Bauchseite, an welcher der Magen liegt, wahrgenommen. Bei zunehmender Gasentwickelung erscheint auch die rechte Bauchwand
ausgedehnt. Die Lebensgefahr ist beim Aufblähen sehr bedeutend, und wenn die Gase nicht entfernt werden, so sterben die Tiere an Erstickung.
Der Magen berstet nicht, wie vielfach irrtümlich angenommen wird; der Tod ist vielmehr die Folge des übergroßen
Druckes der Baucheingeweide auf das Zwerchfell. Zur Behandlung des Aufblähens ist zunächst der Versuch angezeigt, die Gase
durch Rülpsen aus dem Magen nach oben zu entleeren. Zu diesem Zweck wird die Bauchwand anhaltend mit den Händen geknetet; ferner
läßt man die Rinder auf einem Strohseil kauen; auch gibt man denselben eine Mischung von Petroleum (einen
Eßlöffel voll) mit einer halben Weinflasche voll Wasser alle 10 Minuten ein.
Wenn diese Mittel nicht ausreichen und die Gefahr für das Leben des Tiers erheblich wird, so muß der Magen an der linken Seite
mit einem Messer oder mit dem Trokar geöffnet werden. Je früher diese Operation unternommen wird, um so
kleiner kann die Öffnung selbst bleiben. In der Regel verheilt die Operationswunde bei Rindern gut; bei Schafen und Ziegen ist
die Operation gefährlicher. Man pflegt daher bei diesen Tieren die Behandlung auf das Eingeben von spirituösen Mitteln (Branntwein,
Rum, Anisbranntwein oder verdünntem Salmiakgeist) zu beschränken. Schafe werden, wenn sich Gelegenheit
bietet, in kaltes Wasser getaucht, um die Kontraktion des Magens momentan anzuregen. Bei den Pferden kommt nach Kleefütterung
ein ähnlicher Krankheitszustand vor, bei welchem sich Kohlenwasserstoffgas im Dickdarm entwickelt (s. Kolik).
(Efferveszieren, Moussieren), das Entweichen von Gasen aus einer Flüssigkeit unter Bildung
zahlreicher Bläschen, durch welche ein Teil der Flüssigkeit schaumartig gehoben wird. Aufbrausen findet z. B. statt bei Zerlegung
kohlensaurer Salze durch stärkere Säuren, indem die lebhaft entwickelte Kohlensäure unter starkem Schäumen entweicht (Brausepulver).
Auch wenn eine unter hohem Druck mit Kohlensäure gesättigte Flüssigkeit (Sodawasser, Champagner) plötzlich von diesem
Druck befreit wird, entweicht ein Teil des gelösten Gases unter Aufbrausen.
das Ausweiden des Elch-, Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwilds. Der erlegte Hirsch wird auf den Rücken gestreckt
und mit dem Genickfänger die Haut (Decke) von dem Drosselknopf (Kehle) bis zur Brusthöhle durchschnitten (aufgeschärft). Dann
löst man die Drossel (Luftröhre) mit dem daran haftenden Schlund (Speiseröhre) aus, trennt Schlund und
Drossel und knotet erstern ein, um das Austreten der Äsung (des Speisebreis) zu verhindern. Hierauf tritt man zwischen die
Hinterläufe und schärft die Haut vom Weidloch (After) zwischen dem Kurzwildbret (Hoden) bis zur Brust auf.
Nachdem die Brunftrute und das Kurzwildbret ausgelöst sind, wird die darunterliegende Bauchhaut vorsichtig
in der Weise durchschärft, daß man die Spitze des Messers zwischen dem Zeige- und Mittelfinger führt, um die Blase und das
Gescheide (Därme) nicht zu verletzen. Demnächst greift man mit beiden Händen in die Bauchhöhle, um den Schlund bei seiner
Einmündung in den Wanst (Magen) zu erfassen und hineinzuziehen sowie den letztern mit dem Gescheide herauszuwerfen
und auf die rechte Seite des Hirsches zu legen.
Nachdem das Schloß (die Beckenknochen) durch Trennung des dieselben verbindenden Knorpels (Naht) geöffnet ist, drückt man
mit beiden Händen die Schloßwände auseinander, löst den Weiddarm (Mastdarm)
vom Weidloch (After) ab und
zieht ihn heraus. Zweckmäßig werden dann die zu beiden Seiten des Rückgrats an den Keulen liegenden Brandadern aufgestochen,
um den Schweiß daraus zu entleeren. Schließlich löst man die Herzkammerwände (das Zwerchfell) auf beiden Seiten ab, zieht
die Drossel, nachdem sie vorher an der Brusthöhle abgeschärft ist, hinein und reißt das Geräusch (Herz,
Lunge und Leber) heraus.
Hierauf wird der Hirsch vorn gehoben, um den Schweiß auslaufen zu lassen, und die Bauchhöhle mit Brüchen (abgebrochenen Zweigen)
gefüllt, um das Auskühlen zu befördern und Schmeißfliegen abzuhalten. In derselben Weise erfolgt das Aufbrechen des Rehbockes.
