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kann ich mich doch unmöglich dazu für ganz unfähig halten«). Eine besondere Art der Anakoluthie ist das Anantapodoton, wenn der Nachsatz entweder gänzlich fehlt, oder sich in einer andern Konstruktion versteckt.
kann ich mich doch unmöglich dazu für ganz unfähig halten«). Eine besondere Art der Anakoluthie ist das Anantapodoton, wenn der Nachsatz entweder gänzlich fehlt, oder sich in einer andern Konstruktion versteckt.
griech. Lyriker, geboren um 550 v. Chr. zu Teos, einer ionischen Stadt Asiens, deren Einwohner um 540 vor der drohenden persischen Herrschaft nach dem thrakischen Abdera übersiedelten. Von dort kam Anakreon an den Hof [* 2] des Polykrates von Samos und wurde hier hoch geehrt. Nach dessen Ende (522) rief der Tyrann Hipparchos den Dichter nach Athen. [* 3] Von Anakreons Leben nach dem Sturz der Peisistratiden weiß man nichts Sicheres. Wohl nur Sage ist es, daß er, 85 Jahre alt, durch Verschlucken einer getrockneten Weinbeere gestorben sei.
Auf der Burg zu Athen stand seine Bildsäule, die ihn als einen vom Wein begeisterten greisen Sänger darstellte, wie er überhaupt bei den Griechen als Typus eines noch im Alter dem Wein und der Liebe huldigenden Dichters galt. Denn der Liebe, dem Wein und der heitern Geselligkeit war die Mehrzahl seiner in dem weichen ionischen Dialekt verfaßten Lieder gewidmet, die durch ihre Schönheit und Anmut berühmt waren. Die Alten kannten drei Bücher Anakreontischer Lieder, von denen nur noch spärliche Fragmente erhalten sind (am besten bearbeitet von Bergk, Leipz. 1834, u. in dessen »Poetae lyrici graeci«, 4. Aufl., das. 1882). Nachahmungen der Anakreontischen Poesie aus verschiedener, zum Teil später Zeit und von verschiedenem Wert enthält eine des Anakreon Namen fälschlich tragende Sammlung von etwa 60 zumeist Wein- und Liebesliedern (neuere Ausg. von Mehlhorn, Glog. 1825; Rose, 2. Aufl., Leipz. 1876; bei Bergk a. anakreon O.). Diese Anakreontischen Lieder wurden oft übersetzt, z. B. von Gleim, Uz, Götz, in neuester Zeit von Uschner (Berl. 1864), E. Mörike (Stuttg. 1865) und Junghans (Leipz. 1873). Eine antike Statue des Anakreon (1835 am Monte Calvo gefunden) enthält die Villa Borghese in Rom. [* 4]
(griech.), Auftakt, Aufschlag, in der Metrik und Musik die Vorschlagsilbe, welche dem Beginn der eigentlichen rhythmischen Bewegung oder des bestimmten Taktes vorangeht, wenn derselbe mit einer Arsis beginnt, wie z. B. beim Alkäischen Vers.
gemeinsame Kolonie der Korinther und Korkyräer am Eingang des Ambrakischen Meerbusens, die bedeutendste im Lande der Akarnanen, welche Anaktorion 425 v. Chr. eroberten und den im Gebiet der Stadt auf der äußersten flachen Festlandsspitze (Akte) gelegenen Tempel [* 5] des Apollon [* 6] zu ihrem Bundesheiligtum machten.
Neben demselben entstand eine kleine Ortschaft, Aktion (Actium), berühmt als Lagerplatz des Antonius vor der bekannten Schlacht.
(v. griech. analkis, kraftlos, schwach, weil das Mineral beim Reiben nur schwach elektrisch wird), Mineral aus der Ordnung der Silikate (Zeolithgruppe), kristallisiert regulär, tritt oft in großen Kristallen, meist in Drusen, [* 7] eingewachsen oder in körnigen Aggregaten auf, ist farblos oder weiß, grau, rötlich bis fleischrot, glas- bis wachsglänzend, durchsichtig bis fast undurchsichtig, Härte 5,5, spez. Gew. 2,1-2,8, besteht aus Natrium-Aluminiumsilikat, entsprechend der Formel Na2Al2Si4O12 + 2H2O ^[Na2Al2Si4O12 + 2H2O]. Er findet sich hauptsächlich in den Blasenräumen, Drusenhöhlen und Gangspalten der Basaltite, Diabasite und Melaphyre, in der Seiser Alp, auf den Cyklopeninseln, an den Kilpatrickhügeln, in Norwegen, [* 8] am Ural, bei Aussig, im Fassathal etc., selten auf Erzgängen und Lagern bei Andreasberg, Arendal, im Thoneisenstein von Duingen in Hannover. [* 9]
eine Sammlung auserlesener Stellen aus Schriftstellern, besonders Dichtern;
dann auch s. v. w. Sammelschrift. Vgl. Kollektaneen.
s. Erregende Mittel. ^[= (Excitantia), Heilmittel, welche einen erregenden Einfluß auf das Nervensystem ...]
(Analgie, griech.), Schmerzlosigkeit, Unempfindlichkeit gegen schmerzhafte Eindrücke. ^[= die Wirkung, welche ein Gegenstand oder eine Handlung auf das menschliche Gemüt hervorbringt. ...]
