Ad
margĭnem (lat.), an den Rand (Bemerkung).
margĭnem (lat.), an den Rand (Bemerkung).
im griech. Mythus Tochter des Eurystheus, Priesterin der Hera, [* 2] erhielt von Herakles [* 3] den Gürtel [* 4] der Amazonenkönigin Hippolyte.
im griech. Mythus Sohn des Pheres und der Periklymene, König von Pherä in Thessalien, Teilnehmer an der kanonischen Jagd und am Argonautenzug, eine Zeitlang Dienstherr des Apollon. [* 5]
Dieser vermochte die Moiren, den zu Ende gehenden Lebensfaden seines Freundes zu verlängern, falls einer der Angehörigen desselben freiwillig für ihn stürbe, was seine treue Gattin Alkestis (s. d.) auf sich nahm.
(lat.), Verwaltung, insbesondere Staatsverwaltung;
in der Landwirtschaft diejenige Unternehmungsform, bei welcher der Wirtschaftsbetrieb im Auftrag und auf Rechnung des Gutsbesitzers von einem besoldeten Beamten selbständig geleitet wird, so daß also der Wille des letztern in allem Wesentlichen maßgebend ist (s. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen).
(lat.), zur Verwaltung gehörig.
(Verwaltungs-Rechtspflege), die Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts und von gewissen Privatrechtsstreitigkeiten, welche aus besondern Zweckmäßigkeitsgründen den Verwaltungsbehörden zugewiesen sind, durch die letztern.
Derartige Sachen sind z. B. die Gesindestreitigkeiten, Gewerbesachen u. dgl., welche man auch als administrativ-kontentiöse Sachen bezeichnet. In manchen Staaten hat man zur Erledigung solcher Verwaltungsstreitsachen besondere Verwaltungsgerichte ins Leben gerufen (s. Verwaltung).
(lat.), Verwalter, d. h. ein Bevollmächtigter, welcher fremde Güter im Auftrag des Eigentümers oder der sonstigen Berechtigten, z. B. der Gläubigerschaft im Konkurs (administrator massae, bonorum), verwaltet;
im Staatsrecht s. v. w. Regierungsverweser, in Deutschland [* 6] ehedem Titel der Verweser von früher katholisch gewesenen Erz- und Hochstiftern, von den Kapiteln gewählter (postulierter) protestantischer Fürsten.
für Rechnung eines andern ein Geschäft leiten;
austeilen, spenden (z. B. das Sakrament).
(v. arab. amîr-ul-mâ), Oberbefehlshaber zur See. In den frühern Zeiten des Mittelalters, wo besonders auf der See nicht völkerrechtlich geordnete, sondern vollkommen faustrechtliche Zustände herrschend waren, unternahm ein einzelnes Handelsschiff nicht leicht eine weitere Fahrt, sondern es pflegten mehrere Schiffer zu einer Gesellschaft zusammenzutreten, deren Kommando und Führung behufs kriegerischer Verteidigung einem Admiral anvertraut ward.
Dieser Titel wurde durch die Mauren zuerst in Spanien [* 7] gebräuchlich und verbreitete sich von hier aus zu den übrigen europäischen Völkern. In Sizilien [* 8] ward er 1142 den Flottenbefehlshabern beigelegt; in England kam er 1216, in Frankreich 1284 in Gebrauch. In den Seestaaten wurden bald auch hohe Staatswürden krëiert und mit diesem Titel ausgestattet, und zwar unterschied man bald zwischen dem Großadmiral, als dem eigentlichen höchsten Chef der gesamten Marine, und zwei niedern Klassen von Admiralen, welche als Befehlshaber von Abteilungen einer Flotte fungierten und auch wohl als Vize- oder Konteradmirale von jenem unterschieden wurden. Am ausgebildetsten ist dieses Titelwesen in England.
Hier ist die Würde des Lord High Admiral eins der neun hohen Kronämter, welches aber seit 1708 über 100 Jahre unbesetzt geblieben ist, bis 1827 der damalige Herzog von Clarence auf kurze Zeit damit bekleidet wurde, denn nach der Schlacht bei Navarino legte er es wieder nieder. Außerdem wird in England zwischen Admiralen der roten, weißen und blauen Flagge als wirklichen Admiralen unterschieden. In der Türkei [* 9] heißt der Chef der Flotte Kapudan-Pascha, in der russischen Marine Großadmiral.
Die übrigen Seestaaten unterscheiden drei Rangstufen, welche den Klassen der Generale in den Landarmeen entsprechen: Admiral (franz. amiral), entsprechend dem General der Kavallerie oder Infanterie;
Vizeadmiral, entsprechend dem Generalleutnant;
Konteradmiral (engl. rear admiral, eigentlich der Nachhut; holländ. schout bij nacht), entsprechend dem Generalmajor. In England führen die drei ältesten Admirale den Titel Admiral of the fleet und haben den Rang des Feldmarschalls.
Die frühere Würde des Lord High Admiral ist auf die nur mit der Verwaltung der englischen Kriegsflotte betrauten Commissioners for executing the office of the Lord High Admiral of the united kingdom of Great Britain and Ireland übergegangen. Die Admiralklasse (der Seeoffiziere) wird durch den Titel Flaggoffiziere ausgezeichnet, weil alle Admirale eine Admiralsflagge sowohl am Bord als im Boot führen. Diese Flagge ist in Deutschland quadratisch, weiß und von einem senkrecht stehenden bis zu den Kanten des Flaggentuchs reichenden schwarzen Kreuz [* 10] geteilt.
Dasjenige Schiff [* 11] eines Geschwaders, auf welchem sich der dasselbe kommandierende Admiral befindet, heißt das Flaggschiff. Auf zweimastigen Fahrzeugen setzt auch der Konteradmiral seine Flagge im Vortopp; auf einmastigen Fahrzeugen führt der Vizeadmiral im obern Viertel seiner Flagge, zunächst dem Flaggstock, eine schwarze Kugel. Auf ein- oder zweimastigen Fahrzeugen befindet sich in der Flagge des Konteradmirals im obern und untern Viertel, zunächst dem Flaggstock, eine schwarze Kugel. »Ein Admiral heißt (hisst) seine Flagge« bedeutet, daß er das Kommando übernimmt; »er streicht sie« bedeutet, er legt das Kommando nieder.
Schmetterling, [* 12] s. Eckflügler. ^[= (Vanessa. Fab.), Schmetterlingsgattung aus der Familie der Tagfalter (Diurna), Schmetterlinge ...]
die oberste Behörde zur Verwaltung der Marine; in England kurz Admiralty, in den Vereinigten Staaten [* 13] Navy Department, in Holland Departement van de Marine genannt. Frankreich, Rußland, Italien [* 14] etc. besitzen statt dessen Marineministerien, Österreich-Ungarn [* 15] eine Marinesektion. Die Organisation dieser Zentralmarinebehörden ist je nach der Entwickelungsgeschichte [* 16] der Seemächte eine abweichende. Im Deutschen Reich steht an ihrer Spitze der Chef der der den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers, die Verwaltung unter der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers leitet und die höhere Gerichtsbarkeit und die Disziplinarstrafgewalt ausübt.
Die Admiralität enthält folgende Abteilungen: das Ministerialbüreau als Zentralstelle für die verschiedenen Geschäftszweige und für die Personalien;
die Militärabteilung für die Bewegungen und Operationen der Marine, die Ausbildung der Mannschaften, Personalangelegenheiten, das Ersatz- und Unterrichtswesen, die Medizinal- und Lazarettangelegenheiten;
die technische Abteilung (Marinedepartement) für Schiffbau und Schiffmaschinenbau, Ausrüstung, Werftverwaltung;
Artillerie, Torpedowesen, Waffen, [* 17] Hafenbefestigung;
die Dezernate für Etats und Kassensachen, ¶
Garnisonverwaltung, Bauwesen, Justitiariat, Rechnungswesen; das hydrographische Amt, maritime Meteorologie, nautische Instrumente; Vermessungsbüreau, Lotsen-, Leuchtfeuer- und Betonnungswesen, Kartographie, Magnetismus [* 19] etc. Von der Admiralität ressortieren das Generalauditoriat, der Generalarzt der Marine, die Kommando- und Verwaltungsbehörden, die Erziehungs- und Bildungsanstalten und die deutsche Seewarte in Hamburg. [* 20] Es besteht außerdem ein Admiralitätsrat, der sich aus den vom Chef der Admiralität bezeichneten Mitgliedern der letztern sowie aus den dazu berufenen Seeoffizieren, Beamten und Technikern zusammensetzt und schwierige Fragen organisatorischer und technischer Natur beraten soll, aber nur in seltenen Fällen vom Chef der Admiralität berufen wird.
Als älteste Behörde dieser Art ist das 1589 in den Niederlanden für das Seewesen gestiftete Admiralitätskollegium unter dem Prinzen von Oranien als Generaladmiral anzusehen. Spanien folgte 1624 unter Philipp III. mit der Gründung einer Admiralität, welche später durch den Admiralitätsrat ersetzt worden ist. Die französische Admiralität war Justizbehörde für Seewesen. In Rußland besteht neben dem Marineministerium ein Admiralitätskollegium für die Verwaltung des Seewesens und ein Admiralitätsdepartement für den wissenschaftlichen Teil der Nautik. In England ist der Board of Lords Commissioners of the Admiralty mit der obersten Leitung der Marine betraut.
Sein offizieller Titel ist: Commissioners for executing the office of the Lord High Admiral of the united kingdom of Great Britain and Ireland. Der Vorsitzende, erster Lord der Admiralität, hat zugleich einen Sitz im Kabinett, leitet die Hauptkontrolle, entscheidet in politischen und finanziellen Fragen, genehmigt die Anstellung der höhern Offiziere und Beamten. Von den andern 6 »Junior Lords« sind 4 Naval Lords Admirale; sie teilen sich mit den beiden »Civil Lords« in die übrigen Zweige der Flottenverwaltung, die in zehn Abteilungen geschieden ist.
An der Spitze der Unionsflotte Nordamerikas steht der Marineminister (»Secretary of the Navy«),
welchem zehn Ämter untergeordnet sind. Ausgedehnter sind die Befugnisse des italienischen Marineministers, dem außer der Verwaltung der Kriegsmarine auch die gesamte Gesetzgebung für die Handelsflotte, die Fischerei [* 21] und die Seepolizei, Gerichtsbarkeit, Invaliden- und Schulwesen der seemännischen Bevölkerung [* 22] obliegen. Der französische Minister der Marine und Kolonien hat einen ähnlichen Wirkungskreis, teilt sich jedoch mit dem Handelsminister in das Beleuchtungs- und Tonnenwesen der Küsten, hat dagegen auch die Militär- und Zivilverwaltung der überseeischen Kolonien zu leiten. Der Chef der der deutschen Reichsmarine führt eine besondere Flagge, s. Flagge.