Sizilien mit Aragonien, hinterließ aber nur einen natürlichen, vom Papst legitimierten Sohn, Ferdinand, welcher in Neapel folgte.
Die spanischen Reiche nebst Sardinien und Sizilien und den Balearen erbte Johann II. (1458-79), sein Bruder, durch seine Gemahlin
Blanka auch König von Navarra. Johanns Regierung war hart und willkürlich, gegen seine eignen Unterthanen
erbat er die Hilfe Frankreichs und bezahlte sie durch Abtretung Roussillons und Perpignans. Er starb 1479. Ihm folgte sein Sohn
Ferdinand II., seit 1469 Gemahl Isabellas, der Thronerbin von Kastilien, wodurch Aragonien mit Kastilien zu Einem Reich vereinigt ward
(s. Spanien, Geschichte).
Von besonderm Interesse ist die Verfassungsgeschichte Aragoniens, wo zuerst das freie Bürgertum sich
ausgebildet hat. Schon 1118 bekamen die Bürger Saragossas alle Rechte geborner Hidalgos (Ritter), und 1136 ratschlagten Abgeordnete
der aragonischen Gemeinden auf dem Reichstag (Cortes) mit geistlichen und weltlichen Lehnsherren über Steuern und Landesordnungen.
Fortan waren die Städte Aragoniens und Kataloniens besonders auf Erhaltung der ständischen Gerechtsame
und Freiheiten bedacht.
Die Cortes von Aragonien, gleichzeitig besucht von den Boten des in eine höhere (ricos hombres) und niedere (infançones, caballeros,
hidalgos) Klasse gesonderten Adels und der Prälaten, verfügten über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Steuern, Münzen,
alte und neue Gesetze und Urteilssprüche der untern Gerichtshöfe. König Alfons III. mußte die jährliche
Berufung der Cortes nach Saragossa (1287) als Grundgesetz anerkennen und denselben das Recht des pflicht- und verfassungsmäßigen
Widerstands gegen willkürliche Verletzung der ständischen Mitglieder einräumen, ja anerkennen, daß, wenn der König sich
der Gewaltherrschaft schuldig gemacht, alle Bewohner Spaniens vom 14. bis zum 60. Jahr verbunden sein
sollten, die Waffen zum Sturz desselben zu ergreifen.
Peter IV. erzwang 1348 die Aufhebung dieser Satzungen, bewilligte aber die Einsetzung einer Behörde, die, zwischen Regierung
und Volk stehend, die Rechte des letztern gegen Übergriffe der erstern schützen und in Streitigkeiten zwischen der Krone und
den Ständen entscheiden sollte. An ihrer Spitze stand der vom König aus der Ritterschaft auf Lebenszeit
gewählte, aber lediglich den Cortes gegenüber zur Rechenschaft verpflichtete Justicia. Die allgemeinen Reichsstände, anfangs
jährlich, seit 1307 alle zwei Jahre von den Abgeordneten Aragoniens, Kataloniens und Valencias gebildet, zerfielen in die
vier Abteilungen (brazos, Arme, estamentos, Bänke) der Geistlichkeit, des hohen (brazo de nobles) und niedern
Adels (brazo de caballeros y hijos dalgo) und der Stadtgemeinden (brazo de universidades).
Für die Gültigkeit eines Cortesbeschlusses war Einstimmigkeit der Krone und aller Mitglieder notwendig. Ein ständischer
Ausschuß von acht Mitgliedern blieb zur Wahrung der Volksrechte stets zusammen. Auch nach der Vereinigung
mit Kastilien (1516) behielt Aragonien seine alten Freiheiten und verlor dieselben erst infolge der standhaften Parteinahme für Österreich
im spanischen Erbfolgekrieg. In den Karlistenkriegen der Neuzeit zeigten die Aragonier denselben hartnäckigen Mut, den ihre
Hauptstadt Saragossa 1808-1809 den Franzosen gegenüber bewies. Während Oberaragonien entschieden der Königin anhing, hielt
Niederaragonien zu Don Karlos.
Vgl. E. Aragonien Schmidt, Geschichte Aragoniens im Mittelalter (Leipz. 1828);
Pidal, Historia de las
alteraciones de Aragon en el reinado de Felipe II (Madr. 1862-63, 3 Bde.).
nach
dem Vorkommen in Aragonien benanntes Mineral aus der Ordnung der Karbonate, stimmt chemisch mit Kalkspat
überein, kristallisiert aber rhombisch und bildet meist lang oder kurz säulenförmige oder spießige
Kristalle; sehr häufig sind Zwillinge oder Drillinge, nach einer Prismenfläche an- oder durcheinander gewachsen, die in ihrer
Form hexagonalen Säulen nahekommen. Er bildet auch stängelige und faserige Aggregate, die letztern zum Teil radialfaserig
in Kugeln (Erbsenstein), Krusten, Stalaktiten (Sprudelstein, Aragonitsinter) oder zackigen Gestalten (Eisenblüte).
Er ist farblos, gelblich, rötlich, grün, blau, grau, glasglänzend, durchsichtig bis durchscheinend, Härte 3,5-4, spez. Gew.
2,9-3; er enthält neben kohlensaurem Kalk bisweilen 0,5-4 Proz. kohlensauren Strontian, auch kohlensaure Magnesia und Fluorcalcium.
Aragonít und Kalkspat bilden das bekannteste Beispiel von Dimorphismus, einer zweifachen, verschiedenen Formenreihe bei
gleicher chemischer Konstitution.
