geleitet. Die
Süvernsche Masse besteht aus 100 Teilen
Kalk, 8 Teilen
Teer, 33 Teilen
Chlormagnesium, mit
Wasser auf 1000 Teile
gebracht. Diese
Masse reinigt das 100fache
Gewicht Kanalwasser, der
Niederschlag setzt sich bald ab, die
Fäulnis des geklärten
Wassers wird aber nur so lange aufgehalten, als noch
Ätzkalk darin enthalten ist. Sobald dieser durch
die
Kohlensäure der
Luft als kohlensaurer
Kalk ausgeschieden ist, entwickeln sich wieder Fäulnisorganismen.
Viel günstiger als die chemische
Reinigung gestaltet sich die Filtration durch
Sand, wobei die
Flüssigkeit in kurzen Zwischenräumen
aufgegeben wird, damit sie innerhalb des Filtriermaterials mit
Luft in Berührung kommt. Unter diesen
Umständen werden die organischenStoffe zu
Kohlensäure,
Wasser und
Salpetersäure oxydiert, und die
Reinigung ist vollständig,
wenn in 24
Stunden nicht mehr als 33
Lit.
Flüssigkeit für 1
cbm Filtriermaterial aufgegeben wird.
Zur Ausführung des
Verfahrens muß man den zum
Filtrieren
[* 4] bestimmten
Boden in 2 m Tiefe gut drainieren,
die Oberfläche ebnen und in vier Teile teilen, von denen einer nach dem andern die Abwässer sechs
Stunden aufnimmt. Da bei diesem
Verfahren aber der ganze Dungwert verloren geht, der
Boden vielleicht auch,
weil er keine
Vegetation zu tragen im stande ist,
üble
Gerüche entwickelt, so ist dasselbe höchstens für einzelne
Fabriken zu empfehlen; im übrigen
aber leistet die landwirtschaftliche Verwertung des Kanalwassers, die
Berieselung von Kulturflächen, entschieden viel mehr.
Die größten Schwierigkeiten und Mißstände bereiten die derZuckerfabriken. Eine
Fabrik, welche täglich 4000 Ztr.
Rüben
verarbeitet, liefert in ihren
Abwässern so viel organischeSubstanz, wie in den
Abwässern einer Stadt
von 50,000 Einw. enthalten ist. Diese Abwässer garen ungemein leicht, verbreiten die
widerlichsten
Gerüche und verschlämmen kleinere
Bäche vollständig. Von den zahlreichen zur
Reinigung dieser Abwässer angewandten
Methoden verdient die von Bodenbender besondere Beachtung. Er sucht die
Bildung von
Buttersäure und
Milchsäure
im Betrieb der
Fabrik möglichst zu vermeiden, scheidet durch Absetzenlassen und
Filtrieren alle festen organischenStoffe ab,
setzt so viel
Kalk zu, daß die
Flüssigkeit noch sehr wenig
Ätzkalk gelöst enthält, und pumpt sie nun auf ein
Gradierwerk,
auf welchem der in den
Abwässern enthaltene
Zucker
[* 5] schnell oxydiert wird, während buttersaurer und milchsaurer
Kalk der
Oxydation viel energischer widerstehen.
Das gereinigte
Wasser kann einem
Bach übergeben werden, wenn derselbe auch nicht mehr als das Fünffache des Abwassers mit
sich führt. Unter geeigneten Verhältnissen erweist sich auch
Berieselung sehr wirksam, doch erfordert dieselbe sehr ausgedehnte
Flächen.
Müller sammelt die an
Kohlehydraten reichen in
Bassins, bringt sie
auf 25-40° und steigert ihren
Stickstoffgehalt durch Zusatz von
Fleisch,
Blut,
Kleber,
Exkrementen etc. auf 1 Proz. der organischenSubstanz des
Wassers.
