achte
Person als subscriptor (zum Unterschreiben) hinzuziehen müssen, während sie nach preußischem
Landrecht nur mündlich
zu
Protokoll testieren können. Macht sich die
Unterschrift eines Analphabeten bei einer Behörde nötig, so wird dieselbe durch ein
Handzeichen, meistens drei
Kreuze, ersetzt, welches aber von dem Betreffenden Beamten attestiert werden muß.
(griech.
Analysis, s. v. w.
Auflösung, Zergliederung) heißt in der
Philosophie im
Gegensatz zur Synthese (s. d.)
diejenige logische Behandlung eines gegebenen
Begriffs, durch welche wir ihn in seine
Bestandteile, Merkmale etc. auflösen.
Insofern heißt ein
Begriff, der durch Analyse eines andern, in
dem er enthalten ist, gewonnen wird, ein analytischer
Begriff und
die
Erklärung einer Folgerung, die durch Zerlegung eines gegebenen
Begriffs gewonnen wird, analytische
Erklärung oder Folgerung.
Ein analytisches
Urteil ist ein solches, in welchem das
Prädikat aus dem
Begriff des
Subjekts selbst unmittelbar hervorgeht,
z. B.: jedes gleichseitige
Dreieck
[* 2] hat drei gleiche Seiten etc.; während synthetisch ein
Urteil genannt wird, wobei die
Verknüpfung zwischen
Subjekt und
Prädikat durch ein Drittes erst vermittelt werden muß, z. B.: jedes gleichseitige
Dreieck
hat drei gleiche
Winkel.
[* 3] Diese wichtige und durchgreifende
Einteilung ist erst seit
Kant
(»Kritik der reinen
Vernunft«),
nachdem
sie im
Altertum vom Megarenser
Stilpo angedeutet, in neuerer Zeit aber von
DavidHume (s. d.) wieder aufgenommen
worden war, genauer bestimmt worden und hat in der Anwendung auf einzelne
Fälle ihre eignen Schwierigkeiten. Wenn man nämlich
bestimmen soll, ob im
Prädikat dasselbe gedacht wird wie im
Subjekt, so muß man genau auf die Bedeutung der
Worte achten.
Sagt man z. B.:
»AlleLuft ist elastisch und flüssig«, und geht man dabei von der
Definition aus: »Luft
ist die permanent
elastisch-flüssigeMaterie«, so ist jenes
Urteil ganz analytisch;
geht man hingegen von der gemeinen
Vorstellung
der
Luft aus, so liegt die
Elastizität nicht notwendig darin, und dann kann auch das obige
Urteil nur als ein synthetisches
gefaßt werden.
Daher kann die Unterscheidung solcher
Urteile nur in der wissenschaftlichen
Sprache,
[* 4] in
welcher die
Definitionen ganz feststehen, volle Anwendung finden. Unter analytischem
Beweis versteht man diejenige Beweisform,
wo man von gegebenen
Bedingungen ausgeht, um die Prinzipien aufzusuchen, von welchen das Gegebene abhängt (regressus a principiatis
ad principia), während die synthetische das umgekehrte
Verfahren ist (progressus a principiis ad principiata).
Darum heißt jene auch die regressive, diese die progressive
Methode oder jene die heuristische (»auffindende«),
weil nach
ihr das unbekannte
Höhere aus dem Bekannten gefunden wird, z. B. aus einzelnen Naturerscheinungen ein allgemeines
Naturgesetz, diese die didaktische (»lehrende«). Während man nach
der analytischen
Methode das
Thema an die
Spitze stellt und dieses dann erörtert und ausführt, ergibt
sich bei der synthetischen
Methode das
Resultat erst am Ende.
In der
Grammatik nennt man Analyse die Bestimmung der einzelnen
Wörter eines
Satzes nach ihren grammatischen Verhältnissen. - Über
die mathematische s.
