bald wieder beseitigen zu können. Ein solches Ausnahmegesetz, über dessen innere
Berechtigung viel gestritten wird, ist das deutsche
Sozialistengesetz
(Reichsgesetz vom verlängert durch
Reichsgesetz vom bis und durch
Reichsgesetz
vom bis zum gegen sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen
gerichtet, die den Umsturz der bestehenden
Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken. Auch das deutsche
Reichsgesetz vom
betreffend den
Orden
[* 2] der
Gesellschaft Jesu, ist ein Ausnahmegesetz, auf
Grund dessen den
Angehörigen dieses
Ordens der Aufenthalt in bestimmten
Bezirkenoder an bestimmten
Orten untersagt werden kann.
Auch das deutsche
Reichsgesetz vom betreffend die unbefugte Ausübung von Kirchenämtern, welches
die Expatriierung und
Ausweisung von renitenten
Geistlichen statuiert, gehört hierher. Als Ausnahmegesetz bezeichnet man aber auch diejenige
Norm, welche nicht auf dem regelmäßigen gesetzlichen und verfassungsmäßigen Weg zu stande kommt, sondern die in konstitutionell-monarchischen
Staaten ohne Mitwirkung der
Volksvertretung einseitig von der
Regierung erlassen wird
(Notgesetz).
Ein solches Ausnahmegesetz kann aber nur in ganz besonders dringenden
Fällen und nur dann, wenn der
Regierung zu dem
Erlaß eines solchen
besondere
Vollmacht erteilt ist, als rechtsverbindlich angesehen werden. In
England kann z. B. durch
Suspension der
Habeaskorpusakte
ein solcher Ausnahmezustand herbeigeführt werden, wodurch die
Regierung zu außerordentlichen Maßregeln
und insbesondere zur Vornahme von
Verhaftungen ermächtigt wird. Auf der andern Seite gehört auch die sogen.
Bill of attainder
(Strafbill) hierher, wodurch das
Parlament in einzelnen
Fällen die Befugnis erhält, eine bestimmte
Person ohne gerichtliches
Verfahren selbst zur Untersuchung zu ziehen und zu bestrafen. Derartige Ausnahmegesetze haben aber
immer etwas Bedenkliches, und nur in besondern
Fällen des sogen.
Staatsnotrechts kann der
Erlaß eines solchen
Gesetzes als
gerechtfertigt erscheinen.
Wechselnota, zeigt an, daß ein
Wechsel nach
Gewohnheit des Platzes, auf den er gezogen
worden ist, verfällt. Wo z. B. die Zahlungszeit, wie in
Leipzig,
[* 3] auf medio oder ultimo mensis gestellt
zu werden pflegt, heißt a uso: nach 14
Tagen, also den 15.
Tag.
Decimus
Magnus, der namhafteste röm. Dichter des 4. Jahrh.
n. Chr., geboren um 310 zu
Burdigala
(Bordeaux),
[* 6] stand als
Lehrer der
Beredsamkeit und
Grammatik in seiner Vaterstadt in so ausgezeichnetem
Ruf, daß ihn der
Kaiser Valentinian
zum
Erzieher seines
SohnsGratian berief, der ihm nach seiner Thronbesteigung außer andern Auszeichnungen 379 das
Konsulat übertrug. Nach
Gratians Ermordung lebte Ausonius auf seinem
Landgut bei
Burdigala in eifriger litterarischer Thätigkeit
bis nach 393. Außer einer schwülstigen
Lobrede auf
Gratian besitzen wir von Ausonius eine
Reihe von Gedichten in verschiedenen
Maßen
und über alle möglichen Gegenstände, wie denn überhaupt kein
Thema ihm zu gering schien,
Gelehrsamkeit
und
Witz nebst
Vers- und Sprachgewandtheit spielen zu lassen:
Epigramme, Gedichte auf verstorbene Verwandte (Parentalia) und
Fachgenossen
(»Commemoratio professorum Burdigalensium«,
wichtig für die Kenntnis des damaligen
Schulwesens),
poetische
Episteln
und 20 sogen.
Idylle, von denen das zehnte: »Mosella«, die poetische
Schilderung einer
Rhein- und Moselreise von
Bingen
[* 7] bis
Trier
[* 8] (hrsg. von
Troß,
Hamm
[* 9] 1821 u. 1824; von
Böcking, mit Übersetzung,
Bonn
[* 10] 1845; übersetzt von
Geib,
Trier 1843, und
Lingg, Stuttg. 1870), durch glückliche
Beschreibung sich auszeichnet, u. a. Den
Mangel eigentlicher poetischer Begabung sucht Ausonius durch sprachliche und metrische Gewandtheit sowie
durch rhetorischen und gelehrten
Schmuck zu ersetzen, daher seine
Darstellung meist der Einfachheit und Natürlichkeit entbehrt.
