mehr
Archaeological survey of India, Bd. 4 (Kalk. 1874); E. Schlagintweit, Indien (Leipz. 1881-82).
Agraffe - Agrarische G
Archaeological survey of India, Bd. 4 (Kalk. 1874); E. Schlagintweit, Indien (Leipz. 1881-82).
(franz. Agrafe), eine mit Haken und Öse zu schließende Vorrichtung zum Festhalten eines zusammengerafften Gewands, im weitern Sinn auch s. v. w. Brosche, Fibula, [* 2] Spange;
dann ein gebogener Halter, welcher die Gardinen zurücknimmt;
ein Ornament, welches mehrere architektonische Glieder [* 3] scheinbar zusammenbindet;
auch chirurgisches, zangenförmiges Instrument zum Zusammenhalten der Wundränder.
Getreide (Zusammensetz
* 8
Getreide.[* 1] (kroat. Zagreb, ungar. Zágráb), Komitat in Kroatien, 4077 qkm (80,6 QM.) groß, wird von Krain, [* 4] Steiermark, [* 5] den Komitaten Warasdin, Kreuz, [* 6] Belovár, der ehemaligen Militärgrenze und von Fiume [* 7] begrenzt, ist im N. (Zagorien) und an der Kulpa gebirgig und hügelig, in der Mitte an der Save hingegen eben. Der Boden ist in den Thälern ergiebig, sonst nur von mittlerer Güte. Getreide, [* 8] Mais, Holz, [* 9] Obst und Wein sind Hauptprodukte und zugleich Hauptgegenstände des Handels, der durch die 1802 bis 1812 gebaute prachtvolle Luisenstraße, die Bahnlinien und die Schiffahrt auf der Save und Kulpa gefördert wird. Agram hat (1881) 258,691 meist kath. Einwohner (Kroaten) und zerfällt in 4 Vizegespanschaften mit 3 Städten und 34 Orten.
Tabak
* 11
Tabak.Die königliche Freistadt Agram, Hauptstadt des Königreichs Kroatien-Slawonien und Sitz des Komitats, liegt an der Save in wiesenreicher Ebene, ist Knotenpunkt der Bahnen nach Fiume, Steinbrück, Sissek und Zákány und zerfällt in die amphitheatralisch gebaute Oberstadt, mit der Residenz des Banus, mehreren Regierungsgebäuden, dem adligen Konvikt, einem Theater [* 10] und der Stroßmayer-Promenade (mit prachtvoller Aussicht über das Savethal); in die Unterstadt, mit schönen, modernen Häusern, der königlichen Universität, einer evangelischen und griechischen Kirche, Synagoge, dem Jelačičplatz (mit Denkmal) und Zrinyiplatz, und in die bischöfliche Stadt, mit dem erzbischöflichen Palais, schönem gotischen Dom (von 1099), Konsistorialgebäude und Franziskanerkloster. Agram zählt (1881) 28,388 Einw., darunter 20,139 Kroaten, treibt bedeutenden Wein- und Getreidehandel und eine lebhafte Spedition; die Fabrikindustrie ist nur in Tabak, [* 11] Leder und Leinenzeugen wichtig. Agram ist Sitz des Banus, der Landesregierung, des General- und des Hónved-Distriktskommandos, eines römisch-kath. Erzbischofs, ferner der Septemviral- und Banaltafel, Finanz-, Post- und Telegraphendirektion, eines Gerichtshof, einer Berghauptmannschaft, eines Hauptzollamts und mehrerer andrer Behörden, hat eine Filiale der Österreichisch-Ungarischen Bank, eine Handels- und Gewerbekammer, einige Geldinstitute, Spitäler, viele Humanitätsanstalten etc. Von wissenschaftlichen Anstalten sind zu nennen: die Franz-Josephs-Universität (1874 eröffnet, 1883 mit 38 Dozenten und 416 Studierenden), ein Seminar, ein Nationalmuseum, Obergymnasium, eine Oberrealschule und ein Lehrer- und Lehrerinnenseminar.
