von seiten des
Anerben nicht alteriert werden; wie das Sprichwort sagt: »Die Alten werden
mit dem
Gut verkauft«. Dagegen erlischt der Altenteil mit dem
Tode des Leibzüchters. War derselbe beim
Abschluß des
Vertrags verheiratet,
so behält seine überlebende Ehefrau die vorbehaltene
Wohnung ganz, während sie in Ansehung der
Naturalleistungen nur
die Hälfte derselben beanspruchen kann.
Vgl. Runde, Von der
Leibzucht oder dem Altenteil auf deutschen Bauerngütern (Oldenb.
1805);
Puchta, Über die rechtliche
Natur der bäuerlichen Gutsabtretung
(Gieß. 1837).
1) In derPhysiologie bezeichnet das Alter nicht nur die Zahl der verlebten Jahre, sondern auch den dieser Zahl entsprechenden
Entwickelungszustand des
Körpers und
Geistes.
Pythagoras nahm vier solcher Entwickelungsstufen
(Lebensalter)
an, jede zu 20
Jahren.
Solon und
Macrobius dachten sich das
Leben in zehn
Lebensalter geteilt, jedes zu sieben
Jahren, eine
Einteilung,
die sich auf die alte
Lehre
[* 5] von den
Stufenjahren (anni cyclici oder climacterici) gründet, von denen jedes einen Zeitraum
von sieben
Jahren oder einen siebenjährigen
Cyklus umfassen soll.
Gewöhnlich wird das
Leben in vier Alter geteilt, nämlich in das Kindesalter (infantia), die
Jugend (adolescentia), das Mannesalter
(virilitas) und das
Greisenalter (senectus). Jedes dieser Alter zerfällt wieder in verschiedene
Abschnitte: das Kindesalter nämlich
in das Fötusleben, die frühere Kindheit und das Knabenalter;
die
Jugend erstreckt sich bis zur Beendigung
des Wachstums;
das Mannesalter begreift
in sich das junge, reife und abnehmende, das
Greisenalter aber das beginnende und das
hohe Alter. Das Fötalleben legt der
Mensch im Mutterleib zurück.
Mit dem
Tag der
Geburt hat er bei normaler Dauer der
Schwangerschaft
diejenigeReife erlangt, um außerhalb des mütterlichen
Organismus selbständig fortzuleben,
Nahrungsmittel
[* 6] in sich aufzunehmen und zu assimilieren sowie zu atmen. Näheres s.
Kind. Die erste Zeit nach der
Geburt bringt das
Kind größtenteils
im
Schlaf zu.
SeinLeben beschränkt sich wesentlich auf den Fortgang der vegetativen Verrichtungen. Allmählich zeigen sich
auchSpuren der Sinnesthätigkeit.
Die willkürlichen
Bewegungen sind ungeschickt, nur ganz allmählich lernt das
Kind seine
Muskeln
[* 7] in zweckmäßiger
Weise gebrauchen.
Das
Herz arbeitet sehr lebhaft, durchschnittlich macht es 140
Schläge in der
Minute. Mit dem Durchbruch der ersten
Zähne
[* 8] wird
das Säuglingsalter abgeschlossen, zum
Kauen aber wird das
Kind erst geschickt mit dem
Eintritt der Backenzähne;
dann erst erwacht das
Bedürfnis, andre
Nahrung zu sich zu nehmen als die Muttermilch. Mit dem Hervorbrechen der sogen.
Milchzähne
beginnt auch die regere
Entwickelung des ganzen Knochensystems.
Die
Entwickelung der
Muskeln hält mit der der
Knochen
[* 9] gleichen
Schritt, das
Kind lernt seinen
Kopf aufrecht
halten und kann mit 5-6
Monaten aufrecht sitzen; bald versucht es auch zu kriechen, aber erst im 10. oder 11.
Monat lernt es
stehen und nach Verlauf des 1.
Jahrs gehen. In der Zeit nach dem Durchbruch der ersten
Zähne schreitet das Wachstum des
Körpers,
damit die
Entwickelung desSkeletts und der
Muskeln immer noch schnell vorwärts, doch nicht
ganz so schnell
wie im Säuglingsalter.
