Die Abdankung steht in der freien
Entschließung des
Regenten;
eine Zustimmung der
Agnaten oder der
Stände ist nicht erforderlich.
Durch die Abdankung wird die
Thronfolge
in ebenderselben
Weise wie bei dem
Tode des Monarchen eröffnet, indem der nächste Successionsberechtigte zur
Nachfolge berufen wird.
Der Abdankende behält regelmäßig den bisherigen
Titel bei.
Eine
Zurücknahme der Abdankung, welche regelmäßig
in einer besondern
Urkunde (Abdikationsurkunde) erklärt wird, ist nicht zulässig.
Die
Kinder des Abdeckers, wofern sie nicht das
Gewerbe des
Vaters betrieben, blieben auch von dem Makel der
Anrüchigkeit frei.
Erst seit der französischen
Revolution und in
Deutschland
[* 3] seit 1817 besitzt der Abdecker die staatsbürgerlichen
Eigenschaften im
ganzen
Umfang. Vordem mußten dem Abdecker gegen kostenfreie Abholung nicht bloß die verendeten,
sondern auch die »abständigen«
Tiere unentgeltlich überlassen werden. Dieses
Bannrecht, welches in den östlichen
Provinzen
des preußischen
Staats gegenwärtig noch besteht, belästigte die
Landwirtschaft nicht unerheblich.
Indes hat sich eine zeitgemäße
Reform des Abdeckerwesens als unausführbar erwiesen. Im J. 1868 wurde den einzelnenGemeinden
in den Abdeckereibezirken das
Recht derProvokation auf
Ablösung der Verpflichtungen gewährt. Die
Gemeinden haben aber von
diesem
Recht fast gar keine Anwendung gemacht, weil ihnen die
Ablösung kostspielig erscheint. Nach der Reichsgewerbeordnung
ist die
Anlage einer Abdeckerei freigegeben, aber an die polizeiliche
Genehmigung gebunden; der Unternehmer hat genaue Angaben
über seinen Betrieb zu machen und jede Veränderung in demselben anzuzeigen.
Das Rinderpestgesetz, das Seuchengesetz und die
Instruktionen zu letzterm enthalten Bestimmungen über den
Transport der Tierkadaver
und der zu tötenden
Tiere sowie über die Ausnutzung derselben. Im
Interesse der letztern ist die Abdeckerei gegenwärtig
häufig verbunden mit
Gerberei, Leimsiederei,
Bonesize-,
Knochenmehl-,
Maschinenöl-, Poudrettefabrikation
etc. Mit dem Abdecker darf der
Scharfrichter (s. d.) nicht verwechselt werden, der sich entweder ausschließlich
mit
Hinrichtungen von Verbrechern befaßt, oder doch die Abdeckerei nur durch
Knechte besorgen läßt.
elKader, eigentlich
SidielHadschiAbd el KaderUledMahiddin, berühmter Araberhäuptling, geboren um 1807 in der
Ghetna, einer Unterrichtsanstalt unweit
Mascara, als Sprößling einer Priesterfamilie
(Marabuts), die ihren
Stamm bis zu den
fatimidischen
Kalifen zurückführt, ward von seinem
VaterSidi el Mahiddin zum
Priester gebildet, wanderte aber, vom
Dei vonAlgier wegen seiner hohen Begabung und seines
Ehrgeizes bedroht, nach
Kairo
[* 4] aus und erwarb sich durch eine
Pilgerfahrt nach
Mekka den Ehrentitel eines
Hadschi.
Nach dem
Sturz des
Deis 1830 in seine
Heimat zurückgekehrt, ward er von mehreren aufständischen arabischen
Stämmen bei
Mascara
zum
Emir gewählt und führte an ihrer
Spitze 1832-47 den
Kampf gegen die
Franzosen mit unermüdlicher
Ausdauer und kriegerischer
Gewandtheit. Öfters geschlagen, erschien er immer wieder an der
Spitze neuer
Truppen, unterwarf von 1832 bis 1833 alle
Stämme zwischen
Mascara und dem
Meer und nötigte den französischen
General Desmichels zu dem
Frieden vom worin
seine Herrschaft ausdrücklich anerkannt wurde.
