Aufrechnung,
s. Kompensation. ^[= (lat.), die wechselseitige Aufhebung und Ausgleichung der Wirkungen zweier einander gegenüberstehen ...]
s. Kompensation. ^[= (lat.), die wechselseitige Aufhebung und Ausgleichung der Wirkungen zweier einander gegenüberstehen ...]
Theodor, namhafter Sanskritist und Sprachforscher, geb. zu Leschnitz in Oberschlesien, studierte 1842-46 unter Bopp, Böckh und Lachmann in Berlin [* 2] Philologie und habilitierte sich 1850 daselbst, wo er bis 1852 über Sanskrit und altgermanische Sprachen las. In diese Zeit fällt die Bearbeitung der »Umbrischen Sprachdenkmäler« (mit Kirchhoff, Berl. 1849-51, 2 Bde.),
welche in der vergleichenden Behandlung der altitalischen Sprachen Epoche machte, und die Begründung der wichtigen »Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung« (seit 1852; anfangs von Aufrecht gemeinschaftlich mit Aufrecht Kuhn, dann von letzterm allein herausgegeben). Im J. 1852 siedelte Aufrecht nach Oxford [* 3] über, beteiligte sich an der Ausgabe des »Rigveda« von Max Müller, wurde dort an der berühmten Bodleyanischen Bibliothek angestellt und veröffentlichte den mustergültigen »Catalogus codicum sanscritorum bibliothecae Bodleianae Oxoniensis« (Oxf. 1864). Seit 1862 wirkte Aufrecht als Professor des Sanskrits und der vergleichenden Sprachforschung an der Universität zu Edinburg; [* 4] 1875 übernahm er die Professur derselben Fächer [* 5] an der Hochschule zu Bonn, [* 6] die er noch gegenwärtig bekleidet.
Aufrechts Hauptwerke sind außer den bereits genannten und seiner Erstlingsschrift, »De accentu compositorum sanscritorum« (Bonn 1847);
»Ujjva-ladatta's commentary on the Unâdisûtras« (das. 1859);
»Halâyudha's Abhidhânaratnamâlâ« (Lond. 1861);
»A catalogue of Sanskrit manuscripts in the library of Trinity College, Cambridge« (Cambr. 1869);
»Über die Paddhati von Sârngadhara« (im 27. Bd. der »Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft« 1873);
»Blüten aus Hindostan« (Bonn 1873);
»Das Aitareya Brâhmana« (Text nebst Auszügen aus dem Kommentar etc., das. 1879);
vor allen aber seine Ausgabe des Rigveda (in lat. Schrift; 2. Aufl., das. 1877, 2 Bde.), die erste vollständige und noch jetzt die handlichste Ausgabe dieses wichtigen Religionsbuches.
die geometrisch und in verjüngtem Maßstab [* 7] dargestellte Fassade eines Bauwerkes.
militärisch: einen Flügel der feindlichen Aufstellung durch überraschenden Angriff so in Unordnung bringen, daß die dort aufgestellten Truppen nicht im stande sind, eine neue Gefechtsfronte zu bilden, sondern alle übrigen Truppen in ihrer Auflösung mit fortreißen.
Namentlich wird der Ausdruck von dem Kavallerieangriff auf den Flügel einer Schützenlinie gebraucht.
(Aufstand, Seditio, Tumultus), im weitern Sinn und im gewöhnlichen Sprachgebrauch oft als gleichbedeutend mit Empörung, Tumult und Auflauf gebraucht für jede öffentliche Widersetzung und Auflehnung gegen die verfassungsmäßige Obrigkeit; in der eigentlichen strafrechtlichen Bedeutung des Worts aber eine bei öffentlicher Zusammenrottung mit vereinten Kräften gegen die Obrigkeit verübte Nötigung oder Widersetzung. Man nahm hierbei früher vielfach an, daß eine bestimmte Anzahl von Personen, nach Feuerbach mindestens 16, erforderlich sei, um die zum Begriff des Aufruhrs erforderliche Volksmenge zu bilden.
Die neuern Strafgesetzgebungen erblicken dagegen das strafbare Moment lediglich darin, daß eine öffentliche Zusammenrottung in der offen erklärten Absicht stattfindet, den Willen der Menge über den Willen der Obrigkeit zu stellen. Einerlei ist es dabei, ob eine derartige Absicht gleich anfangs vorhanden und eine solche Auflehnung überhaupt der Zweck der Zusammenrottung gewesen ist, oder ob eine derartige Absicht erst später und zufällig gefaßt wurde (sogen. zufällig entstandener Aufruhr), wenn auch der letztere Umstand regelmäßig als ein Strafminderungsgrund erscheinen wird.
Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 113 ff.) insbesondere hebt ausdrücklich die beiden Fälle hervor, daß entweder bei der öffentlichen Zusammenrottung einem Beamten in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes mit Gewalt und mit vereinten Kräften Widerstand geleistet oder auf denselben ein thätlicher Angriff erfolgt, oder daß dabei versucht worden ist, eine Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu nötigen.
Eine Ausführung und ein Gelingen dieses Unternehmens ist für den Thatbestand des Aufruhrs nicht erforderlich. Als Strafe soll für jeden Teilnehmer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, für die Rädelsführer und diejenigen Aufrührer aber, welche die eigentliche Widersetzungs- oder Nötigungshandlung selbst verübten, Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren eintreten, wofern nicht etwa mildernde Umstände vorliegen sollten. Auch kann auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt werden.
(engl. Riot act), ein durch Parlamentsbeschluß 1817 in England zu stande gekommenes Gesetz, welches, sobald eine Versammlung einen aufrührerischen Charakter annimmt, den Tumultuanten teilweise vorgelesen werden muß und die Verwarnung enthält, daß alle Versammelten ruhig auseinander gehen sollen. Haben sie dieses nach Verlauf einer Stunde nicht gethan, so kann die bewaffnete Macht einschreiten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Versammlung von weniger als zwölf und von zwölf und mehr Personen und bestraft die Teilnehmer im ersten Fall mit Geld- und gelindern Freiheitsstrafen, im zweiten Fall nur mit strengen Freiheitsstrafen bis zu lebenslänglicher Zwangsarbeit.
in der Architektur etc. ein aus Knospen, [* 8] Vasen [* 9] oder Figuren bestehender Zierat, der auf einem Gebäudeteil oder einem Möbel [* 10] angebracht wird. - In der Artillerie dient ein Aufsatz zum Nehmen der Höhenrichtung bei Geschützen. Er besteht aus der Aufsatzstange, auf welcher ein Visierschieber schiebbar oder am obern Ende ein festes, nur seitlich zum Nehmen der Seitenrichtung schiebbares Visier sich befindet. Der der deutschen Feldgeschütze hat auf der Stange eine Gradskala, eine Entfernungsskala für Granaten [* 11] und eine für Schrapnells. Feld-, Küsten- und Schiffsgeschütze haben einen festen Aufsatz, dessen Stange in einem Loch im Bodenstück des Rohrs seitlich der Seele steckt und oben das Visier trägt; alle andern Geschütze [* 12] haben einen losen Aufsatz, welcher zum Richten (s. d.) auf das Rohr gesetzt wird. - In der Orgel heißen Aufsätze die Schalltrichter der Zungenpfeifen; vgl. Blasinstrumente.
schriftlicher, die schriftliche Darstellung einer Reihe von Gedanken, die sich auf einen bestimmten Gegenstand (das Thema) beziehen. Die Bezeichnung ist üblich in der wissenschaftlichen Litteratur für solche Arbeiten von begrenztem Umfang, die in Zeitschriften erscheinen. Eine große Rolle spielt der Aufsatz im Schulleben. Man unterscheidet hier: Erzählungen oder schriftliche Darstellungen einer Reihe von nacheinander folgenden Begebenheiten;
Beschreibungen oder schriftliche Darstellungen gleichzeitiger nebeneinander liegender Gegenstände;
Abhandlungen oder geordnete und gehörig motivierte schriftliche Darstellungen unsers Urteils oder unsrer Bemerkungen über einen Gegenstand.
Vor allem sind die Aufsätze
in der Muttersprache bedeutsam und zwar gleichmäßig
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für alle Stufen des Unterrichts von der Volksschule bis zur Prima der Gymnasien etc. In den obern Klassen der Gymnasien werden
auch lateinische, der Realgymnasien und Oberrealschulen französische Aufsätze
angefertigt. Zur Entlassungsprüfung ist gleichfalls
in allen Anstalten ein deutscher, in den humanistischen daneben ein lateinischer, in den realistischen ein französischer
Aufsatz vorgeschrieben. Die Unterscheidung einer Stufe der Reproduktion und einer solchen der Produktion in der Aufsatzübung
hat nur eine relative Berechtigung, indem selbst dem Jünglingsalter im wesentlichen doch nur Wiedergabe dessen zugemutet
werden darf, was im Unterricht gehörig durchgearbeitet worden ist. Diese Schranke darf nicht übersehen werden, aber innerhalb
derselben gibt es reiche Mannigfaltigkeit. Nicht mit Unrecht hat man den deutschen Aufsatz das »Gesicht
[* 14] der Schule« genannt.