naturwissenschaftlichen
Kreisen wurde er besonders bekannt durch sein Werk
»Révolutions de la mer, déluges périodiques«
(3. Aufl., Par. 1874), in welchem er die
Theorie der
Periodizität der
Eiszeiten und ihres
Wechselns von einer Erdhälfte zur
andern infolge der
Exzentrizität der Erdbahn aufstellte.
Bezeichnung für eine zu einem ganz speziellen
Zweck besonders getroffene Einrichtung.
So spricht man z. B., wenn die Volksvertreter zu einer außerordentlichen
Session zur Erledigung eines einzelnen Gegenstands einberufen werden, von einem
Reichs- oder
Landtag ad hoc Nicht selten wird
auch ein
Beamter ad hoc bestellt, wenn der eigentlich kompetente Beamte in einer einzelnen
Sache aus persönlichen
Gründen unfähig
ist.
L.
(Krullfarn,
Haarfarn), Farnkrautgattung aus der
Familie der
Polypodiaceen, zierliche, meist den Tropenländern
angehörigeFarnkräuter. Adiantum Capillus VenerisL. (gemeines
Frauenhaar), mit aus wagerechtem, kriechendem
Wurzelstock bis 0,5 m hoch emporwachsendem, doppelt gefiedertem, hellgrünem
Wedel auf zarten, rötlich schwarzbraunen, glänzenden
Stielen, an feuchten
Mauern und
Felsen in ganz Südeuropa,
Asien,
[* 3]
Afrika,
[* 4]
Amerika,
[* 5] auf den
Sandwichinseln etc., war früher als
Frauenhaar
(Herba capillorum Veneris) offizinell und schon bei griechischen und römischen
Ärzten in
Gebrauch;
statt seiner benutzt man jetzt oft das kräftiger aromatische Adiantum pedatumL. aus
Kanada und den nördlichen Unionsstaaten. Viele
Arten, unter andern Adiantum concinnum W. aus
Südamerika,
[* 6] Adiantum curvatumKlf. aus
Brasilien,
[* 7] Adiantum hispidulumR. Br. aus
Neuseeland, Adiantum trapeziformeL. ausMexiko
[* 8] und
Südamerika, werden in Warmhäusern gezogen;
Das Adiaphon wurde von den Erfindern auf der Tonkünstlerversammlung
des Allgemeinen
DeutschenMusikvereins zu
Leipzig im Mai 1883 zuerst öffentlich vorgeführt.
Der im Fehlen harmonischer
Obertöne
[* 10] begründeten Stumpfheit der
Klangfarbe halfen die Erfinder ab durch das Doppelgabelsystem, d. h. durch
Verbindung von je zwei
im Oktavverhältnis stehenden
Gabeln für jede
Taste.
(griech.), gleichgültige
Dinge, d. h.
solche, die weder angenehm noch unangenehm für
das
Gefühl, weder lobens- noch tadelnswert für das ästhetische und moralische
Urteil sind. Dergleichen sind im moralischen
Sinne nur solche rein mechanische oder im Zustand der (unverschuldeten oder verschuldeten) Bewußt- und
Willenlosigkeit ausfließende
Lebensäußerungen (Reflexbewegungen der
Glieder,
[* 11] unwillkürliches Öffnen und Schließen des
Auges, Regen
des
Fußes, der
Hand,
[* 12] der Stimmwerkzeuge,
Muskelbewegungen,
Schlagen,
Stoßen,
Töten im
Rausch, im
Delirium), welche, weil sie ohne
die Fähigkeit besonnener Überlegung im Zustand des Außersich- oder Nochnichtzusichgekommenseins erfolgen, in
Wahrheit gar
keine
Handlungen sind und, da sie nicht als solche zugerechnet werden können, einer moralischen Beurteilung überhaupt gar
nicht unterliegen. - Der sogen. adiaphoristische Streit entspann sich über
»die Mitteldinge, die man ohne
Verletzung göttlicher
Schrift halten mag« infolge des
Leipziger Interim 1548, in welchem
Melanchthon
und seine
Freunde in die Beibehaltung der bischöflichen
Jurisdiktion und gewisser katholischer Kultusgebräuche
(Bilder,
Lichter,
Chorhemden, lateinische
Gesänge,
Vesper etc.), welche auf Befehl
Karls V. durch das
Augsburger Interim wieder
eingeführt werden sollten, eingewilligt hatten, während
Flacius u. a. darin eine Verleugnung des evangelischen
Glaubens sahen.
