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Dessau, [* 2] Köthen, [* 3] Koswig und Roßlau erhielt. Es entstanden so die Ascherslebensche, die ältere Bernburger und die ältere Zerbster Linie. Die Ascherslebensche Linie erlosch schon 1315 mit Otto II., dem Enkel Heinrichs I., und ihre Besitzungen fielen an die Bernburger Linie, deren Gründer Bernhard I. (1252-86) sich Graf von Anhalt [* 4] nannte. Sein Sohn Bernhard II. (1286-1318) erlangte eine Erweiterung seines Besitzes durch die Ascherslebensche Erbschaft, von der er den Titel eines Grafen von Askanien und Fürsten in Anhalt annahm, obwohl sein Bruder Albrecht, Bischof von Halberstadt, [* 5] Ansprüche auf Aschersleben [* 6] erhob.
Die Streitigkeiten darüber dauerten unter Bernhard III. (1318-48) fort und führten sogar 1324 und 1340 zu Fehden, die das Bistum im faktischen Besitz von Aschersleben ließen. Nach Bernhard IV. (1348-54) und Heinrich IV. (1354-74) regierte Bernhard V. mit seinem Oheim Otto III. und später mit dessen Sohn Otto IV. gemeinschaftlich (1374-1410). Der letzte Fürst aus der Linie, Bernhard VI., versuchte 1439 vergebens, Aschersleben wiederzuerobern, u. starb 1468 kinderlos.
Die Zerbster Linie, von Siegfried I. (1251-1290 oder 1298) gestiftet, besaß anfangs Zerbst, [* 7] Koswig, Dessau und einen Teil von Köthen. Unter Siegfrieds Sohn und Nachfolger Albrecht I. (1298-1316) wurde die Stadt Zerbst erworben. Albrechts Söhne Albrecht II. (1316-62) und Waldemar I. (1316-62) erhoben 1320 vergeblich Ansprüche auf die Mark Brandenburg. [* 8] Johann I., Albrechts Sohn (1367-82), erwarb für Anhalt durch ein Darlehen 1370 die Grafschaft Lindau. [* 9] Seine drei Söhne regierten zunächst gemeinschaftlich.
Als Waldemar III. 1391 starb, teilten die beiden andern 1396 nochmals ihre Besitzungen, so daß jetzt aus der alten Zerbster Linie zwei neue entstanden. Der Stifter der einen, der Albrechtschen Linie, war Albrecht III. (1396 bis 1423), Johanns I. zweiter Sohn, unter dessen Regierung der bis 1407 von allen anhaltischen Fürsten geführte Krieg mit dem Erzbischof Günther von Magdeburg [* 10] die schönsten Landesteile von Köthen bis Dessau zur Wüste machte. Albrechts Söhne Waldemar V. (gest. 1435), Adolf I. (gest. 1473) und Albrecht IV. (gest. 1475), welche seit 1424 gemeinschaftlich regierten, gerieten in Händel mit ihrem Vetter, dem Fürsten Georg von Dessau, und der Stadt Zerbst. Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg als Schiedsrichter brachte einen Vergleich zu stande, in welchem Zerbst sein Vorrecht, stets dem Ältesten der Linie anzugehören, verlor. Adolfs Söhne Magnus I. und Adolf V. regierten ebenfalls gemeinschaftlich. Im J. 1508 überließen beide Brüder ihre Gebiete der andern Zerbster Linie und traten in den geistlichen Stand.
Die jetzt den Anteil der alten Zerbster Linie wieder ganz besitzende Siegmundsche war 1396 von Siegmund I. (1396-1405), dem ältesten Sohn Johanns I., gestiftet worden. Von Siegmunds Söhnen erlangte Georg I., der allein das Geschlecht fortsetzte, die Regierung über Köthen und Dessau, welche Besitzungen er nach dem Vergleich von 1413 mit Albrecht III. statt des Zerbster Teils übernehmen mußte. Vergebens erhob er mit seinen Brüdern und dem Herzog von Lauenburg [* 11] Ansprüche auf Sachsen, [* 12] wo 1422 der letzte askanische Kurfürst, Albrecht III., gestorben war.
