mehr
östlichen Teil von Afghanistan [* 2] zu einem unwegsamen, leicht zu verteidigenden Gebirgsland. Von diesen Ausläufern ist am wichtigsten die Kwadscha Amran-Kette, der Gebirgswall Afghanistans gegen Belutschistan, an dessen Fuß nach W. die Lora abfließt; östlich setzt sie sich durch Verzweigungen in Verbindung mit dem Suleimangebirge. Seit 1884 ist englischerseits vom Quettadistrikt aus die Anlage einer schmalspurigen Gebirgsbahn über diese Kette geplant. Ungeachtet der Schwierigkeiten, welche dieses nur von wenigen Pässen durchschnittene Gebirgsland dem Vordringen bereitete, bot Afghanistan doch bis zur Entdeckung des Seewegs den einzigen Weg nach Indien; Heere wandernder Völker zogen durch Afghanistan nach Indien, Missionen heraus, Karawanen hin und her.
Die Hauptpässe sind gegen N.: der Chawak, 328 v. Chr. von Alexander d. Gr., im 14. Jahrh. von Timur durchzogen;
Bamian, durch welchen Dschengischan 1219, Nadir Schah 1731, Leutnant Sturt 1840 zur Probe mit Artillerie, die russische Gesandtschaft 1878 mit ihrer zahlreichen Eskorte zogen, und der Kutschân (Ghurband), über den Alexander d. Gr. 327 v. Chr. seinen Weg von Baktrien zurück nahm.
Gegen O. gewähren der Kabul, Kurum und Gomalstrom allein einen Ausweg nach Indien; der Chaiberpaß (984,8 m hoch) längs des Kabul ist der kürzeste und am meisten benutzte; nach S. gelangt man durch den Bolanpaß. Die vier Hauptstädte des Landes, Kabul, Ghasni, Kandahar und Herat, verdanken ihre Größe, einstigen Glanz und gegenwärtige Bedeutung den von Indien nach Persien [* 3] und Turkistan führenden großen Handelsstraßen. - Die Flüsse [* 4] sind nur für die Bewässerung des Landes wichtig.
Der bedeutendste ist der Hilmend, welcher wie der Farud und Harud in den großen Hamunsumpf im S. sich ergießt. Der Kabul fließt in südöstlicher Richtung zum Indus. Alle diese Flüsse entspringen am Südabhang des Hindukusch und seiner westlichen Fortsetzungen. Erst westwärts, dann nordwärts ziehen der Heri Rud, der in seinem Unterlauf die Grenze gegen Persien bildet, und der Murghab; beide verlieren sich im Turkmenengebiet. Der Amu Darja bildet einen Teil der Nordgrenze. - Das Klima [* 5] ist vorherrschend trocken mit wenig Regen; die durchschnittliche Wärme [* 6] ist im Gebirge infolge der höhern Lage niedriger als im benachbarten Indien; strenger Winter mit Schneestürmen herrscht in den nördlichen Gebirgen, die Tiefländer zeigen dagegen wieder Extreme der Hitze. Die Bodenschätze sind noch nicht ausgebeutet. In der Pflanzenwelt sind die verschiedensten Gewächse vertreten. Afghanistan eigen und dem Nachbarland Indien fremd sind Trauben, Aprikosen, Äpfel, Birnen, Walnüsse. In der Tierwelt begegnet man Tigern, Wölfen, Hyänen, Schakalen; im südlichen Afghanistan dem Kiang (Equus Onager), einer besondern Art wilder Esel, im NO. Affen; [* 7] unter den Haustieren sind berühmt die Pferde, [* 8] das fettschwänzige Schaf [* 9] und die Kamele. [* 10]
Die Bevölkerung [* 11] von Afghanistan ist gemischt aus Afghanen, Pathan, Ghilzai, Tadschik und Hazara; an den Grenzen [* 12] wohnen im NW. Aimak und Uzbeken, im NO. Kafir. Zur Nation zusammengewachsen sind diese Völker durch die Religion (Islam) und die politischen Erfolge im vorigen Jahrhundert unter Führung des noch heute dort herrschenden Duranistamms der Afghanen. Die Afghanen bilden mit rund 1 Mill. Köpfen die Mehrzahl. Nach ihrer Überlieferung sind sie Einwanderer aus Syrien, wohnten zuerst im W., zogen im 7. Jahrh. n. Chr. ostwärts und haben heute Kandahar und die hier einmündenden Thäler zu Hauptsitzen. Im Äußern nähern sie sich den Radschputen des westlichen Indien, dessen frühere Einwanderer in Afghanistan sie verdrängten.
