Abhülfe in dieser Hinsicht erwartet wird. Freilich ist die Möglichkeit eines
Mißbrauchs dieser außerordentlichen Maßregel
durchaus nicht ausgeschlossen. Durch die Auflösung werden nur die gewählten Mitglieder der
Kammer und nicht diejenigen getroffen,
welche kraft erblichen
Rechts oder auf
Grund einer Ernennung auf Lebenszeit der
Kammer, insbesondere der Ersten
Kammer, in
Preußen
[* 2] dem
Herrenhaus, angehören. Die Auflösung bewirkt den
Schluß der
Session und die
Neuwahl auf eine anderweite volle Legislaturperiode.
Nur ausnahmsweise (in
Oldenburg
[* 3] und
Sachsen-Koburg-Gotha) findet sich die Bestimmung, daß die an die
Stelle des aufgelösten
Landtags tretende
Körperschaft bloß für den Rest der Legislaturperiode der aufgelösten
Kammer fungieren soll.
Regelmäßig ist in den Verfassungsurkunden eine bestimmte
Frist vorgesehen, binnen deren
im Fall einer Auflösung die
Neuwahlen vorgenommen,
sowie eine weitere
Frist, innerhalb deren die neugewählten Volksvertreter versammelt werden müssen. So sind in
Preußen die
Wähler binnen 60 und die
Kammern binnen 90
Tagen nach der Auflösung zu versammeln (Verfassungsurkunde, Art. 53).
Diese Bestimmung ist auch in die deutsche
Reichsverfassung (Art. 25) übergegangen. Die Auflösung des
Reichstags (Art. 24) setzt einen
Beschluß des
Bundesrats und die Zustimmung des
Kaisers voraus.
In der
Mathematik versteht man unter Auflösung das
Verfahren, wodurch das
Gesuchte in einfachster Form erhalten wird. Man unterscheidet
geometrische Auflösungen, bei welchen das
Gesuchte durch eine konstruktive, arithmetische, bei welchen
es durch Rechnung, und gemischte, bei denen es teils durch Rechnung, teils auf dem Weg der
Konstruktion erhalten wird. Eine
empirische Auflösung erhält man durch
Versuche, wenn man z. B. eine
Gerade durch
Probieren mittels
Zirkels und
Lineals in zwei Hälften
teilt. Von dieser letzten Auflösungsweise verschieden ist die mechanische, bei welcher man sich gewisser
Werkzeuge
[* 5] bedient, um geometrische
Konstruktionen unmittelbar auszuführen, z. B. des
Zirkels, um einen
Kreis,
[* 6] eines
Ellipsographen,
um
Ellipsen zu zeichnen, etc.
In der
Musik ist Auflösung
(Resolution) die befriedigende
Fortschreitung eines dissonanten
Akkords. Je nach der Art der
Dissonanz kann
auch die Auflösung eine sehr verschiedene sein. Vorhaltsdissonanzen lösen sich meist durch Vertauschung
des Vorhaltstons mit der vorgehaltenen Akkordnote; alterierte
Akkorde fordern dagegen das Fortschreiten zu einem andern
Klang,
welchem der
Ton angehört, zu welchem die eingeführte chromatische
Note im Leittonverhältnis steht, z. B.
c e ♯g -
c f a
(♯g a). Die
Durakkorde mit kleinerSeptime schreiten in der
Regel nach dem
Durakkord oder
Mollakkord fort,
der eine
Quinte tiefer seinen Sitz hat, d. h. wirken als
Oberdominante; dagegen haben die
Durakkorde mit
Sexte und die
Mollakkorde
mit Unterseptime oder
-Sexte meist Unterdominantbedeutung, d. h. schreiten
weiter zur
Oberdominante fort oder machen einen
Plagalschluß zur
Tonika.
AndreFortschreitungen als die bezeichneten natürlichen und erwarteten wirken
als
Trugschlüsse oder
Aufhaltungen. Vgl.
Akkord. Außerdem versteht man unter Auflösung auch die Wiederaufhebung von
Versetzungszeichen
(♯, ♭, ×, ♭♭); das Zeichen, welches diese Auflösung fordert, heißt Auflösungszeichen (♮).
als reglementarische
Evolution speziell
der Übergang aus einer geöffneten zu einer breitern
Kolonne (z. B. aus
Sektionen, resp. Abmärschen in
Züge) oder zur
Linie.
Vgl.
