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eine Eisenbahn verbunden, nach dem Abzug der Engländer aber wieder verlassen wurde.
eine Eisenbahn verbunden, nach dem Abzug der Engländer aber wieder verlassen wurde.
alte kanaanit. Stadt, im Gebiet des
Stammes
Juda, bekannt durch
die
Höhlen in ihrer
Nähe, in deren einer sich
der
Sage nach
David mit seinem Anhang verbarg, um den Nachstellungen
Sauls zu entgehen. Nach der
Tradition sind
es die
Höhlen bei Chareitûn unweit
Bethlehem. Adullamiten
war in
England 1866 während der
Debatten über die
Reformbill der
Spitzname einer kleinen Anzahl Mißvergnügter der liberalen
Partei (darunter
Lord
Elcho,
Robert
Lowe etc.), welche in wesentlichen
Punkten der
Bill mit den
Konservativen stimmten und dadurch
den
Sturz des
Ministeriums
Russell-Gladstone herbeiführten.
Adultĕra, Ehebrecherin;
adulterieren, ehebrechen, verfälschen;
Adulteration, Verfälschung;
Adulterium, Ehebruch;
(lat.), Skizze, Entwurf. ^[= (Konzeption), im subjektiven Sinn der Keim zu einem (wissenschaftlichen oder künstlerischen ...]
dur
(ital. La maggiore, franz. La majeur,
engl. A major), in der
Musik s. v. w. A mit großer
Terz;
A dur-Akkord = a cis e;
A dur-Tonart, mit drei vorgezeichneten Kreuzen, s. Tonart.
(lat.), das Brennen, Beizen. ^[= # Lösungen verschiedener Art, welche in den Gewerben zu mancherlei Zwecken benutzt werden. Säuren, ...]
(sanskr.), Nichtdualismus, Monismus, eine philosophische Schule Indiens, von Sankarâdschârya gegründet, der um Mitte des 8. Jahrh. n. Chr. in Südindien wirkte.
Ihre Hauptlehre ist, daß die menschliche Seele nicht verschieden von Gott, der Körper zeitweise ihr Gefängnis ist und dieselbe bei dem Tod zur (unpersönlichen) Gottheit zurückkehrt.
Das Advaita ist eine Fortbildung des Wedantasystems (s. d.) und vielfach erörtert in Werken der drei südindischen Sprachen: Tamil, Telugu, Kanaresisch.
valōrem (lat.), d. h. nach dem Wert. Ad valorem-Zölle, nach dem Wert bemessene Zölle, besonders in Nordamerika [* 2] üblich.
valvas curiae (lat.), an den Rathausthüren (nämlich anzuschlagende Bekanntmachung).
die Vorbereitungszeit auf die Weihnachtsfeier, ursprünglich, gleich der auf Ostern, eine Fastenzeit;
daher noch jetzt das Verbot der Trauungen und lauten Lustbarkeiten in der katholischen Kirche.
Die erste Spur der Feier der Adventszeit findet sich im 6. Jahrh. Die griechische Kirche dehnt die Feier auf 40 Tage aus, während die lateinische nur vier Adventsonntage hat, von denen der erste als Anfang des Kirchenjahrs gilt.
eine religiöse Sekte in den Vereinigten Staaten [* 3] von Amerika [* 4] und auch in England, welche an ein in nächster Zeit kommendes tausendjähriges Reich glauben, das mit Christi Wiederkunft in sichtbarer Gestalt beginnen soll (vgl. Chiliasmus). Der Gründer derselben ist William Miller, der von 1831 ab in den nordamerikanischen Staaten New York, Massachusetts, Maine u. a. eine große Zahl von Anhängern um sich scharte (daher auch Millerites genannt) und den Untergang der Welt zuerst für März 1843, dann 1844 vorhersagte.
Obwohl die
Mehrzahl seiner Gläubigen ihn verließ, so wußte er doch eine ansehnliche Zahl zurückzuhalten und neu zu organisieren;
indes konnte er es nicht verhindern, daß eine
Spaltung eintrat. Die Adventisten zerfallen jetzt in
Evangelical Adventists,
Second-Advent
Christians, Seventh Day Adventists, Life and
Advent
Union und
Age to come Adventists, welche nur in einigen
Punkten ihres religiösen
Bekenntnisses voneinander abweichen, wie z. B. über die
Auferstehung der
Bösen, über
Unsterblichkeit
u. a. Die Zahl der Anhänger
Millers ist nach seinem
Tod (1849) fortwährend gestiegen und wird durch
den
Zensus von 1880 auf
90,079 mit 746
Predigern angegeben.
Jede der oben aufgeführten Abteilungen unterhält wenigstens eine periodische Zeitschrift, auch sonst ist die publizistische Thätigkeit der Adventisten eine sehr rege. Für die Gründung von Schulen haben nur die Seventh Day Adventists etwas gethan, ihre Kirchen besitzen sehr wenig Eigentum, ihre Prediger finden ihren Lebensunterhalt fast ausschließlich außerhalb ihres geistlichen Berufs. Ihre Organisation ist danach mit wenig Ausnahmen eine ziemlich lose.
(lat.), Umstandswort, Bestimmungswort, wörtlich »der beim Verbum stehende Redeteil«, der die Bedeutung desselben näher bestimmt. Der Name Adverbium ist eine Übersetzung der von den alexandrinischen Grammatikern des Altertums herrührenden Bezeichnung Epirrhema. Das Adverbium kann nicht dekliniert werden und wird in die Unterarten: Adverbien des Orts (hier, da), der Zeit (dann), der Qualität oder Modalität (wie, so, rasch) und der Zahl (zweimal) zerlegt. Ihrer Entstehung nach sind, wie die vergleichende Sprachwissenschaft gelehrt hat, fast alle Adverbien ursprünglich Kasus von Substantiven gewesen, die aber nicht mehr als solche empfunden werden; noch jetzt kommen im Deutschen solche Kasus, wie »wunderbarerweise«, »fröhlichen Sinnes«, »eilends«, vor, welche ganz die Bedeutung von Adverbien angenommen haben.
(lat.), bei den Römern s. v. w. Kladde, Brouillon;
auch ein Konzeptbuch, insbesondere (seit dem 15. Jahrh.) eine Sammlung zu späterer Benutzung aufgezeichneter Notizen über Gegenstände der Grammatik, Philosophie etc.
Adversative, Entgegensetzung;
Adversität, Widerwärtigkeit, Unfall.
ecclesiae
(Defensores,
Actores ecclesiae, lat.), ehedem die
Anwalte der
Kirchen und geistlichen
Stiftungen.
Ihnen
lag die Vertretung der
Gerechtsame der betreffenden
Kirche, die
Führung ihrer
Prozesse, die Beschützung der zur
Kirche gehörigen
Armen und
Jungfrauen und die
Aufsicht über die
Güter und
Revenuen der
Kirche ob. Als später die
Kirchen des
bewaffneten
Schutzes bedurften
, gewährten sie auch diesen und wurden also
Schirmvögte und Schutzherren derselben, daher sie
meist aus benachbarten angesehenen
Rittern genommen wurden. Selbst die deutschen
Kaiser sahen es als hohe
Ehre an, oberste
Schirmherren der
Kirche zu sein, daher unter allen ihren
Titeln der des advocatus ecclesiae voranstand.
diabŏli (lat.), der Name dessen, der beim Kanonisationsverfahren im Namen des Teufels Einsprache gegen die vom sogen. Advokaten des Himmels befürwortete Aufnahme eines Verstorbenen in das Verzeichnis der Seligen erhebt. S. Kanonisation.
(lat.), Rechtsbeistand, Sachwalter, früher auch Vor- und Fürsprecher genannt; eigentlich derjenige, welcher neben einer Partei vor Gericht auftritt, im Gegensatz zum Prokurator oder Anwalt, dem bevollmächtigten Stellvertreter einer Partei. Man pflegt jedoch gegenwärtig diesen Unterschied kaum noch zu beachten und gebraucht die Ausdrücke Advokat und Anwalt zumeist als gleichbedeutend, indem man unter Advokat einen Rechtsgelehrten versteht, welcher neben oder anstatt einer Partei vor Gericht auftritt, ¶
dieselbe in Rechtsangelegenheiten mit Rat unterstützt, ihre Sache vor irgend einer Behörde führt und die Interessen seines
Auftraggebers wahrnimmt. Die offizielle Bezeichnung des also Thätigen ist jetzt fast dur
chweg Rechtsanwalt (s. d.).