Die augsburgische Konfession wurde vom
Kaiser alsbald den katholischen Theologen
Eck;
Faber,
Cochläus und Wimpina übergeben mit dem Auftrag, eine
Widerlegung anzufertigen; dieselbe fiel aber so plump und ungeschickt aus, daß der
Kaiser das ihm übergebene
Exemplar übel
»geraufet und gerollet« haben soll. Ein Umarbeitung
von nicht viel höherm Wert wurde bis 3. Aug. fertig und durch den kaiserlichen
Sekretär
[* 3] Augsburgische
Schweiß den
Protestanten vorgelesen
und zugleich ihnen befohlen, sich danach zu richten, eine
Abschrift aber dieser Confutatio confessionis ihnen verweigert.
Da jedoch während der Verlesung einige protestantische Theologen sich Aufzeichnungen gemacht hatten,
so verfaßte
Melanchthon danach alsbald eine ausführliche Widerlegung, die unter dem
Namen
»Apologie der Augsburgischen Konfession«
(s. d.) bekannt ist. Die augsburgische Konfession erlangte auch noch
eine hohe staatsrechtliche Bedeutung, insofern sie allen kirchlich-politischen
Verhandlungen der spätern Zeit zu
Grunde gelegt
und sowohl der
Passauer Vertrag als der
Augsburger und
WestfälischeFriede nur mit denen geschlossen worden
ist, welche sich ausdrücklich zur Augsburgischen Konfession bekannt hatten. Insofern selbst
Calvin und die deutschen
Reformierten
die augsburgische Konfession unterschrieben, wurde sie aus einem
Bekenntnis des
Luthertums zu einem
Bekenntnis des
Protestantismus überhaupt. Doch
gilt dies nur von der veränderten Augsburgischen Konfession.
Melanchthon hörte nämlich nicht auf, die von ihm verfaßte als augsburgische Konfessionals sein
geistiges Eigentum anzusehen, und trug deshalb kein
Bedenken, nachdem er noch 1530 während des
Reichstags eine deutsche und eine lateinische
Ausgabe veranstaltet und diesen 1531 eine
neue hatte folgen lassen, in den spätern
Ausgaben seit 1540 Änderungen namentlich in der
Lehre vom
Abendmahl
vorzunehmen in Gemäßheit seiner eignen veränderten Lehrauffassung. Es wird daher die augsburgische Konfession von 1530 als
die »ungeänderte«, invariata (Ausg. von 1561),
unterschieden von der »geänderten«, variata (Ausg.
von 1540). Anfänglich blieb der Unterschied zwischen beiden unbeachtet. Mit der Zeit bestritten aber
die strengen
Lutheraner (Flacianer) die Geltung der
Variata; sie besorgten 1561 einen unveränderten
Abdruck der
Ausgabe von
1531, und der
LichtenbergerKonvent von 1576 beschloß ausdrücklich, an der ungeänderten Augsburgischen Konfession als dem
Bekenntnis der lutherischen
Kirche festzuhalten. Demgemäß wurde diese in das
Konkordienbuch aufgenommen, ohne daß
aber dadurch die staatsrechtliche Geltung der
Variata erschüttert worden wäre.
Ja, an manchen
Orten, z. B. in
Brandenburg,
[* 4] ist später ausdrücklich wieder die
Variata als die gültige Bekenntnisnorm proklamiert
worden. Neuere Untersuchungen haben überdies als sehr wahrscheinlich
erwiesen, daß wir auch in der sogen.
ungeänderten Augsburgischen Konfession keineswegs die Redaktion besitzen, welche auf dem
Reichstag übergeben
worden ist. Es sind nämlich beide dem
Kaiser überreichten
Originale verloren gegangen. Das lateinische
kam in das kaiserliche
Hausarchiv nach
Brüssel
[* 5] und ist nicht wieder aufzufinden gewesen.
Zöckler, Die augsburgische Konfession historisch und
exegetisch untersucht (Frankf. 1870).
Die repetition confessionis augustanae saxonica ist eine neue
Bekenntnisschrift, welche
Melanchthon 1551 ausarbeitete, damit
sie dem Tridentiner
Konzil vorgelegt würde, und welche fast in allen deutschen
Landen approbiert und unterzeichnet worden
ist.
bei den
RömernPriester, welche aus allerlei vermeintlichen
Anzeichen, namentlich aus dem
Flug derVögel,
[* 10] die Zukunft vorher verkündigten. Das
Institut ist ein altitalisches; die Einrichtung der Augurn wird auf
Romulus
oder
Numa zurückgeführt. Im
Lauf der Zeit bildete sich eine systematische Auguraldisziplin aus, wonach die Augurn die atmosphärischen
Erscheinungen, wie
Donner,
Blitz,
Wetterleuchten, Sternschnuppen etc., den
Flug und den
Ruf derVögel, das Fressen
der heiligen
Hühner
[* 11] (tripudium), das Begegnen vierfüßiger
Tiere, widerwärtige
Töne, welche sich in bedeutsamen
Momenten
vernehmen ließen, zu beobachten hatten.
