(Großer Arber), höchster Berg des Böhmisch-Bayrischen Waldgebirges, liegt in Niederbayern nördlich von Bodenmais
auf einem Seitenarm des Gebirges, der sich zwischen dem Weißen und Schwarzen Regen hinzieht, und bildet
einen nach allen Seiten steil abfallenden, abgestumpften, kahlen Kegel von 1453 m Höhe. Auf der Kuppe steht eine Kapelle, in der
jährlich 24. Aug. Messe gelesen wird (Alpenkirchweih). Die Rundschau ist fast unbeschränkt und besonders nach S. hin großartig.
Am nordwestlichen Abhang des Arber liegen, fast 1000 m ü. M., die
beiden unheimlichen Arberseen in urwaldartiger Umgebung. Etwa 2 km nördlich vom Großen Arber erhebt sich der nur um weniges
niedrigere Kleine Arber.
(franz., spr. -ahsch, v.
lat. arbitrium, Entscheidung) ist im allgemeinen die Erwägung und Entscheidung über die günstigsten unter den
an verschiedenen Plätzen sich bietenden Einkaufs- und Verkaufsgelegenheiten; insbesondere findet sie Anwendung auf Geld, Wechsel
und Effekten. In ihrer einfachsten Form kommt sie vor als Geldarbitrage, welche ermittelt, durch welche Geldsorten am vorteilhaftesten
an andern Orten Zahlung zu leisten ist oder Forderungen eingezogen werden können.
Sind 20-Frankstücke in Berlin für 16,40 Mk. zu kaufen, und stehen 20 Mk.
in Paris auf 24,69 Fr., so würde eine von Berlin nach Paris zu leistende Zahlung vorteilhafter in deutschem als in französischem
Gold geleistet werden, während eine auf Paris lautende Forderung am besten dort in französischem Gold einkassiert würde. Diese
Berechnung wird verwickelter, sobald noch verschiedenartige Spesen, Transportkosten und eine größere
Zahl von Plätzen und Geldsorten in Betracht kommen.
Eine größere Bedeutung hat heute die Wechselarbitrage, welche aus den Kursverschiedenheiten verschiedener Wechselplätze
dadurch Vorteil zu ziehen sucht, daß sie ermittelt, auf welchem Weg ein Wechsel am billigsten zu erhalten und am höchsten
zu verwerten ist. Man kann nämlich bei der Zahlung wie bei der Einkassierung regelmäßig dreierlei Wechsel
benutzen: Wechsel auf den fremden Platz, Wechsel auf den eignen Platz und Wechsel auf einen von beiden verschiedenen Platz.
Bei den obliegenden Zahlungen wählt man mit andern Worten, ob man auf sich trassieren läßt, oder ob
man Wechsel (Rimessen) einschickt, und in letzterm Fall wieder, ob man Rimessen auf den Zahlungsort oder auf irgend einen andern
Ort einschickt. Beim Inkasso wählt man zwischen dem Trassieren auf den Schuldner und der Aufgabe an denselben, Rimessen
zu machen,
die wiederum in Wechseln auf den eignen oder irgend einen fremden Platz bestehen können. Die Entscheidung
hängt natürlich ab vom Stande der Wechselkurse, d. h. von dem Preis, der für die Wechsel auf die verschiedenen Plätze bezahlt
wird.
Hat z. B. ein Pariser Haus nach Amsterdam 100 holländ. Fl. zu zahlen, und steht der Kurs von Paris auf Amsterdam auf 209 Frank
(100 Fl.), der von Paris auf London auf 25 Fr. (1 Pfd. Sterl.), von London auf Amsterdam auf 12 Fl. (1 Pfd. Sterl.), so sind bei
direkter Remittierung nach Amsterdam 209 Fr. aufzuwenden. Gibt dagegen der Pariser einem Kommissionär in London Auftrag, Amsterdamer
Papiere zu kaufen, und sendet er ihm als Deckung Londoner Papiere, so zahlt der Kommissionär 8 ⅓ Pfd. Sterl.
für 100 Fl. Der Pariser aber kauft Londoner Papiere, welche auf 8 ⅓ Pfd. Sterl. lauten, für 208 ⅓ Fr. Die indirekte Rimesse
über London ist also vorteilhafter als die direkte.
Ähnlich wird bei der Einziehung von Forderungen operiert, und zwar wird mit Hilfe der telegraphisch eingegangenen
Kurszettel der verschiedensten Wechselplätze ermittelt, welche der möglichen indirekten Remittierungen die vorteilhafteste
ist. Werden bei der hierbei angestellten Rechnung, der Arbitragerechnung, die abweichenden Unkosten (Provision, Kourtage, Porto)
der verschiedenen Wege berücksichtigt, so nennt man sie eine zusammengesetzte, im andern Fall eine einfache Arbitrage. Zur
Erleichterung der Rechnung hat man für wichtigere Plätze eigne Wechselarbitragetafeln aufgestellt, in welchen alle praktisch
möglichen Kurse in Rechnung gezogen sind. Da der Diskont an den verschiedenen Wechselplätzen meist ein ungleicher ist, so
sind auch die Aufwendungen verschieden, die man machen muß, je nachdem man zur Zahlung an einem andern
Platz einen dort fälligen kurzsichtigen Wechsel kauft oder einen langsichtigen daselbst diskontieren läßt. Die zur Vergleichung
solcher Aufwendungen anzustellende Rechnung nennt man die Diskontarbitrage.
Auch bei Effekten (Aktien, Staatspapieren) wird durch Arbitrage (Aktien-, Staatspapier-, Effektenarbitrage) ermittelt, welche Plätze
für Kauf und Verkauf derselben am günstigsten sind. Dieselbe bietet infolge davon besondere Schwierigkeiten,
daß die Notierungsweise desselben Papiers an verschiedenen Börsen sehr ungleich ist (hier Rechnung nach Stück, dort nach
Prozenten, hier einschließlich, dort ausschließlich der laufenden Zinsen etc.). Die genannten Operationen werden aber nicht
allein ausgeführt, um nötige Zahlungen zu machen und ausstehende Forderungen einzukassieren, sondern auch, um nur aus
Kursverschiedenheiten, z. B. durch eine hierdurch veranlaßte Trassierung, Gewinn zu ziehen, indem sich zu diesem Zweck mehrere
Häuser verschiedener Plätze miteinander verständigen.
Die Arbitrage veranlaßt am einen Ort eine Hebung, am andern eine Herabdrückung und damit eine Ausgleichung der Kurse, und insofern
wirkt sie auch vorteilhaft, indem bei den heutigen Verkehrsmitteln schon verhältnismäßig kleine Kursunterschiede
zur Arbitrage anreizen.
Vgl. Swoboda, Die kaufmännische Arbitrage (5. Aufl., Berl. 1881);
Derselbe, Der internationale Arbitrageur (das. 1882-84);
Haupt, Arbitrage und Paritäten (Wien 1874; dasselbe in franz. Sprache, 6. Aufl.,
Berl. 1883);
Becker, Die praktische Arbitrage (das. 1876);
Strauß, Die Arbitrage an den deutschen Börsenplätzen (Frankf.
1876);
Junckerstorff, Die Arbitrage (Berl. 1882).