Bedingung abhinge), vollkommen (da es sonst der Vollendung erst entgegenginge). Absolute
Bewegung heißt daher eine solche,
die nicht auf ein als ruhend angenommenes
System im Weltraum bezogen, absolutes
Gewicht (im
Gegensatz zu spezifischem), bei
dem keine Rücksicht auf das
Volumen des
Körpers genommen wird. Absoluter
Grund, s. v. w. letzter
Grund;
absoluter
Wert, s. v. w. ursprünglicher Wert;
absolute
Wahrheit, s. v. w. voraussetzungslose, Grundwahrheit
(Axiom; evidenter
Satz; insofern
er zugleich andre begründet,
Prinzip);
absolutes
Wesen, s. v. w.
Ur- oder Grundwesen (absolute
Substanz, vollkommenstes
Wesen,
Gott);
absolutes Gesetztsein, s. v. w. unabhängig von seinem Gesetzt- oder Nichtgesetztwerden (durch
das
Denken) sein, d. h.
Sein im
Gegensatz zum bloßen
Gedanken des
Seins;
absolutes
Gebot
(Gesetz), s. v. w.
unbedingt, d. h. überall, jederzeit, für jedermann und unter allen Umständen, verbindliches
Gebot
(Gesetz, kategorischer
Imperativ);
absolutes
Wissen, s. v. w. vollendetes (unfehlbares, notwendiges)
Wissen;
absolute
Wissenschaft, s. v. w. nach
Inhalt und Form
zum
Abschluß gekommene
Wissenschaft (in Systemform gebrachte Allwissenheit, ein
Ziel, das die
Philosophie
zwar wiederholt angestrebt, aber niemals erreicht hat, auch niemals erreichen wird).
Frei-, Lossprechung, insbesondere das richterliche
Erkenntnis, wodurch der Beklagte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
von dem wider ihn erhobenen Anspruch entbunden oder im
Strafverfahren von der gegen ihn erhobenen
Anklage freigesprochen wird.
- In derKirchensprache bezeichnet Absolution die Lossprechung von kirchlicher und göttlicher
Strafe nach abgelegter
Beichte (s. d.).
(lat.), diejenige monarchische
Regierungsform, bei welcher der Staatsbeherrscher unumschränkter Gebieter
ist. Den
Gegensatz zur absoluten bildet die konstitutionelle
Monarchie, in welcher der
Souverän in Ansehung der wichtigsten
Regierungshandlungen und namentlich in der Ausübung der gesetzgebenden
Gewalt an die Zustimmung der
Volksvertretung
gebunden ist. Die absolute
Monarchie ist in
Europa
[* 2] mit Ausnahme von Rußland überall, wenigstens dem
Buchstaben der einzelnen
Verfassungsurkunden nach, beseitigt.
Gewöhnlich unterscheidet man zwischen
Autokratie und absoluter
Monarchie, indem man unter ersterer die thatsächlich wie rechtlich
völlig unbeschränkte Herrschergewalt, unter Absolutismus aber mehr die
Ausartung der
Monarchie mit der Nebenbedeutung
einer mißbräuchlichen Anwendung der
Machtvollkommenheit des Monarchen versteht. Übrigens bezeichnet Absolutismus auch die politische
Parteirichtung, welche für eine möglichst große
Ausdehnung
[* 3] der monarchischen
Gewalt eintritt, sei es auch auf
Kosten der
Volksrechte, und in diesem
Sinn wird der Absolutismus als eine
Ausartung der konservativen Parteirichtung aufgefaßt.
(lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach
vorausgegangener
Prüfung ausgesprochene
Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder
von einem Anspruch.
im
Konkurs, die zum
Zweck besonderer Befriedigung gewisser
Gläubiger im Weg der gewöhnlichen
Zwangsvollstreckung erfolgende Trennung bestimmter Vermögensstücke von einer
Konkursmasse, wobei jedoch ein nach Befriedigung
jener bevorzugten
Gläubiger etwa verbleibender Überschuß an die
Konkursmasse zurückfällt und zur teilweisen Befriedigung
der Konkursgläubiger mit verwendet wird. Vornehmlich steht nach der deutschen Konkursordnung ein solches Absonderungsrecht
den Realgläubigern zu, welche ein
dingliches Recht, also namentlich eine
Hypothek, an einem zur
Konkursmasse
gehörigen
Grundstück haben.
