Gemeine), nicht über vier Wochen, zu verbüßen wie der mittlere, jedoch in einer dunkeln Arrestzelle. Die Schärfungen fallen
am 4., 8. und demnächst je 3. Tag hinweg. Der strenge Arrest ist mit wenigen Ausnahmen nur gegen den zulässig, welcher wegen
militärischer Verbrechen oder Vergehen bereits eine Freiheitsstrafe erlitten hat. Ist eine in dem Gesetz
angedrohte bestimmte Arrestart gegen den Thäter nach seinem Militärrang nicht statthaft, so wird auf die nächstfolgende
nach seinem Rang statthafte Arrestart erkannt.
Vgl. Dorendorf, Arrest und einstweilige Verfügung (Berl. 1884).
(spr. arräh), Heinrich Ludwig d', Astronom, geb. zu Berlin, arbeitete einige Jahre
auf der dortigen Sternwarte, wurde, nachdem er seit 1845 als zweiter Assistent an der Berliner Sternwarte thätig gewesen, 1848 Observator
an der Sternwarte zu Leipzig, habilitierte sich als Privatdozent an der dortigen Universität mit der Arbeit »Über das System
der kleinen Planeten« (Leipz. 1851), wurde 1852 außerordentlicher Professor daselbst und ging 1857 als
ordentlicher Professor der Astronomie nach Kopenhagen, wo unter seiner Leitung 1860-61 die neue Sternwarte erbaut wurde.
Dort starb er Er beschäftigte sich vornehmlich mit Beobachtung der Kometen, Planeten, von denen er 1862 die Freia
entdeckt hat, und der Nebelflecke und Sternhaufen, deren er an 200 neue aufgefunden hat. Die Ergebnisse
seiner Beobachtungen veröffentlichte er zum Teil in den Werken: »Resultate aus Beobachtungen der Nebelflecke und Sternhaufen«
(Leipz. 1856);
»Untersuchungen über die nebulosen Sterne in Bezug auf ihre spektralanalytischen Eigenschaften« (das. 1872).
Außer
einigen andern Kometen entdeckte er einen periodischen Kometen, dessen kurze Umlaufszeit er
berechnete, und der den Namen d'Arrestscher Komet trägt. Er schrieb noch: »De instrumento magno aequatorio Havniae erecto«
(Kopenh. 1860).
ofjudgment (engl., spr. arrést of dschödschment),
im engl. Strafprozeß die Hemmung der Vollstreckung eines gefällten Strafurteils, welche dadurch bewirkt wird, daß der verurteilte
Angeschuldigte eine nochmalige Revision des Erkenntnisses beantragt.
Das Rechtsinstitut entspricht der im deutsch-rechtlichen
Strafverfahren gegebenen Nichtigkeitsbeschwerde oder Revision und bezweckt die Kassation des angefochtenen
Urteils.
(franz., spr. -räh), in Frankreich ein amtlicher Bescheid
oder ein Haftbefehl; im engern Sinn das Erkenntnis eines
Gerichtshofs letzter Instanz, im Gegensatz zu judgement, dem appellabeln Erkenntnis eines Untergerichts. Arrêts d'amour, Aussprüche
der Minnehöfe im Mittelalter; Arrêt de réglement hieß ehedem die Verordnung eines Parlaments oder Conseil
supérieur, die in seinem Ressort Gesetzeskraft hatte, aber auch vom betreffenden Parlament oder Konseil abgeändert oder aufgehoben
werden konnte. Der König, in dessen Namen (au bon plaisir) diese Verordnungen erlassen wurden, konnte sie ebenfalls, wenn
auch nur in gewissen Formen, annullieren. Arrêté, die Entscheidung einer untern Verwaltungsbehörde,
wie des Präfekturrats, des Präfekten, Maire etc.
Gefäße, eine aus feinem roten Thon verfertigte Töpferware des Altertums, welche in Deutschland unter dem
Namen Terra sigillata (s. auch Bolus), in England und Frankreich als »samische Gefäße« bekannt ist. Ursprünglich
sollen sie (nach Plinius) auf der Insel Samos verfertigt worden sein; ihr Hauptfabrikationsort war jedoch seit dem 2. Jahrh.
v. Chr. das etrurische Arretium (jetzt Arezzo), von wo sich die Fabrikation über ganz Etrurien bis nach Rom und schließlich
über die ganze römische Welt verbreitete.
Überall, wo sich Römer angesiedelt haben, findet man arretinische Gefäße, die zum Teil auch an Ort und Stelle gefertigt wurden. Sie sind
mit einer feinen, festen und durchsichtigen, aus Borax verfertigten Glasur überzogen und schließen sich zum Teil an griechische
Formen an. Ihre Farbe schwankt zwischen dem hellsten und tiefsten Rot. Die Glasur wurde durch Eintauchen oder
mit dem Pinsel aufgetragen und zwar so dünn, daß die Form des Gefäßes keinerlei Änderung erlitt. Der Thon erhielt die Farbe
entweder durch Zusatz von rotem Ocker, oder der eisenhaltige Thon wurde durch das Brennen rot.
Die Reliefverzierungen an den Rändern und auf den Bäuchen (Guirlanden, Arabesken und Figuren) wurden meist
aufgesetzt. arretinische Gefäße wurden meist als Tischgeschirre, seltener als Opfergeräte verwendet. Sie sind
zum größten Teil auf der Grund- oder auf der untern Seite mit dem durch Stempel eingedrückten Namen des Töpfers oder des
Modelleurs bezeichnet.
Vgl. J. ^[Joseph] v. Hefner, Die römische Töpferei in Westerndorf (Münch. 1862);
Fabroni, Storia degli antichi vasi fittili Aretini (Arezzo 1840);
Keller, Die rote römische Töpferware mit besonderer Rücksicht
auf ihre Glasur (Heidelb. 1876).
Avena, Hafer, gezogen), mit mittelgroßen, zweiblütigen Ährchen, wovon die untere Blüte männlich und auf dem Rücken mit geknieter
Granne versehen, die obere zwitterig, grannenlos oder nur unter der Spitze kurz begrannt ist.
Arrhenatherumelatius Beauv. (Avena elatiorL., hoher Glatt- oder Wiesenhafer, französisches Raigras, s. Figur), 60-140 cm hoch, wächst auf gutem, tiefgrundigem,
leichtem, warmem Boden und ist eins der besten Obergräser, muß aber als solches herrschend sein, weil es frühere Ernte fordert
als andre Gräser. Es ist weniger nahrhaft als manches andre Gras, entschädigt aber durch großen Ertrag und reich es zartes
Grumt. Gebrauchswert 15 Proz.