kräftig, unterdrückte die blutigen
Fehden unter den
Albanesen und behandelte, selbst religiös freisinnig und tolerant, die
Christen mild. Mit unerhörten Greueln erzwang er 1803 die Unterwerfung der
Sulioten und ließ sich von der
Pforte zum Oberstatthalter
von Romanien erheben. Er beherrschte
Albanien,
Epirus,
Thessalien und das südliche
Makedonien. Seit 1807 war
Ali faktisch unabhängig von der
Pforte, obwohl er jährlich einen bestimmten
Tribut nach
Konstantinopel
[* 2] schickte.
SultanMahmud ächtete ihn im Juli 1820 als
Rebellen und schickte
IsmailPacho Bei mit 5000 Mann auserlesener
türkischer
Truppen gegen ihn. Ali wurde, nachdem die albanesischen
Führer zum großen Teil von ihm abgefallen waren, in
Janina
eingeschlossen, verteidigte sich aber auf der
Burg wie ein
Löwe. Der
Aufstand der Griechen, durch Alis
Gold
[* 5] unterstützt, kam
ihm zu gute.
Indes Churschid
Pascha, Ismails Nachfolger, hielt
Janina hartnäckig eingeschlossen, und Mangel
an Lebensmitteln nötigte Ali endlich, zu kapitulieren. Churschid verlockte ihn durch das
Versprechen, für ihn
Gnade zu erwirken, sich auf ein Landhaus im
See von
Janina zu begeben, wo er ihn 5. Febr. ermorden ließ. Ein
Tatar brachte seinen
Kopf nach
Konstantinopel, wo derselbe lange auf der
Zinne des
Serails ausgestellt war. Man fand in Alis
Palast
etwa 10 Mill.
Fl. bar, eine
Summe, groß genug, um damit seine Feinde zu erkaufen, hätte das
Gold nicht über ihn so große
Herrschaft geübt.
1) Älianus, genannt der
Taktiker, griech. Schriftsteller, schrieb in
Rom
[* 7] unter Trajan eine
»Taktik der Griechen«, welche in lateinischer Übersetzung von
Gaza
(Rom 1487), dann griechisch und lateinisch von Robortello
(Vened. 1552) publiziert wurde. Nach
Köchly ist jedoch dies Werk nur eine spätere, mit Zusätzen versehene
Rezension der
Arbeit des Älianus und die bisher unter dem
Namen des
Arrian bekannte
Schrift das Werk des in reinerer Form.
Beide
Arbeiten erschienen mit deutscher Übersetzung im zweiten
Bande der
»Griechischen Kriegsschriftsteller« von
Köchly und
Rüstow (Leipz. 1855).
in 14
Büchern,
und »Tiergeschichten«
(»De natura animalium«),
in 17
Büchern, beide ebenso reichhaltige und durch ihren
Inhalt wertvolle wie
planlose Sammlungen von allerlei Merkwürdigkeiten des
Menschen- und Tierlebens, welche aus frühern, zum
großen Teil verlornen Schriftstellern zusammengestellt sind. Außerdem tragen seinen
Namen, ob mit
Recht, ist ungewiß, 20 »Bauernbriefe«,
so genannt nach den fingierten
Briefstellern, attischen
Bauern.
Ausgabe der
»Variae historiae« von
Korais (Par. 1805),
die anderweite Bezeichnung,
welche jemand neben der ihm gebührenden annimmt.
So pflegt die
Kriminalpolizei Verbrecher, welche sich verschiedene
Namen beilegen, mit ihren Familiennamen und unter Hinzufügung
des Alias mit ihren angenommenen
Namen zu bezeichnen, z. B.
»Müller alias
Brand, alias
Neumann«. Die
Annahme eines anderweiten
Namens ist an und für sich nicht verboten, wie dies ja auch z. B. von Schauspielern
zuweilen geschieht. Es muß jedoch im amtlichen
Verkehr stets der eigentliche
Name mit einem entsprechenden Zusatz fortgeführt
werden, z. B.
»Müller, genannt Meunier«.
Wer unbefugt
Titel,
Würden oder
Adelsprädikate annimmt, ingleichen, wer sich eines
ihm nicht zukommenden
Namens einem zuständigen Beamten gegenüber bedient, wird nach dem deutschen
Strafgesetzbuch
(§ 360, Nr. 8) mit
Geldstrafe bis zu 150
Mk. oder mit
Haft bis zu sechs
Wochen bestraft.
Bei,Mameluckenfürst und
Sultan von
Ägypten,
[* 10] geboren um 1728 in Abchasien, wurde als
Knabe von Sklavenhändlern
an den ägyptischen Mameluckenhäuptling
Ibrahim Kiaya verkauft, schwang sich aber, von diesem 1748 freigelassen,
durch Gewandtheit und
Tapferkeit nach und nach zum Mameluckenbei auf und wurde nach
IbrahimsTod (1757) dessen Nachfolger in der
Herrschaft über
Ägypten. Verdrängt, errang er 1766 die Herrschaft wieder und zugleich die Unabhängigkeit von der
Pforte
als
Sultan von
Ägypten, dessen altes mächtiges Sultanat er wieder aufzurichten strebte. Er eroberte
Mekka
und im
Verein mit dem ebenfalls gegen die
Pforte rebellierenden
ScheichDaher 1771 fast ganz
Syrien und knüpfte mit Rußland
Unterhandlungen an, um von dieser Seite her in seinen
Plänen gefördert zu werden.
Wenn bei Kriminaluntersuchungen der Beschuldigte sein Alibi beweisen, d. h. darthun
kann, daß er sich zu der Zeit, als das
Verbrechen, dessen er beschuldigt ist, begangen ward, an einem andern
Ort befunden
habe als an dem, wo das
Verbrechen verübt wurde, so konstatiert er damit die Unmöglichkeit, daß er
die ihm zur
Last gelegte
Handlung vollführt haben könne, und mithin seine Unschuld.
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