(griech.), Gleichförmigkeit, Übereinstimmung eines Dinges in gewissen Beziehungen mit einem andern, Ähnlichkeit [* 10] der Verhältnisse. In der Grammatik bezeichnet Analogie die aus Vergleichung gewonnene Regel in Bezug auf Bildung, Abwandlung und Zusammenfügung der Worte, im Gegensatz zur Anomalie, [* 11] der Abweichung von der sonst geltenden Regel; in der Hermeneutik und Kritik das harmonische Verhältnis einzelner Stellen zu der Schreibart und dem Geiste des ganzen Werks sowie zu den Umständen, unter denen dieses verfaßt wurde. Infolge dieser Analogie werden dunklere Stellen nach den klaren, unbestimmte Andeutungen nach bestimmten Angaben erklärt, spätere Zusätze aber als solche erkannt und verworfen. Sie findet bei jedem Schriftsteller Anwendung, ist aber besonders bei der biblischen Exegese geltend gemacht worden (s. unten).
In der Philosophie bezeichnet Analogie die Übereinstimmung gewisser Dinge in einem oder mehreren wesentlichen Merkmalen, aus welcher dann mit nach Menge und Wesentlichkeit des Übereinstimmenden steigender Wahrscheinlichkeit auf Übereinstimmung auch in den übrigen Merkmalen, also von Bekanntem auf Unbekanntes, geschlossen wird. Beispielsweise folgerte Kepler aus dem Umstand, daß die Planeten [* 12] unsers Sonnensystems in vielen wichtigen Beziehungen untereinander harmonieren und einer derselben, Mars, [* 13] seinen Beobachtungen zufolge erweislich eine elliptische Bahn beschreibt, daß sich sämtliche Planeten in Ellipsen um die Sonne [* 14] bewegten. Sind jedoch die übereinstimmenden Merkmale zufälliger Natur, so ist die Analogie nur scheinbar, nicht wahrhaft, und es können auf ihrem Weg sehr irrige Folgerungen zum Vorschein kommen.
Analogie des Glaubens (lat. Analogia fidei) heißt in der evangelischen Dogmatik der Maßstab, [* 15] welchen die klaren und unzweideutigen Stellen der Heiligen Schrift behufs des Verständnisses der übrigen ergeben. Voraussetzung dabei ist, daß innerhalb der Bibel [* 16] selbst keinerlei Widerspruch obwalten könne; wo dennoch ein solcher vorhanden zu sein scheine, werde er sich lösen, sobald man die Stelle im Lichte des Gesamtinhalts betrachte.
In juristischer Beziehung (Analogie des Gesetzes und des Rechts) versteht man unter Analogie die Ausdehnung [* 17] eines Rechtssatzes auf solche Fälle, welche zwar der Gesetzgeber nicht im Auge [* 18] hatte, die aber doch unter diese Rechtsvorschrift wegen Gleichheit des Grundes (ratio legis) gezogen werden können. Selbst das vollständigste Recht wird gegenüber der unendlichen Mannigfaltigkeit stets neu sich erzeugender Rechtsverhältnisse sich zuweilen als unvollständig erweisen.
Nun aber kann im Zivilrecht nie eine streitige Frage aus dem Grund unentschieden bleiben, weil kein Gesetz die Entscheidung enthielte. Die Ergänzung solcher Unvollständigkeiten und Lücken ist daher Aufgabe der Wissenschaft, und die Resultate der Thätigkeit derselben nach dieser Richtung hin sind zuweilen sogar als ein besonderes Recht der Wissenschaft, Juristenrecht, Recht der Praxis bezeichnet worden. Namentlich bedient sich die Wissenschaft hierzu der Anwendung vorhandener Rechtsvorschriften auf darunter ¶
zunächst nicht begriffene ähnliche (analoge) Fälle (ubi eadem ratio legis, ibi eadem dispositio). Die Analogie ist wohl zu unterscheiden von der ausdehnenden Erklärung (extensiven Interpretation) eines Gesetzes, d. h. der Ausdehnung eines Gesetzes auf Fälle, welche zwar nach dem Wortlaut desselben nicht darunter begriffen zu sein scheinen, doch aber dem Sinne nach darunter fallen, indem der Gesetzgeber die Fälle allerdings mit im Auge und nur die Fassung des Gesetzes zu eng genommen hatte.
Man unterscheidet zwischen Rechtsanalogie und Gesetzesanalogie, je nachdem der Geist der ganzen Gesetzgebung, des ganzen Rechtssystems oder nur einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung beider wissenschaftlichen Operation der Analogie zu Grunde gelegt wird. Unstatthaft ist die Analogie bei singulären Rechten, besonders bei Privilegien. Das Strafrecht steht in betreff der Zulässigkeit der Analogie mit dem Zivilrecht nicht in gleichem Verhältnis. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz: Es kann keine Handlung bestraft werden, die nicht mit Strafe bedroht ist (nulla poena sine lege);
es bleibt also hier dem Richter in den Fällen, wo das Gesetz eine Strafandrohung enthält, nur der Ausweg, dahin zu entscheiden, daß kein Verbrechen anzunehmen sei.
Gleichwohl konnte die Analogie, wenigstens die Rechtsanalogie, bei der Unvollständigkeit des frühern gemeinen deutschen Strafrechts auch auf diesem Gebiet nicht entbehrt werden. Die neuere Strafgesetzgebung aber und namentlich das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 2) schließen die Analogie vollständig aus.