Die Streitigkeiten
Georgs mit seinen
Vettern von
Zerbst wurden 1460 durch einen
Vergleich geschlichtet, nach welchem unter anderm
auch die bernburgischen
Länder an
Siegmunds Nachkommen fallen sollten, was 1468 mit dem Ableben
Bernhards
VI. von
Bernburg
[* 13] wirklich eintrat.
Georg nahm 1473 eine neue
Teilung seiner
Länder zwischen seinen
Söhnen
Waldemar VI. und
Ernst
I. vor, wodurch jener
Köthen,
Harzgerode,
Sandersleben, Freileben, Hecklingen, dieser
(Stifter der
Ernestinischen oder ältern
Dessauer
Linie)
Dessau und andre
Orte erhielt.
Die
Harzer etc.
Bergwerke,
Plötzkau und einiges andre
blieben gemeinschaftlich.
Waldemar VI. (1473-1508),
welcher so der
Stifter der nach ihm benannten Waldemarschen oder ältern Köthenschen
Linie wurde, erhielt 1498
Bernburg und
hob den
Bergbau
[* 14] im
Harz. Er starb 1508 zu
Köthen.
Sein Sohn
Wolfgang (1508-62, s. d.) vermehrte seinen Länderbesitz 1508, nach
Abdankung der
Zerbster
Fürsten, durch
Dornburg,
Koswig und andre
zerbstische
Orte, 1525 durch das
Stift
Ballenstedt, 1526 durch
das
Stift Mehringen.
Da er als eifriger Freund und Beförderer der Reformation, die er 1522 in seinem Land einführte, den Zorn des Kaisers auf sich gezogen hatte, so wurden nach der unglücklichen Schlacht bei Mühlberg 1547 Bernburg und Köthen von den Kaiserlichen besetzt und das ganze Land Wolfgangs, der in die Acht erklärt worden war, dem kaiserlichen Höfling Siegmund von Ladrona gegeben, der es an Heinrich von Reuß, [* 15] Burggrafen zu Meißen, [* 16] für 32,000 Thlr. verkaufte. Für diese Summe löste es Wolfgang 1552 nach dem Passauer Vertrag wieder ein. Wolfgang überließ, da er keine Kinder hatte, sein Land 1562 der von allen anhaltischen Linien allein noch bestehenden Dessauischen, die 1473 mit Ernst I. ihren Anfang genommen hatte.
Ernst I. (1473-1516), im Besitz der oben erwähnten Länder, erwarb sich um die Kultur derselben sowie um die Stadt Dessau große Verdienste. Seine drei Söhne regierten anfangs gemeinschaftlich und erhielten nach dem Aussterben der von Albrecht III. gestifteten Zerbster Linie in einem Vergleich 1542 mit dem Fürsten Wolfgang von der Köthenschen Linie die Stadt Zerbst und die Hälfte des Zerbster Landes sowie 1546 Harzgerode und Günthersberge nebst dem Harzteil.
Sie führten 1533 in ihrem Lande die Reformation ein, traten 1536 zu dem Schmalkaldischen Bund, nahmen aber an dem Krieg keinen thätigen Anteil. Im J. 1546 teilten sie, wobei Johann II. Zerbst mit den auf dem rechten Elbufer liegenden Gebieten, Georg III. Plötzkau, Warmsdorf, Güsten und den Harzdistrikt, Joachim I. Dessau, Raguhn, Lippehne, Jeßnitz, Wörlitz und Zubehör erhielt. Da Georg III. 1553 und Joachim I., Luthers und Melanchthons Freund, 1561 unvermählt starben, so fielen ihre Länder an die Söhne Johanns IV. welcher bereits 1551 gestorben war.