Welchen Umständen die eine oder andre Formbildung zuzuschreiben ist, läßt sich nicht allgemein entscheiden. Hauy nahm an,
daß eine geringe Menge von kohlensaurem Strontian die rhombische Form des Aragonits bedinge; doch kennt man auch strontianfreien
Aragonít G. Rose suchte die Ursache der Formverschiedenheit vorzüglich in der Temperatur des Lösungsmittels,
indem aus heißer Lösung Aragonít, aus kalter Kalkspat zur Abscheidung gelangen sollte; doch ist auch dies nicht allgemein zutreffend.
Auch die Konzentration der Lösung kommt dabei in Betracht. Jedenfalls ist die Erklärung der spezifischen Kristallform nicht
einseitig in dem kristallisierenden Körper, sondern in einer dynamischen Wechselwirkung zwischen der erstarrenden
Substanz und dem umgebenden Medium zu suchen, und bei Körpern, welche dem herrschenden Lösungsmittel gegenüber labile Kristallisationsverhältnisse
zeigen, kann auch die Grundform durch Einwirkungen verschiedener Art, die einander kompensieren und substituieren können,
verändert werden.
Durch Glühen erhält der Aragonít das niedrigere spezifische Gewicht des Kalkspats; auch kennt man als Afterkristalle
Aragonitsäulen, die zu einem Aggregat von Kalkspatkristallen umgewandelt sind. Die schönsten Aragonitkristalle finden sich
bei Bilin in Böhmen, Herrengrund in Ungarn, Leogang im Salzburgischen und Molina in Aragonien. Spießige Kristalle kommen häufig
als sekundäre Gebilde in den Höhlungen basaltischer Gesteine vor. Aragonít findet sich im Thon und Gips, auf
Erzlagerstätten, besonders häufig in Basalt und Basalttuffen, auch in den Schwefelgruben Siziliens, die spießigen Varietäten
auf Kalkstein- und Brauneisenerzlagern.
(Aragos der Alten), Nebenfluß des Kur in Kaukasien, dessen Thal die Hauptverkehrsstraße zwischen Tiflis in Kaukasien
und dem europäischen Rußland durchzieht.
(El Araïsch, Larache), Stadt im nordwestlichen Marokko, an der Mündung des Uëd Aulcus in den Atlantischen Ozean,
liegt an der Stelle der phönikischen Stadt Lix, von der noch Ruinen vorhanden sind.
Die sehr verfallene, jetzt sich aber wieder
hebende Stadt zählt (1878) 10,000 Einw., worunter 800 Juden und 200 Europäer.
Die Ausfuhr (1,1 Mill.
Mk.) besteht in Wolle, Häuten u. a. Im 17. Jahrh. gehörte den Portugiesen, welche
die noch bestehende schöne Kaufhalle erbauten.
(Arrakan, Rakhaing), ein schmaler Landstrich in Hinterindien, an der Ostseite der Bai
mehr
von Bengalen, bildet einen Teil der Provinz Britisch-Birma des indischen Kaiserreichs und hat einen Flächeninhalt von 37,621
qkm (683,2 QM.). Während der östliche Teil gebirgig ist und
dicht bewaldete Höhen enthält, die bis 2490 m ansteigen, zeigen die Thäler und Küsten üppiges Wachstum, sind aber voll
böser Fieberluft und daher schlecht angebaut. Die Regenmenge ist sehr groß; kaum ein Drittel des Jahrs
ist regenfrei. Die Haupterzeugnisse sind: Reis, dann Indigo (in Menge wild wachsend), Pfeffer, Zuckerrohr, Früchte und das wertvolle
Schiffbauholz des Teakbaums.
Den Grundstock der Bevölkerung (1881: 587,518 Seelen) bilden die Rakhaing oder Mug, an Zahl etwa die Hälfte
der Bevölkerung; sie sind in Sprache, Abstammung und im Äußern nahe Verwandte der Birmanen: breites Gesicht, kleiner, aber
kräftiger Bau, einsilbige Sprache;
ihre Sitten sind sehr locker, als Kaufleute sind sie sehr betrügerisch.
Der Distrikt hat
eine selbständige, nach indischem Muster geformte Schrift und Litteratur, worunter vorzüglich die sogen. »Radsaweng«,
welche die Geschichte der Könige enthalten, Erwähnung verdienen. Kultur und Staatsform kamen aus Indien. Die älteste Geschichte
ist ganz sagenhaft. Gegen Mitte des 7. Jahrh. n. Chr. ward aus Ceylon der Buddhismus eingeführt. Dies war ein so wichtiges
Ereignis, daß man die Jahre danach zu zählen begann;
diese Ära beginnt 639. Zwischen 900 und 1000 fällt
die Glanzzeit des Reichs von Arakan. Das westliche Birmareich wurde vorübergehend unterworfen;
später gestalteten sich die Beziehungen
wieder freundlicher;
mit Indien bestand stets lebhafter Verkehr. Im J. 1679 ging die Nordprovinz Tschittagong an den Großmogul
zu Dehli verloren;
1783 kam Arakan unter die Botmäßigkeit von Birma, und 1826 wurde es von den Engländern
erworben. - Der jetzige Hauptort ist Akyab (s. d.);
die ehemalige Hauptstadt, das landeinwärts gelegene Arakan oder Mrohoung,
ist das Triglyphon des Ptolemäos und zählt heute nur 2068 Einw.
Vgl. »The British Birma gazetteer« (Rangun 1879, 2 Bde.);
Phayre, History of Burma, including Arakan etc. (Lond.
1883).