(lat.-griech.), Werkzeug zur Höhenmessung; [* 2]
Altimetrie, Höhenmessung. S. Meßinstrumente.
(Altyn), russ. Kupfermünze, = 3 Kopeken.
Unter Peter I. (1700-25) wurden auch silberne Altine im Wert von 12,08 Pfennig geprägt.
(lat.), das Höhere, z. B. Altiora betreiben, sich den höhern Studien widmen.
der von einer Mauer umschlossene Tempelbezirk in Olympia (s. d.).
Schahar (Alti Schehr, »Sechs-Städte-Gebiet«),
türkisch-tatar. Bezeichnung der chinesischen Provinz Thianschan-Nanlu (Ostturkistan),
welche seit 1865 ein selbständiges Reich unter der Herrschaft Jakub Begs bildete und von ihm den Namen Dschiti Schahar (»Sieben-Städte-Gebiet«) erhielt, da er zu den sechs Städten von Alti Schahar (Aksu, Turfan, Kaschgar, Jarkand, Jangihissar und Chotan) noch die im SW. von Jarkand gelegene Landschaft Sarikul mit der Stadt Taschkurgan eroberte. S. Turkistan.
tolléndi jus (lat.), das Recht, in Bezug auf des Nachbars Haus höher bauen zu dürfen.
Name für eine kirchliche Bewegung, welche den von der nationalen Idee getragenen Widerstand der Gewissenhaftigkeit und der Wissenschaftlichkeit im deutschen Katholizismus gegen die im Unfehlbarkeitsdogma vollendete ultramontane Entwickelung der römischen Kirche darstellt. Bisher war es unter Beihilfe der Politik deutscher Regierungen der Kurie gelungen, den Widerspruch der deutschen Wissenschaft (Hermes, [* 3] Günther, Frohschammer u. a.) zu unterdrücken, Männer, die sich römischen Zumutungen unfügsam zeigten, von den Bischofstühlen zu entfernen oder zurückzuhalten (Sedlnitzky, Schmidt) und in Klerus und Gemeinde den Ultramontanismus zur Herrschaft zu bringen.
Als aber trotz der Einsprache der deutschen
Theologie, trotz des
Protestes einer starken
Minorität auf dem vatikanischen
Konzil das
Dogma von der
Unfehlbarkeit zu stande gekommen war; als dieselben deutschen
Bischöfe, die sich vorher so
entschieden dagegen ausgesprochen hatten, dasselbe dennoch (in
Bayern
[* 4] mit
Umgehung des
Placet) verkündigten und gegen die opponierenden
Fakultäten von
München,
[* 5]
Bonn
[* 6] und
Breslau
[* 7] sowie gegen einzelne
Geistliche und Religionslehrer
mit kirchlichen
Zensuren einschritten,
und als zugleich in dem Verhalten des
Klerus und der katholischen
Partei des
Reichstags es sich unverhohlen
zeigte, daß das
Streben dahin gehe, den päpstlichen
Willen auch zum obersten
Gesetz der
Staaten zu machen: da wurde es vielen
der
Besten zur Gewissenspflicht, sich der Einführung eines
Dogmas zu widersetzen, welches für den
Papst eine schrankenlose
Gewalt über jeden Einzelnen wie über
Kirche und
Staat in Anspruch nehme, und mit dem kein
Recht, keine
Freiheit, keine
Gewissenhaftigkeit bestehen könne.
Ein Brief des Stiftspropstes Döllinger zu München an den Erzbischof, in dem er in schneidiger Sprache [* 8] (März 1871) begründete, daß er als Christ, als Theolog, als Geschichtskundiger, als Bürger das Dogma nicht annehmen könne, und den der Erzbischof mit der Exkommunikation beantwortete, gab der in weitern Kreisen verbreiteten Stimmung Ausdruck und Anlaß zu einer weiter gehenden Bewegung, die von einem Aktionskomitee in München geleitet wurde. Die anfängliche Hoffnung, die Annahme des Dogmas in der deutschen Kirche noch rückgängig machen zu können, schwand durch die in einem gemeinsamen Hirtenbrief des deutschen Episkopats ausgesprochene Unterwerfung desselben.