Von diesen starb Karl I. schon 1561, seine Brüder Bernhard VII., ein Pate Luthers, und Joachim II. Ernst erbten daher Karls und Joachims I. Länder und beherrschten seit 1562, nach Wolfgangs Abdankung, ganz Anhalt. Da Bernhard 1570 kinderlos starb, so fiel das ganze Land an Joachim II. Ernst (1570-86), welcher 1572 die mit Zuziehung der Stände verfaßte Anhaltische Landesordnung erließ. Nach ihm regierten seine Söhne 17 Jahre gemeinschaftlich. Die wichtigste Begebenheit dieser Zeit war die Einführung der reformierten Lehre [* 17] (1596), wozu die Streitigkeiten wegen der Konkordienformel die erste Veranlassung gaben. Am vereinigten sich die Fürsten über eine Teilung des Landes, wodurch Johann Georg I. Dessau, Christian I. Bernburg, Rudolf Zerbst, Ludwig Köthen erhielt. Ein fünfter Bruder, August, ward mit Geld abgefunden, bekam aber später ¶
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Plötzkau abgetreten, und seine Linie beerbte 1665 die erlöschende zu Köthen. 1610 traten die anhaltischen Fürsten der Union bei. Nach Auflösung derselben infolge der Schlacht bei Prag [* 19] 1620 nahmen sie zwar keinen weitern Anteil am Krieg, sahen aber trotzdem ihre Lande bald allen Drangsalen desselben preisgegeben. Durch das Restitutionsedikt 1629 wurde das Stift Gernrode dem Fürsten Christian von Bernburg entzogen. Im Westfälischen Frieden erhielt Anhalt zwar Gernrode zurück, mußte aber Aschersleben an Brandenburg abtreten. Im J. 1635 ward ein Erbeinigungsvertrag, der sogen. Senioratsrezeß, abgeschlossen, worin bestimmt wurde, daß der Älteste des fürstlichen Hauses die Gesamtangelegenheiten desselben besorgen, bei wichtigen Sachen aber in einer Zusammenkunft aller Fürsten die Mehrheit der Stimmen entscheiden und der Senior den Beschluß ausführen sollte. 1665 schlossen die anhaltischen Fürsten nach dem Erlöschen der Köthenschen Linie einen neuen Erbvergleich, wonach beim Aussterben eines Hauses die übrigen sich zu gleichen Teilen in das Land teilen sollten.
Dieser Fall trat 1797 ein, nachdem Fürst Friedrich August von Zerbst 1793 ohne Kinder gestorben war. Nach der Schlacht bei Jena [* 20] besetzten die Franzosen das Land, und 1807 mußten die anhaltischen Fürsten, unter Annahme des Herzogstitels, dem Rheinbund beitreten. Am trat Anhalt zum Deutschen Bund; aber alle Bemühungen seiner Fürsten, auf dem Kongreß zu Wien [* 21] das von ihnen mit Recht beanspruchte Aschersleben und Lauenburg zu erhalten, blieben fruchtlos.
Die Teilung Sachsens brachte in die engste Berührung mit Preußen, [* 22] dessen Gebiet nun das anhaltische fast gänzlich umschloß. Die Folge dieses Verhältnisses war zuerst der Beitritt der drei Herzogtümer zu der 1821 abgeschlossenen Elbschiffahrtsakte, dem der Anschluß aller anhaltischen Lande an den preußischen Zoll- und Handelsverein folgte, nachdem Bernburg schon den übrigen beiden Herzogtümern mit seinem Beispiel vorangegangen war. Die Zerbster Linie war, wie erwähnt, 1793 erloschen, die Köthensche Linie hatte 1847, die Bernburgische 1863 das gleiche Schicksal, so daß in letzterm Jahr Herzog Leopold Friedrich von Anhalt-Dessau (1817-71) alle anhaltischen Besitzungen wieder zu Einem Staate, dem Herzogtum Anhalt, vereinigte.
[A.-Dessau.]
Johann Georg I., ältester Sohn Joachim Ernsts, der Stifter der Dessauer Linie des Hauses Anhalt, starb 1618 und hinterließ zwei Söhne, von denen bei der Teilung (1632) der ältere, Johann Kasimir, in Dessau folgte, der jüngere, Georg Aribert, zu seinem Anteil Radegast, Kleutsch und Wörlitz erhielt, welche Landesteile aber bald nach seinem Tod (1643) an Dessau zurückfielen. Johann Kasimir hatte 1660 seinen Sohn Johann Georg II. zum Nachfolger. Ihm folgte 1693 unter mütterlicher Vormundschaft sein Sohn Leopold, als Feldherr unter dem Namen »der alte Dessauer« berühmt.
