1) Aristobulos I., Sohn des makkabäischen
FürstenJohannesHyrkanos, nahm nach dessen
Tod (106
v. Chr.) den Königstitel
und seinen
BruderAntigonos zum Mitregenten an, während er die drei übrigen
Brüder und seine
Mutter einkerkern und im Gefängnis
verhungern ließ. Die Ituräer zwang er, das
Judentum anzunehmen.
Seinen um diesen Erfolg verdienten
BruderAntigonos ließ er ermorden und starb 105, von Gewissensbissen gequält. Ihm folgte sein ältester
Bruder,
Alexander Jannäos.
Aristobulos, dessen zwei
SöhneAlexander und
Antigonos und zwei Töchter wurden von
Pompejus in
Rom
[* 5] im
Triumph aufgeführt. Aristobulos entfloh
später (56) aus der römischen Gefangenschaft und trat in
Palästina als Prätendent auf. Das
Volk strömte ihm zwar zu, doch
wurde er vor Machäros von
Sisenna geschlagen, schwer verwundet, gefangen und nebst seinem Sohn
Antigonos
abermals nach
Rom geschickt.
Cäsar gab Aristobulos 49 nicht bloß die
Freiheit, sondern überließ ihm sogar zwei
Legionen zur Wiedereroberung
Judäas. Aber der Pompejaner Q.
MetellusScipio, der eben
Syrien als
Provinz erhalten hatte, ließ Aristobulos unterwegs
durch
Gift beseitigen.
3) Alexandrinisch-jüd.Peripatetiker zu
Alexandria, um 180
v. Chr., angeblich Verfasser eines allegorischen
Kommentars über
die
Bücher Mosis, worin gezeigt werden sollte, daß alle
Weisheit der griechischen und römischen Schriftsteller von
Moses
entlehnt sei. Dieses Werk, von den
Kirchenvätern öfters genannt, ist nach den neuesten Untersuchungen dasProdukt
eines weit spätern Schriftstellers, der den
Namen des im 2.
Buch der
Makkabäer (1, 10) vorkommenden Aristobulos gebrauchte, um dadurch
seiner
Schrift mehr Eingang zu verschaffen.
2)MessenischerHeld und König aus dem
Geschlecht der Äpytiden, opferte während des ersten
MessenischenKriegs (743-724
v. Chr.) einem Orakelspruch zufolge seine Tochter, um den
Sieg über die Spartaner gewinnen zu können, und
ward trotz dieser Blutschuld zum König gewählt. Er verteidigte
Ithome mit großer
Tapferkeit. Infolge eines neuen Orakelspruchs
an der Rettung seines Vaterlands verzweifelnd, tötete er sich selbst am
Grab seiner Tochter (724).
im staatsphilosophischen
System des
Aristoteles diejenige Staatsbeherrschungsform, nach welcher eine bevorzugte
Klasse der Staatsangehörigen
im
Besitz der
Staatsgewalt ist.
Aristoteles teilt
die Beherrschungsformen in das
Königtum
(Monarchie), die Aristokratie und
die
Demokratie, je nachdem die
Staatsgewalt in der
Hand
[* 8] eines Einzelnen sich befindet, oder je nachdem sie einer gewissen bevorzugten
Klasse oder endlich der Gesamtheit des
Volks zusteht. Mit Rücksicht auf die modernen Staatsverhältnisse pflegt man jedoch
meist nur zwei Grundformen der
Staatsverfassung zu unterscheiden, die monarchische und die republikanische,
je nachdem die
Staatsgewalt von einem Einzelnen oder je nachdem sie von der Gesamtheit der Staatsangehörigen durch deren
Organe ausgeübt wird. In Ansehung der
Republik wird dann allerdings wieder zwischen Aristokratie und
Demokratie unterschieden, insofern
nämlich entweder eine gewisse
Klasse von
Staatsbürgern die Führerschaft der übrigen und dieZügel des
Staats in
Händen hat, oder die Gesamtheit des
Volks ohne Standesunterschied als der
Souverän gedacht wird.
Wer freilich, wie dies neuerdings von namhaften
Publizisten geschieht, den
Staat selbst als den eigentlichen
Souverän hinstellt,
für den wird auch diese
Einteilung hinfällig, und man kann von diesem Standpunkt aus zu einer
Einteilung
der verschiedenen Staatsformen nur noch nach dem Merkmal schreiten, ob das Staatshaupt aus Einer
Person oder aus einer Mehrheit
von
Personen besteht. Jedenfalls ist dem aristokratischen
System die Neuzeit nicht günstig.
Keine der dermalen bestehenden
Republiken hat eine aristokratische Staatsform, während diese im
Altertum vielfach vertreten war.
Wie in
Griechenland
[* 9]
Athen
[* 10] als
Muster der antiken
Demokratie erschien, so wurde die Aristokratie besonders durch
Sparta
repräsentiert. Auch die altrömische
Republik mit ihrer Patrizierherrschaft war recht eigentlich eine Aristokratie. Ebenso hat man das
frühere
Deutsche Reich
[* 11] in der Zeit des
Verfalls der kaiserlichen
Autorität nicht mit Unrecht als eine Aristokratie bezeichnet.
Auch in dem
FreistaatVenedig
[* 12] hat sich lange Zeit hindurch die aristokratische Staatsform erhalten. Wenn aber auch der
Begriff
der Aristokratie heutzutage als Staatsbeherrschungsform nicht mehr von praktischer Bedeutung ist, so spricht man doch
noch von in dem
Sinn, daß man darunter eine bevorzugte
Klasse der Staatsangehörigen versteht, und zwar
ist es zumeist die
Geburts-
(Standes-,
Erb-) Aristokratie, welche man dabei im
Auge
[* 13] hat, also der
Adel.
Aber auch von einer Beamten- und von einer Geldaristokratie
(Plutokratie) wird in ebendiesem
Sinn gesprochen, wie ja auch nicht
selten von einer Aristokratie des
Geistes die
Rede ist, welcher ein besondererGrad von
Bildung eine bevorzugte
Stellung
in der bürgerlichen
Gesellschaft verschafft. In neuester Zeit ist im
Gegensatz zur
Sozialdemokratie nicht selten auch von einer
Sozialaristokratie die
Rede, indem man unter letzterer die
Freunde des omnipotenten Staatswesens und der Erweiterung der Staatsthätigkeit
versteht, insofern
sie der besitzenden
Klasse angehören.
Aristokrat wird der Zugehörige oder der Anhänger der Aristokratie, namentlich der Geburtsaristokratie,
genannt;
Aristokratismus ist die ausgesprochene Vorliebe für aristokratische Vorrechte und
Gebräuche. Aristokratisierend
nennt man eine
Staatsverfassung, welche zwar nicht die Aristokratie als Staatsbeherrschungsform aufweist, aber gleichwohl einen
gewissen aristokratischen Zug
und
Charakter erkennen läßt, wie dies namentlich bei der englischenStaatsverfassung
der
Fall ist. Auch pflegt man zuweilen von einer aristokratischen
Politik als von einer solchen zu sprechen, welche besonders
das
Wohl gewisser und namentlich der wohlhabendern
Klassen der
Bevölkerung
[* 14] im
Auge hat.
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