Holzhandel betreiben. Auch besitzt Amorbach eine besonders gegen Rheumatismen wirksame jodhaltige
Stahlquelle (Jordansbad). Die
vom heil. Pirmin 734 gegründete Benediktinerabtei hatte umfangreiche Besitzungen, wurde 1803 säkularisiert
und nebst der Stadt und dem Gebiet dem
Fürsten von
Leiningen als
Entschädigung zugewiesen. Unfern der Stadt im
Wald liegt Waldleiningen,
die Sommerresidenz des
Fürsten, und die schöne Schloßruine Wildenburg.
Vgl. Hildenbrand, Amorbach und der
östliche
Schwarzwald (Aschaffenb. 1883).
(franz., spr. amórs,Knallbriefe), zwei aufeinander geklebte Stückchen Seidenpapier, zwischen welchen sich
etwas Zündmasse (chlorsaures
Kali und roter
Phosphor mit Gummischleim gemischt) befindet.
Die Amorces detonieren durch
Schlag oder
Stoß ziemlich heftig und dienen als
Munition für Kinderpistolen und Kinderkanonen, bisweilen auch als
Zündmittel. à capsules,
Zündhütchen.
Carlo, ital. Gelehrter, geb. 1741 zu
Oneglia, trat 1757 in den Augustinerorden, erhielt 1772, nachdem er
Weltgeistlicher geworden war, die Professur des
Kirchenrechts in
Parma
[* 3] und wurde 1797 als Bibliothekar der
Ambrosianischen Bibliothek nach
Mailand
[* 4] berufen, wo er 1816 starb. Amoretti hat sich besonders um die
Mineralogie wie anderseits um
die
Paläographie und
Kunstgeschichte verdient gemacht. Unter seinen
Schriften sind die »Nuova scelta d'opuscoli interessanti
sulle scienze e sulle arti«
(Mail. 1775-88, 27 Bde.),
worin er von den wissenschaftlichen Fortschritten andrer
Völker berichtete, ferner
»Della rabdomanzia« (das. 1808),
»Elementi di elettricità animale« (das. 1816),
»Viaggio di
Milano ai tre lagi« (das. 1814) am geschätztesten. - Seine
NichteMaria Pellegrina Amoretti, geb. 1756, war eine namhafte
Rechtskundige, erwarb sich 1777 zu
Pavia die Doktorwürde und starb 1787.
(Amurgó), eine der östlichen
Cykladen im Ägeischen
Meer, südöstlich von
Naxos, 127 qkm
(2,31 QM.) groß und von langgestreckter Gestalt, von einer hohen,
kahlen Bergkette durchzogen, zum Teil bewaldet, hat 4000 Einw. Der Hauptort
Kastron, mit
ca. 2000 Einw., liegt amphitheatralisch
um das alte
Schloß der
Herzöge des Archipels. Im
Altertum ward auf Amorgos, dem Vaterland des
Simonides, die
fast durchsichtige amorgischeLeinwand verfertigt.
Reste der antiken
Städte Minoa, Arkesine und Ägiale sind erhalten.
im
Altertum ein mächtiger Volksstamm der Kanaaniter, der oft für diese überhaupt genannt wird.
Sie wohnten
nordostwärts vom
Jordan am Jabok im S. bis zum
Hermon im N. Im 13. Jahrh.
v. Chr. unterwarfen sie die
Moabiter,
drangen über den
Jordan vor, stürzten die Macht der
Chetiter und eroberten das ganze Land
Kanaan bis zum
Meer.
(griech., »formlos, ungestaltet«)
heißt ein
Körper, welcher auch in seinen kleinsten Teilen keine kristallinische Gestalt oder
Textur zeigt.
MancheKörper kennen
wir nur im amorphen Zustand, andre nur im kristallinischen, viele in beiden Zuständen.
Letztere erscheinen
besonders dann amorph, wenn sie so schnell in die starre Aggregatform übergehen, daß die
Moleküle nicht Zeit finden, sich
regelmäßig zu
ordnen.
Indes können amorphe
Körper, ohne den Aggregatzustand zu ändern, kristallinisch werden, und dieser
Übergang in den kristallinischen Zustand ist stets von Wärmeentwickelung begleitet.
Erwärmt man amorphes
Selen auf 100°, so kristallisiert es, und dabei steigt das
Thermometer
[* 6] auf 210-215°.
Bisweilen wird hierbei
Licht
[* 7] entwickelt, so z. B., wenn sich in einer
Lösung von amorpher arseniger
SäureKristalle
[* 8] bilden.
Amorphe
Körper zeigen nach allen
Richtungen hin gleiche
Eigenschaften, z. B.
Kohäsion,
Härte, Wärmeleitungsfähigkeit, Lichtgeschwindigkeit,
während kristallinische sich in diesen Beziehungen nach verschiedenen
Richtungen ungleich verhalten,
etc.; auch sind die kristallinischen
Körper meist härter, spezifisch schwerer, widerstandsfähiger gegen chemische Einflüsse
und schwerer schmelzbar. Dabei gehen sie bei einer bestimmten
Temperatur plötzlich in den flüssigen Aggregatzustand über,
während amorphe
Körper häufig erweichen und allmählich flüssig werden. Nicht selten sind dieKörper
im amorphen Zustand anders gefärbt als im kristallinischen: amorphes
Schwefelquecksilber ist schwarz, kristallinisches rot,
amorpher
Phosphor rot, kristallinischer gelb etc.
Amorphophallus TitanumBecc.
(ConophallusTitanumBecc.), auf
Sumatra,
besitzt eine
Knolle von 50
cmDurchmesser, einen 2-5 m hohen Blattstiel, und die Hauptabschnitte der Blattfläche
sind 3 m lang. Der Kolbenstiel wird 1 m, der
Kolben selbst 1,25m und das die 70-80
cm lange
Blütenscheide überragende nackte,
kegelförmige Kolbenende 1,3 m lang.
