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denen drei sichtbar sind, Perlen stehen.
Die Verleihung derselben auf dem Helm in Adelsdiplomen bildete sich als Vorrecht des Adels in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. aus.
denen drei sichtbar sind, Perlen stehen.
Die Verleihung derselben auf dem Helm in Adelsdiplomen bildete sich als Vorrecht des Adels in der zweiten Hälfte des 16. Jahrh. aus.
in Bayern, [* 2] Württemberg [* 3] und Österreich [* 4] amtliche, von besondern Behörden geführte Register, in welche sich alle adligen Geschlechter eines Landes eintragen zu lassen verpflichtet sind. Nur die immatrikulierten Geschlechter werden amtlich als adlig anerkannt. In Bayern ist die Adelsmatrikel durch Edikt vom eingeführt und zwar nur eine Personalmatrikel, welche alljährlich nach den erfolgten genealogischen Veränderungen ergänzt wird und nach den in Bayern bestehenden Rangverhältnissen in fünf Klassen eingeteilt ist.
Die württembergische Adelsmatrikel ist angeordnet durch königliches
Dekret vom Sie zerfällt in eine
Personal- und Realmatrikel.
In ersterer werden unter acht verschiedenen
Rubriken die persönlichen Verhältnisse eingetragen. In der Realmatrikel sind
nur solche Besitzungen, auf denen ehemals eine
Reichs- oder Kreistagsstimme ruhte, und
Rittergüter enthalten, welche unter
neun
Rubriken beschrieben sind. In
Preußen
[* 5] war eine ähnliche Einrichtung geplant, sie ist aber bis jetzt nicht
zur Ausführung
gekommen.
Die
Präposition »von« vor dem Familiennamen bezeichnet ursprünglich lediglich
den
Wohnsitz, die Herrschaft oder die
Gerichtsbarkeit, wie
Herzog von
Sachsen,
[* 6]
Graf von
Stolberg.
[* 7] Bei den Bewohnern der mehr bevölkerten
Städte hatte der Wohnort nichts
persönlich Kennzeichnendes, außer bei
Familien, die, aus andern
Städten übergesiedelt,
sich nach ihrem alten Wohnort schrieben.
Personen, die den rittermäßigen
Adel erwarben, schrieben sich nur dann von einem
existierenden
Ort, wenn sie mit demselben belehnt wurden, was nach 1400 nur noch
selten vorkam.
Seit dem 16. Jahrh. wurde den Neugeadelten, wenn sie die entsprechende
Taxe bezahlten, ein fingierter Ortsname als
Prädikat verliehen. Erst um 1630 wurde es üblich, den Neugeadelten einfach ein
»von« vor den Familiennamen zu setzen, was in der
Folge auch ältere adlige
Familien thaten, die sich nicht
von einem
Ort schrieben.
Wo dies unterblieb, entstand mit der Zeit der
Irrtum, daß die betreffende
Familie den
Adel abgelegt hätte.
Einige Ausnahmen bestehen noch
heute, so die
Knigge und Pflugk, welche das Adelsprädikat nicht
angenommen haben.
Die fingierten Ortsnamen sind in
Österreich stark im Schwange geblieben. An den Uferbezirken der
Nordsee gibt es auch
zahlreiche bürgerliche
Familien, die ihrem
Namen die
Präposition »von«, in
Holland »van«, vorsetzen, ohne als adlig gelten
zu wollen. Auch das »de« ist in
Holland nicht
das Adelsprädikat, sondern der
Artikel; z. B. de Dobbeler heißt hochdeutsch »der
Spieler«. Vielmehr ist dort das Adelsprädikat »Jonkheer«.
Die unbefugte
Annahme eines Adelsprädikats zieht nach dem deutschen
Strafgesetzbuch (§ 360, Nr. 8)
Geldstrafe
bis zu 150
Mk. oder
Haft bis zu 6
Wochen nach sich.