Als die bedeutendsten Zeichen galten die am
Himmel
[* 12] sowie die, welche durch die
Vögel gegeben wurden. Übrigens galten nicht
alle
Vögel als Weissagevögel; am meisten gab man acht auf
Raben,
Krähen,
Geier,
Adler,
[* 13]
Spechte, und zwar
unterschied man diese
Vögel, je nachdem sie durch den
Flug oder durch die
Stimme Vorzeichen gaben. Zum
Tripudium gebrauchte
man gewöhnlich junge
Hühner: wenn diese gierig auf das vorgeworfene
Futter losstürzten, so galt dies
für ein glückliches Zeichen;
fraßen sie wenig oder nichts, so drohte Unglück.
Ein ungesuchtes Augurium war die
Erscheinung
eines
Tiers an einem ungewöhnlichen
Orte, das
Über-den-Weg-laufen eines
Fuchses,
Wolfs u. dgl.; auch hier hatten die Augurn ihre
Erklärungen abzugeben. Weitere Vorzeichen, die aber nicht eigentlich als Augurien bezeichnet werden können,
lagen in jedem
¶
mehr
unangenehmen oder auffallenden Vorfall, worüber man dann auch die Augurn befragte. Da keine öffentliche Handlung ohne Auspizien
(d. h. Beobachtung der genannten Zeichen) vorgenommen werden durfte, so war die Stellung der Augurn eine sehr wichtige und einflußreiche.
Zwar waren sie insofern nicht ganz selbständig, als sie bloß aus Befehl eines Magistrats ihre Beobachtungen
vornehmen konnten; indessen auch so hatten sie Gelegenheit genug, durch ihr Gutachten, z. B. bei Wahlen, in den Gang
[* 15] der Dinge
einzugreifen. Es lag daher auch sehr nahe, daß (zumal in späterer Zeit) dieses Institut für Parteizwecke ausgebeutet und
mißbraucht wurde.
Für die einzelnen Funktionen, namentlich die Beobachtungen des Himmels, war ein genaues Zeremoniell in Bezug
auf Zeit, Ort und die einzelnen einzuhaltenden Formalitäten vorgeschrieben. Die Zahl der Augurn, welche ein geschlossenes Priesterkollegium
bildeten, wird für die ältere Zeit verschieden angegeben, zu 4 oder 6; seit dem Ogulnischen Gesetz (300 v. Chr.) gab es 9 Augurn, wovon 5 Plebejer
sein konnten. Sulla erhöhte ihre Zahl auf 15, Cäsar auf 16; die Kaiser änderten die Zahl willkürlich.
Die Wahl geschah ursprünglich durch Kooptation (d. h. Selbstergänzung) des Kollegiums, zur Zeit des Sulla eine Zeitlang durch
das Volk, später durch die Kaiser. Im allgemeinen nahm man die Augurn aus den angesehensten und vornehmsten
Familien. Als Auszeichnung trugen die Augurn die Trabea, ein altertümliches, purpurgestreiftes Gewand, und den Lituus,
[* 16] einen Krummstab
[* 17] ohne Knoten; auch waren ihnen die Einkünfte von gewissen Grundstücken zugewiesen. Das Amt war ein lebenslängliches.
Ihr Amtslokal hieß auguraculum. Nachdem Institut und Disziplin der in früherer Zeit das höchste Ansehen genossen
hatten, wurde seit der Aufklärung des 2. Jahrh. v. Chr. der Glaube daran bedeutend erschüttert, und wenn man auch von seiten
der konservativen Partei alles anwandte, um das Institut aufrecht zu erhalten, so wurden die Auspizien doch mehr und mehr eine
leere Formalität, welche nur für die Zwecke der politischen Parteien ausgebeutet wurde. Gleichwohl waren
dieselben mit der ganzen römischen Religion und daher auch mit dem Staatsorganismus so eng verwachsen, daß sie erst mit
dem Umsturz des römischen Staats- und Religionswesens aufhörten. Von den öffentlichen Augurn zu unterscheiden sind die sogen.
Privataugurn, welche auf eigne Hand
[* 18] die Vorzeichen für Privatleute auslegten und, da auch im Privatleben
nichts Wichtiges ohne solche Förmlichkeiten geschah, ein einträgliches Geschäft getrieben haben mögen.