Von den
Franzosen nicht gehindert, unterwarf er die unabhängigen Häuptlinge der
Provinz, zuletzt den
mächtigen Bei der Duair und Zmela, der ihn anfangs besiegte, dann aber geschlagen und durch
Milde in einen Verbündeten verwandelt
wurde.
Bald erneuerte
er denKrieg gegen die
Franzosen und erfocht über
General Trézel an der Makta einen
Sieg. Wenn
Abd el Kader im weitern Verlauf des
Kriegs auch einzelne
Niederlagen erlitt, so gewann er auf der andern Seite über
den französischen
General d'Arlanges an der
Tafna einen bedeutenden
Sieg und führte den kleinen
Krieg mit solchem
Glück, daß er seine Herrschaft über Titeri und sogar über einen Teil derProvinzAlgier ausdehnte.
Als er aber, von seinen fanatischen Anhängern gedrängt, 1839 den
Krieg erneuerte, wurde ihm das
Glück
untreu. Da die
Franzosen, durch seine blitzartigen
Bewegungen und Einfälle unbeirrt, einen systematischen Vernichtungskrieg
gegen seine Anhänger führten, fielen die ihm ergebensten
Stämme nach und nach von ihm ab, um sich vor dem Hungertod zu
retten. Schließlich sah er sich genötigt, beim
SultanAbd ur Rahmân von
Marokko
[* 5] Zuflucht zu suchen. Die
Schlacht am
Isly in der Abd el Kaders
Truppen und die Marokkaner von
Bugeaud geschlagen wurden, führte aber eine
rasche
Entscheidung herbei; aus
Furcht vor Abd el Kaders Einfluß in seinem eignen Land schloß der
SultanFrieden mit
Frankreich.
Dagegen gewann Abd el Kader die kriegerischen
StämmeMarokkos und wurde sogar der Herrschaft
Abd ur Rahmâns gefährlich.
Daher drängte ihn dieser 1847 über die französische
Grenze. Hier ward er von den
Franzosen umzingelt und mußte sich 22. Dez. ergeben.
Abd el Kader wurde mit seinen
Frauen und
Dienern nach
Frankreich erst in das
Fort Lamalgue zu
Toulon
[* 6] gebracht, dann
Ende April 1848 in dem
Schloß zu
Pau
[* 7] in
Béarn und endlich zu
Amboise eingeschlossen. Erst im
Oktober 1852 kündigte der
PräsidentLudwigNapoleon dem
Emir seine
Freiheit an, wogegen Abd el Kader auf den
Koran seine Unterwerfung »ohne Vorbehalt und Hintergedanken« beschwor.
Er ließ sich zu
Brussa in
Kleinasien nieder, siedelte aber, durch das
Erdbeben
[* 8] von 1855 von dort vertrieben,
nach
Damaskus über. Hier nahm er sich bei der
Christenverfolgung im
Sommer 1860 der Verfolgten kräftigst an und ward dafür
von
Napoleon III. mit dem
Großkreuz der
Ehrenlegion belohnt. Im
Genuß einer französischen
Pension von 100,000
Frank, benutzte
er seine Muße zur Abfassung eines Werks religiös-philosophischen
Inhalts, das er in arabischer
Sprache
[* 9] an die
¶
mehr
französische Akademie einsandte. In französischer Sprache erschien es von Dugat bearbeitet unter dem Titel: »Rappel à l'intelligent,avis à l'indifférent« (Par. 1858). Abd el Kader starb in Damaskus. Seine Söhne nahmen teils eine französische Pension an,
teils traten sie in den Dienst der Türkei.
[* 11]
Vgl. Bellemare, savie politique et militaire (Par. 1863);