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Plötzkau abgetreten, und seine Linie beerbte 1665 die erlöschende zu Köthen. [* 2] 1610 traten die anhaltischen Fürsten der Union bei. Nach Auflösung derselben infolge der Schlacht bei Prag [* 3] 1620 nahmen sie zwar keinen weitern Anteil am Krieg, sahen aber trotzdem ihre Lande bald allen Drangsalen desselben preisgegeben. Durch das Restitutionsedikt 1629 wurde das Stift Gernrode dem Fürsten Christian von Bernburg [* 4] entzogen. Im Westfälischen Frieden erhielt Anhalt [* 5] zwar Gernrode zurück, mußte aber Aschersleben [* 6] an Brandenburg [* 7] abtreten. Im J. 1635 ward ein Erbeinigungsvertrag, der sogen. Senioratsrezeß, abgeschlossen, worin bestimmt wurde, daß der Älteste des fürstlichen Hauses die Gesamtangelegenheiten desselben besorgen, bei wichtigen Sachen aber in einer Zusammenkunft aller Fürsten die Mehrheit der Stimmen entscheiden und der Senior den Beschluß ausführen sollte. 1665 schlossen die anhaltischen Fürsten nach dem Erlöschen der Köthenschen Linie einen neuen Erbvergleich, wonach beim Aussterben eines Hauses die übrigen sich zu gleichen Teilen in das Land teilen sollten.
Dieser Fall trat 1797 ein, nachdem Fürst Friedrich August von Zerbst [* 8] 1793 ohne Kinder gestorben war. Nach der Schlacht bei Jena [* 9] besetzten die Franzosen das Land, und 1807 mußten die anhaltischen Fürsten, unter Annahme des Herzogstitels, dem Rheinbund beitreten. Am trat Anhalt zum Deutschen Bund; aber alle Bemühungen seiner Fürsten, auf dem Kongreß zu Wien [* 10] das von ihnen mit Recht beanspruchte Aschersleben und Lauenburg [* 11] zu erhalten, blieben fruchtlos.
Die Teilung Sachsens brachte in die engste Berührung mit Preußen, [* 12] dessen Gebiet nun das anhaltische fast gänzlich umschloß. Die Folge dieses Verhältnisses war zuerst der Beitritt der drei Herzogtümer zu der 1821 abgeschlossenen Elbschiffahrtsakte, dem der Anschluß aller anhaltischen Lande an den preußischen Zoll- und Handelsverein folgte, nachdem Bernburg schon den übrigen beiden Herzogtümern mit seinem Beispiel vorangegangen war. Die Zerbster Linie war, wie erwähnt, 1793 erloschen, die Köthensche Linie hatte 1847, die Bernburgische 1863 das gleiche Schicksal, so daß in letzterm Jahr Herzog Leopold Friedrich von Anhalt-Dessau (1817-71) alle anhaltischen Besitzungen wieder zu Einem Staate, dem Herzogtum Anhalt, vereinigte.
[A.-Dessau.]
Johann Georg I., ältester Sohn Joachim Ernsts, der Stifter der Dessauer Linie des Hauses Anhalt, starb 1618 und hinterließ zwei Söhne, von denen bei der Teilung (1632) der ältere, Johann Kasimir, in Dessau [* 13] folgte, der jüngere, Georg Aribert, zu seinem Anteil Radegast, Kleutsch und Wörlitz erhielt, welche Landesteile aber bald nach seinem Tod (1643) an Dessau zurückfielen. Johann Kasimir hatte 1660 seinen Sohn Johann Georg II. zum Nachfolger. Ihm folgte 1693 unter mütterlicher Vormundschaft sein Sohn Leopold, als Feldherr unter dem Namen »der alte Dessauer« berühmt.
Gleichen Ruhm als preußischer Heerführer erwarb Leopolds jüngster Sohn, Moritz. Leopolds erstgeborner Sohn, Wilhelm Gustav, der durch seine heimlich eingegangene Ehe mit Johanne Sophie Herre, einer Bauerntochter aus Dessau, Ahnherr der Grafen von Anhalt wurde, starb (1737) vor dem Vater, daher diesem 1747 der zweite Sohn, Leopold II. Maximilian, in der Regierung folgte. Er starb schon 1751. Sein Sohn und Nachfolger Leopold III. Friedrich Franz, der zuerst unter Vormundschaft seines Oheims, des Fürsten Dietrich, stand, ist der Gründer des Wohlstands seines Landes geworden.