1) Johann Christoph, Sprachforscher, geb. zu Spantekow bei Anklam, [* 8] studierte Theologie in Halle, [* 9] wurde 1759 Professor am evangelischen Gymnasium zu Erfurt, [* 10] gab aber wegen konfessioneller Streitigkeiten 1761 sein Amt auf und widmete sich in Leipzig [* 11] litterarischen Arbeiten. Mit besonderm Fleiß wandte er sich dem Studium der deutschen Sprache [* 12] zu. In seinem »Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart« (Leipz. 1774-86, 5 Bde.; 2. Aufl. 1793-1802, 4 Bde.) erklärte er die Wörter nach ihrer Etymologie, ihren Bedeutungen und syntaktischen Verbindungen sowie nach Aussprache und Schreibung und belegte das Gesagte mit Beispielen. Später ließ er dem großen Werk ein »Kleines Wörterbuch für die Aussprache, Orthographie, Biegung und Ableitung« (Leipz. 1788, 2. Aufl. 1790) folgen. Andre Werke von Adelung sind: »Deutsche [* 13] Sprachlehre für Schulen« (Berl. 1781),
»Umständliches Lehrgebäude der deutschen Sprache« (Leipz. 1782, 2 Bde.) und die Schrift »Über den deutschen Stil« (Berl. 1785-86, 3 Bde.; 4. Aufl. 1800, 2 Bde.);
ferner: »Anweisung zur Orthographie« (Leipz. 1788, 5. Aufl. 1835) und »Magazin für die deutsche Sprache« (das. 1782-84, 2 Bde.).
Im J. 1787 als Hofrat und Oberbibliothekar nach Dresden [* 14] berufen, starb er daselbst Sein letztes Werk war »Mithridates, oder allgemeine Sprachenkunde« (Berl. 1806, Bd. 1),
das von S.
Vater fortgesetzt und vollendet wurde. Adelungs Fleiß und Gründlichkeit verdienen um so mehr
Anerkennung,
als er mit seiner Sprachansicht noch
mitten im rationalistischen
Jahrhundert stand: »Die
Sprache ein Werk
des
Menschen und zwar des
Verstands; je roher das
Volk, desto roher seine
Sprache«. Zu einer richtigen Würdigung der Sprachgesetze
und verschiedenen Entwickelungsstufen der
Sprache vermochte er bei der damals noch
so mangelhaften Sprachkenntnis nicht
zu
gelangen.
Dennoch
sind seine
Verdienste und der Fortschritt, den er gegen die Frühern bezeichnet, auf
dem Gebiet der deutschen
Sprache, besonders auf dem der
Lehre
[* 15] vom
Satz, bedeutend genug. Eine
Frucht seiner die sächsische Geschichte
betreffenden
Studien war das
»Directorium diplomaticum«
(Meiß. 1802).
Noch verdient das »Glossarium manuale ad scriptores mediae
et infimae latinitatis«
(Halle 1772-84, 6 Bde.), ein
Auszug aus
Dufresne und
Charpentier mit vielen eignen
Zusätzen, Erwähnung.
2) Friedrich von, Gelehrter, Neffe des vorigen, geb. zu Stettin, [* 16] studierte in Leipzig Jurisprudenz und Philosophie, lebte später in Riga, [* 17] Mitau [* 18] und Petersburg [* 19] in verschiedenen Stellungen, ward 1801 Direktor des deutschen Theaters zu Petersburg, 1803 Instruktor der Großfürsten Nikolaus und Michael, 1824 Direktor des Orientalischen Instituts, 1825 Präsident der Akademie der Wissenschaften; starb Aus seinen Studien über die ausländischen Quellen für Geschichte Rußlands gingen die Werke hervor: »Siegmund Freiherr von Herberstein« (Petersb. 1818),
»August Freiherr von Meyerberg und seine Reisen in Rußland« (das. 1827) und »Kritisch-litterarische Übersicht der Reisenden in Rußland bis 1700« (das. 1846, 2 Bde.). Unter seinen linguistischen Schriften sind hervorzuheben die »Bibliotheca sanscrita« (2. Aufl., Petersb. 1837) und die »Übersicht aller bekannten Sprachen und ihrer Dialekte« (das. 1820).
1) Historiograph des 11. Jahrh., aus Chabannais in Angoulême, im Kloster St.-Martial zu Limoges gebildet, später Priester in Angoulême, schrieb eine Geschichte der Franken (hrsg. von Waitz in den »Monumenta Germaniae histor.«, IV), welche bis zum Jahr 1028 reicht und am meisten über Aquitanien, aber auch viel über andre Länder enthält. Adémar starb, wahrscheinlich auf einer Wallfahrt nach dem Gelobten Land, 1029 oder 1030.
2) von Monteil, Bischof von Puy (Südfrankreich), ein kluger und ritterlicher Prälat, nahm, nachdem er schon einmal das Heilige Land besucht hatte, 1095 auf der Kirchenversammlung zu Clermont als der erste das Kreuz [* 20] aus der Hand [* 21] Papst Urbans II. und ward von diesem zu seinem Legaten während des ¶
Kreuzzugs ernannt. Er nahm an demselben im Heere Raimunds von Toulouse [* 23] teil und starb nach der Einnahme von Antiochia 1098.