Auch besitzt Agram eine südslawische Akademie der Wissenschaften (seit 1867), wissenschaftliche Vereine, einen Musikverein, eine Universitäts- und mehrere andre Bibliotheken, eine Bildergalerie, einen botanischen Garten, [* 12] Buchhandlungen und Druckereien. Am wurde von einer furchtbaren Katastrophe betroffen. Das Erdbeben, [* 13] welches in ganz Kroatien große Verheerungen anrichtete und sich in den folgenden Monaten mehrfach wiederholte, zerstörte einen großen Teil der Stadt Agram. Fast alle Türme und Kirchen und die meisten großen Gebäude sind geborsten und eingestürzt. Am meisten haben die Franziskaner-, Kathedral-, Markus- und Katharinenkirche, die Kadettenschule, das Akademie- und Generalkommandogebäude, der erzbischöfliche Palast, das Vraniczanyi-Palais in Agram gelitten.
(griech.), Verlust der Schreibefähigkeit, welche bei gewissen örtlichen Gehirnkrankheiten gleichzeitig mit dem Verlust der Sprache [* 16] auftreten kann. Vgl. Aphasie.
s. Türkis. ^[= (Kalait, Johnit), Mineral aus der Ordnung der Phosphate, findet sich amorph in Trümern ...]
(v. lat. ager, Acker), Banken für landwirtschaftlichen Kredit;
s. Banken.
diejenigen Gesetze, welche sich auf die Landwirtschaft beziehen.
Rom
* 17
Rom.Dahin gehören insbesondere die Normen über die Ablösung der Grundlasten, Gemeinheitsteilungen, Separationen, Wässerungen und sonstige Bodenmeliorationen. Im Altertum, namentlich in Rom, [* 17] waren die agrarischen Gesetze vielfach der Ausgangspunkt revolutionärer Bewegungen (s. Agrarische Gesetze), eine Erscheinung, welche sich in neuerer Zeit in Irland wiederholte. Vgl. Agrarpolitik.
(Steuer- und Wirtschaftsreformer), polit. Partei in Deutschland, [* 18] welche die Standesinteressen der Landwirte im politischen Leben vertritt. Die ersten Anfänge der Partei sind zurückzuführen auf eine Versammlung, welche auf Anregung von M. Agrarier Niendorf (gest. 1878) und Elsner v. Gronow im Mai 1869 zu Breslau [* 19] während der dortigen Wanderversammlung deutscher Land- und Forstwirte stattfand und zunächst das Erscheinen der von Niendorf redigierten »Deutschen Landeszeitung« zur Folge hatte.
Berlin
* 20
Berlin.Der agrarische Gedanke ist der früher schon von Rodbertus theoretisch formulierte, daß die neuere Gesetzgebung überwiegend dem Kapital, d. h. zunächst dem Geldkapital, zu gute komme und der Grundbesitz oder die Landwirtschaft demselben gegenüber benachteiligt sei. Der Kongreß norddeutscher, später deutscher Landwirte war ein Sammelpunkt der agrarischen Gesinnungsgenossen, die dort von Jahr zu Jahr größern Einfluß errangen. Der Gründungsschwindel und der darauf folgende Krach schafften den Gegnern der modernen Wirtschaftspolitik und den Feinden der zunehmenden Bedeutung des beweglichen Kapitals größern Spielraum, und in den Tagen vom 22. bis fand in Berlin [* 20] eine konstituierende Versammlung »deutscher Steuer- und Wirtschaftsreformer« statt, welchen Namen die Agrarier seitdem offiziell angenommen haben.
Das Programm bezeichnete namentlich die Beseitigung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer als ein Ziel der Vereinigung. Die ursprünglich stark betonte freihändlerische Richtung ist mehr und mehr zurückgetreten, und 1879 billigte sogar die Mehrzahl der Agrarier, besonders die schlesischen Grundbesitzer, im Reichstag gegen das Zugeständnis der Getreide- und Holzzölle den neuen schutzzöllnerischen Tarif.