Hauptausgabe seiner Werke ist die von
Schenkl (Berl. 1883); von frühern sind zu nennen die
Ausgaben von
Scaliger
(Leid. 1575,
Heidelb. 1588 u. öfter), Vinetus
(Bordeaux 1580 u. 1590), Tollius (Amsterd. 1669), Souchay
(Par. 1730).
(tschech. Hustopec), Bezirkshauptstadt in
Mähren,
[* 11] an der Nordbahn, hat ein Bezirksgericht, eine Landesunterrealschule,
eine alte Dechanteikirche, Likörfabrik,
Wein-,
Obst- und Süßholzbau, bedeutenden Marktverkehr und (1880) 3302 Einw.
neuer Pflanzen enthaltenden Organe selbständig ab und zwar meist in einer Weise, welche eine weite Verbreitung der Samen sichert.
Da die Samen in den Früchten enthalten sind, so müssen diese selbst sich von der Pflanze ablösen oder sich öffnen, um die
Samen zu entlassen. Die Früchte mit nur einem Samen fallen in der Regel als ein Ganzes ab; mehrsamige Früchte
können sich auch ablösen, zerfallen aber in ebenso viele Teile, als Samen vorhanden sind. Meistens bleibt in diesem Fall
die Frucht mit der Pflanze in Verbindung und öffnet sich, um die Samen freizulassen, indem sie die Ausbildung einer Kapsel annimmt.
Hierbei bleibt in der Regel die eigentliche Fruchtwand stehen, und es bilden sich in derselben enge Spalten, durch welche die
Samen einzeln und allmählich austreten. Offenbar wird dadurch die weitere Verbreitung der Samen begünstigt, indem sie bald
bei dieser, bald bei jener Luftströmung austreten. Dies ist besonders wichtig bei samenreichen Kapseln,
[* 20] deren plötzliche und vollständige Öffnung zu großer Vergeudung der Samen führen würde. Wenn derartige Kapseln mit Längsspalten
sich öffnen, so werden dieselben nur im obern Teil der aufrechten Kapsel ausgebildet, so daß diese wie ein oben offener Becher
[* 21] die losen Samenin sich hält.
Ähnliches gilt von der oben mit Deckel aufreißenden und in noch viel höherm Grad von der mit kleinen
Löchern sich öffnenden streubüchsenförmigen Kapsel, wie sie beim Mohn vorkommt. Die Samen sind durch ihre Rundung und Trockenheit,
welche Leichtigkeit bedingt, zu weiter Verbreitung geeignet; befördert wird letztere aber häufig noch durch besondere höchst
wirksame Apparate. Diese Flugapparate gewähren den Winden
[* 22] vermehrte Angriffspunkte, sie stellen bald dünne,
häutige Ausbreitungen der Schale dar, welche den Rand der Frucht flügelartig umziehen, wie bei den Ulmen, Birken etc.; bald
sind es schirmartig ausgebreitete lange Haarstrahlen, welche am Ende der Früchtchen als eine sie an Größe meist vielfach
übertreffende sogen. Haar- oder Federkrone befestigt sind, oder auch relativ große Haarschopfbildungen,
wie an den Samen der Weiden und Pappeln, bei der GattungEpilobium etc. In andern Fällen werden Haftorgane gebildet, vermittelst
deren sich die Teile den an den Pflanzen vorüberstreifenden rauhen Gegenständen, wie der Wolle und den Haaren derTiere, den
Kleidern der Menschen etc., äußerst fest anhängen und somit oft erst in sehr weiter Ferne von dem Standort
der Pflanze wieder abgesetzt werden.
Hierher gehören die mit widerhakigen Borsten bekleideten Früchte des Klebkrauts (Galium Aparine), der Haftdolde (Caucalis daucoides),
die Fruchtgehäuse der Spitzklette (Xanthium Strumarium), die Fruchtstände der Kletten (Lappa), deren Hüllblätter
in eine umgebogene starre Spitze endigen, etc. Bei vielen Gewächsen erfolgt die Verbreitung der Samen auch durch die Gewässer,
indem dieselben durch deren Strömungen fortgetrieben werden. Viele Uferpflanzen werden auf diese Weise dem Lauf der Flüsse
[* 23] entlang verbreitet; manche Alpenpflanzen steigen mit den Gebirgsströmen bis in die Ebene herab, und die
Samen des Eriocaulon werden sogar von Amerika
[* 24] durch den Golfstrom an die Westküste Europas geworfen.