Altgriechischen, im
Deutschen,
Englischen und in andern germanischen
Sprachen wird er dagegen möglichst zurückgeworfen, und
im
Böhmischen liegt er auf der ersten
Silbe. Auch in den semitischen
Sprachen hatte ursprünglich die vorletzte
Silbe den Accent übrigens
pflegen in den meisten
Sprachen längere
Wörter mehr als einen Accent zu haben, wie z. B. in unserm
Haushaltung die erste
Silbe den
Hoch-, die zweite den Tiefton hat. Für Sprachgeschichte und
Sprachvergleichung ist der von
großer Bedeutung, namentlich durch die vielfach beobachtete
Thatsache, daß die auf die Accentsilbe folgenden unbetonten
Silben eines
Worts starken, oft bis zu völliger Abwerfung gehenden
Verkürzungen unterliegen. So ist das
lateinische amáre im
Französischen zu aimer, amátus zu aimé geworden etc.
In der
Musik versteht man unter Accent die Hervorhebung einzelner
Töne durch größere Tonstärke. Bisher galt zu
Recht bestehend,
daß der erste
Ton jedes
Taktes einen Accent bekommt und in zusammengesetzten Taktarten auch die Anfangstöne der Takthälften
oder Taktdrittel. Doch steht diese
Theorie mit der musikalischen
Praxis im
Widerspruch; nicht Accente, sondern crescendo und
diminuendo sind die natürlichen dynamischen
Formen der Taktmotive.
Wirklicher Accent ist dagegen die beliebte Verstärkung
[* 2] des
Motiv- und Phrasenanfangs sowie die Hervorhebung dissonierender
Töne; diese Accente dienen der deutlichen Darlegung des musikalischen
Inhalts.
(lat.), die auf einen gezogenen
Wechsel
(Tratte) gebrachte
Erklärung des Bezogenen (Trassaten) daß
er den in
demWechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme. Derselbe wird dadurch jedem rechtmäßigen
Inhaber des
Wechsels selbständig und wechselmäßig verpflichtet. Als Form genügt nach der deutschen
Wechselordnung die einfache
Zeichnung
des
Namens, resp. der
Firma auf der Vorderseite des
Wechsels; üblich ist es, das quer über den linken Teil desselben (die
Anfänge derZeilen) zu schreiben, oft mit dem Zusatz »angenommen«, auch wohl unter
Wiederholung des Fälligkeitstermins und der
Summe.
Die Wiederholung der
Summe in
Buchstaben ist in allen
Fällen dem Acceptanten zu empfehlen. Beifügung des
Datums der
Acceptation
ist nötig bei
Wechseln, welche eine gewisse Zeit nach Sicht, d. h. von der Vorzeigung
(Präsentation)
zur
Annahme angerechnet, fällig werden. Wird das Accept verweigert oder auf einen Teil der
Wechselsumme beschränkt
(Teilaccept),
so kann der Präsentant
Protest (s. d.) wegen Mangels vollständiger
Annahme erheben lassen. Nach kaufmännischem Sprachgebrauch
versteht man unter Accept auch den acceptierten
Wechsel.
Acceptant ist der Bezogene (Trassat) oder auch der Notadressat eines
Wechsels, wenn er die im
Wechsel enthaltene
Aufforderung zur
Zahlung mittels einer, auf den
Wechsel selbst zu
setzenden
Erklärung, z. B. »Angenommen für
Mark Fünfhundert.
Accept
Strahl«, annimmt. Der Acceptant ist jedem Wechselinhaber gegenüber zur
Zahlung der von ihm acceptierten
Summe wechselmäßig
verpflichtet. Ebenso haftet er dem Trassanten gegenüber wechselmäßig.Hat er dem letztern gegenüber
(wie dies bei Bürgschaftswechseln der
Fall ist) ohne vorherige
Deckung
(in blanco) acceptiert, so hat er zwar gegen den Trassanten
Anspruch auf
Deckung, kann jedoch diesen Anspruch nicht im Weg des
Wechselprozesses geltend machen. Übrigens pflegt man auch
die
Annahme eines anderweiten gezogenen Wertpapiers von seiten des Bezogenen (Adressaten,
Assignaten, Trassaten)
Accept zu nennen, so namentlich die
Annahme eines
Checks oder einer Bankanweisung.
(lat.),
»Annahme« und zwar sowohl
Annahme eines
Versprechens, welches in der
Regel erst durch dieselbe dem
Versprechenden gegenüber klagbar wird, als auch
Annahme eines Auftrags, bei welchem ebenfalls erst dadurch der Beauftragte
seinerseits zur Ausführung verpflichtet wird. Dahin gehört namentlich die
Annahme des Auftrags zur Zahlungsleistung, insbesondere
beim
Wechsel (s.
Accept). Auch ist Acceptation
Annahme einer
Erklärung, eines Anerbietens bei zweiseitigen
Verträgen als
Ausdruck der
Willensübereinstimmung, welche das
Wesen des
Vertrags bildet. Acceptation per onore (ital.),
»Ehrenannahme«, die
Annahme eines
Wechsels,
dessen
Annahme von dem zunächst Bezogenen verweigert wird,
für Rechnung (zu
Ehren) eines der Wechselbeteiligten
(des Ausstellers oder eines Indossanten), in der
Regel infolge einer auf dem
Wechsel ausgedrückten
Aufforderung von seiten
desselben, der
Notadresse (s. d.) welche den
Inhaber verpflichtet, den Notadressaten um seine
Intervention anzugehen.
Acceptationskonto (Acceptenkonto,Trattenkonto), dasKonto, auf welchem Aussteller von
Tratten entweder
schon nach Empfang des
Avises oder nach erfolgter
Annahme debitiert werden, während nach erfolgter Einlösung der
Tratte das
Kassenkonto zu
Lasten des Acceptationskontos zu kreditieren ist. Acceptationskredit, das Vertrauen, welches ein
Kaufmann dadurch
genießt, daß die von ihm ausgestellten
Wechsel bis zu einer bestimmten
Summe ohne vorausgegangene
Deckung
acceptiert werden. Acceptationszeit, die gesetzlich vorgeschriebene
Frist, in welcher ein
Wechsel dem Bezogenen zur
Annahme
präsentiert werden und dieser sich über
Annahme oder Nichtannahme erklären muß.
(lat.), annehmen, namentlich einen präsentierten
Wechsel. ^[= # (neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera di cambio), ...]
(lat., Empfangseintragung), im röm.
Rechte die mündliche, in Stipulationsform gekleidete
Quittung einer aus
Stipulation entstandenen
Schuld. Der
Schuldner fragte den
Gläubiger: Acceptumnefers oder habes mihi (»Hast
du meine
Schuld empfangen«)? Antwortete der
Gläubiger darauf: Acceptumfero oder habeo (»Ja«),
die Vergütung (meist ¼-1/3 Proz.), welche Bankhäuser dafür berechnen,
daß sie
Trattenacceptieren, welche auf
Grund bewilligtenKredits (des Acceptationskredits) auf sie gezogen
werden.
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