Göttervaters; ja, in der nachhomerischen
Dichtung wie in den bildlichen
Darstellungen gehört die Ägis zu den stehenden
Abzeichen
der
Göttin. Den verschiedenen
Vorstellungen entsprechend, findet man die Ägis auf Kunstdenkmälern dargestellt bald als
Panzer,
mit Schlangengeflecht und dem Gorgonenhaupt in der Mitte auf der
Brust der
Göttin, bald alsSchild,
[* 2] bald
als ein über
Schulter und
Arm mantelartig geworfenes
Fell. Unverkennbar liegt dem Ganzen die
Vorstellung der dunkeln, blitzdurchhellten
Gewitterwolke zu
Grunde.
in der griech.
Mythe Sohn des
Thyestes und dessen eigner Tochter Pelopia, der in das
Fluchgeschick des Tantalidenhauses vielfach verflochten ist. Von Pelopia gleich nach der
Geburt ausgesetzt, wurde
A. von
Hirten
aufgefunden und von einer
Ziege gesäugt, dann von des
ThyestesBruderAtreus in
Mykenä
[* 4] als Sohn angenommen und erzogen. Auf
Atreus' Befehl sollte er später seinen Erzeuger
Thyestes töten, wandte sich aber gegen den Pflegevater,
erschlug ihn und setzte sich mit
Thyestes in den
Besitz der Herrschaft von
Mykenä, aus welcher beide von des
Atreus Sohn
Agamemnon
wieder verdrängt wurden. Während König
Agamemnon vor
Troja
[* 5] kämpfte, verführte A. dessen
WeibKlytämnestra zur
Untreue, erschlug
den König meuchlings nach seiner Rückkehr aus dem
Krieg und herrschte an
Klytämnestras Seite sieben Jahre über
Mykenä,
bis endlich
Agamemnons Sohn
Orestes den
Tod des
Vaters durch Ermordung des Ägisthos rächte. Vgl.
Agamemnon und
Orestes.
Eine solche wird regelmäßig durch öffentliche
Reden in Versammlungen und durch die
Presse,
[* 6] namentlich durch Zeitungsartikel,
Flugblätter, Verteilung von Wahlzetteln u. dgl.,
in
Szene gesetzt.
(lat.), jemand, der auf irgend einem Gebiet geistiger Thätigkeit, namentlich
in der
Politik, eine
Bewegung ins
Leben ruft oder eine bereits vorhandene
Bewegung zu erhalten und zu fördern
bemüht ist.
(Agraulos), in der griech.
Mythe Tochter desKönigsKekrops
[* 8] von
Athen,
[* 9] weihte sich zur Errettung
des Vaterlands aus langwieriger Kriegsnot freiwillig dem
Tod und erhielt dafür auf der
Akropolis
[* 10] zu
Athen ein Heiligtum (Agraulion),
in welchem fortan die jungen
Männer bei ihrer Mündigkeitserklärung und Wehrhaftmachung den
Fahneneid leisten mußten. Nach
andrer
Sage soll sich Aglauros samt ihrerSchwesterHerse, wegen
Beleidigung der
Athene
[* 11] (sie hatten ein von dieser
ihnen anvertrautes Kästchen, worin der junge
Erichthonios [s. d.] lag, gegen der
GöttinWillen geöffnet) von
Wahnsinn ergriffen,
ins
Meer gestürzt haben. Ovid endlich läßt sie durch
Hermes
[* 12] in einen
Stein verwandelt werden.
(spr. anjano), ehemaliger, seit 1870,
weil erMalaria erzeugte, ausgetrockneter
See, 4 km westlich von
Neapel,
[* 15] welcher einen der eingestürzten
Krater
[* 16] des dortigen vulkanischen Gebiets füllte. Am südlichen Eingang in das ehemalige
Seebecken liegen die Schwefeldunstbäder von
San Germano und die bekannte
Hundsgrotte (s. d.), nordwestlich und
höher ein andrer kleiner Kratersee, Astroni, in prächtiger Waldumgebung.
Blutsverwandte, die in männlicher
Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen.
Das
römische Recht unterscheidet nämlich in der
Verwandtschaft die
Cognatio, die natürliche
Blutsverwandtschaft, das auf der
Zeugung und der dadurch entstandenen
Gemeinschaft desBluts beruhende
Verhältnis, und die Agnatio (cognatio
civilis), die
Verwandtschaft, welche durch lauter Mannspersonen und durch lauter eheliche
Zeugungen begründet ist. Der
Grund
der Agnation ist die
väterliche Gewalt, und da solche nur Mannspersonen haben können, so kann also auch nur eine
Verwandtschaft
durch Mannspersonen Agnation sein. Agnaten sind daher alle diejenigen
Personen, welche in derselben väterlichen
Gewalt stehen oder doch stehen würden, wenn das sie verbindende
Haupt noch lebte.
Hiernach können auch Frauenspersonen als Endglieder des agnatischen
Stammbaums zu denselben gezählt werden, man nennt sie
dann Agnatinnen; aber sie können durch Nachkommenschaft die Agnation nicht fortsetzen, weil die
Linie der Abstammung von
lauter Männern durch ein weibliches Zwischenglied gestört wird. Übrigens kann eine Agnation auch auf
künstliche
Weise begründet werden, nämlich durch die
Adoption (s. d.).
Schon Justinian hob in der
Novelle 118, auf welcher
das Intestaterbrecht des gemeinen
Rechts beruht, den Unterschied zwischen Agnaten und
Kognaten beinahe vollständig auf, indem er
das Intestaterbrecht der Verwandten ausschließlich an das
Verhältnis der
Blutsverwandtschaft knüpfte.
In den modernen Rechtssystemen hat das Agnationsverhältnis vollends jede Bedeutung verloren. Eine besondere Bedeutung
hat dagegen der
Ausdruck Agnaten im deutschen
Recht in der
Lehre
[* 17] von der
Succession in
Lehen und
Familienfideikommisse des
Adels. Auch
hält das deutsche
Staatsrecht denGrundsatz fest, daß die
Rechte des Staatsoberhaupts nach der agnatischen
Linearfolge vererbt werden, dergestalt, daß, solange noch ein Agnat, sei es auch aus einer noch so entfernten Seitenlinie,
vorhanden ist, die Successionsfähigkeit irgend einer weiblichen
Linie sowie die einer Agnatin im
Sinn des römischen
Rechts
unbedingt ausgeschlossen bleibt und auch dann, wenn dieselbe in Ermangelung eines durch Agnation oder
Erbverbrüderung zur
Nachfolge berechtigten
Prinzen eintritt, von da an ohne weiteres wieder der
Grundsatz der
Vererbung der Kronrechte
nach der agnatisch linearen
Erbfolge Platz greift.
(spr. anjéni), ital.
Maler, geb. 1819 zu
Sutri bei
Rom,
[* 18] widmete sich unter der Leitung von
Fr.
Coghetti der
Malerei und hatte schon einige Erfolge gehabt, als er wegen seiner
Teilnahme an der
Revolution von 1848 flüchten
mußte. Er begab sich zunächst nach
Paris,
[* 19] wo er mehrere dekorative
Malereien ausführte, und 1852 nach
London,
[* 20] wo er unter
anderm ein Gruppenbild der königlichen
Familie malte. Im J. 1869 kehrte er nach
Florenz
[* 21] zurück, wo er
vorzugsweise öffentliche und Privatgebäude mit Fresken
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