Während seiner Regierung fiel Anhalt-Zerbst an die Dessauische Linie. Er starb 1817 und hatte seinen Enkel Leopold IV. Friedrich zum Nachfolger. Unter ihm blieb Dessau von den Bewegungen des Jahrs 1848 nicht unberührt. Von Volksversammlungen aus ergingen Petitionen um Gewährung einer Verfassung und freiheitlicher Reformen an die Regierung. Diese gab nach einigem Sträuben nach und suchte durch Berufung des volkstümlichen Ministeriums Habicht-Köppe Herr der Bewegung zu bleiben.
Die vom 29. Okt. datierende Verfassungsurkunde verkündigte eine »demokratisch-monarchische« Regierungsform, ein Ausgehen aller Gewalten vom Volk, Abschaffung des Adels etc. Aber 1849 trat vornehmlich infolge preußischen Einflusses auch hier eine Reaktion ein, deren Repräsentant das berufene Ministerium Plötz war. Dieses drang auf Abänderung der Verfassung, und obwohl die Majorität des Landtags die Mehrzahl der ministeriellen Propositionen genehmigte, so kam doch eine Einigung nicht zu stande.
Unter diesen Umständen schritt das Ministerium 12. Nov. zur Auflösung sowohl des vereinigten Landtags als der beiden Sonderlandtage in Dessau und Köthen. Da die neuberufenen Landtage sich den Wünschen der Regierung nicht fügsamer zeigten, so wurden auch sie nach kurzer Thätigkeit aufgelöst, und erfolgte die Aufhebung der Verfassung vom Eine vom Herzog zur Regelung der Verfassungsangelegenheiten ernannte Kommission legte im April. 1852 dem Herzog von Anhalt-Dessau als dem Senior des Hauses den Entwurf einer neuen landständischen Verfassung für ganz Anhalt vor, gegen welchen jedoch der engere Ausschuß der alten Landschaft des gesamten Herzogtums, besonders die Ritterschaft von Bernburg und Köthen, 1853 beim Bundestag Protest erhob. Am wurde der Vertrag wegen völligen Anfalls des Herzogtums Anhalt-Köthen an das Herzogtum Anhalt-Dessau ratifiziert.
Die auf diese Weise durch ein Patent zu Einem Staat vereinigten Herzogtümer hießen von nun ab Anhalt-Dessau-Köthen. Auf von seiten des Bundes 1854 ergangene Aufforderung setzten sich die Regierungen von Dessau und Bernburg mit den noch vorhandenen Mitgliedern der anhaltischen Gesamtlandschaft in Einvernehmen, dessen Resultat die auch von dem Bernburger Landtag angenommene feudalständische Landschaftsordnung für ganz Anhalt war, welche in Kraft [* 14] trat.
Vergebens petitionierten die Stadtverordneten von Köthen 1861 um Wiederherstellung der Verfassung von 1848, der Bundestag gab einen ablehnenden Bescheid. Am ward der erste Landtag für das vereinigte Herzogtum eröffnet. Mit Preußen durch eine Militärkonvention verbunden, stand Anhalt bei dem Bundesbeschluß auf seiten dieser Macht; doch nahmen die anhaltischen Truppen, als Bestandteil der Reserve, an der eigentlichen Aktion keinen Anteil. Im Innern dauerte inzwischen die Spannung fort.
Nach den Ereignissen von 1866 trat die das Domanialvermögen betreffende Frage in den Vordergrund, indem das herzogliche Haus bestrebt war, eine Vereinbarung mit der Landesvertretung dahin zu treffen, daß das gesamte Stammgut nebst den von den anhaltischen Fürsten im Lauf der Zeit gemachten Erwerbungen als Privateigentum des herzoglichen Hauses anerkannt werde, wogegen dieses einen Teil der Landesschuld übernehmen und eine bestimmte jährliche Summe zur Bestreitung der Staatsausgaben ¶
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beitragen solle. Die Landesvertretung wies die hierauf bezügliche Vorlage, als dem Interesse des Landes nachteilig, beharrlich zurück, und erst 1872 kam die Auseinandersetzung des herzoglichen Hauses mit dem Land in betreff des Domanialbesitzes zu stande. Auf Herzog Leopold Friedrich folgte sein Sohn Leopold Friedrich.