Beim Schwarzwild wird der Hals nicht aufgeschärft, sondern nur der Schlund an der Kehle abgestochen. Weidwund
geschossenes (durch Verletzung des Darmkanals verwundetes) Wild muß möglichst bald aufgebrochen werden, weil das Wildbret (Fleisch)
sonst einen bittern Geschmack annimmt. Bei Hirschen und Keilern in der Brunftzeit löst man wenigstens sogleich das Kurzwildbret
(Hoden) aus. Die Zerteilung in die Bratstücke für die Küche erfolgt dann weiter durch das Zerlegen (s. d.).
polizeiliche Bescheinigungen, daß sich jemand als unverdächtig an einem Ort aufhalten dürfe.
Dieselben waren früher zum Zweck der Fremdenkontrolle für die meisten größern Städte des Kontinents und zwar nach dem Vorgang
Frankreichs eingeführt. Hier war diese Einrichtung zuerst durch das Gesetz vom getroffen worden.
In Preußen wurden die Aufenthaltskarten zuerst 1807 für Berlin eingeführt, durch das Paßreglement vom aber allgemein für größere
Städte vorgeschrieben.
Jeder Ortsfremde, der sich längere Zeit (in Preußen z. B. mehr als zwei, in Bayern mehr als drei Tage) an dem betreffenden
Ort aufhalten wollte, bedurfte hierzu der besondern polizeilichen Erlaubnis, welche in Form der Aufenthaltskarte
erteilt wurde. Das Bundes- (Reichs-) Gesetz über das Paßwesen vom enthält dagegen die gewiß zeitgemäße Bestimmung,
daß Aufenthaltskarten weder eingeführt, noch, wo sie bisher bestanden, beibehalten werden dürfen.
der Toten, Auferstehung des Leibes oder Fleisches, lat. Resurrectio mortuorum), die dereinstige
Wiederherstellung des im Tod ausgelösten Menschenkörpers und seine Wiedervereinigung mit der Seele zu neuem, unsterblichem
Leben. Die Lehre von einer solchen Auferstehung findet sich weder im abendländischen Heidentum noch im ältern Mosaismus, wohl aber im
Parsismus. Teils unter den Einflüssen dieser Vorstellung, teils als Konsequenz des Glaubens an ein zukünftiges
messianisches Reich bildete sich die Lehre des spätern Judentums von der Auferstehung aus, deren erste Spuren sich bei den Propheten
(Jes.
26, 19;. Hesek. 37, 1 ff.) finden, und welche besonders
von den Pharisäern gepflegt wurde, die sich ein künftiges Leben nur als Wiederherstellung und Auferstehung des
Leibes, ja des Fleisches vorstellen konnten. Aus dem Scheol (Hades, Unterwelt, Totenreich) wird der Messias zunächst die Frommen
zu neuem Leben hervorrufen; dann sollen einer weiter entwickelten, auch
Offenb.
20, 5. 12 f. vertretenen
mehr
Lehrweise zufolge nach dem messianischen Reich eine zweite allgemeine Auferstehung und das Gericht folgen. Das Grobsinnliche an dieser
Vorstellungsweise ist gesteigert in den Mohammedanismus übergegangen. Eine andre und neue Bedeutung erhält die Lehre von der
Auferstehung im Christentum (vgl.
1. Kor. 15),. wo sie mit den Gedanken des ewigen Lebens und des Reichs Gottes verknüpft
und durch die Auferstehung Jesu (s. d.) eingeleitet und vorgebildet wird.
Im übrigen schließt sich die christliche Lehrweise zum Teil an die pharisäisch-jüdische an, während dagegen Paulus von
einem himmlischen Auferstehungsleib spricht, zu dem der gegenwärtige in dem Verhältnis des Saatkorns zur Pflanze stehe.
In der Lehrentwickelung der christlichen Kirche treten mit der Zeit drei verschiedene Grundrichtungen
auf, auf welche noch jetzt alle die zahlreichen philosophischen und theologischen Versuche, den Inhalt dieser Lehre näher zu
begründen, zurückgeführt werden können. Die einen, an ihrer Spitze die Gnostiker, lassen jede körperliche Auferstehung fallen und
halten nur die Unauflöslichkeit alles wahrhaft geistigen Lebens fest. Es fällt daher die Auferstehung zusammen
mit der Wiedergeburt oder sonstwie mit dem Eintritt des höhern Selbstbewußtseins im Menschen.
Ihnen gegenüber stehen diejenigen, welche eine wirkliche Auferstehung des Leibes annehmen, so daß der Auferstehungsleib
identisch mit dem jetzigen, aber eine verklärte Form desselben sein soll. Diese ursprünglich judenchristliche
Meinung ist durch Tertullian, Hieronymus und Augustinus nach Aufgebung des Chiliasmus in die Kirchenlehre übergegangen und
hat in den Worten »Auferstehung des Fleisches« im Apostolischen Glaubensbekenntnis eine symbolische Feststellung erhalten. Die dritte,
im Grund schon von Origenes, neuerdings von einzelnen Theologen, wie Rothe, vertretene Anschauung geht davon
aus, daß der wirksame Geist niemals eines körperlichen Organs entbehren könne, läßt daher die vollendete Persönlichkeit
eine vergeistigte Leiblichkeit wiedergewinnen. Die Konsequenz dieser Auffassung ist die Beschränkung der Auferstehung auf die geistig
gereifte Menschheit.