Deployieren.
die beharrliche, sei es unwillkürlich durch den vom Vorgestellten ausgeübten
Reiz, sei es willkürlich
(durch den
Willen des Vorstellenden) herbeigeführte
Richtung des Vorstellens auf denInhalt einer gewissen
Vorstellung. Dieselbe ist daher überall erforderlich, wo der
Inhalt einer
Vorstellung zur
Klarheit erhoben, d. h. nicht nur
deren
Besitz, sondern auch deren
Gehalt zum
Bewußtsein gebracht (apperzipiert), z. B. die bloße durch einen äußern oder
innern Vorgang hervorgerufene
Empfindung, wenn die Aufmerksamkeit unwillkürlich, in eine
Wahrnehmung, wenn sie willkürlich
ist, in eine
Beobachtung übergehen soll.
topographische
(Aufnehmen), im
Gegensatz zur geometrischen
Feldmeßkunst (s. Feldmesser) derjenige Teil der
niedern
Geodäsie, welcher die Anfertigung eines Terrainbildes unmittelbar an
Ort undStelle, im
Feld, zum
Zweck hat. Die Aufnahme, eines Landstriches geschieht nach dem
Gesetz der orthographischen Horizontalprojektion (vgl.
Projektion),
[* 7] wonach jede horizontale
Linie, im
Bild projiziert, genau in
Länge und Gestalt wiedergegeben wird, während eine schiefe
Linie
nach Maßgabe ihres
Böschungs-
(Elevations-,
Neigungs-)
Winkels verkürzt erscheint (und zwar nach derFormel
P
[Projektion] = L [wahre
Länge] × cosinus α [Böschungswinkel]). Die Bildfläche wird durch eine ebene, mit Zeichenpapier
bespannte, horizontal stellbare Zeichenplatte dargestellt. Die früher bei der Aufnahme, benutzten
Instrumente lieferten meist nicht
hinreichend genaue Ergebnisse, um danach völlig zuverlässige
¶
Der Maßstab
[* 14] für die im Feld zu erzielende »Originalaufnahme« variiert um 1:25,000, d. h. 1 km
Weg = 4 cmPapier. Die Meßtischplatte mit dem Papier gibt die horizontale, sehr fest und stabil aufgestellte Projektionsebene,
die Kippregel die Mittel zum Absehen (Visieren) der Richtungs- (Visier-) Linien mittels Fernrohrs, zum Messen
der Länge sowie der Böschung, der Visierlinien und zum Auftragen derselben in der Projektion auf das Papier in dem geforderten
verjüngten Maßstab, ferner auch zum »Orientieren« der Meßtischplatte, d. h. Einrichten derselben nebst der Zeichnung auf
die Himmelsrichtungen, so daß jede Seite der quadratischen Platte einer Himmelsrichtung entspricht, oder
auf eine bestimmte sichtbare Richtungslinie im Terrain.
Demnach besteht der Kippregelapparat aus einem Lineal, über dem auf einer kurzen Säule oder Bock
[* 15] ein Fernrohr
[* 16] so befestigt
ist, daß es in gleicher Ebene mit der Ziehkante des Lineals auf- und abgekippt werden kann. Das Fernrohr
ist mit einem Visierkreuz im Innern versehen, welches zum Fixieren der anvisierten Terrainpunkte und in Verbindung mit einer
eventuell dort aufgestellten Distanzlatte (Maßstab) zur sofortigen Ermittelung der Lattendistanz konstruiert ist.
Das Fernrohr kann mittels einer an demselben angebrachten Röhrenlibelle (Niveau) horizontal eingestellt und jede Abweichung
von der Horizontalen mit Hilfe eines mit dem Fernrohr verbundenen, an einer Kreisteilung entlang gehenden
Zeigers, Alhidade oder Kreisbogen, Vertikalkreis, in kleinen Winkelteilchen gemessen werden. Außerdem ist an dem Apparat ein
genauer Transversalmaßstab für die geforderte Verjüngung angebracht (gewöhnlich auf dem Lineal eingraviert) und eine Bussole
(Kastenbussole) angeschraubt, deren Nordlinie parallel der Ziehkante gestellt ist.