[A.-Bernburg.]
Christian I. (gest. 1630) war der Stifter der jüngern Bernburgischen Linie. Ihm folgten 1630 seine Söhne Christian II. (gest. 1656) und Friedrich (gest. 1670), von denen letzterer bei der Teilung 1635 Harzgerode nebst dem sogen. Harzbezirk erhielt und Stifter der Linie Bernburg-Harzgerode wurde. Mit seinem Sohn Wilhelm erlosch 1709 die Linie Bernburg-Harzgerode wieder, und ihre Besitzungen fielen an Bernburg zurück. Hier folgte auf Christian II. Viktor Amadeus, der 1677 die Primogenitur einführte.
Als er 1718 starb, erhob sich zwischen seinen beiden Söhnen Karl Friedrich und Leberecht ein Streit über Harzgerode, der durch Österreichs Vermittelung dahin geschlichtet wurde, daß Karl Friedrich als der Erstgeborne Harzgerode erhalten, Leberecht aber mit einer Abfindungssumme von 18,000 Thlr. und dem Amt Hoym und einigen andern Gütern, diese wie jenes unter der Landeshoheit Bernburgs, entschädigt werden sollte. So wurde Leberecht der Stifter der Nebenlinie Bernburg-Hoym, welche sich später, nachdem sie die Herrschaften Schaumburg und Holzapfel im Nassauischen erworben, Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym nannte und 1812 erlosch, worauf die anhaltischen Besitzungen derselben an die Hauptlinie Bernburg zurückfielen.
Die Hauptlinie Bernburg wurde von Viktor Amadeus' ältestem Sohn, Karl Friedrich (1718-21), fortgepflanzt. Ihm folgte sein Sohn
Viktor Friedrich (1721-65), diesem Friedrich Albrecht (1765-96), der, wie sein Vater, das Wohl des Landes sich sehr angelegen
sein ließ. Unter der Regierung seines Sohns und Nachfolgers Alexius Friedrich Christian (1796-1834) wurden die bernburgischen
Lande durch den Anfall des dritten Teils von Zerbst vergrößert. Bei der körperlichen und geistigen Schwäche seines Sohns
und Nachfolgers Alexander Karl (1834-63) hatte er demselben einen Geheimen Konferenzrat zur Seite und an die
Spitze der Geschäfte gestellt. Im J. 1848 glaubte der Konferenzrat am klügsten zu handeln, wenn er selbst den Wünschen des
Volks, die sich in zahllosen Petitionen und Beschwerden äußerten, entgegenkäme, und erließ 3. Mai eine provisorische Verordnung,
wonach der Konferenzrat selbst in die Stellung eines konstitutionellen verantwortlichen Ministeriums der künftigen
Ständeversammlung gegenüber eintrat. Am 5. Juli erschien der langersehnte Verfassungsentwurf
, auf Grund dessen der Zusammentritt
der Volksvertreter auf den 31. Juli festgesetzt wurde.