Unter den zahllosen afghanischen Stämmen spielen politisch die bedeutendste Rolle die Durani, deren Stamm auch den Landesherrn gibt. Einflußreich und in den Thälern südlich der Hauptstadt Kabul tonangebend sind sodann die Ghilzai, ein volkreicher Stamm mit reichen Überlieferungen. Pathan ist der einheimische Name für die von Ethnographen »indische Abteilung der Afghanen« genannte Bevölkerung der nach Indien sich abdachenden Thäler. Jusufzai ist Gesamtname für die afghanischen Stämme am rechten Kabulufer; Afridi sind die Hauptvertreter der längs der indischen Grenze wohnenden Afghanen, die sich sowohl von Afghanistan als Britisch-Indien ihre Unabhängigkeit noch wahrten, seit 1880 aber durch reiche Subsidien für englische Interessen gewonnen werden.
Khattak und Kakar sind rohe Stämme zwischen der Stadt Kandahar und dem Indusstrom, die 1879-80 zum erstenmal mit Europäern in Berührung kamen und 1884 wegen Raubeinfalls im britischen Distrikt eine Züchtigung durch eine angloindische Militärabteilung erfuhren; bei näherer Erforschung ihrer reichen Sagen und eigentümlichen Sitten versprechen dieselben wichtige Aufschlüsse über die ethnographischen Verhältnisse des Landes zu liefern. Reste der persischen, vorafghanischen Bevölkerung sind die zahlreichen Tadschik, der ruhigste und friedliebendste Teil der Bewohner (s. unten).
Dem zentralasiatischen Stock gehören die Hazara an, nordöstlich von Herat;
Reste einer uralten arischen Einwanderung sind die Kafir an den Seiten des Kabulflusses von N. her. Im Äußern ist die zur Nation der Afghanen zusammengewachsene Bevölkerung von stattlichem Körperbau und schlankem Wuchs;
das Auge [* 13] ist voll Leben, das schwarze, starke Haar [* 14] hängt in Locken an der Seite herunter;
ein dunkler Vollbart umrahmt das Gesicht. [* 15]
Ihr Aussehen hat aber doch meist etwas Abstoßendes: der Hals ist nicht lang und sitzt tief in den Schultern, die Haut [* 16] hat einen matten Glanz und ein schwärzliches Ansehen. Der Afghane ist ausdauernd und unerschrocken; kriegerische Beschäftigung gilt ihm als das Höchste. Die Kleidung ist nur darin von der indischen verschieden, daß die Männer weite Hosen [* 17] tragen; den Oberkörper deckt ein langer Überwurf, der bis an das Knie reicht; die Füße stecken in Schuhen oder Halbstiefeln, den Kopf schirmt ein Turban oder eine Mütze.
Die Stoffe sind Tuch oder Seide [* 18] und nach dem Vermögen der Besitzer verziert. Die Wohnungen sind Häuser, meist aus Backstein und einstöckig mit plattem Dach [* 19] und im Innern ohne Tische und Stühle; Zelte, deren Boden mit dickem Filz oder wollenen Decken belegt ist, führen die nomadisierenden Stämme. Die Speisen sind nicht mehr vorwiegend vegetabilisch wie in Indien; Schaffleisch in verschiedener Form gilt als Bedürfnis, Obst als angenehmer Nachtisch. Seinem Charakter nach ist der Afghane leicht erregt und heftig; Unbarmherzigkeit wie Streitsucht sind Folge hiervon.