Analysis.
chemische. Die chemische Analyse, bezweckt die Ermittelung der
Bestandteile eines
Körpers und begnügt sich entweder
mit der Nachweisung derselben (qualitative Analyse,), oder bestimmt auch die Mengenverhältnisse nach
Gewicht oder
Volumen (quantitative
Analyse,). Die Ausführung der Analyse, beruht im allgemeinen darauf, daß man den
zu untersuchenden
Stoff mit andern
Körpern von
bekannten
Eigenschaften (Reagenzien) in Berührung bringt, um aus den hierbei auftretenden
Erscheinungen
(Reaktionen) auf das
Vorhandensein dieses oder jenes
Körpers zu schließen.
Die Reagenzien sind
Säuren,
Basen oder
Salze und meist so gewählt, daß sie die Gegenwart eines bestimmten
Körpers durch die
Bildung eines
Niederschlags, also einer unlöslichen
Verbindung, oder durch eine auffallende Färbung anzeigen.
Gewisse Reagenzien verhalten sich gegen ganze
Gruppen von chemischen
Verbindungen oder
Elementen übereinstimmend und gestatten
also nicht von vornherein einen
Schluß auf die Gegenwart eines einzelnen
Körpers, wohl aber isolieren sie durch
Bildung eines
Niederschlags eine bestimmte
Gruppe von
Körpern, welche nun weiter untersucht werden kann.
Soll aber der
Schluß, welchen man aus den
Reaktionen zieht, nicht falsch sein, so sind alle Verhältnisse genau zu erwägen und alle
Bedingungen
sorgfältig zu erfüllen, unter welchen die
Reaktion deutlich erkennbar verläuft. Chemisch-analytische
Arbeiten erfordern
daher gute chemische Kenntnisse, und niemals wird der Ungeübte zuverlässige
Resultate erzielen.
Bei der qualitativen Analyse, handelt es sich oft nur um die Nachweisung eines einzigen
Körpers in einer vorliegenden
Substanz, z. B. bei
Salpeter um die Nachweisung einer Verunreinigung mit
Chlor. In diesem
Fall
genügt es, die Probe zu lösen, die
Lösung zu filtrieren und einen
Tropfen einer
Lösung von salpetersaurem
Silberoxyd hinzuzufügen. Entsteht hierbei ein käsiger, weißer
Niederschlag, welcher am
Licht
[* 5] schnell schwarz wird, so ist
die Gegenwart von
Chlor nachgewiesen, denn ein solcher
Niederschlag wird nur durch
Chlor hervorgebracht.
Soll dagegen nachgewiesen
werden, ob auch noch irgend welche andre Verunreinigungen im
Salpeter vorkommen, so gestaltet sich die
Prüfung schon
komplizierter, und wenn es sich um die Bestimmung aller
Bestandteile eines unbekannten
Körpers handelt, so ist ein systematischer
Gang
[* 6] erforderlich, wenn kein
Bestandteil übersehen werden soll.
Zunächst stellt man eine Vorprüfung an, studiert die physikalischen
Eigenschaften der
Substanz, erhitzt eine Probe in einem
engen, an einem Ende zugeschmolzenen dünnwandigen Glasrohr, erhitzt eine zweite Probe in einer an beiden
Enden offenen, etwas schräg gehaltenen Glasröhre, um die Einwirkung der
Luft bei erhöhter
Temperatur kennen zu lernen, schmelzt
eine andre Probe auf Platinblech mit
Soda und
Salpeter, erhitzt eine andre auf
Kohle vor dem
Lötrohr,
[* 7] wieder eine andre in der
Reduktionsflamme des
Lötrohrs und beobachtet das Verhalten der
Substanz in einer
Perle von
Phosphorsalz
oder
Borax,
[* 8] zuerst in der oxydierenden, dann in der reduzierenden Lötrohrflamme.
Statt der Lötrohrprobe kann man auch die
Flammenreaktionen benutzen, indem man äußerst geringe
Mengen der
Substanz an haardünnen
Platindrähten in bestimmten Teilen der nicht leuchtenden
Flammen eines Bunsenschen
Brenners erhitzt. Da
die
Flamme
[* 9] in ihren verschiedenen Teilen ungleiche
Temperatur besitzt und an der einen
Stelle reduzierend, an einer andern oxydierend
wirkt, so lassen sich sehr viele
Reaktionen mit oft weniger als 1
mg der
Substanz hervorbringen, welche ziemlich vollständigen
Aufschluß über die
Bestandteile der
Substanz geben. Am empfindlichsten und sichersten ist die spektroskopische
Beobachtung (s.