Vgl. Wilmanns, Die goldene Internationale und die Notwendigkeit einer sozialen Reformpartei (Berl. 1876).
Gesetze (Leges agrāriae, »Ackergesetze«),
Agrarpolitik
* 21
Seite 1.200.bei den Römern Gesetze, welche eine gleichmäßigere Verteilung des zum Nutzungsrecht oder zum Übergang in das Eigentum der Bürger bestimmten Gemeindelands (ager publicus) bezweckten. Schon seit ¶
ältester Zeit gab es in Rom Gemeindeland, das sich durch Eroberungen beträchtlich vermehrte. Nur ein Teil des von den unterworfenen Städten abgetretenen Grundbesitzes wurde an ärmere Bürger verteilt (assignatio), der größere blieb Staatseigentum und wurde den Bürgern gegen einen Pachtzins zur Nutznießung als Weideland (possessio) überlassen. Dieses Nutzungsrecht beanspruchten nun nach Vertreibung der Könige die Patrizier als ihr ausschließliches Privilegium, für das sie auch keinen Zins mehr zahlten.
Dieser Anspruch gab den Plebejern Anlaß zu heftigen Klagen über Zurücksetzung und zu der Forderung von Verteilungen des ager publicus an Plebejer oder von Assignationen, welche die wiederholt beantragten agrarischen Gesetze durchführen sollten. Das erste Agrargesetz war das des Konsuls Spurius Cassius Viscellinus 486 v. Chr., der aber diesen Angriff auf die patrizischen Vorrechte mit dem Tod büßen mußte. Einzelne Landverteilungen kamen zwar vor, aber eine gründliche Reform durch Gesetze wußten die Patrizier immer zu verhindern, bis Cajus Licinius Stolo und Lucius Sextius 367 eine lex agraria zur Annahme brachten, welche bestimmte, daß 1) niemand mehr als 500 Jugera (zu 17 Ar) vom ager publicus im Besitz haben, 2) niemand mehr als 100 Stück großes und 500 Stück kleines Vieh auf der Gemeinweide halten, 3) die Nutzung derselben allen Bürgern gegen eine Abgabe freistehen solle.
Kraft [unkorrigiert]
* 22
Kraft.Dies Gesetz hatte die wohlthätigsten Folgen, indem sich ein wohlhabender freier Bauernstand bildete, auf dem vornehmlich die Kraft [* 22] Roms beruhte; 232 wurde durch die lex Flaminia z. B. das Gebiet der Gallier und Picenter an ärmere Bürger verteilt. Dieser Bauernstand verschwand aber im 2. Jahrh., als der reiche Adel die Bauerngüter aufkaufte und zu großen, durch Sklaven bewirtschafteten Latifundien verschmolz, während die frühern Bauern nach Rom strömten und hier die besitzlose Menge vermehrten.
Deshalb beantragten Tiberius Gracchus 133 und nach ihm 123 sein Bruder Gajus die Erneuerung des Licinischen Ackergesetzes in der Art, daß die Staatsländereien, welche diejenigen, die mehr als 500 Jugera besaßen, gegen Entschädigung für errichtete Bauten und Anlagen herausgeben mußten, an ärmere Bürger als fester, unverkäuflicher, mit einer Staatsabgabe belasteter Besitz verteilt werden sollten. Die Gesetze der Gracchen wurden auch von den Tributkomitien angenommen, aber ihre Ausführung, die wegen der schwierigen Ermittelung, was ager publicus, was Privateigentum war, viele Zeit erforderte, durch den Untergang der Brüder unterbrochen und 111 durch die lex Thoria das Staatsland den Inhabern als abgabenfreies Privateigentum zugewiesen. Hiermit war die Verteilung von Staatsland an ärmere Bürger für die Zukunft unmöglich gemacht, zumal das Volk in Rom sich aller Arbeit entwöhnt hatte und sich lieber vom Staat ernähren ließ. Spätere agrarische Gesetze hatten meist nur Ackerverteilungen an Veteranen zum Ziel.