewächsen außerhalb
des gewöhnlichen Kelchs findet und entweder aus Hochblättern gebildet ist, die der Blüte äußerst genähert sind, aber
gewöhnlich in ihren Zahlverhältnissen nicht mit den eigentlichen Kelchblättern übereinstimmen, wie
z. B. bei den meisten Malvaceen, oder welcher als Nebenblattbildung zu den eigentlichen Kelchblättern gehört und dann in der
gleichen Zahl wie diese und zwar abwechselnd mit denselben sich findet, wie bei den Gattungen Potentilla und Fragaria (s. Figur).
sind bei dem System der mecklenburgischen Koppelwirtschaft von dem Wirtschaftshof entfernt gelegene Schläge,
resp. Schläge auf schlechteren Boden mit
besonderer Fruchtfolge (Rotation).
Früher war der Körnerbau auf ihnen sehr beschränkt,
und sie wurden überwiegend als Weideland benutzt;
heute wechselt auf ihnen eine mehrjährige Weidenutzung
mit dem mehrjährigen Anbau von andern Gewächsen, namentlich Körnerbau (s. Betriebssystem).
(franz. les Dehors), alle vor dem Hauptwall, aber noch diesseit des gedeckten Wegs liegenden Werke mit der
Bestimmung, den Angriff möglichst lange von dem Hauptwall abzuhalten, die gegen denselben gerichteten
Schüsse aufzufangen und seine Verteidigung zu unterstützen. Solche Außenwerke sind bei ältern Festungen die Grabenschere, das Ravelin,
Kontregarden und Kouvrefacen, Enveloppen, Lünetten, detachierte Bastionen etc. Alle Außenwerke müssen so eingerichtet sein, daß der
Feind sie angreifen muß, ehe er zum Hauptwall gelangt, daß sie den außerhalb des Glacis errichteten Batterien
des Feindes gegenüber die Futtermauer des Hauptwalles decken und vom Hauptwall aus eingesehen werden.
Werke, welche jenseit des gedeckten Wegs der Festung liegen, selbst noch von einem eignen gedeckten Weg umschlossen werden
und durch Anschlußwälle mit der Festung in Verbindung stehen, nennt man im Gegensatz zu den vorigen äußere
Werke und zählt hierunter: die einfache und doppelte Schere, das Hornwerk, das Kronenwerk, schließlich auch die Lünetten
am Fuß des Glacis. Alle ältern Festungen waren und sind reich mit Werken beider Arten versehen; der neuere Festungsbau verzichtet
auf Außenwerke, ausgenommen solche zur Deckung der Thoreingänge oder Reduits.
[* ] der Winkel an einer
[* ]
Figur, welcher durch eine Seite und die Verlängerung der Nachbarseite gebildet wird.
In nebenstehender
[* ]
Figur sind α', β', γ' die Außenwinkel des Dreiecks ABC, welches die Innenwinkel α, β, γ hat. Vgl. Winkel.
(Festmachung, Vinkulierung), dasjenige Verfahren, durch welches ein auf den Inhaber
lautendes Papier (Papier au porteur) in ein Rektapapier umgewandelt, d. h. auf den Namen des zur Zeit der Außerkurssetzung im Besitz desselben
befindlichen Inhabers fixiert und eingetragen wird. Der Grund dieses Verfahrens liegt darin, daß die Gesetzgebung die Vindikabilität
von Inhaberpapieren in Gemäßheit der Eigentümlichkeit dieser Papiere der Regel nach nur in beschränkter
Weise anerkennt und die Eigentumsklage nur gegen denjenigen Inhaber zuläßt, welcher bei Erwerbung derselben in unredlichem
Glauben gestanden hat, wie dies z. B. durch Art. 307 des deutschen Handelsgesetzbuchs angeordnet ist. Infolge dieser Erschwerung
der Vindikabilität ist die Aufbewahrung von Inhaberpapieren mit größern Gefahren und Kosten verbunden
als die von andern Wertpapieren. Um diese Gefahren und Kosten zu verringern, erfolgt die Außerkurssetzung, die namentlich von öffentlichen
Behörden für ihre aus Inhaberpapieren bestehenden Depositen häufig in Anwendung
mehr
gebracht zu werden pflegt, ihre Schranke jedoch, wenigstens in einzelnen Staaten, an den Kosten findet, welche dafür an die
zur Außerkurssetzung ermächtigte Behörde zu zahlen sind. Die Außerkurssetzung verändert indes den Charakter des Papiers nicht endgültig; vielmehr kann
der letztere jederzeit durch die Wiederinkurssetzung (Freimachung, Devinkulierung) wiederhergestellt werden. Die Zulässigkeit
der Außerkurssetzung hat jedoch in neuerer Zeit viel Anfechtung erfahren, weil der Inhaber damit einseitig dem Aussteller die von demselben
im voraus abgelehnte Verbindlichkeit aufbürdet, die Legitimation des Präsentanten zu prüfen, und hierdurch, zumal bei den
vielfachen Abweichungen im Verfahren der verschiedenen Staaten und Behörden und den Streitfragen, wozu dasselbe
im einzelnen Veranlassung gibt, der Verkehr mit den Inhaberpapieren erschwert und der durch Emission derselben beabsichtigte
Zweck zum großen Teil wieder vereitelt wird. Dazu kommt, daß im Fall des Verlustes des außer Kurs gesetzten Papiers doch nur
durch ein kostspieliges und langwieriges Aufgebotsverfahren Hilfe geschafft werden kann. Aus diesen Gründen
hat man sich in Preußen zu der Einführung des Instituts des Staatsschuldbuchs (s. d.) entschlossen.