Litteratur. Die deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen über die Aktiengesellschaften sind enthalten in Bd. 2, Teil 3 des
allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs und in dem Reichsgesetz vom Kommentar zu letzterm von v. Völderndorff
(Erlang. 1884).
Vgl. Endemann, Die Entwickelung der Handelsgesellschaften (2. Aufl., Berl. 1872);
Derselbe, Das Recht der Aktiengesellschaften
(Heidelb. 1873);
Renaud, Das Recht der Aktiengesellschaften (2. Aufl., Leipz. 1875);
Auerbach, Das Aktienwesen (Frankf. 1873);
Keyßner, Die Aktiengesellschaften etc. unter dem Reichsgesetz vom (Berl. 1873);
Hecht, Die Kreditinstitute auf Aktien
und Gegenseitigkeit, Bd. 1 (Mannh.
1874);
Siegfried, Die Rechte der Aktionäre etc. nach dem neuen Gesetz von 1884 (Berl. 1884).
Über Kritik u. Reformvorschläge vgl. Gareis, Die Börse etc. (Berl. 1874);
»Schriften des Vereins für Sozialpolitik«, Bd. 1 u. 4 (Leipz. 1873 u.
1874);
Löwenfeld, Das Recht der Aktiengesellschaften (Berl. 1879);
Öchelhäuser, Die Nachteile des Aktienwesens etc. (das.
1878).
Statistische Mitteilungen bringen: Christians »Deutsche Börsenpapiere«, Teil 2 (Berl.
1880);
Salings »Börsenjahrbuch« (das.);
das »Jahrbuch der Berliner Börse«;
für Österreich: »Der Kompaß. Finanzielles Jahrbuch«
(Wien 1867 ff.);
ferner Courtois, Manuel des fonds publics et des sociétés par actions (8. Aufl., Par.
1883);
Skinner, The stock exchange yearbook and diary (Lond., jährlich).
Über Kommanditaktien vgl. Kommanditgesellschaften,
über Aktienhandel s. Börse.
(Seeanemonen, Seerosen, Seenelken, hierzu die Tafel »Aktinien«),
Unterordnung der Korallpolypen (s. d.), Tiere
mit weichem Körper, der sich durch Wasseraufnahme enorm ausdehnen kann, bei Reizung sich jedoch rasch
bis fast zur Unkenntlichkeit zusammenzieht. Gewöhnlich sind sie mit ihrer breiten Sohle auf dem Meeresgrund angewachsen,
vermögen sich jedoch langsam fortzubewegen oder schwimmen wohl gar frei umher. Meist leben sie einzeln, nur sehr wenige
bilden Kolonien. Alle sind Zwitter; die Eier entwickeln sich im Körper des Muttertiers, aus dessen Mund auch
die Larven ins Meer gelangen und sich nach kurzem Umherschwärmen festsetzen.
Die meisten Aktinien sind äußerst gefräßig und saugen vornehmlich Muscheln sowie kleinere Fische und Krebse aus. In England werden
sie häufig wegen ihrer Farbenpracht in besondern Zimmeraquarien gehalten; ihr zähes Leben, das selbst
bei mangelnder Zirkulation des Wassers nicht leicht erlischt, erleichtert dies ungemein. Es ist ein Fall bekannt, daß eine
Aktinie über 60 Jahre alt geworden ist. Von den zahlreichen Arten sind bemerkenswert: Sagartia parasitica und Adamsia palliata,
welche sich beide in nahe Beziehung zu gewissen Einsiedlerkrebsen (s. d.) stellen.
Sie lassen sich nämlich von diesen auf die leeren Schneckenschalen, welche von den Krebsen als Wohnungen
benutzt werden, verpflanzen und bleiben dort, solange der Krebs bleibt. So gewinnen sie selbst den Vorteil leichterer Ernährung,
da sie von den Krebsen umhergetragen werden, und dienen ihrerseits durch ihre Nesselorgane jenen zum Schutz. Dies ist einer
der seltsamsten Fälle von Kommensalismus (s. d.). Beifolgende Tafel enthält die Abbildungen von Sagartia,
Tealia, Actinoloba, Bunodes und Anthea.
Vgl. Lewes, Naturstudien am
Seestrand (deutsch, Leipz. 1859);
Gosse, British sea anemones
(Lond. 1860);
Hertwig, Die Aktinien (Jena 1879);
Andres, Le Attinie del golfo di Napoli (Leipz. 1884).
von Pouillet erfundenes Instrument zur Bestimmung der Dauer des Sonnenscheins oder der Zeitpunkte des Erscheinens oder Verschwindens
der Sonne, besteht aus einem flachen, quadratischen, inwendig schwarz angestrichenen Kasten, dessen innere Wände mit photographischem
Papier bekleidet sind. Bei zweckentsprechender Aufstellung des Kastens fallen durch Öffnungen, welche in
den drei nach Osten, Süden und Westen gerichteten Seitenflächen des Kastens angebracht sind, Lichtstrahlen in denselben und
hinterlassen auf dem photographischen Papier die Bezeichnung des von ihnen zurückgelegten Wegs. Auch heißt Aktinograph ein Instrument
zur Bestimmung der chemisch wirkenden Kraft der Sonnenstrahlen.