Vielweiberei ist durch den Koran sanktioniert; die Frau ist aber hier, wie in Indien, als Lebensgefährtin und Erwerberin in der Hauswirtschaft mehr geachtet als in den westlichen Gegenden mohammedanischen Glaubens. Die Tadschik (»Kronenträger«, so genannt von der Kopfbedeckung der Parsen, dann überhaupt s. v. w. Persischredende) bilden rund ein Zehntel der Gesamtbevölkerung; sie sind gewöhnlich groß, haben schwarze Augen und Haare [* 20] und einen länglichen Kopf. Durch die jahrhundertelange Bedrückung haben diese Afghanen viele schlechte Eigenschaften angenommen, und in ihrer gegenwärtigen Vermischung sind sie ¶
mehr
wohl zum verworfensten Volk der indogermanischen Sprachengruppe herabgesunken. Ihr niedriger Sinn äußert sich hauptsächlich in Treubruch, in Betrügereien und Diebstählen. In Sachen der Religion affektieren die Tadschik die größte Verehrung vor den Geboten des Korans, doch nur, solange sie sich in Gegenwart Strenggläubiger befinden. Kriechend im Umgang, vergessen sie doch nie, für sich zu sorgen. Sie leben hauptsächlich in den Städten oder in ihrer Nähe und sind gewandte Kaufleute mit Verbindungen bis weit nach Innerasien hinein.
Sitz der Reichsregierung, des Emirs (aus Amir verderbt), ist Kabul im NO. des Landes. Zum Zweck der Verwaltung ist das Reich in Provinzen, diese in Kreise [* 22] abgeteilt. Ein Ziviloberbeamter sorgt für die Steuereinhebung, für öffentliche Ruhe und ist Vorsitzender der Appellhöfe; Befehlshaber des Heers ist ein General, dem zugleich die Ausführung der Befehle des Ziviloberbeamten obliegt; oft sind beide Ämter vereinigt. Neben dem allgemeinen mohammedanischen Gesetz des Korans gilt ein altes rohes Gewohnheitsrecht (Puschtunwalle); Selbsthilfe ist zwar verboten, aber der Hang hierzu noch nicht ausgerottet.
Die Strafrechtspflege ist willkürlich, wie in allen mohammedanischen Staaten; doch ist unter den Afghanenstämmen das althergebrachte Recht auf Mitwirkung des Volks in der Rechtsprechung noch nicht erloschen, sondern wird bis zur Stunde geübt. Das Heer besteht schon seit Mitte des vorigen Jahrhunderts aus einem besoldeten Stamm als Kern, an den sich im Krieg das Aufgebot der waffenfähigen Mannschaft anschließt. Organisation wie Bewaffnung wurden unter dem jetzigen Emir europäisch; die englischen Bezeichnungen Colonel (Oberst), Major und Adjutant sind als Kernel, Medgir und Adjodan Titel der entsprechenden Chargen. Alle Regimenter führen Musketen, nur wenige Tausende sind darunter Vorderlader oder gar Luntenflinten. Die Armee zählt rund etwa 50,000 Mann mit 123 Feldgeschützen. Doch fehlte es im Krieg von 1878 bis 1880 noch an gebildeten Offizieren.
Hauptbeschäftigung der Einwohner bilden Ackerbau und Viehzucht. [* 23] Die Ackerbauer stehen in verschiedenem Verhältnis zu dem von ihnen bebauten Boden. Manche sind Grundeigentümer; vielfach ist das Besitztum klein, da nach mohammedanischem Gesetz beim Absterben des Vaters das Grundvermögen unter alle Söhne geteilt wird. Das erbliche Recht am Boden hat seinen Grund teils in der ursprünglichen Verteilung innerhalb der Familienverbände bei der Besitzergreifung, teils in Urbarmachung, teils in Ankauf oder in Schenkungen von seiten der Fürsten.
Bei größerm Grundbesitz geschieht das Austhun entweder gegen Geld oder gegen einen Teil des Ertrags; auch kommt ein Meierverhältnis vor, wobei der Eigentümer Saatkorn, Vieh und Ackergeräte gegen einen ausbedungenen Teil des Ertrags stellt. Die Gewerbe liefern Waffen, [* 24] deren Güte und Mannigfaltigkeit sich durch Errichtung einer Artilleriewerkstätte in Kabul steigerten, grobe Tücher aus Schafwolle und Kamelhaaren und dauerhafte Baumwollstoffe. Seidenstoffe und alle bessern Gegenstände im Haushalt wie für den Anzug bringt der Handel ins Land, der sich fast ganz in den Händen der Tadschik und der Fremden (Hindu und Armenier) befindet. Es treten hierin Rußland von Turkistan aus und England von Indien aus in Mitbewerbung.