Spektralanalyse).
[* 10] Sehr oft reicht der bisher angegebene trockne Weg vollkommen aus, häufiger aber wird die
Analyse, auf nassem Weg ausgeführt, nachdem eine
¶
Aus der vom Eisen-, Thonerde-, Chromniederschlag abfiltrierten Flüssigkeit wird beim Kochen mit KaliMangan gefällt und, nachdem
dies abfiltriert ist, durch SchwefelwasserstoffZink. Die vom Schwefelammoniumniederschlag abfiltrierte Flüssigkeit wird mit
Salzsäure angesäuert, anhaltend erwärmt, um Schwefelwasserstoff auszutreiben, vom ausgeschiedenen Schwefel
abfiltriert, mit Ammoniak neutralisiert und mit kohlensaurem Ammoniak versetzt. Dabei fällt KalkBaryt, Strontian, die leicht
voneinander zu unterscheiden sind; aus einem Teil des Filtrats wird durch phosphorsaures NatronMagnesia gefällt, der andre
Teil des Filtrats wird verdampft, geglüht und, wenn Magnesia vorhanden war, mit Salmiak gemengt und nochmals
geglüht, dann wird die Masse mit Wasser ausgezogen und in einem Teil des FiltratsKali durch Platinchlorid gefällt; ein andrer
Teil wird verdampft und eine Probe davon an einem sehr reinen Platindraht in die Flamme des Lötrohrs gebracht, wobei gelbe
Färbung Natron anzeigt. Ammoniak erkennt man durch den Geruch beim Erwärmen der Originalsubstanz mit Kalilauge.
In ähnlicher Weise werden die Säuren nachgewiesen, von welchen mehrere schon bei der Voruntersuchung erkannt,
andre durch
die Gegenwart gewisser Metalle ausgeschlossen werden. Fand man z. B. in der wässerigen LösungBaryt oder Blei, so kann keine
Schwefelsäure, bei Gegenwart von Silber keine Salzsäure vorhanden sein etc.
Die quantitative Analyse, setzt genaue Kenntnis der qualitativen Zusammensetzung des
zu untersuchenden Körpers voraus; denn erst, wenn man alle etwa in einer Lösung vorhandenen Körper kennt, kann man daran
gehen, die einzelnen in Form bestimmter, nicht leicht zersetzbarer, am besten unlöslicher Verbindungen abzuscheiden, um diese
zu wägen und aus ihrer Zusammensetzung den Gehalt von dem zu bestimmenden Stoff zu ermitteln. Auch hierbei
ist ein systematisches Verfahren notwendig, und noch viel mehr als die qualitative verlangt die quantitative Analyse, umfassende
chemische Kenntnisse, Umsicht und Übung.
Das Verfahren richtet sich ganz nach dem vorliegenden Fall und muß oft durch das Vorhandensein eines bestimmten Körpers wesentlich
modifiziert werden. Bei guter Ausführung gibt diese Methode der quantitativen Analyse, (quantitative Gewichtsanalyse) das zuverlässigste
Resultat und gewährt den Vorteil, daß die bestimmte Substanz greifbar erhalten wird und bei auftauchenden Zweifeln noch weiter
auf ihre Reinheit geprüft werden kann. Dagegen kostet das Verfahren auch sehr viel Zeit und ist deshalb
für viele Fälle durch die Maßanalyse verdrängt worden.
Eine Bereicherung hat die quantitative Analyse, durch Bestimmung der Metalle auf elektrolytischem Weg erfahren. Man bringt die Metalllösung
in eine Platinschale, welche als negative Elektrode dient, und taucht als positive eine an einem starken Platindraht befestigte
Platinplatte in die Lösung. Zur Erregung des Stroms benutzt man Elemente von Bunsen, Meidinger, Leclanché,
eine thermoelektrische Säule oder eine Dynamomaschine. Das gefällte Metall wird ausgewaschen, mit Alkohol, dann mit Äther
gespült und getrocknet.