Die Verdauungsorgane werden kräftiger, das
Kind verträgt und verdaut bald jede Art von
Nahrung. Die sinnlichen
Wahrnehmungen
werden schärfer und bestimmter, es zeigen sich die ersten intellektuellen Regungen, namentlich aber lernt das
Kind, sobald
es etwa 1½ Jahr zurückgelegt hat, allmählich auch seine Sprachwerkzeuge gebrauchen. Die
Grenze des
frühern
Kindes- und Knabenalters wird bezeichnet durch den
Ausfall der
Milchzähne und den beginnenden Durchbruch der bleibenden
Zähne, der in das 7. Lebensjahr zu fallen pflegt. Im Knabenalter, welches bis zum
Eintritt der
Mannbarkeit dauert, tritt die
runde Form des
Körpers mehr zurück und wird schlanker;
mit größerer
Ausbildung der
Knochen nehmen auch die
Kraft
[* 10] und Gewandtheit
der Bewegungsorgane zu;
die
Sprache
[* 11] bildet sich mehr und mehr aus, und der
Gesang fängt an, sich zu entwickeln;
die Geistesthätigkeit
gewinnt eine bestimmtere
Richtung;
das unbewußte Auffassen der äußern
Eindrücke verwandelt sich in
ein beabsichtigtes Lernen;
der
Geist richtet sich mit Selbstbestimmung auf die
Objekte und sucht sie sich anzueignen, unterstützt
durch
Neugierde und Wißbegierde, durch den
Trieb, sich zu beschäftigen und es den Erwachsenen nachzuthun, wozu sich dann
später auch die
Freude am
Wissen gesellt;
der
Verstand fängt an zu sondern, zu vergleichen, den
Grund der
Dinge zu erforschen;
das
Ehrgefühl steigert sich, das
Gedächtnis
erreicht nach und nach einen immer höhern
Grad, es erfaßt leicht und behält das Erfaßte für das ganze
Leben, so daß in
diesem Alter die Grundlage für alles künftige
Wissen gelegt wird.
Infolge des schnellern Wachstums des
Körpers steigert sich auch das
Bedürfnis der Nahrungsaufnahme. Der
Puls nimmt an
Schnelligkeit ab und hat nur 80-90
Schläge
in der
Minute. Das Jünglingsalter reicht von der beginnenden
Entwickelung der Zeugungskraft
(Pubertät) bis zur Beendigung
des Wachstums, also beim männlichen
Geschlecht vom 17. bis zum 23., beim weiblichen vom 14. bis zum 20. Jahr.
Das Wachstum geht im Anfang dieses
Lebensalters meist schnell vorwärts und macht, besonders wenn es zuvor nicht bedeutend
vorgerückt war, einen neuen
Schuß, bisweilen 10-16
cm in einem Jahr.
Das Aufhören des Wachstums tritt im 18., 20., selten im 23. Jahr ein. Die mittlere
Größe beim männlichen
Geschlecht beträgt dann 1,57-1,73 m, beim weiblichen 1,46-1,62
m, die mittlere
Schwere aber 65 kg. Es nimmt in diesem
Lebensalter die
Größe des
Körpers ungefähr um 26-31
cm, das
Gewicht
aber ungefähr um 30 kg zu.
Kopf,
Bauch
[* 12] und Extremitäten treten mehr zurück bei stärkerer
Entwickelung
der
Brust, des
Kehlkopfs und, namentlich beim weiblichen
Geschlecht, des
Beckens.
Die
Stimme erleidet eine Veränderung, und die
Pubertät (s. d.) tritt auf. Mit diesen körperlichen Veränderungen gehen
auch solche der psychischen Thätigkeiten einher.
Gedächtnis,
Verstand und
Urteilskraft reifen mehr heran,
besonders aber erlangt die produktive
Einbildungskraft ein hohes Übergewicht. Das Mannesalter zerfällt in das junge, reife
und höhere. Das erstere beginnt mit beendigtem Wachstum, gegen das 24. Jahr.
