Regierung fortgejagten Auditeurs hin, in einem besondern Bericht die Sache so darstellte, als sei der Müller durch Entziehung
des Wassers außer stand gesetzt, den Erbzins zu zahlen. Der König glaubte dem letztern Bericht und ließ sich von seinem hartnäckigen
Mißtrauen gegen die Beamten durch nichts mehr abbringen. Weder ein ausführliches Gutachten der Küstriner
Regierung noch die Bestätigung der Entscheidung derselben durch das Kammergericht, an welches die Sache verwiesen
worden war, welches aber allerdings die ausführliche Begründung seines Spruchs dem König nicht mitteilte, konnten Friedrich
II. überzeugen, daß Arnold nicht Unrecht geschehen; er hielt alles für eine wissentliche Rechtsverdrehung
zu gunsten der Edelleute Gersdorff und Schmettau. Er ließ die drei an der Sentenz beteiligten Kammergerichtsräte Ransleben,
Graun und Friedel 11. Dez. vor sich kommen und, da sie bei ihrer Meinung blieben, ins Gefängnis abführen; der Großkanzler v.
Fürst erhielt seine Entlassung.
Der König befahl darauf dem Staatsminister v. Zedlitz, für die strenge Bestrafung der Räte zu sorgen.
Da sich dieser ebenso wie der Kriminalsenat des Kammergerichts dessen weigerte, verurteilte der König zwei jener
Räte, Graun und Friedel, und mehrere Mitglieder der Küstriner Regierung aus eigner Machtvollkommenheit zur Kassation, zu einjährigem
Festungsarrest sowie zur Zahlung des von Arnold erlittenen Schadens und befahl, daß der Müller wieder in
Besitz der Mühle gesetzt werde.
Die Verurteilten blieben bis bis sie Arnold entschädigt hatten, in Spandau und wurden nicht wieder angestellt.
Erst nach Friedrichs Tod wurde das Verfahren revidiert, die Beamten für unschuldig erklärt und ihr Verlust
ihnen ersetzt. Friedrich II. hatte in der »Spenerschen Zeitung« das 11. Dez. von ihm selbst aufgenommene Protokoll publizieren
und den Justizkollegien die strengste Unparteilichkeit aufs schärfste anempfehlen lassen, da Prinz und Bauer, Bettler und
König vor der Justiz gleich seien. So ungerecht Friedrichs Verfahren gegen die Beamten war, für welche
das Berliner Publikum offen Partei ergriff, so machte doch dieses so entschiedene Eintreten für die niedern Stände großes
Aufsehen und verschaffte ihm im Ausland den Ruhm des gerechtesten Königs. Er selbst sah später ein, daß er getäuscht worden
war, hielt aber ein abschreckendes Beispiel gegen die Großen dennoch für nötig.
Übrigens gab der Fall den Anstoß zu der Beschleunigung der neuen Prozeßordnung, die 1781 erschien, und der Vollendung des
Landrechts.
Vgl. Sengebusch, Historisch-rechtliche Würdigung der Einmischung Friedrichs d. Gr. in die Rechtssache des Müllers
Arnold (Altona 1829);
die Urkunden bei Preuß, Friedrich d. Gr., Bd.
3, Anhang (Berl. 1834), und dessen »Geschichte
des Arnold-Gersdorffschen Prozesses« (in der »Zeitschrift für preußische Geschichte« 1864).
diCambio, ital. Architekt und Bildhauer, geboren um 1232 zu Colle di Val d'Esta im Florentinischen, war ein Schüler
des Niccolò Pisano und starb 1310. Seine Hauptwerke sind: die gotische Klosterkirche Santa Croce;
der Plan
des großartigen Doms Santa Maria del Fiore zu Florenz, dessen Bau er von 1294 bis zu seinem Tod leitete;
das gotische Tabernakel
in der Kirche San Paolo bei Rom (1285) und das Grabmal des Kardinals de Braye in San Domenico zu Orvieto, eine Verbindung von Architektur,
Skulptur
und Mosaik.
Neill, Arzt, geb. 1788 zu Dysart bei Montrose, studierte seit 1801 in Aberdeen und London, fungierte als Wundarzt
im Dienste der Ostindischen Kompanie, ließ sich 1811 in London nieder und ward 1837 Leibarzt der Königin. Er hielt Vorträge
über Physik, erfand einen nach ihm benannten Ventilator und Ofen, das Wasserbett und andre Vorrichtungen
für medizinische Zwecke und förderte besonders auch das Sanitätswesen. Er starb Arnott schrieb: »Elements of physics«
(7. Aufl., Lond. 1876);
»Treatise on the smokeless fireplace« (1855);
»A survey of human progress towards higher civilization«
(2. Aufl. 1862).