von Pouillet konstruierter Apparat zur Ermittelung der Gesetze der nächtlichen Wärmestrahlung, besteht aus einem Thermometer,
welches in einem Metallcylinder in horizontaler Lage auf die Weise angebracht ist, daß mittels Schwanenfedern jede Wärmezuleitung
von unten und von der Seite her gehindert wird. Wird der Apparat in einer heitern Nacht im Freien aufgestellt,
so muß das Thermometer, weil es durch Ausstrahlung fortwährend Wärme verliert, ohne Ersatz dafür zu erhalten, bedeutend unter
den Temperaturgrad der umgebenden Luft sinken, und aus den damit angestellten Versuchen ergibt sich, daß die Temperatur des
Aktinometers fast in derselben Weise abnimmt wie die Temperatur der Luft, daß also bei niedriger Lufttemperatur
eine nicht weniger starke Strahlung gegen den Himmelsraum stattfindet als bei hoher. Die Beobachtungen mittels des Aktinometers
beweisen, daß die Temperatur des Himmelsraums eine äußerst niedrige sein muß. Mit demselben Namen, Aktinometer, bezeichnet man auch
ein von Herschel konstruiertes Instrument, welches zur Intensitätsbestimmung der Sonnenstrahlung dient.
in der Botanik Bezeichnung einer Blüte, die sich durch mindestens zwei Ebenen in spiegelbildlich gleiche Hälften teilen läßt
wie alle regelmäßigen Blüten.
(griech.), Geschwulstbildung, welche bei Rindern und Schweinen, wahrscheinlich auch bei andern Tieren und
beim Menschen vorkommt. Rinder erkranken nicht selten an einer Verdickung und Verhärtung der Zunge (chronische
Zungenentzündung, Holzzunge), an Knochengeschwülsten im Unterkiefer (Winddorn) und an Geschwülsten in der Rachenschleimhaut.
In diesen Geschwülsten fand Hahn 1872 Pilze, und Bollinger erkannte 1877, daß diese Geschwulstbildung eine echte Pilzkrankheit
sei.
Der Pilz wurde von Harz untersucht und Actinomyces (Strahlenpilz) benannt. Die Geschwulst in der Zunge oder
am Kiefer der Rinder besteht aus einem Konglomerat verschieden großer Knötchen, welche auf der Schnittfläche meist trübe
und gelblichweiß aussehen, und nimmt in der Regel einen chronischen Verlauf. Gewöhnlich behindert aber die Geschwulst des
Kiefers nach 2-3 Monaten das Kaugeschäft des Rindes so sehr, daß das Tier sich kaum noch am Leben erhalten
kann.
mehr
Günstiger verläuft die Geschwulstbildung in der Zunge, deren Ausbildung sich oft nach längern oder kürzern Intervallen,
in welchen die Tiere keine erhebliche Störung der Futteraufnahme erleiden, vollzieht. Von erheblichen Störungen ist dagegen
die der Rachenschleimhaut und des Kehlkopfs begleitet, weil dieselbe das Schlucken des Futters oder das Atmen beeinträchtigt.
Der Pilz, welcher als die spezifische Ursache der Geschwülste zu betrachten ist, hält sich in Stallungen längere Zeit und
kommt gelegentlich mittels des Maulschleims auf eine wunde Stelle der Schleimhaut, welche seiner Kolonisation günstig ist.
Ponfick hat die Vermutung ausgesprochen, daß die Pflanzennahrung bei der Entstehung der Aktinomykose eine Rolle spiele,
weil die Krankheit bei Fleischfressern, soweit die bisherigen Erfahrungen reichen, nicht vorkommt. Neuerdings ist die Übertragbarkeit
der von kranken auf gesunde Rinder durch Versuche nachgewiesen worden. Bei Schweinen scheinen die Geschwülste in der Halsgegend
und an den Ohrdrüsen vorzugsweise durch den Strahlenpilz veranlaßt zu werden. Oft brechen diese Geschwülste
auf, worauf sich eine schmierige, eiterige Masse entleert und vorübergehend eine Erleichterung in dem Befinden der Tiere eintritt.
Beim Menschen sind die nachteiligen Wirkungen des Strahlenpilzes viel gefährlicher als bei den Haustieren, namentlich führen
die Eiterungen zur Erschöpfung, und es kommt auch besonders leicht zur sekundären Erkrankung des Herzens
und andrer wichtiger Organe. Die Behandlung der Aktinomykose kann nur eine chirurgische sein, doch lassen sich die Geschwülste in der
Regel nicht exstirpieren. Um so größer ist die Bedeutung der Prophylaxis, und da nach Ponfick der Strahlenpilz von jeder verletzten
Stelle der äußern Haut oder der Schleimhäute in die Gewebe des tierischen Körpers einzudringen vermag,
so wird es darauf ankommen, durch sorgfältige Reinigung der Stallutensilien der Gefahr einer Verbreitung des Leidens zu begegnen
und außerdem die unschädliche Beseitigung der beim Schlachten der Tiere gefundenen Krankheitsprodukte zu bewirken.