ProvinzGirgenti, an der
Eisenbahn von
Palermo
[* 4] nach
Girgenti, mit einem
alten
Schloß, Mandelkultur und (1881) 9571 Einw. In der Umgegend von
Aragona finden sich sehr bedeutende Schwefelminen.
Der Aragonese haßt alles
Fremde und zeichnet sich durch ein finsteres, hinterlistiges, rachsüchtiges
und grausames, dabei extrem bigottes
Wesen aus. Zugleich aber besitzt er einen glühenden
Patriotismus, edlen Freiheitssinn,
hohen persönlichen
Mut, große
Energie und eine wahrhaft spartanische
Enthaltsamkeit in betreff sinnlicher Vergnügungen. Die
Männer sind meist groß, hager und sehr gebräunt, die tapfersten
Soldaten derArmee, die tüchtigsten
Jäger, die verwegensten
Räuber; die
Frauen schön gewachsen, mit großen, schwarzen
Augen und reichem, glänzend weichem Lockenhaar.
Der ursprüngliche rauhe
Dialekt der Aragonesen hat sich allmählich mit dem kastilischen verschmolzen. Aragonien zerfällt in die
ProvinzenSaragossa,
[* 6]
Huesca und
Teruel (Genaueres s. unter den einzelnen
Provinzen). Hauptstadt desLandes
ist
Saragossa.
Geschichte. Das jetzige Aragonien kam nach Aufhören der römischen Herrschaft in den
Besitz der Westgoten, seit dem 8. Jahrh. in
den der Araber, Anfang des 9. Jahrh. nebst
Katalonien teilweise unter fränkische Herrschaft. Die
Grafschaft Aragonien, als deren erster
Graf Azenar, ein Sohn des aquitanischen
HerzogsEudo, genannt wird, kam nach Erlöschen des gräflichen
Hauses um 1000 durch
Erbrecht an den König
SanchoMayor von
Navarra (970-1035), der bei seinem
Tod Aragonien seinem natürlichen Sohn
Ramiro I. zuwies.
Dieser erweiterte sein Gebiet durch die Erwerbung von Ribagorza und Sobrarbe sowie durch glückliche
Kämpfe gegen die
Mauren
und nahm den Königstitel an. Seine Nachfolger
Sancho Ramirez (1063-94) und
Pedro (1094-1104) setzten den
Krieg gegen die
Mauren mit Erfolg fort; endlich eroberte
Alfons I. (1104-34)
Saragossa 1118 und erhob es zur Hauptstadt Aragoniens.
SeinTestament, worin er das
Land den geistlichen
Ritterorden vermachte, wurde von den
Ständen Aragoniens nicht anerkannt,
dagegen sein
Bruder Ramiro II. auf den
Thron
[* 7] von Aragonien erhoben.
Als die hierdurch und durch sonstige
Fehden hervorgerufene finanzielle
Not ihn zur Ausschreibung drückender
Steuern bewog, traten die
Stände von Aragonien 1283, um ihre alten
Freiheiten zu wahren, zur ersten
Union zusammen und zwangen dem
König das Generalprivilegium von
Saragossa ab, das, später noch erweitert, die monarchische
Gewalt zu einem
Schatten
[* 10] verminderte.
Ihm folgte 1285 sein ältester Sohn,
Alfons III. (1285-91), in den spanischen
Reichen, der jüngere,
Jakob, in
Sizilien.
Aragonien, verlor dagegen
Sardinien teilweise. Während seiner
Kämpfe mit
Kastilien und unzufriedenen
Brüdern gewannen die
Cortes immer
größere Unabhängigkeit. Doch befestigte er wieder die königliche
Gewalt durch den
Sieg über den unbotmäßigen
Adel bei Epila (1348).
Sein Sohn
Johann (1387-95) verlor ganz
Sardinien an Leonore
Visconti. Nach dessen und seines
BrudersMartin
(1395-1410) kinderlosem
Tod entstanden in Aragonien infolge des Auftretens verschiedener Prätendenten heftige Thronstreitigkeiten,
aus denen endlich durch den Spruch gemischter
Schiedsrichter der
InfantFerdinand von
Kastilien, ein
NeffeJohanns,
als König hervorging. Dieser,
Ferdinand I. (1412-16), wirkte eifrig mit zur Beseitigung des großen kirchlichen
Schismas.
Ihm folgte sein Sohn
Alfons V. (1416-58), welcher die
Regierung seiner Gemahlin
Maria von
Kastilien und seinem
BruderJohann überließ,
um seinem Drang nach kriegerischen
Abenteuern zu folgen. Er vereinigte
Neapel
[* 13] und
¶
Die Cortes von Aragonien, gleichzeitig besucht von den Boten des in eine höhere (ricos hombres) und niedere (infançones, caballeros,
hidalgos) Klasse gesonderten Adels und der Prälaten, verfügten über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Steuern, Münzen,
[* 15] alte und neue Gesetze und Urteilssprüche der untern Gerichtshöfe. König Alfons III. mußte die jährliche
Berufung der Cortes nach Saragossa (1287) als Grundgesetz anerkennen und denselben das Recht des pflicht- und verfassungsmäßigen
Widerstands gegen willkürliche Verletzung der ständischen Mitglieder einräumen, ja anerkennen, daß, wenn der König sich
der Gewaltherrschaft schuldig gemacht, alle Bewohner Spaniens vom 14. bis zum 60. Jahr verbunden sein
sollten, die Waffen
[* 16] zum Sturz desselben zu ergreifen.
Peter IV. erzwang 1348 die Aufhebung dieser Satzungen, bewilligte aber die Einsetzung einer Behörde, die, zwischen Regierung
und Volk stehend, die Rechte des letztern gegen Übergriffe der erstern schützen und in Streitigkeiten zwischen der Krone und
den Ständen entscheiden sollte. An ihrer Spitze stand der vom König aus der Ritterschaft auf Lebenszeit
gewählte, aber lediglich den Cortes gegenüber zur Rechenschaft verpflichtete Justicia. Die allgemeinen Reichsstände, anfangs
jährlich, seit 1307 alle zwei Jahre von den Abgeordneten Aragoniens, Kataloniens und Valencias gebildet, zerfielen in die
vier Abteilungen (brazos, Arme, estamentos, Bänke) der Geistlichkeit, des hohen (brazo de nobles) und niedern
Adels (brazo de caballeros y hijos dalgo) und der Stadtgemeinden (brazo de universidades).
Für die Gültigkeit eines Cortesbeschlusses war Einstimmigkeit der Krone und aller Mitglieder notwendig. Ein ständischer
Ausschuß von acht Mitgliedern blieb zur Wahrung der Volksrechte stets zusammen. Auch nach der Vereinigung
mit Kastilien (1516) behielt Aragonien seine alten Freiheiten und verlor dieselben erst infolge der standhaften Parteinahme für Österreich
[* 17] im spanischen Erbfolgekrieg. In den Karlistenkriegen der Neuzeit zeigten die Aragonier denselben hartnäckigen Mut, den ihre
Hauptstadt Saragossa 1808-1809 den Franzosen gegenüber bewies. Während Oberaragonien entschieden der Königin anhing, hielt
Niederaragonien zu Don Karlos.
Vgl. E. AragonienSchmidt, Geschichte Aragoniens im Mittelalter (Leipz. 1828);
Pidal, Historia de las
alteraciones de Aragon en el reinado de Felipe II (Madr. 1862-63, 3 Bde.).