Als aber die Verfassung (31. Okt.) zu stande gekommen war und dem Herzog zur Sanktion übergeben werden sollte, versagte dieser von Quedlinburg [* 16] aus, wohin er sich begeben, seine Zustimmung. Zugleich erfolgte die Entlassung des bisherigen Ministeriums und die Ernennung v. Krosigks zum interimistischen Staatsminister. Der Landtag wandte sich darauf an den Erzherzog-Reichsverweser um Sendung eines Reichskommissars. Als solcher kam (16. Nov.) der Appellationsgerichtsrat v. Ammon [* 17] aus Köln, [* 18] worauf auch der Herzog nach Ballenstedt zurückkehrte. Am 29. Nov. faßte der Landtag mit 18 Stimmen gegen eine den Beschluß, daß wegen der eigentümlichen Verhältnisse in der herzoglichen Familie der Herzog von Anhalt-Dessau die Regentschaft des Landes, dessen Selbständigkeit unbeschadet, übernehmen und sofort die Verfassung sanktionieren solle. Doch wurde 14. Dez. der Landtag aufgelöst und zugleich eine oktroyierte Verfassung veröffentlicht, deren Revision dem nächsten ordentlichen Landtag vorbehalten wurde. Als die Wahlen zu diesem letztern, die auf den angesetzt waren, ein für das Ministerium ungünstiges Resultat brachten und dieses aus eigner Machtvollkommenheit eine Wahl für ungültig erklärte und eine Neuwahl anordnete, gab solches Verfahren Veranlassung zu einem blutigen Zusammenstoß 16. März in Bernburg. Die bernburgische Regierung war die erste, die sich 9. Juni von der Reichsverfassung lossagte und dem Dreikönigsbündnis anschloß. Die Revision der oktroyierten Verfassung war Ende Februar 1850 beendet, und 15. Mai wurde letztere zugleich mit einem neuen Wahlgesetz und einer Gemeinde- und Kreisordnung publiziert. Der im Juli einberufene außerordentliche Landtag geriet mit der Regierung wieder in Konflikt und wurde deshalb 1. Sept. aufgelöst. Nachdem auf Grund des Bundesbeschlusses vom eine weitere Revision der Verfassung vorgenommen worden war, nahm der Landtag die von den zwei anhaltischen Regierungen gemeinsam festgestellte Vorlage in betreff der vom Bundestag aus empfohlenen Gesamtverfassung der anhaltischen Lande an und beschloß damit seine Sonderexistenz. 1855 machte es der fortdauernde Schwächezustand des Herzogs notwendig, daß der Herzogin Friederike die Mitregentschaft übertragen wurde. Als Herzog Alexander Karl ohne Erben starb, fiel das Land kraft des Erbvertrags von 1665 an Anhalt-Dessau-Köthen, dessen Herzog Leopold Friedrich 30. Aug. den Titel eines »Herzogs von Anhalt« annahm.
[A.-Köthen.]
Als Ludwig, der Stifter der Linie Anhalt-Köthen, einer der Gründer der Fruchtbringenden Gesellschaft, 1650 starb, hatte er seinen unmündigen Sohn Wilhelm Ludwig zum Nachfolger. Nach dessen kinderlosem Absterben 1665 fiel das Land an die Söhne Augusts von Plötzkau, des bei der Teilung abgefundenen dritten Sohns Joachim Ernsts, die Prinzen Leberecht und Emanuel. Leberecht starb schon 1669 kinderlos, Emanuel 1670, und diesem folgte sein nachgeborner Sohn Emanuel Leberecht, der erst 1692 die Regierung antrat und schon 1704 starb. Er hatte seine Söhne Leopold (gest. 1728) und August Ludwig (gest. 1755) zu Erben.
Des letztern Sohn und Nachfolger Karl Georg Leberecht, kaiserlicher Feldmarschall, fiel im Kriege gegen die Türken zu Semlin 1789. Ihm folgte sein Sohn August Christian Friedrich, der ebenfalls kaiserlicher Feldmarschall war. Ein großer Verehrer Napoleons, suchte er seit 1810 in seinem Ländchen alles auf französischem Fuß einzurichten. Er teilte dasselbe in zwei Departements, bildete einen Staatsrat, führte den Code Napoleon ein und stiftete 1811 einen Verdienstorden.
Alle diese Schöpfungen hörten bei seinem Tod (1812) wieder auf. Sein Nachfolger war der unmündige Sohn seines Bruders Ludwig, mit dem 1818 die Linie erlosch. Seine ungeregelte Finanzwirtschaft, Soldatenspielerei und Jagdleidenschaft hatten die Schulden des Landes auf 2 Mill. Thlr. gesteigert, was zur Folge hatte, daß unter Vermittelung Kursachsens die Finanzverwaltung der Hauptsache nach unter ständische Leitung gestellt ward. Das Land fiel darauf an Ferdinand, einen Sprößling der Linie Anhalt-Köthen-Pleß. Diese war von dem Vater des eben erwähnten Ferdinand Friedrich Erdmann, dem ¶