Alle körperlichen
Systeme stehen zu einander
in einem vollkommenen
Verhältnis,
Aufnahme der
Stoffe der
Außenwelt und
Abgabe an dieselbe treten mehr in
Gleichgewicht;
[* 13] das Wachstum in die
Länge hat sein
Ziel erreicht, dagegen nimmt der
Körper mehr an
Breite
[* 14] und
Dicke zu. Das
Zeugungsvermögen
ist in
¶
mehr
diesem Zeitalter zur vollen Entfaltung gekommen. Mit dem 28.-36. Jahr tritt die eigentliche Höhe des Lebens ein und mit ihr
das reife Mannesalter. Alle physischen und psychischen Verrichtungen gehen in dieser Periode mit voller Kraft vor sich. Im spätern
Mannesalter treten dann Zeichen der Abnahme des Körpers ein, das Gedächtnis und das Vermögen der Rezeption
werden schwächer, es stellt sich ein gewisses Bedürfnis nach Bequemlichkeit ein, die Bewegungen geschehen nicht mehr mit
der Leichtigkeit wie früher, es besteht Neigung zur Fettleibigkeit.
Bei Frauen erlischt in der Mitte der 40er Jahre die Menstruation und damit das Zeugungsvermögen; beim Mann bleibt letzteres
bis in die 50er Jahre erhalten. Ungefähr mit dem neunten Lebenscyklus endlich beginnt das Greisenalter, welches man wieder
in das beginnende und höhere unterscheidet. Beide sind jedoch nicht durch scharfe Grenzen
[* 16] getrennt. In diesem Lebensabschnitt
beginnen die Körpergewebe zu schrumpfen. Die Zahnhöhlen werden eingezogen und daher die Zähne selbst lockerer;
sie nutzen sich ab, fallen aus, wodurch die Höhe des mittlern Teils des Unterkiefers abnimmt und, wenn alle Zähne ausgefallen
sind, nur ein knöcherner Bogen
[* 17] übrigbleibt.
die Ernährung wird schwächer, auch die innern Sinne werden stumpfer;
das Gedächtnis
nimmt immer mehr ab, hält am wenigsten die Ereignisse der Gegenwart und nur noch die aus der Vergangenheit fest;
die geistige
Thätigkeit und Geschäftigkeit nehmen ab, Gleichgültigkeit und Affektlosigkeit treten an die Stelle
früherer Neigungen und Begierden;
die Neigung zum Schlaf nimmt zu, der Schlaf selbst aber ist weniger ruhig und kürzer.
Nur
verhältnismäßig wenige Menschen durchlaufen alle Cyklen von der Kindheit bis ins hohe Alter; die meisten werden früher infolge
von Krankheiten eine Beute des Todes. Das menschliche Durchschnittsalter beträgt nur 34 Jahre.
Vor allem sind zur Erreichung eines hohen Alters eine gute, nicht durch angeerbte Fehler und Krankheitskeime getrübte Konstitution
und eine der Gesundheit angemessene Lebensweise erforderlich. Aber auch Klima
[* 18] und Wohnort sind darauf nicht ohne Einfluß.
In Deutschland
[* 19] erreichen die Menschen des öftern Wechsels von Wärme
[* 20] und Kälte, Trockenheit und Feuchtigkeit
wegen nur selten das höchste Ziel des menschlichen Alters, während in hoch liegenden, mäßig kalten und trocknen Gegenden,
z. B. in Schottland, Dänemark,
[* 21] Schweden,
[* 22] Ungarn
[* 23] und im südlichen Rußland, verhältnismäßig mehr alte Leute vorkommen.
Die kaukasische Rasse scheint eine größere Lebensdauer zu haben als die mongolische und malaiische. Hinsichtlich
der beiden Geschlechter werden in der Mehrzahl die Weiber älter als die Männer. Im allgemeinen kann man annehmen, daß im Durchschnitt 178 Frauen
auf 100 Männer über 90 Jahre und 155 Frauen auf 100 Männer über 100 Jahre alt werden. Von sehr hohem
Alter bei unverheirateten Menschen ist kein Beispiel vorhanden, und die, welche ein ungewöhnlich hohes Alter erreichten, zeichneten
sich meist auch durch eine ungewöhnlich lange Dauer der Zeugungskraft aus. In vielen Familien erbt die Fähigkeit, ein hohes
Alter zu erreichen, jahrhundertelang fort.