Die Kippregel, deren Urbild das Diopterlineal ist (ein Lineal mit zwei an den Enden der Ziehkante zu dieser senkrecht errichteten
Visierrahmen [»Diopter«]
[* 17] mit Löchern oder aufgespannten Pferdehaaren),
Der Meßtisch (Mensel) besteht aus einem hölzernen dreifüßigen Stativ (zusammenlegbar), auf welchem mittels Schraube und Feder
der messingene Aufsatz für die Platte aufgesetzt und befestigt ist. Der Aufsatz hat den Zweck, der Meßtischplatte, die über
ihm aufgeschraubt, eine genaue seitliche Drehung mit der Hand
[* 21] oder mittels Mikrometerschrauben zu verleihen sowie eine sichere
Horizontalstellung, die mittels des Niveaus kontrolliert wird. Hierzu besteht der Aufsatz im Prinzip aus einem kleinen Dreifußtischchen,
in dessen Mitte sich senkrecht eine Zentralachse erhebt; um diese dreht sich eine Hülse,
[* 22] feststellbar und
dann auch mikrometrisch drehbar, welche nach oben zu dem unmittelbar die Meßtischtafel, eine
parkettartig zusammengesetzte
Holztafel, tragenden Teller sich erweitert. Der Aufsatz ist vielfach auch anders konstruiert, jedoch immer unter Festhaltung
des Zwecks: Horizontalstellung, Horizontaldrehung, Festklemmung der Platte, so von Bauernfeind, Pistor, Baumann, Starke, Jähns
u. v. aufnahme,.
In der Regel geht, wie bei der zusammenhängenden Landesaufnahme, der Meßtischarbeit des Topographen (Aufnehmers) eine trigonometrische
Netzlegung (vgl. »Triangulierung« bei
Geodäsie) voraus. Dann werden vor der »Feldarbeit« die »trigonometrischen
Netzpunkte«, ihrer geographischen Lage entsprechend, auf das Meßtischblatt übertragen (eingestochen) und erhält der Topograph
ein Positions- und Höhenverzeichnis dieser im Terrain durch »Steinpfeiler- oder Holzpyramidensignale«
weit sichtbar gemachten Punkte mit.
Fehlt die trigonometrische Netzlegung, und erstreckt sich das aufzunehmende Gebiet nur über den Erdraum eines Meßtischblattes,
so muß der Topograph zur geometrischen oder graphischen Triangulierung oder Netzlegung schreiten: es wird zuerst eine Standlinie
markiert (durch Flaggen,
[* 23] Jalons oder Fluchtstäbe) und, mit Maßstäben oder der Kette gemessen, verjüngt
eingezeichnet und beginnt die Netzlegung, indem man durch »Vorwärtsabschneiden« eine Anzahl für
die Aufnahme, wichtiger, gut sichtbarer, bez. markierter Punkte festlegt, die auch eine Aufstellung des Meßtisches zum »Stationieren«
zulassen müssen, als Weg-, Wald-, Wiesen-, Grabenecken, Türme, Giebel und andre Orientierungspunkte. Dies
geschieht durch »Visierlinienziehen« von den beiden Endpunkten und einem
dritten Kontrollpunkt der Basis (Standlinie) aus.
Ist eine trigonometrische Netzlegung vorhanden (in Preußen über zehn Punkte pro Quadratmeile),
so dienen diese als Orientierungs-
und Kontrollpunkte; der Aufnehmer »stationiert« sich entweder an einem
Netzpunkt oder außerhalb dieser Punkte, sich »nach denselben stationierend«. Die
Aufnahme, des Terrains um den Stationspunkt ist die Stationsarbeit. Die Gesamtaufnahme des Meßtischblattes besteht aus der allmählichen
Zusammenfügung aller nötigen Stationsarbeiten.
Die Stationsarbeit beginnt damit, daß man den Meßtisch, auf ihm die Kippregel, horizontal aufstellt, die Platte durch Drehung
unter Beobachtung entweder einer schon eingetragenen Orientierungslinie oder der Bussole orientiert und
den »Stationspunkt« nun auf der Meßtischplatte festlegt. Die Operation, eigentliches Stationieren, muß, wenn der Standpunkt
nicht gerade auf einem Netzpunkt liegt, gewöhnlich mittels »Rückwärtseinschneidens
nach drei Netzpunkten« (unter Zugrundelegung der geometrischen »Pothenotschen Aufgabe«) und Korrektur der Orientierung vor
sich gehen.
Zur Festlegung der Umgegend der Station wird die Distanzlatte verwendet; jeder Punkt von Wichtigkeit wird
nach Richtung und Entfernung abgemessen und aufgezeichnet. Sind genügend »Lattenpunkte«
eingetragen, so verbindet der Aufnehmer diese zu den Terrainlinien, als Wegen, Bächen, Gräben, Dorf-, Waldgrenzen, und erhält
so einen Grundriß der »Situation« in Blei.
[* 24] Mit der Situationsaufnahme wird heute die Terrainaufnahme verbunden
(Terrain hier s. v. w. Relief, Unebenheiten), indem von jedem wissenswerten Punkt mittels der Kippregel auch die Höhe gemessen
wird. Hierzu bedient man sich der Formel h = e tang. α, d. h. Höhenunterschied zwischen der
¶