(v. franz. amortir, ertöten, auslöschen),
ursprünglich der Übergang liegender
Güter und
Gefälle aus weltlichen
Händen in geistliche, d. h. an
die
Kircheoder an eine milde
Stiftung. Die
Objekte wurden durch Amortisation abgabenfrei und dem
Verkehr entzogen; sie fielen »an die
ToteHand«.
[* 12] Der durch solche Zuwendungen an die
Kirche im
Mittelalter rasch fortschreitenden
Bereicherung der
Toten Hand steuerte zuerst
KaiserKarl V. durch die Bestimmung, daß zu jeder Amortisation die Staatsgenehmigung erforderlich
sei.
Später wurde in den meisten europäischen
Staaten auf gesetzlichem Weg viel amortisiertes
Gut durch
¶
Eine andre Bedeutung hat das Wort in Bezug auf den Verkehr mit Wechseln, Anweisungen und sonstigem Geldpapier. Man versteht hier
unter Amortisation die gerichtliche Ungültigerklärung solcher Papiere nach vorgängigem Aufgebotsverfahren in
Fällen, wo nur so der Nachteil einer eventuellen doppelten Zahlung von dem Schuldner oder der Verlust einer Forderung von dem
Gläubiger abgewendet werden kann. Der Wechselgläubiger, dem der Wechsel abhanden gekommen, würde um seine Forderung kommen,
die Wechselschuld würde eventuell an einen Unberechtigten bezahlt werden, wenn es nicht ein Mittel gäbe,
den Wechsel auf geschehene Anmeldung amtlich und öffentlich zu amortisieren.
Ebenso würde es sich mit Aktien sowie mit deren Dividendenscheinen, mit Staatspapieren und andern Effekten verhalten, wenn
sie dem rechtmäßigen Inhaber abhanden kommen. Die modernen Staatsgesetze sorgen daher dafür, daß in solchen
Fällen ein gesetzlich geregeltes Verfahren der Amortisation eintrete. So bestimmt z. B. Art. 305 des deutschen
Handelsgesetzbuchs, daß Papiere, welche an Ordre lauten und durch Indossamentübertragen werden können (namentlich aufgeführt
werden gewisse kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente der Seeschiffer und Ladescheine der Frachtführer,
Warrants und Bodmereibriefe), wenn sie verloren gegangen sind, teils in derselben Weise wie Wechsel, teils
so, wie die speziellen Landesgesetze vorschreiben, amortisiert werden können. Von der der Wechsel insbesondere handelt Art. 73 der
allgemeinen deutschen Wechselordnung (s. Aufgebot).
Unter Amortisation versteht man auch die allmähliche, meist in regelmäßigen Beträgen stattfindende Abtragung einer
Schuld. Werden z. B. statt 4 Proz. Zinsen alljährlich 5 Proz. als Zinsen nebst 1 Proz. Amortisationsquote
entrichtet, so ist eine Schuld binnen 41 Jahren getilgt. Für die Ablösung der Grundlasten ist die Gewährung amortisierbarer
Darlehen durch staatliche Rentenbanken von großem und wohlthätigem Einfluß gewesen. Für den Schuldner eine Wohlthat, kann
eine solche Amortisation für den Gläubiger dadurch nachteilig sein, daß ihm sein Kapital in kleine Teile zersplittert
wird.
Jedoch wirkt eine solche ratenweise Rückzahlung dann nicht nachteilig, wenn an einem Ort viele kleine Amortisationsbeträge
zusammenfließen, welche als größere Summen wieder leicht verwendbar sind. Solche Ansammlungen finden bei den Bodenkreditanstalten
statt, welche dadurch in die Lage gesetzt sind, sofern nur die mit Hypotheken belasteten Grundbesitzer
ihre kleinen Amortisationsbeträge regelmäßig zahlen, jeweilig größere Schuldposten durch Heimzahlung von Pfandbriefen
zu tilgen.
Auch bei einer vom Staat oder einer andern Korporation kontrahierten Anleihe kommen derartige regelmäßige Amortisationen vor,
jedoch nur in der Art, daß die Tilgbeträge jeweilig zur Rückzahlung größerer Summen (Heimzahlung ausgeloster
Papiere, Aufkauf
von Obligationen) verwandt werden (vgl. Staatsschulden). Früher glaubte man die Rückzahlung leichter bewerkstelligen
zu können, wenn man eigne Tilgungskassen bildete, in welchen die Amortisationsbeträge Zins auf Zins aufgespeichert werden
sollten.
Hierbei wurde jedoch übersehen, daß der Kasse durch Zinsaufspeicherung nur zugeführt werden konnte,
was man durch Unterlassung von Heimzahlungen ersparte. Näheres über diese Kosten vgl. unter Tilgungsfonds. Auch bei Aktien
kann eine Amortisation und damit zugleich eine allmähliche Zurückzahlung des Aktienkapitals selbst vorkommen. Da aber eine solche
Amortisation die allmähliche Auflösung der Aktiengesellschaft herbeiführen kann, so ist im deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 215) die
Bestimmung getroffen, daß eine Aktiengesellschaft ihre eignen Aktien nur dann amortisieren darf, wenn dies durch den ursprünglichen
Gesellschaftsvertrag oder durch einen den letztern abändernden, vor Ausgabe der Aktien gefaßten Beschluß ausdrücklich zugelassen
ist. Endlich wird das Wort Amortisation auch im Sinn von Abschreibung gebraucht, wie sie bei stehenden Kapitalien vorgenommen
wird.
Vgl. Kahl, Die deutschen Amortisationsgesetze (Tübing. 1879).