Hyperbeln beschreiben, so hat bei ihren
Bahnen der
Ausdruck Achse die bei den genannten
Kurven übliche Bedeutung. - In der
Mineralogie
heißen
Achsen gerade
Linien, die durch den
Mittelpunkt eines
Kristalls gehen und entweder die
Ecken, oder die Mitte von
Flächen,
oder die
Kanten miteinander verbinden. Die Längenverhältnisse und die
Lage dieser Kristalldimensionen
sind wesentlich für die verschiedenen Kristallformen. - Über in der
Botanik s.
Achsenorgan. - In der
Zoologie ist die Hauptachse
diejenige
Linie, welche man sich im Tierkörper senkrecht durch die Verdauungshöhle gezogen denkt, so daß
sie denMund (oralen
Pol) und die ihm entgegengesetzte
Stelle des
Körpers (aboralen
Pol) trifft. Bei einem gleichmäßig cylindrischen
oder kugeligen
Tier kann man senkrecht auf diese Achse beliebig viele unter sich gleichwertige Nebenachsen ziehen; letztere werden
aber ungleichwertig, sobald sich an dem
Körper eine
Bauch- und eine Rückenfläche sowie eine rechte und eine linke Seite
unterscheiden
lassen. - In derArchitektur nennt man Achse die gerade
Linie, welche durch die Mitte eines Gebäudes
der
Länge
(Längen-, Längsachse) oder der
Breite
[* 2] nach (Querachse) gezogen wird. Durchgehende
Achsen sind für die
Disposition
des
Grundrisses bestimmend. Die entscheidende derselben ist die Hauptachse. Die Achse einer
Säule ist die durch die
Mittelpunkte
ihrerDurchmesser gezogene gerade
Linie.
(Axen), Maschinenteile, welche zum Tragen umlaufender oder schwingender Teile dienen, sind
entweder mit
Zapfen
[* 5] versehen, so daß sie die
Bewegung der auf ihnen befestigten Maschinenteile mitmachen, oder aber mit letztern
in der
Weise drehbar verbunden, daß sich diese um sie herumdrehen, wie z. B. die Wagenräder
um die Wagenachsen. Man unterscheidet Tragachsen und Stützachsen, je nachdem die auf ihnen befestigten
Körper senkrecht oder parallel zur Längsrichtung der Achsen einen
Druck ausüben.
Hergestellt werden die Achsen aus
Stahl und Schmiedeeisen und sind dann in der
Regel im
Querschnitt kreisförmig oder von
Gußeisen
und haben nun häufig zur Erzielung einer größern Leichtigkeit mit der notwendigen
Festigkeit
[* 6] kreuzförmige
Querschnitte,
oder endlich vonHolz
[* 7] mit rundem oder polygonalem (vieleckigem)
Querschnitt. Die Maschinenteile, zu deren
Unterstützung die Achsen dienen, sind, wenn eine gegenseitige Drehung der Achsen gegen dieselben ausgeschlossen
sein soll, entweder mit
Nute und
Feder oder durch Längskeile, zuweilen auch durch
Schrauben
[* 8] und hindurchgezogene
Bolzen oder
Stifte auf einer Verstärkung
[* 9] der
Achse (demAchsenkopf) befestigt.
(Axenbüchsen) sind meist metallene Hohlcylinder, welche in ihrer auf der
Dreh- oder Bohrbank hergestellten
cylindrischen Höhlung die genau passenden
Zapfen von
Achsen aufnehmen sollen, während sie mit ihrer Außenfläche in ein
Loch eines andern Maschinenteils so eingepreßt sind, daß sie sich nicht drehen.
(Achse), bei den stamm- und blattbildenden höhern
Gewächsen eins der Grundorgane,
auf welche sich alle
Glieder
[* 10] derselben zurückführen lassen, nämlich jedes
Glied,
[* 11] welches durch Spitzenwachstum mittels eines
an seinem Ende befindliche freien
Vegetationspunkts sich verjüngt und unterhalb dieses fortwachsenden
Endes seitlich
Blätter
erzeugt. Je nach der Lebensweise der
Pflanze und den
Funktionen, die im einzelnen
Fall diesen
Gliedernübertragen
sind, kann das Achsenorgan als cylindrischer
Stengel
[* 12] oder
Stamm, als runder, dicker
Knollen
[* 13] (z. B. bei der
Kartoffel), als blattähnlicher,
grüner Flachzweig (bei Phyllocladus), als ein starrer, spitzer
Dorn (bei den meisten dornigen Sträuchern) oder auch als
eine zum Klettern dienende
Ranke (Weinrebe) auftreten. Darum gehört auch der
Stengel mit allen seinen
Verzweigungen sowie der
Blütenstand
[* 14] zu dem Achsenorgan. Auch an den
Blüten ist zwischen dem Achsenorgan und den demselben seitlich ansitzenden
Blattgebilden zu unterscheiden, und hier wird auf die oft schwierige Bestimmung, welche Teile der
Blüte
[* 15] als Achsenorgan und welche
als Blattorgane zu betrachten sind, gegenwärtig besonderes
Gewicht gelegt (vgl.