Das höchste Alter, welches nach unsrer Zeitrechnung (die in der Bibel
[* 24]
angeführten Beispiele bleiben hier
ausgeschlossen) bis jetzt Menschen erreicht haben, beträgt 185 Jahre. Sehr bezeichnend ist, daß die höhern und höchsten
Stände fast kein einziges Beispiel eines Alters von 100 Jahren und darüber aufzählen können, obschon die Durchschnittsdauer
bei ihnen gerade am größten ist. Fast alle Beispiele von Alter über 110 Jahren gehören niedrigen und dürftigen
Lebensverhältnissen an. Unter den gekrönten Häuptern erreichte der einzige PapstGregor IX. ein von beinahe 100 Jahren; unter
den Gelehrten erreichten Fontenelle und Grolman ein gleiches Alter; Hippokrates lebte 104 Jahre, obschon Ärzte in Bezug auf Lebensdauer
zu den weniger begünstigten Ständen gehören. Auffallend viele Beispiele eines hohen Alters bietet die
Künstlerwelt dar. Michelangelo z. B. wurde 90, Tizian fast 100 Jahre alt. Vgl. Sterblichkeit.
2) Rechtliche Bedeutung des Alters. Der Einfluß des Alters auf die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Menschen
wird auch im Recht und im Rechtsleben anerkannt. Nach dem Vorgang des römischen Rechts werden in Ansehung
der Handlungsfähigkeit einer Person in allen Gesetzgebungen zwei Altersstufen unterschieden, indem man der Groß- oder Volljährigkeit
(Majorennität, aetas legitima) die Minderjährigkeit oder Minorennität gegenüberstellt. Zur Bezeichnung dieses Unterschieds
werden wohl auch die AusdrückeMündigkeit und Unmündigkeit gebraucht.
Das römische Recht unterschied aber innerhalb der Minorennität wiederum verschiedene Stadien. Zunächst
wird das Kindesalter (infantia) oder das Alter bis zu sieben Jahren als dasjenige Lebensalter aufgefaßt, in welchem der Mensch
absolut willens- und handlungsunfähig ist und seine Handlungen jeglicher rechtlichen Bedeutung entbehren. Zwischen dem Kindesalter
und der Pubertät (pubertas, Mündigkeit im eigentlichen Sinn) liegt das der Unmündigkeit (impubertas)
vom 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bei dem männlichen und bis zu dem vollendeten 12. Lebensjahr bei dem weiblichen
Geschlecht.
Der Unmündige kann Rechte erwerben, aber nicht solche aufgeben; er kann sich nur durch seinen Hausvater oder Vormund verpflichten.
Das römische Recht unterschied dann ferner das der Minorennität von der Mündigkeit an bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
indem auch die Minderjährigen (minores viginti quinque annis) manchen rechtlichen Beschränkungen unterworfen waren, während
sie auf der andern Seite eine beschränkte Handlungsfähigkeit hatten, namentlich als ehemündig galten und Testamente errichten
konnten.
Eine ähnliche Unterscheidung findet sich auch im alten sächsischen Recht vor, nach welchem man mit dem
vollendeten 12. Lebensjahr mündig ward oder, wie man zu sagen pflegte, »zu seinen
Jahren kam«, während mit dem vollendeten 21. Jahr die Großjährigkeit oder das »zu seinen Tagen Kommen« eintrat. Mit dem 16. Jahrh.
bildete sich aber, unterstützt durch die Notariatsordnung von 1577, die gemeinschaftliche Praxis dahin
aus, daß jener römisch-rechtliche Unterschied zwischen Minderjährigen und Unmündigen beseitigt ward. Für Minderjährige
überhaupt, welche nicht unter väterlicher Gewalt stehen, muß unter öffentlicher Autorität ein Altersvormund bestellt werden,
welcher für deren körperliche, geistige und sittliche Ausbildung Sorge zu tragen hat, und welchem die
Verwaltung des Mündelvermögens unter obervormundschaftlicher Kontrolle obliegt. Partikularrechtlich wurde jedoch der Termin
der Großjährigkeit¶