Ihr stellte der Kongreß der Altkatholiken zu München (September 1871) die Behauptung entgegen, die Infallibilisten seien, durch den Jesuitismus verführt, vom Glauben der alten Kirche abgefallen, und diese bestehe rechtmäßig nur in ihnen fort. Damit war das Schisma ausgesprochen; unter dem Schutz und der Begünstigung des Staats bildeten sich eine Anzahl altkatholische Gemeinden, deren kirchlichem Bedürfnis der Erzbischof von Utrecht [* 9] entgegenkam, indem er sich zu einer Firmelungsreise durch dieselben entschloß. In einer Reihe wissenschaftlicher und populärer Schriften entwickelten inzwischen die Führer der Bewegung, Schulte, Friedrich, Reinkens, Michelis u. a., aus Kirchenrecht und Kirchengeschichte die Ungültigkeit und Unstatthaftigkeit des Dogmas, seinen Widerspruch mit Religiosität und Sittlichkeit.
Der zweite Kongreß in Köln, [* 10] September 1872, hielt in seinen Anträgen an den Staat den bisherigen Anspruch, die rechte katholische Kirche zu sein, fest und beauftragte ein Komitee, die Einleitung zu einer Rekonstituierung der Kirche durch eine Bischofswahl zu treffen. Zugleich wurde auch die von Döllinger angeregte Frage nach der Möglichkeit einer Wiedervereinigung der getrennten Konfessionen [* 11] ins Auge [* 12] gefaßt und offen ausgesprochen, daß man nicht, wie anfänglich beabsichtigt gewesen, nur auf den Zustand des 7. Jahrh., vor der Trennung von der griechischen Kirche, zurückgreifen könne, sondern daß eine Revision der Entwickelung in Lehre, [* 13] Verfassung und Kultus notwendig sei. In der That ist nur dann von der ganzen Bewegung ein mehr als vorübergehender Erfolg zu erwarten, wenn es ihr gelingt, durch ein Vertiefen in den objektiven religiösen Gehalt des Katholizismus ein neues religiöses Prinzip zu finden, auf dem eine kirchliche Gemeinschaft sich aufbauen könnte, ohne in den Romanismus zurückzufallen oder zum Protestantismus getrieben zu werden.
Zunächst wurde nunmehr einer neuen Delegiertenversammlung zu Köln ein von J. F. ^[Johann Friedrich] v. Schulte entworfenes Organisationsstatut vorgelegt und von derselben angenommen. Nach demselben beruht die Leitung der Kirche bei dem Bischof, dem ein Spezialausschuß von neun Personen, teils Geistlichen, teils Laien, zur Seite steht, den die Synode der Kirche erwählt, welche jährlich in der Pfingstwoche zusammentritt, und zu der sämtliche Geistliche und für jede Gemeinde, bez. für je 200 selbständige Männer ein Laiendeputierter berufen werden.
Bei der gleich darauf vollzogenen Bischofswahl, an der 20 Geistliche teilnahmen, vereinigten sich die Stimmen auf den bisherigen Professor zu Breslau, Jos. Hubert Reinkens (s. d.), welcher durch den preußischen Kultusminister in Berlin [* 14] als Bischof der altkatholischen Gemeinden Preußens [* 15] vereidigt wurde. Die neue Organisation hält fest an dem auch vom preußischen Obertribunal anerkannten Grundsatz, daß die Altkatholiken keineswegs aus der katholischen Kirche ausgeschieden seien, sondern daß sie nur durch Umstände außer ihrer Macht an der Teilnahme der vollen Gemeinschaft gehindert würden. Die Konflikte, in welche die römisch-katholische Geistlichkeit sich in Deutschland [* 16] und der Schweiz [* 17] mit der Staatsgewalt begeben hat, haben dem Wachstum der Bewegung nur förderlich sein können, die aber zumeist auf die Kreise [* 18] der Gebildeten beschränkt bleibt.