Unter diesen Verhältnissen entwickeln sich die fermentartig wirkenden Organismen sehr lebhaft, und die
Zersetzung der gärungs-
und fäulnisfähigen
Substanzen erfolgt in sehr kurzer Zeit. Dabei sich entwickelnde lästige
Dämpfe und
Gase
[* 6] entweichen durch
Drainröhren ins
Feld. Das hinreichend zersetzte
Wasser wird unter Zutritt von
Luft durch Koksstaub,
Kohle,
Sand oder gewachsenen
Boden filtriert und liefert ein sehr reines Drainwasser, während der auf den
Filtern und in den
Bassins
abgelagerte Schlamm, frisch oder kompostiert, einen wertvollen
Dünger darstellt.
Vgl.
Fischer, Die Verwertung
der städtischen und Industrieabfallstoffe (Braunschw. 1875);
Derselbe, Die menschlichen Abfallstoffe (das. 1881);
Possart,
Die Verwertung des Abfallwasser aus den Tuchfabriken, Spinnereien etc. (Berl.
1879).
Man unterscheidet sphärische und chromatische Abweichung; erstere hat ihren
Grund in der Gestalt der
Gläser oder
Spiegel,
[* 10] letztere
in der verschiedenen Brechbarkeit der
Strahlen, welche das weißeLicht
[* 11] zusammensetzen. der
Magnetnadel,
s.
Magnetismus.
[* 12] derGeschosse
[* 13] beim
Schießen
[* 14] entsteht durch Mängel der
Waffe, der
Munition, durch Witterungseinflüsse u. dgl.
Erreicht das
Geschoß nicht das
Ziel, oder geht es darüber hinaus, ohne die Richtungsebene zu verlassen, so hat es Höhenabweichung;
verläßt es die Richtungsebene nach der Seite, so ist
Seitenabweichung vorhanden. Aus einer Anzahl Schüsse
wird der mittlere Treffpunkt und nach diesem die Abweichung festgestellt.
(Absentia), das Gegenteil von Anwesenheit an einem bestimmten
Ort, insbesondere am
Wohnort. Im juristischen
Sinn ist derjenige abwesend, welcher sich nicht an dem
Ort befindet, wo ein rechtliches
Interesse seine
Thätigkeit erheischt, und daher nicht für dasselbe wirken kann, z. B. eine
Person, die auf ergangene
Vorladung nicht zur
festgesetzten Zeit an Gerichtsstelle erscheint. Der so Abwesende muß die Rechtsnachteile, welche sich
aus der Nichtwahrnehmung seiner
Interessen durch die Abwesenheit ergeben, über sich ergehen lassen. Dies kann unbillig erscheinen,
wenn die Abwesenheit eine unverschuldete war. Deshalb gewährt in solchem
Fall das
Recht
»Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand« (s. d.).
Auch gelten z. B. in der
Lehre
[* 18] von derVerjährung für den Abwesenden mildere
Grundsätze, indem gegen
den in einer andern
Provinz (Obergerichtssprengel) Wohnenden
(inter absentes) zur Ersetzung eine längere
¶
mehr
Besitzzeit des Ersitzenden nötig ist als gegenüber demjenigen, welcher in derselben Provinz seinen Wohnsitz hat (inter praesentes).
Um Verlusten infolge der Abwesenheit vorzubeugen, ist ferner das Institut einer besondern Vormundschaft für Abwesenheit, das der Abwesenheitsvormundschaft
(cura absentis), angeordnet. Der Staat läßt dem Abwesenden vormundschaftlichen Schutz angedeihen; er bestellt für die
Güter des Abwesenden, der nicht selbst eine hinlängliche Verwaltung derselben angeordnet hat, einen Kurator, welcher für
die Bewachung und Erhaltung des Vermögens Sorge zu tragen und dabei für jeden verschuldeten Schaden einzustehen hat.
Durch das nunmehrige deutsche Reichsgesetz, betreffend die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit,
vom ist bestimmt, daß die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat und damit die Bundesangehörigkeit einfach durch
zehnjährige Abwesenheit vom Heimatstaat und Aufenthalt im Ausland, d. h. außerhalb des Bundesgebiets, verloren geht, was jedoch dadurch
zu vermeiden ist, daß man sich in die Matrikel eines Bundeskonsulats eintragen läßt. Über die Folgen
der Abwesenheit auf ergangene richterliche Ladung im bürgerlichen und Strafprozeß s. Ungehorsam.