König Matthias von Ungarn, vermochte aber, da der Kaiser ihn ohne die nötigste Unterstützung ließ, nichts auszurichten.
Im J. 1488 zog er zur Befreiung des von den Bürgern zu Brügge gefangenen Maximilian I. gegen das rebellische Flandern; dieser
übertrug ihm die Statthalterschaft der Niederlande, und zum Lohn für die Bewältigung derselben sowie
als Ersatz für die aufgewandten Kosten erhielt er 1498 die Erbstatthalterschaft von Friesland, das er jedoch erst mit Waffengewalt
unterwerfen mußte.
Während er eines Landtags wegen nach Leipzig geeilt war, erhoben sich die Friesen von neuem und belagerten seinen zurückgelassenen
zweiten Sohn, Heinrich, in Franeker. Albrecht eilte an der Spitze eines Heers herbei, entsetzte Heinrich, starb
aber nach der Bezwingung Groningens schon zu Emden. In Sachsen verbesserte er Justiz und Polizei. Dresden war seit der
Teilung Albrechts Residenz (vorher hielt er sich meist in Tharandt auf). Albrechts öftere Abwesenheit aber und die Aufwendung
großer Summen für den Dienst des Kaisers wurden von den Ständen gemißbilligt. Sein Testament (eigentlich
ein mit Zustimmung seiner Söhne Georg des Bärtigen und Heinrich des Frommen sowie mit Zuziehung eines landständischen Ausschusses
zu Maastricht gemachter und vom Kaiser bestätigter Erbvertrag vom ist der erste Versuch,
die Primogeniturerbfolge in Sachsen einzuführen. Es wurde darin unter anderm bestimmt, daß Georg in den meißnisch-thüringischen
Erblanden, Heinrich in Friesland des Vaters Nachfolger sein sollte. Für den Fall, daß einer sein Land verlöre, sollte der andre
ihm ein Stück von dem seinigen einräumen; wenn aber die Länder des einen Bruders an den andern kämen,
sollte der älteste Sohn allein succedieren und dieser seine Brüder bloß mit einem Teil der Landeseinkünfte abfinden. Seinen
Namen trägt die von ihm begonnene Albrechtsburg zu Meißen.
Vgl. Langenn, Herzog der Beherzte (Leipz. 1838).
24) Albrecht Kasimir von Sachsen-Teschen, s. Albert 5).
Wilhelm Eduard, ausgezeichneter Germanist, geb. zu Elbing, studierte in Königsberg,
Berlin und Göttingen, ward 1825 außerordentlicher, 1829 ordentlicher Professor der Rechte zu Königsberg. In diese Zeit fällt
die Entstehung seiner Schrift »Die Gewere, als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechts« (Königsb. 1828), welche, wenn
auch ihre Endresultate bleibende Geltung nicht gewonnen haben, auf die Entwickelung der deutschen Rechtswissenschaft
hervorragenden Einfluß geübt hat und als Muster wissenschaftlicher Darstellung anerkannt ist. Im J. 1830 folgte Albrecht dem Ruf,
die durch Eichhorns Abgang nach Berlin erledigte Professur und einen Sitz im Spruchkollegium zu Göttingen einzunehmen.
Als Mitunterzeichner der Protestation der »Göttinger Sieben« gegen die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes
wurde Albrecht durch Kabinettsordre vom seiner Stelle entbunden und genötigt, Göttingen zu verlassen. Später fand er in
Leipzig eine Freistätte, wo er, 1840 zum ordentlichen Professor mit dem Titel Hofrat, 1863 zum Geheimen Hofrat ernannt, bis zu
seiner Pensionierung (1868) wirkte. Er war unter den Vertrauensmännern, die der Bundestag 1848 mit der
Abfassung eines Verfassungsentwurfs für Deutschland beauftragte, und wurde von einem hannöverschen Wahlbezirk in die Nationalversammlung
gewählt, aus der er jedoch schon im August 1848 wieder austrat. Kurz nach seiner Pensionierung wurde er vom König von Sachsen 1869 zum
Mitglied der
Ersten Kammer ernannt. Nach seines Kollegen v. Gerber Ernennung zum sächsischen Kultusminister
im Herbst 1871 entschloß er sich auf dessen Wunsch, noch einmal das Katheder zu betreten. Er starb in Leipzig.
vonHalberstadt, mittelhochdeutscher Dichter, war um 1210 Scholastikus an der Propstei Jechaburg bei Sondershausen
und Verfasser einer deutschen Nachdichtung von Ovids »Metamorphosen«, die er auf Antrieb des Landgrafen
Hermann von Thüringen unternahm;
doch ist dieselbe mit Ausnahme des Vorworts nur in einer spätern Umarbeitung von G. Wickram
(zuerst Mainz 1545) vorhanden.