In Deutschland wurden seit 1874 alljährlich die kirchenverfassungsmäßigen Synoden in Bonn gehalten; ebenso fand 1876 der fünfte Kongreß in Breslau, 1877 der sechste in Mainz, [* 19] 1880 der siebente in Baden, [* 20] 1884 der achte in Krefeld [* 21] statt. Auf den frühern ¶
Versammlungen wurde die schwierige Frage wegen Aufhebung des Zwangscölibats der Geistlichkeit verhandelt, welche schon durch die Heiraten des Domherrn Suszczynski in Mogilew, des Abbé Chavard in Genf [* 23] (vgl. dessen Schrift »Le [* 24] célibat des prêtres et ses conséquences«, Genf 1874) und des Paters Hyacinthe (Loyson) angeregt worden war. Nach dem Vorgang Holtzendorffs (»Das Priestercölibat«, Berl. 1873) widmete jetzt auch eine altkatholische Autorität ersten Ranges, v. Schulte in Bonn, der Sache eine eigne Schrift (»Der Cölibatszwang und dessen Aufhebung«, Bonn 1876). Wie hier die Frage im Prinzip bejaht, die praktische Ausführung dagegen als eine Sache der Zweckmäßigkeit hingestellt wird, so thaten auch die zweite und die dritte Synode, bis endlich unter Hinweis darauf, daß die neue Reichsgesetzgebung das Ehehindernis der Priesterweihe nicht mehr kennt, die fünfte mit 75 gegen 22 Stimmen das Cölibat abschaffte, worin ihr die Schweizer Synode in Olten schon 1875 vorangegangen war.
Freilich sind durch solche Vorgänge Geistliche, welche die ideale Seite des Cölibats hervorhoben, wie Reusch und Tangermann, der Sache des Altkatholizismus entfremdet worden, welche überdies durch den Tod eines hervorragenden Vorkämpfers, des Kreisphysikus Hasenclever in Düsseldorf [* 25] (geb. 1813, gest. einen schweren Verlust erlitt. Günstig wirkte dagegen, außer dem erwähnten Reichsgesetz über die Eheschließung vom das vom König bestätigte preußische Gesetz über die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinden an dem kirchlichen Vermögen.
Überhaupt beharrten Staatsregierung und Gerichte auch noch nach der Schwenkung der innern Politik seit 1878 an der Auffassung, daß die Altkatholiken als katholische Christen zu betrachten und zu behandeln seien. Übrigens existierten 1878 in Preußen [* 26] 36 Gemeinden mit 21,650 Seelen; auf Baden kamen 44 Gemeinden mit 8674 Seelen, auf Hessen [* 27] 5 Gemeinden mit 1171 Seelen, auf Bayern 34 Gemeinden mit 10,033 Seelen, auf Oldenburg [* 28] 2 Gemeinden mit 247 Seelen, auf Württemberg [* 29] 1 Gemeinde mit 227 Seelen.
Die Seelenzahl in Deutschland überhaupt betrug 52,000, 1882 nur noch 35,000; in der Seelsorge wirkten 56, 1882 nur noch 48 Geistliche. Im J. 1877 wirkten in der Schweiz, wo 55 Gemeinden und 25 Vereine existierten, etwa 70 Geistliche an 73,000 Seelen. Hier hat überhaupt das nationale Gepräge der altkatholischen Sache bedeutende Förderung erfahren durch die von der Synode zu Olten 1876 vollzogene Wahl des Pfarrers Herzog von Bern [* 30] zum Bischof. Überdies brachen die von der Synode aufgestellten Prinzipien viel entschiedener mit der hierarchischen Tradition, als dies den deutschen Altkatholiken möglich gewesen war.
Die altkatholische Fakultät in Bern stellt sich würdig derjenigen in Bonn zur Seite. Die 1875 angenommene Synodalverfassung entspricht im allgemeinen der deutschen, und auch in Bezug auf die Zurückstellung der Ohrenbeichte hinter einer allgemeinen Bußandacht vor der Kommunion herrscht Übereinstimmung zwischen beiden Nationalkirchen. Beiderseits hat es aber auch an Rückschritten und traurigen Erfahrungen nicht gefehlt, und namentlich mußte in der Schweiz eine Reihe von Pfarrern, welche ihre Freiheit mißbraucht und Ärgernis gegeben hatten, entfernt werden.
Auch die Stellung Loysons, des frühern Paters Hyacinthe, ist eine sehr schwierige geworden, indem er sich im Grunde doch nur noch durch seine Verheiratung von der alten Kirche geschieden weiß. In Österreich [* 31] endlich hat sich das Abgeordnetenhaus der Altkatholiken seit 1875 angenommen; es kam infolgedessen zu der Verordnung des Kultusministers vom wodurch die altkatholische Religionsgesellschaft anerkannt und zugleich die Konstituierung der Gemeinden in Wien, [* 32] Warnsdorf und Ried genehmigt wurde.
Vgl. Friedberg, [* 33] Aktenstücke, die altkatholische Bewegung betreffend (Tübing. 1876);
Förster, Der Altkatholizismus (Gotha [* 34] 1879);