Auch der Faustpfandgläubiger gehört zu den Absonderungsgläubigern, und außerdem ist eine
Reihe von
Gläubigern den Faustpfandgläubigern
ausdrücklich gleichgestellt, nämlich: öffentliche
Kassen wegen öffentlicher
Abgaben in Ansehung der zurückgehaltenen oder
in
Beschlag genommenen zoll- und steuerpflichtigenSachen;
Verpachter wegen des laufenden und des rückständigen
Zinses sowie wegen andrer
Forderungen aus dem Pachtverhältnis in Ansehung der
Früchte des
Grundstücks und der eingebrachten
Sachen, sofern die
Früchte oder diese
Sachen sich noch auf dem
Grundstück befinden;
Pachter rücksichtlich des in ihrem Gewahrsam
befindlichen Inventars wegen der
Forderungen für dieses;
Künstler, Werkmeister,
Handwerker und
Arbeiter wegen ihrer
Forderungen für
Arbeit und Auslagen in Ansehung der von ihnen
gefertigten oder ausgebesserten und noch in ihrem Gewahrsam befindlichen
Sachen;
diejenigen, welche etwas zum Nutzen einer
Sache verwendet haben, wegen des den noch vorhandenen Vorteil nicht übersteigenden Betrags ihrer
Forderung aus der Verwendung in Ansehung der zurückbehaltenen
Sache;
endlich auch diejenigen,
welche durch
Pfändung ein
Pfandrecht erlangt haben, bezüglich der gepfändeten Gegenstände. Im übrigen erkennt die deutsche
Konkursordnung das
Recht derLehns-, Stammguts- und Fideikommißgläubiger auf abgesonderte Befriedigung
aus dem
Lehns-,
Stamm- oder Fideikommißgut an, desgleichen das ebenfalls schon im gemeinen
Recht begründete Absonderungsrecht
der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer, vermöge dessen diese gesonderte Befriedigung aus den bei der Konkurseröffnung
über das
Vermögen des
Erben vorhandenen Gegenständen aus demNachlaß des
Erblassers verlangen können.
Handelsgesetzbuch bei dem Konkurs einer Handelsgesellschaft die Gläubiger derselben aus dem Gesellschaftsvermögen abgesondert
befriedigt werden und nur wegen des Ausfalls ihre Befriedigung aus dem Privatvermögen der Gesellschafter suchen können. Den
einzelnen Landesgesetzgebungen ist aber vorbehalten, zu bestimmen, ab und inwieweit den Privatgläubigern der Gesellschafter
ein Absonderungsrecht in Bezug auf das Privatvermögen derselben zusteht.
1) In der Geologie
[* 7] heißt Absonderung die innere Zerklüftung der Gesteinsmassen, soweit dieselbe nicht durch einfach mechanische
sedimentäre Ablagerung der Massenteilchen bedingt ist, auf welche Schichtung (s. d.) und wohl auch Schieferung
(s. d.) zurückzuführen sind. Die Absonderung ist zwar bei Sedimentgesteinen nicht ausgeschlossen (quaderförmige und säulenförmige
der Sandsteine), besonders aber doch für die kristallinischen Gesteine
[* 8] charakteristisch. Äußerlich der Schichtung und Schieferung
am ähnlichsten ist die plattenförmige Absonderung (Phonolith, Porphyr, seltener Basalt).
Sie hängt gewöhnlich mit einer Parallel- oder Fluidalstruktur der Bestandteile zusammen, die sich bei
mikroskopischer Untersuchung zu erkennen gibt. Die bank- oder quaderförmige Absonderung ist nur durch die größern
Dimensionen von der vorigen verschieden, doch findet kein eigentlicher Übergang statt (Granit, Syenit). Zeigt der Verlauf der
Trennungsebenen keinen durchgreifenden Parallelismus mehr, so erhält man die unregelmäßig polyedrische Absonderung oder
unregelmäßige Zerklüftung. In hohem Grad charakteristisch, besonders für die Basalte, ist die säulenförmige Absonderung, wodurch
die Gesteinsmasse in mehr oder weniger regelmäßige Säulen
[* 9] zerteilt ist.
Die Zahl der Seiten und die Dimensionen sind verschieden; am häufigsten findet man fünf- und sechsseitige Säulen. Innerhalb
einer und derselben Gesteinsmasse sind die Dimensionen gewöhnlich ziemlich gleichmäßig. Die Säulen
stehen im allgemeinen senkrecht auf den Begrenzungsflächen: in Gängen sind sie wie Holzscheite zwischen den Gangflächen
rechtwinkelig gegen dieselben gelagert;
bisweilen findet man eine meilerartige
Gruppierung oder ein strahlenförmiges Divergieren der Säulen.
Dabei sind dieselben nicht immer gerade
gestreckt, sondern in größern Massen gleichmäßig, auch wohl S-förmig gebogen. Oft tritt zu der säulenförmigen auch
eine transversale Absonderung hinzu, wodurch die Säulen in gleichmäßigen oder ungleichmäßigen Abständen quer zerteilt werden.
