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(Maturitäts-, Reifeprüfung), zu verlassen. S. Entlassungsprüfung.
Abjizieren - Ablauf
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(Maturitäts-, Reifeprüfung), zu verlassen. S. Entlassungsprüfung.
(lat.), einem etwas gerichtlich absprechen;
Abjudikation, gerichtliche Aberkennung, Verwerfung.
(lat.), abschwören, eidlich leugnen. Abjuration, Abschwörung, gerichtliche Ableugnung einer Handlung, auch bisweilen eidliche Renunziation, d. h. Verzichtleistung auf ein Recht; im englischen Gerichtswesen der Schwur eines Verbrechers, binnen bestimmter Zeit das Land zu verlassen. Der Abjurations- oder Abschwörungseid (oath of abjuration), der seit Wilhelm III. im englischen Recht vorkommt und von den Beamten geleistet wird, bezieht sich auf die Anerkennung der staatsrechtlich festgestellten Erbfolge in der Regierung. Der den Eid Leistende beschwört darin zugleich, daß er den Nachkommen der Stuarts keinen Vorschub leisten will.
das Erniedrigen einer Brustwehr [* 2] durch Herabschießen der Erde, um die Deckung der Geschütze [* 3] und Mannschaften zu vermindern.
s. Abstandsgeld. ^[= die Summe, welche ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch von seinen Verbindlichk ...]
s. Klären. ^[= (Läutern, Schönen), Operation zur Trennung einer Flüssigkeit von darin enthaltenen ...]
(Klischieren), in der Buchdruckerkunst die Vervielfältigung kleinerer Bildformen (Vignetten) auf mechanischem Weg mit leichtflüssiger Metallkomposition oder gewöhnlichem Schriftmetall.
Weiteres s. Klischieren.
Öle und Fette liefernd
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Öle.(Absieden), das Kochen fester Substanzen mit Wasser, um sie in irgend einer Weise zu verändern oder um die in ihnen enthaltenen löslichen Stoffe auszuziehen. Die zu extrahierenden Stoffe müssen gut zerkleinert werden; man kocht über freiem Feuer oder im Dampfbad, in offenen, irdenen oder verzinnten Gefäßen oder im verschlossenen Dampfkochtopf (Papinschen Topf). Substanzen, welche flüchtige Stoffe, z. B. ätherische Öle, [* 4] enthalten, werden nicht gekocht, sondern nur mit siedendem Wasser übergossen und bleiben im gut verschlossenen Gefäß [* 5] ½ Stunde stehen. Die durch das Abkochen erhaltene Flüssigkeit heißt Dekokt oder Absud. Zur Bereitung eines pharmazeutischen Dekokts übergießt man die zerkleinerte Substanz in einer verschließbaren Zinnbüchse mit kaltem Wasser, hängt diese ½ Stunde in ein Wasserbad, koliert und preßt ab. Ein Teil Substanz soll zehn Teile Dekokt liefern. - Militärisch heißt Abkochen die Zubereitung der warmen Mahlzeit im Lager [* 6] oder im Biwak.
die Lage des Gewehrs im Augenblick des Abdrückens oder der Punkt am Ziel, welcher dem Schützen in diesem Augenblick in der Visierlinie er scheint. Atmen, Blutumlauf und Muskelkraft des Menschen gestatten eine unbedingt ruhige Lage des Gewehrs beim Zielen nicht. Zum Treffen müssen aber beim Abdrücken Visier und Korn am Gewehr mit dem Zielpunkt genau in einer Linie sich befinden. Nach der Schießinstruktion für das deutsche Heer muß der Soldat nach jedem Schusse sein Abkommen melden, d. h. angeben, ob beim Abdrücken die Visierlinie genau auf den Zielpunkt oder wohin sie zeigte, ob er also zu hoch, zu tief, rechts oder links abgekommen ist. Im Seewesen das Wiederflottwerden eines auf Grund festgefahrenen Schiffs.
s. Kühlen, ^[= die absichtliche Herbeiführung von Temperaturerniedrigung. Jeder erhitzte Körper ...] auch Wärmestrahlung, [* 7] Spezifische Wärme, [* 8] Verdampfung.
s. Abbreviaturen.
Die gebräuchlichsten Abkürzungen sind bei den einzelnen Buchstaben (Art. »A«, »B« etc.) und sonst an der betreffenden Stelle des Alphabets verzeichnet.
Schiff I
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Schiff.(Befrachter) heißt derjenige, welcher vom Eigentümer eines Schiffs direkt oder indirekt das Schiff [* 9] ganz oder zum Teil oder nur zum Transport einer gewissen Quantität Güter mietet.
s. v. w. Sediment. ^[= (lat.), in der Geologie (Niederschlag), welche aus dem Wasser teils bloß ...]
ein Kind von der Mutterbrust entwöhnen;
im Gartenbau eine Art der Veredelung (s. Impfung). [* 10]
(Indulgenz), ursprünglich Nachlaß einer von der Kirche auferlegten Bußleistung. Der Ablaß ist hervorgegangen aus der Bußdisziplin der alten Kirche und bezieht sich auf die zeitlichen, von der Kirche als Genugthuungen verhängten Strafen der Sünde. Als an deren Stelle auch andre gute Werke, Almosen, Fasten, Gebete, Wallfahrten etc., als Genugthuung in Anschlag gebracht wurden, kam es unter dem gemeinsamen Einfluß der germanischen Rechtsgewohnheit der Kompensation des Verbrechens durch Geld (Wergeld) und des kirchlichen Glaubens an die Existenz und Übertragbarkeit überverdienstlicher Leistungen dahin, daß alle Kirchenstrafen durch Geld abgekauft werden konnten. So wurde der Ablaß zum Preiskurant für die Strafen bestimmter Sünden.
Besondern Aufschwung nahm das Ablaßwesen durch die Kreuzzüge. Die Teilnahme an ihnen als ein die Kirche besonders förderndes Werk wurde als Ersatz aller Genugthuungen angesehen. Es entwickelte sich die Theorie von der Befugnis des Papstes, einen allgemeinen Ablaß an die Verrichtung eines bestimmten religiösen Werks zu knüpfen. Die aus der Praxis hervorgegangene Gewohnheit wurde dann dogmatisch begründet durch Alexander von Hales (s. d.). Hierarchisches Interesse hatte schon den Papst Innocenz III. 1215 bewogen, den vollkommenen Ablaß (indulgentiae plenariae) dem Papst vorzubehalten.
Unter diesen Plenarablässen nimmt seit 1300 die erste Stelle ein der von Bonifacius VIII. eingeführte Jubiläumsablaß, welcher ursprünglich nur alle 100 Jahre wiederkehren sollte, bald aber in jedem vom Papst bestimmten Jubeljahr gespendet wurde. Bekanntlich gab der durch Tezel (s. d.) und andre schamlos geübte Ablaßkram den äußern Anlaß zur Reformation. Den Angriffen der Reformatoren gegenüber belegt das Tridentinum mit dem Anathema jeden, welcher leugnet, daß der Kirche mit der Schlüsselgewalt das Gericht über die Sünden und damit die Gewalt verliehen sei, dieselben zu erlassen. Da die Reinigung im Fegfeuer zu den zeitlichen Strafen der Sünde gerechnet wird, so hat die Kirche, nicht ohne den Widerspruch auch neuerer Kirchenlehrer, ihren Ablaß auch auf das Fegfeuer ausgedehnt.
Orden
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Orden.Aber Ablaß ist seither nicht mehr zum Verkauf ausgeboten worden. Dagegen ist der Ablaß hergebracht geblieben für bestimmte kirchliche Handlungen, besonders als Privilegium für bestimmte Orden, [* 11] Kirchen, Altäre und Festzeiten. Sehr leicht wird es denen, welche Rom [* 12] besuchen, gemacht, überflüssigen Ablaß zu verdienen. Der Ablaß ist vollkommen oder unvollkommen, auf Zeit oder dauernd. Seine Wirkung ist, wenigstens in der Theorie, auch geknüpft an die Disposition, d. h. die gläubige und bußfertige Gesinnung, in der Praxis vor allem an die Leistung der vorgeschriebenen Werke.
Vgl. die Schrift des Jesuiten Maurel: Die Ablässe, ihr Wesen und ihr Gebrauch (deutsch von Schneider, 8. Aufl., Paderb. 1884);
Gröne, Der Ablaß (Regensb. 1863).
s. Holzschneidekunst. ^[= (Formschneidekunst, Xylographie), die Kunst, Zeichnungen, die auf einer Holzplatte mit der Feder ...]
s. Jubeljahr. ^[= (lat. Annus jubilaei oder Jubilaeum, eigentlich Jobeljahr, vom hebr. jobel, Art Horn oder Posaune; ...]
s. Kasus. ^[= (lat. casus), Fall, Ereignis, Zufall; besonders Fall in grammatischer Beziehung: Beugungsfall ...]
Ablauf - Ableitung
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Ablauf.[* 13] (Stapellauf), die Überführung eines Schiffs von seinem Bauplatz auf der Werfte ins Wasser, vollzieht sich vom Helling aus nach Entfernung ¶
der Stützen, welche das Schiff seitlich halten, und der Stapelklötze, auf denen es ruht; letztere werden gegen den Schlitten, ein wohlgeschmiertes Balkengerüst, ausgewechselt, auf dem das Schiff nach Beseitigung des Schlosses, seines letzten Halts, auf schiefer Ebene in das Wasser gleitet. Gewöhnlich bewegt sich das Fahrzeug beim in der Richtung seiner Längenachse, berührt also entweder mit dem Vorderteil oder mit dem Hinterteil zuerst das Wasser. Einige Schiffbauer ziehen jedoch vor, das Schiff (von der geneigten Ebene des Hellings) seitlich ablaufen zu lassen, wobei Kiel [* 15] und Ufer parallel sind.
Bei schweren Kriegsschiffen vollzieht sich der Ablauf im Trockendock, das mit dem Helling ein Ganzes bildet, also im ausgemauerten, vom Wasser abgesperrten Bassin, das durch Schleusen mit dem Hafen verbunden ist; hierbei kann vom Ablauf im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein. Das abzulassende Schiff wird dadurch flott, daß das Wasser durch die geöffneten Schleusenthore in das Bassin einströmt. Diese letzte Art des Zuwasserbringens von Schiffsgebäuden ist die sicherste, während die eigentlichen Abläufe keineswegs immer gefahrlos sind. Dem Ablauf kurz vorher geht die Taufe des Schiffs, eine Feierlichkeit, welche in Gegenwart hochgestellter Personen mit einer Ansprache beginnt und nach Nennung des Namens durch das Zertrümmern einer mit Wein gefüllten Flasche [* 16] am Bug des Schiffs (häufig durch Damenhand) beendet wird.
Stärke (natürliches Vo
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Stärke.(griech. Apothesis), in der Architektur das Vermittelungsglied a (s. Figur) zwischen einer etwas vorspringenden Platte von größerer oder geringerer Stärke [* 17] oben und einem Schaft oder einer Wand mit ganz oder nahezu lotrechten Oberflächen unten, wobei die letztern nur mit den untern, also nicht mit den seitlichen Begrenzungsflächen jener Platten oder Plättchen verbunden werden.
Der Ablauf wird bei Zwischen- und Hauptgesimsen, Säulenkapitälern u. dgl. häufig angewandt.