Der mit Heftigkeit geführte Streit schied zuerst die strengen
Lutheraner von den Melanchthonianern und wurde bis zur Feststellung
der
Konkordienformel fortgesetzt (näheres s.
Interim). In einem zweiten adiaphoristischen Streit zwischen
den Orthodoxen und den Pietisten aus
SpenersSchule handelte es sich um die Zulässigkeit von
Spiel,
Tanz, Theaterbesuch u. dgl.,
was jene als Mitteldinge verteidigten, diese aber, indem
sie denBegriff Adiáphora überhaupt verwarfen, für des
Christen unwürdig
erklärten.
der edelste
Zweig der
Tscherkessen (s. d.), im ganzen noch etwa 55,200
Seelen stark, umfaßt mehrere, oft als
besondere
Völker genannte,
Geschlechter, wie die Schapsuchen, Natuchaizen, Abadsechen etc.
(Aediles, lat.), röm. Beamte, die zuerst 493
v. Chr. zugleich mit den
Volkstribunen aus der
Plebs gewählt und
jenen als
Gehilfen bei Ausübung ihrer
Rechte beigeordnet wurden. Zu diesen zwei plebejischen Ädilen kamen 367 ebenso
viele aus den
Patriziern gewählte, kurulische (curules) genannt, weil sie vor den plebejischen Ädilen die nur den höhern
Magistraten zukommende
Ehre des kurulischen
Stuhls voraus hatten. Diese letztern wurden von den
Patriziern mit der Absicht eingesetzt,
daß sie ihrem
Stand ausschließlich angehören sollten; indessen erlangten diePlebejer sehr bald den
Zutritt auch zu diesen
Stellen und zwar in der
Weise, daß dieselben
¶
mehr
abwechselnd von Patriziern und Plebejern besetzt wurden, bis der Unterschied beider Stände sich in wesentlichen Stücken überhaupt
verwischte. Die amtliche Wirksamkeit der sämtlichen Ädilen erstreckte sich hauptsächlich auf die städtische Verwaltung; sie
bestand in der Überwachung des Handelsverkehrs, in der Beaufsichtigung der Straßen, der öffentlichen und Privatbauten,
in der Einrichtung der öffentlichen Spiele und sonstiger Festlichkeiten, in der Aufsicht über die Sitten
u. dgl. Sie waren zu diesem Zweck mit einer selbständigen Strafgewalt ausgerüstet, die jedoch als solche nicht über Geldstrafen
(multa) hinausging.
In der Stufenfolge der Ehrenämter hatten sie ihre Stelle nach den Prätoren und vor den Quästoren und
Volkstribunen; doch war die Erlangung dieses Amtes kein unerläßliches Erfordernis für die gewöhnliche Laufbahn. Bei dem
Antritt ihres Amtes pflegten sie ein Edikt zu erlassen, welches die Grundsätze ihrer Amtsführung, namentlich hinsichtlich
der Marktpolizei, enthielt (ädilicisches Edikt). Julius Cäsar fügte den vier alten Ädilen aus den Plebejern noch zwei neue
hinzu, die Aediles cereales, für das Getreidewesen und die Verproviantierung der Stadt, welche aber unter Augustus durch
die Praefectura annonae verdrängt worden zu sein scheinen. Unter den spätern Kaisern wurde der Wirkungskreis der Ädilen immer
mehr beschränkt, namentlich durch den Praefectus urbi, bis ihre Würde im 3. Jahrh. ganz aufhörte. In denStädten latinischen Rechts hießen Ädilen die höchsten Magistratspersonen.
Vgl. Schubert, De Romanorum aedilibus (Königsb. 1828);