(spr. arnuh), Sophie, berühmte franz. Schauspielerin, geb. zu
Paris, erhielt eine gute Erziehung und kam in die königliche Kapelle, 1757 zur Oper, an der sie bis 1778 der Liebling des Pariser
Publikums war. Arnould glänzte ebensosehr durch ihren reinen, lebhaften und ausdrucksvollen Gesang wie durch ihr schönes Spiel.
Nicht weniger bezaubernd war ihre Liebenswürdigkeit außerhalb des Theaters. Eine zweite Ninon, sah sie
die geistreichsten und gelehrtesten Männer in ihrem Hause; selbst d'Alembert, Diderot, Mably, Duclos und J. J. Rousseau ehrten
sie durch ihre Besuche. Dorat, Bernard, Marmontel und Favart haben sie besungen. Daß sie dabei von lockern Sitten gewesen, dürfte
nach allem unbezweifelt sein. Ihr zuweilen sehr beißender Witz machte so großes Glück, daß man ihre
Bonmots unter dem Titel: »Arnoldiana« sammelte. Sie starb 1803. Lamotte-Langon gab ihre »Memoiren« heraus (Par. 1837, 2 Bde.).
Vgl. Goncourt, Sophie Arnould, d'après sa correspondance et ses mémoires inédits (Par. 1877).
[* ] Hauptstadt der ehemaligen Grafschaft, jetzt des gleichnamigen preuß. Regierungsbezirks
in der Provinz Westfalen, liegt an einem Berg, der auf drei Seiten von der Ruhr umflossen wird und auf seinem Gipfel die Ruinen
des alten Stammschlosses der Grafen von Arnsberg trägt, und an der Linie Schwerte-Scherfede der Preußischen Staatsbahn, ist Sitz
der Regierung, einer Oberpostdirektion, eines Land- u. Schwurgerichts (s. unten), eines Amtsgerichts, eines
Landratsamts, eines Hauptsteueramts, einer Handelskammer etc., hat 1 kath. Gymnasium, 2 katholische und 1 ev. Kirche, 1 Eisenbahnreparaturwerkstätte,
Papier- und Holzstofffabrikation, 1 Gas- und Wasserleitung, 1 Dampfmahlmühle und (1880) 6131 Einw., darunter 1199 Evangelische
und 117 Juden. - Der Hof Arnsberg befand sich schon Anfang des 11. Jahrh. im Besitz der Grafen von Werl, der Vorfahren
der Arnsberger Grafen, und 1164 erscheint Arnsberg bereits als Stadt. Im 13. Jahrh. erhielt es
Mauern und wurde Mitglied der Hansa; auch war hier ein Hauptstuhl der Frei- oder Femgerichte.
Nach der Besitznahme durch Köln (1368) wurde Arnsberg häufig Residenz der Kölner Kurfürsten sowie Sitz der
westfälischen Kanzlei und der Landtage. Die ehemalige Grafschaft Arnsberg, im Zentrum des Herzogtums Westfalen, etwa 1000 qkm groß,
von der Ruhr und Möhne durchströmt, jetzt unter die preußischen Kreise Arnsberg und Meschede verteilt, umfaßte wahrscheinlich den
alten sächsischen Gau Engern (Pagus Angaria) und ward von Grafen verwaltet, die sich seit dem Ende des 11. Jahrh.
nach Arnsberg benannten. Unter ihnen ist am bedeutendsten Friedrich der Streitbare (gest. 1124), ein Enkel Ottos von Nordheim; er
begleitete 1110 Heinrich V. nach
Italien, empörte sich 1114 im Bund mit Kurköln gegen denselben, unterwarf sich dann aber. Mit seinem Schwiegersohn Graf Gottfried von
Cuyk folgte die weibliche Linie in der Grafschaft; einer seiner Nachkommen, Gottfried IV., verlor in einer Fehde mit dem Grafen
Engelbert von der Mark seine Grafschaft, erhielt sie zwar wieder, verkaufte sie aber 1368, da er kinderlos
war, an Kurköln. Während die Hauptlinie 1371 erlosch, blühte der Zweig Rietberg (s. d.) bis 1564. Die Grafschaft war fortan
ein zum sogen. Werlschen Quartier gehöriger Teil des Kölner Herzogtums Westfalen, wurde mit diesem 1802 an Hessen abgetreten
und kam ebenso 1815 an Preußen.
Vgl. v. Lilien, Statistik des Kreises Arnsberg (Arnsb. 1876). -
Der Landgerichtsbezirk Arnsberg umfaßt die 19 Amtsgerichte zu Arnsberg, Attendorn, Balve, Berleburg, Bigge, Brilon, Burbach, Förde, Fredeburg,
Hilchenbach, Kirchhundem, Laasphe, Marsberg, Medebach, Meschede, Neheim, Olpe, Siegen und Warstein.
Der Regierungsbezirk Arnsberg (s. Karte »Westfalen«) umfaßt 7697 qkm (139,81 QM.) mit
(1880) 1,068,141 Einw., davon 592,785 Evangelische, 461,996 Katholiken und 9495 Juden, und zerfällt in die 16 Kreise: