naturwissenschaftlichen Kreisen wurde er besonders bekannt durch sein Werk »Révolutions de la mer, déluges périodiques«
(3. Aufl., Par. 1874), in welchem er die Theorie der Periodizität der Eiszeiten und ihres Wechselns von einer Erdhälfte zur
andern infolge der Exzentrizität der Erdbahn aufstellte.
König von Numidien, Sohn des Micipsa, Enkel des Masinissa, wurde nach der Ermordung
seines Bruders Hiempsal durch seinen Vetter Jugurtha zu einer Teilung des Reichs gezwungen, in der er den wüstern östlichen Teil
des Landes erhielt, dennoch aber von Jugurtha bekriegt, in Cirta eingeschlossen und, nachdem er vergeblich die Römer um Hilfe
gebeten, zur Übergabe genötigt und ermordet (112 v. Chr.).
Bezeichnung für eine zu einem ganz speziellen Zweck besonders getroffene Einrichtung.
So spricht man z. B., wenn die Volksvertreter zu einer außerordentlichen
Session zur Erledigung eines einzelnen Gegenstands einberufen werden, von einem Reichs- oder Landtag ad hoc Nicht selten wird
auch ein Beamter ad hoc bestellt, wenn der eigentlich kompetente Beamte in einer einzelnen Sache aus persönlichen Gründen unfähig
ist.
L. (Krullfarn, Haarfarn), Farnkrautgattung aus der Familie der Polypodiaceen, zierliche, meist den Tropenländern
angehörige Farnkräuter. Adiantum Capillus VenerisL. (gemeines Frauenhaar), mit aus wagerechtem, kriechendem
Wurzelstock bis 0,5 m hoch emporwachsendem, doppelt gefiedertem, hellgrünem Wedel auf zarten, rötlich schwarzbraunen, glänzenden
Stielen, an feuchten Mauern und Felsen in ganz Südeuropa, Asien, Afrika, Amerika, auf den Sandwichinseln etc., war früher als
Frauenhaar (Herba capillorum Veneris) offizinell und schon bei griechischen und römischen Ärzten in Gebrauch;
statt seiner benutzt man jetzt oft das kräftiger aromatische Adiantum pedatum L. aus Kanada und den nördlichen Unionsstaaten. Viele
Arten, unter andern Adiantum concinnum W. aus Südamerika, Adiantum curvatum Klf. aus Brasilien, Adiantum hispidulum R. Br. aus Neuseeland, Adiantum trapeziforme
L. aus Mexiko und Südamerika, werden in Warmhäusern gezogen;
Adiantum formosum R. Br. aus Neuseeland gedeiht auch
im Zimmer.
auch Gabelklavier genannt, eine 1882 von Fischer und Fritzsch in Leipzig erfundene und konstruierte neue Art von Piano, bei der
Stahlgabeln die Stelle der Saiten vertreten.
Das Adiaphon wurde von den Erfindern auf der Tonkünstlerversammlung
des Allgemeinen Deutschen Musikvereins zu Leipzig im Mai 1883 zuerst öffentlich vorgeführt.
Der im Fehlen harmonischer Obertöne
begründeten Stumpfheit der Klangfarbe halfen die Erfinder ab durch das Doppelgabelsystem, d. h. durch Verbindung von je zwei
im Oktavverhältnis stehenden Gabeln für jede Taste.
(griech.), gleichgültige Dinge, d. h.
solche, die weder angenehm noch unangenehm für
das Gefühl, weder lobens- noch tadelnswert für das ästhetische und moralische Urteil sind. Dergleichen sind im moralischen
Sinne nur solche rein mechanische oder im Zustand der (unverschuldeten oder verschuldeten) Bewußt- und Willenlosigkeit ausfließende
Lebensäußerungen (Reflexbewegungen der Glieder, unwillkürliches Öffnen und Schließen des Auges, Regen
des Fußes, der Hand, der Stimmwerkzeuge, Muskelbewegungen, Schlagen, Stoßen, Töten im Rausch, im Delirium), welche, weil sie ohne
die Fähigkeit besonnener Überlegung im Zustand des Außersich- oder Nochnichtzusichgekommenseins erfolgen, in Wahrheit gar
keine Handlungen sind und, da sie nicht als solche zugerechnet werden können, einer moralischen Beurteilung überhaupt gar
nicht unterliegen. - Der sogen. adiaphoristische Streit entspann sich über
»die Mitteldinge, die man ohne Verletzung göttlicher Schrift halten mag« infolge des Leipziger Interim 1548, in welchem Melanchthon
und seine Freunde in die Beibehaltung der bischöflichen Jurisdiktion und gewisser katholischer Kultusgebräuche (Bilder, Lichter,
Chorhemden, lateinische Gesänge, Vesper etc.), welche auf Befehl Karls V. durch das Augsburger Interim wieder
eingeführt werden sollten, eingewilligt hatten, während Flacius u. a. darin eine Verleugnung des evangelischen Glaubens sahen.
Der mit Heftigkeit geführte Streit schied zuerst die strengen Lutheraner von den Melanchthonianern und wurde bis zur Feststellung
der Konkordienformel fortgesetzt (näheres s. Interim). In einem zweiten adiaphoristischen Streit zwischen
den Orthodoxen und den Pietisten aus Speners Schule handelte es sich um die Zulässigkeit von Spiel, Tanz, Theaterbesuch u. dgl.,
was jene als Mitteldinge verteidigten, diese aber, indem sie den Begriff Adiáphora überhaupt verwarfen, für des Christen unwürdig
erklärten.
(spr. -dschetto), ein schiffbarer Kanal in Oberitalien, der nahe bei Badia beginnt, die
Provinz Rovigo passiert und mit Hilfe der Kanäle von Scortico und Bianco die Etsch (Adige) mit dem Po verbindet.
der edelste Zweig der Tscherkessen (s. d.), im ganzen noch etwa 55,200 Seelen stark, umfaßt mehrere, oft als
besondere Völker genannte, Geschlechter, wie die Schapsuchen, Natuchaizen, Abadsechen etc.
(Aediles, lat.), röm. Beamte, die zuerst 493 v. Chr. zugleich mit den Volkstribunen aus der Plebs gewählt und
jenen als Gehilfen bei Ausübung ihrer Rechte beigeordnet wurden. Zu diesen zwei plebejischen Ädilen kamen 367 ebenso
viele aus den Patriziern gewählte, kurulische (curules) genannt, weil sie vor den plebejischen Ädilen die nur den höhern
Magistraten zukommende Ehre des kurulischen Stuhls voraus hatten. Diese letztern wurden von den Patriziern mit der Absicht eingesetzt,
daß sie ihrem Stand ausschließlich angehören sollten; indessen erlangten die Plebejer sehr bald den
Zutritt auch zu diesen Stellen und zwar in der Weise, daß dieselben
mehr
abwechselnd von Patriziern und Plebejern besetzt wurden, bis der Unterschied beider Stände sich in wesentlichen Stücken überhaupt
verwischte. Die amtliche Wirksamkeit der sämtlichen Ädilen erstreckte sich hauptsächlich auf die städtische Verwaltung; sie
bestand in der Überwachung des Handelsverkehrs, in der Beaufsichtigung der Straßen, der öffentlichen und Privatbauten,
in der Einrichtung der öffentlichen Spiele und sonstiger Festlichkeiten, in der Aufsicht über die Sitten
u. dgl. Sie waren zu diesem Zweck mit einer selbständigen Strafgewalt ausgerüstet, die jedoch als solche nicht über Geldstrafen
(multa) hinausging.
In der Stufenfolge der Ehrenämter hatten sie ihre Stelle nach den Prätoren und vor den Quästoren und
Volkstribunen; doch war die Erlangung dieses Amtes kein unerläßliches Erfordernis für die gewöhnliche Laufbahn. Bei dem
Antritt ihres Amtes pflegten sie ein Edikt zu erlassen, welches die Grundsätze ihrer Amtsführung, namentlich hinsichtlich
der Marktpolizei, enthielt (ädilicisches Edikt). Julius Cäsar fügte den vier alten Ädilen aus den Plebejern noch zwei neue
hinzu, die Aediles cereales, für das Getreidewesen und die Verproviantierung der Stadt, welche aber unter Augustus durch
die Praefectura annonae verdrängt worden zu sein scheinen. Unter den spätern Kaisern wurde der Wirkungskreis der Ädilen immer
mehr beschränkt, namentlich durch den Praefectus urbi, bis ihre Würde im 3. Jahrh. ganz aufhörte. In den
Städten latinischen Rechts hießen Ädilen die höchsten Magistratspersonen.
Vgl. Schubert, De Romanorum aedilibus (Königsb. 1828);