Vgl. Bartsch, Albrecht und Ovid im Mittelalter (Quedlinb. 1861).
vonScharfenberg, mittelhochdeutscher Dichter, um 1270, ist Verfasser des
sogen. »Jüngern Titurel«, einer Ergänzung und Fortsetzung der Titurel-Fragmente Wolframs von Eschenbach.
Das Gedicht enthält
ca. 6000 siebenzeilige Strophen und ist, mit Ausnahme einiger Stellen, sehr langweilig und mit dunkler Mystik und abstruser Gelehrsamkeit
angefüllt, gelangte aber gerade dadurch bei den Zeitgenossen und noch mehr bei den nachfolgenden Generationen
zu großem Ansehen.
Der erste Druck (in Folio) ist von 1477;
neu herausgegeben wurde es von Hahn (Quedlinb. 1842).
Johann Georg, Musiktheoretiker und gelehrter Kontrapunktist, geb. zu Klosterneuburg bei Wien,
bekleidete längere Zeit die Organistenstelle in der Abtei Melk, wo sein treffliches Orgelspiel einst Kaiser
Josephs Aufmerksamkeit erregte. Albrechtsberger wurde 1772 Hoforganist in Wien, 1792 Kapellmeister an der dortigen Stephanskirche und starb
daselbst Wichtiger als durch seine zahlreichen, heute fast vergessenen Kompositionen aller Art ist uns Albrechtsberger als Lehrer
vieler nachmals berühmter Musiker, z. B. eines Hummel, Seyfried, Moscheles, Ferd. Ries und vor allen Beethoven.
Unter seinen theoretischen Werken (hrsg. von Seyfried, Wien 1826, 3 Bde.) war besonders die »Anweisung zur Komposition« einst
weit verbreitet.
(Evangelische Gesellschaft), eine den Methodisten verwandte Sekte, gestiftet von Jakob Albrecht (geb. in
Pennsylvanien). Dieser, ursprünglich Lutheraner, durchzog seit 1796 mehrere Staaten Nordamerikas als methodistischer
Bußprediger und organisierte 1800 seine Anhänger in Klassen, wurde 1803 als Haupt und Lehrer anerkannt und leitete die Sekte
bis zu seinem Tod Seit 1816 nannten sich die Anhänger derselben (lange Zeit meist Deutsche) Evangelical Association
of North America. Im ganzen zählte sie 1876: 100,000 Mitglieder unter 4 Bischöfen, 780 Reise- und 520 andern
Predigern, wovon auf Deutschland ca. 6000 Mitglieder kamen.
1) königlich sächs. Orden, gestiftet von König Friedr. August für Verdienst um den Staat,
bürgerliche Tugend, Wissenschaft und Kunst, besteht aus Großkreuzen, Komturen erster und zweiter Klasse,
Rittern erster und zweiter Klasse. Das Zeichen besteht in einem goldenen, länglichen, weiß emaillierten Kreuz mit Krone und
mit emailliertem Mittelschild, auf der Vorderseite das erhabene Bild des Herzogs Albrecht in Gold, um dasselbe ein blau emaillierter
Rand, darin die Worte: »Albertus Animosus«; auf der Kehrseite das sächsische Wappen und im blauen Rande die
Jahreszahl 1850. Die Ritterkreuze zweiter Klasse sind von Email mit
mehr
silberner Einfassung. Großkreuze und Komture erster Klasse tragen einen achteckigen Silberstern. Dem Kreuz ist ein frei stehender,
grün emaillierter Eichenkranz beigefügt. Das Ordensband ist dunkelgrün mit weißen Randstreifen. Affiliiert ist dem Orden
das Albrechtskreuz von Silber (s. Tafel »Orden«). -
2) Anhaltinischer Hausorden Albrechts des Bären, gestiftet von den damaligen drei regierenden
Herzögen, in fünf Klassen: Großkreuze, Komture erster und zweiter Klasse und Ritter erster und zweiter Klasse zerfallend. Die
Dekoration ist ein ovaler goldener Reif, in welchem der Bär mit Krone und Halsband auf einer Mauer nach links aufsteigt; unter
der Öse das askanische Wappen, auf dem Reif die Devise: »Fürchte Gott und befolge seine Befehle«, auf dem
Revers: »Albrecht der Bär, regierte 1123-70«. Großkreuze und Komture erster Klasse tragen dazu einen Stern. Das Band ist grün
mit roter Einfassung.