Blüte).
in der
Reihe der
Zahlen die erste, welche die dritte
Potenz einer kleinern, der Zwei, ist.
Eine Eigentümlichkeit der Acht ist es, daß das um 1 verminderte
Quadrat einer ungeraden Zahl sich stets durch 8 teilen läßt
und der
Quotient eine
Trigonalzahl ist; z. B. 11² - 1 = 8 . 15. Dieser und ähnlicher
Eigenschaften halber galt die Acht im
Altertum
für eine ebenso vollkommene Zahl wie die
Drei. Nach der biblischen
Erzählung von der
Sündflut blieben
acht
Menschen übrig. Die Griechen bildeten die Hauptwinde auf einem
Oktogon ab, und in der chaldäischen
Astrologie
[* 18] dienten
die acht
Örter des
Himmels zur nähern Bestimmung der
Weltgegenden. Die alten
Gallier schon wählten die achteckige Gestalt
zu ihren
Tempeln, und im
Mittelalter trug man dieselbe als heilige Form auf christliche
Kirchen über.
(vom altdeutschen »Echt«, d. h.
Bund oder
Gesetz), ursprünglich das höchste
Gesetz, wie auch das
SynonymBann eigentlich die höchste
Gewalt und gesetzliche
Verpflichtung bedeutete; daher das höchste
Gericht und der
Bezirk, in welchem dieAussprüche desselben
bindend sind, sowie die
Strafe oder
Buße, durch welche jene
Aussprüche verwirklicht werden oder ihr
Bann gelöst wird. Vorzugsweise
wurde der
Ausdruck Acht und
Bann in der letztern Bedeutung von der gesetzlichen und gerichtlichen Ausstoßung aus dem bürgerlichen
Friedens- und Rechtsverein, der
Gesetz- oder Rechtloserklärung, gebraucht. Diese Friedensaufkündigung bildet
das
Wesen von
Bann und Acht und vom Achtsprozeß(processus bannitorius). Sobald jemand den Friedensstand verletzt hatte, mußten,
wenn durch eine
AnklageGenugthuung verlangt wurde, die Vorsteher des Staatsvereins und seine Volksgerichte den Angeklagten
feierlich auffordern, entweder vor
Gericht die
Anklage zu widerlegen, oder durch Verzichtleistung auf fernere
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mehr
Störung und durch Leistung der nötigen Entschädigung oder Buße sich mit dem Ankläger und dem verletzten Verein wieder auszusöhnen.
Das Recht zu solcher feierlicher Aufforderung wie die Ausübung oder jenes Auffordern und Vorladen selbst hieß Bann im weitesten
Sinn und stand seit Ausbildung der königlichen Macht den Königen und den von diesen damit bevollmächtigten
Gerichten zu. Wenn auf dreimalige, je eine sächsische Frist (6 Wochen und 3 Tage) haltende Vorladung der Angeklagte sich nicht
stellte oder die aufgegebene Buße nicht leistete, so traf ihn die Unteracht, d. h. sein Vermögen wurde mit Beschlag belegt,
und bei Strafe durfte ihn niemand im Bannbezirk aufnehmen und unterstützen, der Ankläger aber durfte
ihn ergreifen und vor Gericht stellen.
Wenn er nun Jahr und Tag (1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage) in diesem Bann blieb, ohne die nötige Buße zu leisten, so wurde vom König
die Oberacht (Aberacht), der Königsbann, d. h. die völlige Fried- und Rechtlos- oder Vogelfreierklärung,
gegen ihn ausgesprochen und dies durch den Achtbrief bekannt gemacht. Erschien der Geächtete oder Verfestete später, wozu
er sicheres Geleit auswirken mußte, und bewies er seine Unschuld, so wurde er zwar freigesprochen, mußte aber dem Gericht
eine bestimmte Summe (Achtschätzung) zahlen. Reichsacht wurde die Acht genannt, welche sich über das ganze
Reich, Landacht die, welche sich nur über den Bezirk eines gewissen kaiserlichen oder reichsständischen Landgerichts erstreckte.
Die letzten Achtserklärungen waren 1706 die gegen den KurfürstenMaximilian II. Emanuel und dessen Bruder,
den Kurfürsten von Köln,
[* 23] welche auch nach dem 1702 an Frankreich erklärten Reichskrieg Bundesgenossen dieser Macht blieben.
Gegen den freien, nicht reichsunmittelbaren Bürger aber war das Achtverfahren außer Anwendung gekommen, seitdem die Idee
des freien Friedensvereins deutscher Männer dem Begriff der Unterthanschaft unter der regierenden Herrschaft
Platz gemacht hatte.