[* 1] (spr. ahkländ),Stadt auf der Nordinsel
Neuseelands, früher Sitz der
Regierung, liegt malerisch an der Südseite
des
Hafens Waitemata, eines
Einschnitts des in die östliche
Küste der Nordinsel tief eindringenden Haurakigolfs, den ein nur 9 km
breiter
Isthmus von dem westlich gelegenen
Manukauhafen trennt, an welchem Onehunga liegt, mit dem ebenso
wie mit Waikato Auckland durch
Eisenbahn verbunden ist. Die Stadt ist Sitz eines deutschen
Konsuls, eines anglikanischen und katholischen
Bischofs, besitzt eine höhere
Schule,
Bibliothek, ein
Museum, 6
Banken, ein
Theater,
[* 2] botanischen
Garten,
[* 3]
Dock,
[* 4] Sägewerke, große
Tischlereien etc. und (1883) 43,940 Einw.
Der
Hafen hat einen bedeutenden Schiffsverkehr und ist
Station der
PacificMail-
(SanFrancisco-Sydney-)
Dampfer;
regelmäßige Dampferverbindung besteht auch mit
Melbourne
[* 5] und
Levuka. 1882 liefen 223
Schiffe
[* 6] von 133,072
Ton. ein; die
Flotte
der Stadt bestand aus 279
Schiffen von 18,533
Ton.
Nach
England zurückgekehrt und zum
Baron ernannt, nahm er seinen Sitz im
Oberhaus ein und verteidigte 1794 die von
LordGrenville
vorgeschlagene Anwerbung der Emigrierten in einer
Broschüre, 1795 die Expedition von
Quiberon, 1796 den ungeheuern Aufwand
Englands im
Kriege gegen
Frankreich. Von 1798 bis 1801 war er Generalpostmeister. Er starb in
London.
[* 11] Seine zahlreichen
Schriften über soziale, politische und kommerzielle
Fragen zeigen ehrenwerte
Gesinnungen und gründliche
Kenntnisse. -
Sein jüngerer Sohn,
RobertJohn, veröffentlichte einen Teil seines für die Zeit von 1772 bis 1814 wichtigen
Nachlasses (»The journal and correspondence of
WilliamLord Auckland«, Lond. 1860 bis 1862, 4 Bde.).
Dagegen beförderte er im eigentlichen
Indien die geistigen und materiellen Zustände desLandes und machte
sich namentlich um Volksunterricht, Bodenverbesserung und Baumwollkultur verdient. Im März 1842 nach
England zurückgekehrt,
bekleidete er, schon 1839 zum
Earl of Auckland ernannt, seit 1846 die
Ämter eines ersten
Lords der
Admiralität sowie eines Mitglieds
des
Direktoriums des Greenwichhospitals. Er starb Über sein Wirken vgl.
Orlich,
Indien und seine
Regierung, Bd. 1 (Leipz. 1859).
(spr. ahkländs-), australische, etwa 330 km südlich von
Neuseeland belegene
Gruppe, bestehend aus
den
InselnAuckland (mit den
HafenRoß und Carnley),
Adams, Enderby, Disappointment u. a., 509 qkm (9,25 QM.)
groß.
Die waren bei ihrer
Entdeckung 1806 durch Bristow unbewohnt und sind es noch jetzt;
ein 1850 durch
Engländer gemachter
Versuch, sie zu besiedeln, schlug fehl.
Auctor juris,
ein angesehener Rechtsgelehrter, der Responsa erteilt, im
Corpus juris vorzugsweise jederJurist der Kaiserzeit;
Auctor legis oder senatusconsulti oder consilii publici,
Urheber eines
Gesetzes, Senatsbeschlusses etc., sei es durch
Vorschlag
(lator), oder durch Anraten, Verteidigen (suasor), oder durch Ansehen und Befehl (princeps, Machthaber im
Senat);
Auctor (primus), der ursprüngliche
Eigentümer oder
Besitzer einer
Sache und bei
Verkäufen der natürliche Gewährleister, daher auch s. v. w. Verkäufer, z. B.
bei
Auktionen und bei desfallsiger
Klage s. v. w. der Beklagte, der für eine entwährte
SacheErsatz leisten muß;
Auctor secundus,
Gewährleister,
Kavent für einen andern,
Bürge (fidejussor), besonders bei Verkäufen für das Eigentumsrecht der Verkaufenden.
Im römischen
Recht wird namentlich der Vormund (tutor) in Beziehung auf Rechtshandlungen seines
Mündels
als Auctor bezeichnet, indem der bevormundete
Unmündige sich nur mit der ausdrücklich und unbedingt erklärten
¶
mehr
Zustimmung seines Vormunds (»auctoritatis interpositio«) wirksam verpflichten
kann.