Gleichen Ruhm als preußischer Heerführer erwarb Leopolds jüngster Sohn, Moritz. Leopolds erstgeborner Sohn, Wilhelm Gustav, der durch seine heimlich eingegangene Ehe mit Johanne Sophie Herre, einer Bauerntochter aus Dessau, Ahnherr der Grafen von Anhalt wurde, starb (1737) vor dem Vater, daher diesem 1747 der zweite Sohn, Leopold II. Maximilian, in der Regierung folgte. Er starb schon 1751. Sein Sohn und Nachfolger Leopold III. Friedrich Franz, der zuerst unter Vormundschaft seines Oheims, des Fürsten Dietrich, stand, ist der Gründer des Wohlstands seines Landes geworden.
Während seiner Regierung fiel Anhalt-Zerbst an die Dessauische Linie. Er starb 1817 und hatte seinen Enkel Leopold IV. Friedrich zum Nachfolger. Unter ihm blieb Dessau von den Bewegungen des Jahrs 1848 nicht unberührt. Von Volksversammlungen aus ergingen Petitionen um Gewährung einer Verfassung und freiheitlicher Reformen an die Regierung. Diese gab nach einigem Sträuben nach und suchte durch Berufung des volkstümlichen Ministeriums Habicht-Köppe Herr der Bewegung zu bleiben.
Die vom 29. Okt. datierende Verfassungsurkunde verkündigte eine »demokratisch-monarchische« Regierungsform, ein Ausgehen aller Gewalten vom Volk, Abschaffung des Adels etc. Aber 1849 trat vornehmlich infolge preußischen Einflusses auch hier eine Reaktion ein, deren Repräsentant das berufene Ministerium Plötz war. Dieses drang auf Abänderung der Verfassung, und obwohl die Majorität des Landtags die Mehrzahl der ministeriellen Propositionen genehmigte, so kam doch eine Einigung nicht zu stande.
Unter diesen Umständen schritt das Ministerium 12. Nov. zur Auflösung sowohl des vereinigten Landtags als der beiden Sonderlandtage in Dessau und Köthen. Da die neuberufenen Landtage sich den Wünschen der Regierung nicht fügsamer zeigten, so wurden auch sie nach kurzer Thätigkeit aufgelöst, und erfolgte die Aufhebung der Verfassung vom Eine vom Herzog zur Regelung der Verfassungsangelegenheiten ernannte Kommission legte im April. 1852 dem Herzog von Anhalt-Dessau als dem Senior des Hauses den Entwurf einer neuen landständischen Verfassung für ganz Anhalt vor, gegen welchen jedoch der engere Ausschuß der alten Landschaft des gesamten Herzogtums, besonders die Ritterschaft von Bernburg und Köthen, 1853 beim Bundestag Protest erhob. Am wurde der Vertrag wegen völligen Anfalls des Herzogtums Anhalt-Köthen an das Herzogtum Anhalt-Dessau ratifiziert.
Die auf diese Weise durch ein Patent zu Einem Staat vereinigten Herzogtümer hießen von nun ab Anhalt-Dessau-Köthen. Auf von seiten des Bundes 1854 ergangene Aufforderung setzten sich die Regierungen von Dessau und Bernburg mit den noch vorhandenen Mitgliedern der anhaltischen Gesamtlandschaft in Einvernehmen, dessen Resultat die auch von dem Bernburger Landtag angenommene feudalständische Landschaftsordnung für ganz Anhalt war, welche in Kraft [* 23] trat.
Vergebens petitionierten die Stadtverordneten von Köthen 1861 um Wiederherstellung der Verfassung von 1848, der Bundestag gab einen ablehnenden Bescheid. Am ward der erste Landtag für das vereinigte Herzogtum eröffnet. Mit Preußen durch eine Militärkonvention verbunden, stand Anhalt bei dem Bundesbeschluß auf seiten dieser Macht; doch nahmen die anhaltischen Truppen, als Bestandteil der Reserve, an der eigentlichen Aktion keinen Anteil. Im Innern dauerte inzwischen die Spannung fort.
Nach den Ereignissen von 1866 trat die das Domanialvermögen betreffende Frage in den Vordergrund, indem das herzogliche Haus bestrebt war, eine Vereinbarung mit der Landesvertretung dahin zu treffen, daß das gesamte Stammgut nebst den von den anhaltischen Fürsten im Lauf der Zeit gemachten Erwerbungen als Privateigentum des herzoglichen Hauses anerkannt werde, wogegen dieses einen Teil der Landesschuld übernehmen und eine bestimmte jährliche Summe zur Bestreitung der Staatsausgaben ¶