Diese Querteilung ist nicht selten sphäroidisch, so daß die Säulenstücke mit konvexer und konkaver Endfläche aufeinander
passen; zuweilen zeigen sie oben und unten konvexe Endigung (Käsegrotte bei Bertrich).
Die verschiedenen Absonderungsformen werden im allgemeinen als Kontraktionswirkungen aufgefaßt, bedingt entweder durch Austrocknen
oder durch Erkaltung der Gesteinsmassen; doch hat Lang wenigstens für die säulenförmige der Basalte mit großem Glück den
Versuch gemacht, die Absonderung als eine Folge des Drucks zu deuten, der nach ihm bei der Verfestigung der Silikate
entstehen muß, für welche er (ähnlich wie bei Wasser und Eis)
[* 12] eine Ausdehnung beim Übergang aus dem flüssigen in den festen
Aggregatzustand annimmt.
Vgl. Lang, Parallelfaserung und Säulenabsonderung (Stuttg. 1875).
2) In der Botanik versteht man unter Absonderung (Ausscheidung, Sekretion) die Bildung solcher flüssigen oder festen
Substanzen in der Pflanze, welche, einmal erzeugt, nicht wieder in den Stoffwechsel zurückkehren, sondern dauernd und unverändert
dort bleiben, wo sie entstanden sind, oder selbst verloren gehen. Absonderungen sind im Pflanzenreich weit verbreitet und
können sowohl innerhalb der Zellen als auch außerhalb solcher, auf der freien Oberfläche eines Pflanzenteils
und in Zwischenzellräumen in den Geweben entstehen.
Häufig findet man einzelne zerstreut unter den übrigen liegende, mit dem Sekret, gewöhnlich ätherischem Öl, gefüllte
Zellen (Ölzellen); anderwärts kommen schlauchförmige Gefäße, wie die durch Wurzel,
[* 13] Stengel
[* 14] und Blatt
[* 15] laufenden Milchsaftgefäße,
vor. Häufig sind die Sekrete in besondern Zwischenzellräumen der Gewebe
[* 16] niedergelegt und dann meistens wieder ätherische
Öle.
[* 17] Jene sind entweder kleine, kugelförmige Höhlungen, wie in der Schale der Apfelsinen und Zitronen, oder sie bilden lange,
kanalförmige Gänge, die sogen. Öl- oder Harzgänge, die bei vielen Nadelhölzern in der Rinde entlang bis
in die Blätter oder auch im Holz
[* 18] hinlaufen.
Seltener sind solche Zwischenzellkanäle von Gummi erfüllt, wie in den Stämmen und Blattstielen mancher Farnkräuter, der
Cycadeen
[* 19] und in der grünen Schale der Mandel. Endlich können sie auch Milchsaft (s. d.) enthalten, und solche Milchsaftgänge
findet man inStengeln und Blättern, z. B. beim Froschlöffel (Alisma), beim Sumach (Rhus) und bei vielen
exotischen Bäumen. Bei allen diesen der Absonderung dienenden Zwischenzellgängen sind die Zellen, welche die Wand des Ganges bilden,
von den übrigen verschieden durch Kleinheit, zarte Membranen und reichliches Protoplasma.
In der Jugend in der Mitte aneinander stoßend, weichen sie später unter Vermehrung voneinander, wodurch
sich der Kanal
[* 20] bildet, der schon von diesem Zeitpunkt an mit dem Sekret erfüllt erscheint, obgleich von letzterm niemals etwas
in den Wandzellen selbst zu finden ist. Jene Substanzen sind daher im strengen Sinn Ausscheidungsprodukte aus diesen Wandzellen.
Die auf der freien Oberfläche der Pflanzenteile sich bildenden Absonderungen sind zunächst in vielen
Fällen Desorganisationsprodukte gewisser Epidermiszellen, zumal eigentümlicher Haarbildungen, welche im jugendlichen
Zustand die betreffenden Teile überziehen und, indem sie sich auflösen, jenen klebrigen und meist aromatisch duftenden
Balsam- oder Harzüberzug erzeugen, mit denen die Knospen
[* 21] und die jungen ausschlagenden Triebe und Blätter vieler Pflanzen, z. B.
die der Pappeln, Birken, Erlen, sehr auffallend bedeckt sind. Die Zellmembranen jener Haarbildungen quellen
nämlich schleimartig auf und verfließen, wodurch die Zellen zerstört werden, während das in denselben enthaltene ätherische
Öl oder Harz sich dem Schleim beimengt. In andern Fällen entstehen die Absonderungen dieser
¶