Man trifft auf den Märkten viele russische Waren, aber Zahlen fehlen noch über die Höhe des Umsatzes mit Turkistan; mit Indien wertete dagegen der Handel 1877 vor Ausbruch des englisch-afghanischen Kriegs 32 Mill. Mk., ging zwar unter den Kriegswirren auf die Hälfte herunter, hob sich aber dann wieder und ward lebhafter als früher, da der Emir für die Sicherheit der Karawanen sorgt und eine Postverbindung mit Indien eingerichtet hat. Die Hauptabgabe an den Emir besteht in einer Grundsteuer; dazu kommen Stadt- und andre Zölle, besonders Durchgangszölle, der Ertrag der Krongüter, Überschuß der Münze, Geldstrafen und Tribute. Leider greifen Fürst wie Beamte auch zu Erpressungen zur Füllung ihrer Kassen.
Die afghanische Sprache, [* 25] welche sich selbst als Paschtu oder Puschtu bezeichnet, ist nach Trumpp und Spiegel [* 26] eine selbständige Sprache, welche an den Flexionsgesetzen und dem Wortschatz der indischen wie iranischen Sprachengruppe teilnimmt, jedoch vorwiegend indisches Gepräge zeigt und am nächsten an die neuindischen Sprachen angeschlossen wird.
Vgl. Dorn in den »Mémoires de l'Académie de St.-Pétersbourg 1850«; dann die umfassendern grammatischen wie lexikalischen Arbeiten Ravertys (»Grammar of the Pushto«, 3. Aufl., Lond. 1867; »Dictionary«. 2. Aufl., das. 1867, und »Pushto manual«, das. 1880);
Bellews Grammatik und Lexikon (beides das. 1867) und vor allem des Deutschen Trumpp »Grammar of the Pashtu, or language of the Afghans« (das. 1873).
Die Sprache zerfällt in verschiedene, in manchen lautlichen Dingen sehr abweichende Dialekte. Die Litteratur ist weder sehr umfangreich noch selbständig, sondern in ihrem Geiste durch den Islam, in ihren Formen durchweg durch persische Vorbilder bestimmt. Ein Bild derselben geben die Sammelwerke von Dorn (»Chrestomathy of the Pushtu«, Petersb. 1847),
von Raverty (»The Gulshan-i-Roh, being selections prose and poetical«, 2. Aufl., Lond. 1867; »Selections«, das. 1867) und Trumpp in der »Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft« (Bd. 21 u. 23).
Früher bildete jeder Stamm innerhalb des von ihm bewohnten Gebiets ein Gemeinwesen für sich, das seine Angelegenheiten in republikanischen Formen durch Älteste und Ausschüsse verwaltete. Es gab dem Namen nach ein gemeinsames Oberhaupt mit der Residenz in Kabul; aber wenn nicht die Aussicht auf einen glücklichen Raubzug in das benachbarte Indien winkte, konnte der Herrscher auf Gehorsam und Heeresfolge nicht zählen. Dies änderte sich mit dem Übergang der indischen Grenzprovinz Pandschab von den Sikhs in die starke Hand [* 27] Englands (1845). Die Zeit der Einfälle großen Stils nach Indien ist von nun an vorüber, die alte volkstümliche Verwaltung gefallen. Afghanistan ist ein despotisch regierter Staat und zerfällt in folgende Provinzen.
Südlich des Hindukusch liegen: a) Kabul, das Quellgebiet des Flusses gleichen Namens, die Ausläufer des Hindukusch, umfassend; b) Ghasni, wozu die Hochthäler südlich von Kabul, westlich bis Indien gehören; c) Kandahar, der Südosten, d) Seïstan, der Südwesten des Landes; e) Herat oder das Thal [* 28] des Heri Rud. Nördlich des Hindukusch liegen (von W. nach O.) Maimana (erobert 1883), Turkistan, Badachschan und Wakhan. Jeder Provinz steht ein Zivilgouverneur vor mit einem Stab [* 29] von Beamten und Generalen.
Geschichte. Afghanistan, im Altertum nur Durchzugsland der verschiedensten Völker auf ihren Wanderungen und Kriegsunternehmungen gegen Indien, war von arischen Stämmen bevölkert. Zur Zeit der Blüte [* 30] des Ormuzd-Glaubens Zoroasters (Zarathustras), der altpersischen Religion, waren die Hauptsitze dieser ¶