seiten des
Kaisers, durch Beförderung zum Offiziersrang im
Militär- und zur achten
Klasse im Zivildienst und durch
Dekoration
mit einem russischen
Orden.
[* 2] Persönlichen Adel haben sonstige Zivilbeamte von Offiziersrang (d. h. von der
14.-9
Klasse einschließlich). In
Ungarn
[* 3] unterschied man früher zwischen
Magnaten und gewöhnlichem Adel. Während jene persönlich
auf dem
Reichstag erschienen, war dieser durch Abgeordnete vertreten. Auf den Komitatsversammlungen hatte
jeder adlige Gutsbesitzer Sitz und
Stimme; auch war er
frei vonSteuern,
Zöllen und
Einquartierungen und legte sich das, was
er leistete, selbst als
Subsidie auf.
Auch vom gewöhnlichen
Kriegsdienst war er befreit und diente nur in der sogen.
Insurrektion, wenn zur
Verteidigung des
Königs und der
Grenzen
[* 4] des
Reichs der in
Masse aufgerufen ward. Er ward endlich nur von seinesgleichen gerichtet
und stand nur unter der
Oberhoheit des
Königs. Doch sind diese Vorrechte jetzt im wesentlichen aufgehoben. Der titulierte
Adel ist in
Ungarn sehr spät eingeführt worden (herczeg =
Fürst, gróf, báró). Der neukrëierte Adel wurde
häufig mit Lehnsgütern versehen, von welchen er einen Zunamen erhielt; außerdem existiert noch ein geringerer Briefadel
ohne Grundbesitz.
Sind nun auch nach dem Vorstehenden die Vorrechte des Adels allenthalben beschränkt und vermindert worden, so hat derselbe
doch auch noch heutzutage eine nicht geringe Bedeutung, welche namentlich darauf beruht, daß ihm (in
Deutschland
[* 5] freilich nur dem hohen Adel) eine bevorzugte
Stellung in der
Volksvertretung eingeräumt ist, daß die höhern
Hofchargen
eine
Prärogative des Adels sind, und daß er durch festes Zusammenwirken seiner Standesgenossen sich fast überall im
Besitz
der höchsten
Staats- und Militärämter zu behaupten gewußt hat.
Aber ebenso gewiß ist es, daß die
Ausschließung der Bürgerlichen vom
Hofdienst, von den höchsten Staatsämtern und von
den höhern Offiziersstellen sowie die mit dem
Geist und der
Bildung unsrer Zeit nicht vereinbaren adligen
Vorurteile die Hauptursachen
einer gewissen Abneigung gegen den Adel sind, die man zuweilen bei den übrigen
Ständen findet, und die 1848 so
scharf hervortrat, daß man fast überall auf eine gänzliche Aufhebung des Adels drang, welche in den sogen.
deutschen
Grundrechten auch wirklich ausgesprochen wurde.
Während die einen den Adel als einen notwendigen Vermittler zwischen
Fürst und
Volk auch noch unsrer Zeit
empfehlen, sprechen die andern das direkte Gegenteil aus. Doch hat man neuerdings wiederholt auch in
Deutschland das Fortbestehen
des Adels als wünschenswert bezeichnet, weil ein durch
Reichtum und angesehene
Stellung von der
Regierung unabhängiger
Stand
den politischen
Interessen des
Volks besonders zu dienen berufen und befähigt sei, was freilich von einem
bloßen
Hof- und
Dienstadel nicht zu erwarten steht.
Vgl. v. Strantz, Geschichte des deutschen Adels (2. Aufl., Waldenb.
1851, 3 Bde.);
3 Colleges, 9 Banken, Markthalle, deutsches Klubhaus, 2 Theater
[* 13] etc. Der prächtige botanische Garten
[* 14] steht unter Leitung Schomburgks.
Die Stadt zählt (1881) 38,479, mit den Vorstädten 67,954 Einw.;
sie wird aus großen, durch den Torrensfluß gespeisten Reservoirs mit Wasser versorgt, ist Sitz des Gouverneurs, der Regierung,
des Obergerichts, eines anglikanischen und eines römisch-katholischen Bischofs, einer Handelskammer, eines
deutschen und zehn andrer Konsuln. Es erscheinen 4 tägliche und 14 andre Zeitungen, darunter eine deutsche.
Die Industrie ist weniger entwickelt als der sehr bedeutende Handel, welcher nicht allein für die KolonieSüdaustralien, sondern
auch für große Teile der Nachbarkolonien fast ausschließlich über Adelaïde seinen Weg nimmt.
Zu den durch die Parklands von Adelaïde getrennten Vorstädten: Kenttown, Kensington, Norwood, Mitcham führen Pferdebahnen. Der Hafen
ist Port Adelaide (s. d.), wohin eine Eisenbahn führt, ebenso wie zum Seebad Glenelg, mit offener Reede.