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haben. - Nachdem das alte
ReichJoruba in den 20er
Jahren unsers
Jahrhunderts durch die mohammedanischen
Fellata zerstört worden
war, sammelten sich die Egba, eins der
Völker jenes Negerreichs, wieder in der fruchtbaren Umgebung Abbeokutas, das schnell
zur
Blüte
[* 2] gelangte. Um jene Zeit war auch durch schwarze
Christen aus
Sierra Leone das
Evangelium dorthin
gebracht. Allmählich richteten die englische Missionsgesellschaft und die Wesleyaner dort
Stationen ein, die aber mehrere
Male durch Einfälle der feindlichen
Dahoméer bedroht waren; 1857 und 1863 wurden diese mit Erfolg zurückgeschlagen. Im
Oktober 1867 entstand
jedoch in Abbeokuta selbst eine
Revolution gegen die christlichenMissionäre; diese wurden vertrieben, und das
Werk der Christianisierung Abbeokutas blieb seitdem den einheimischen
Konvertiten überlassen.
die Zurückberufung eines
Bevollmächtigten von seiten seines Auftraggebers.
Eine solche,
an einen
Gesandten gerichtet, beendigt die Gesandtschaft an und für sich noch nicht, sondern es muß zuvor der
Regierung,
bei welcher der
Gesandte akkreditiert ist, das Abberufungs-
(Rappell-) Schreiben übergeben oder ihr die Abberufung sonst in amtlicher
Weise mitgeteilt werden.
Die Abberufung eines
Gesandten bedeutet den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen
den betreffenden Mächten und ist in der
Regel das
Anzeichen des unmittelbar bevorstehenden
Kriegs zwischen denselben.
(spr. abb'wil; v. latein.
AbbatisVilla), Arrondissementshauptstadt im franz.
DepartementSomme, am
FlusseSomme und an der Nordbahn gelegen, hat eine spätgotische
Kirche (St. Vulfran) mit prächtigem
Portal und zählt (1881) 19,283 Einw., welche
Fabrikation von Wollstoffen,
Segeltuch und
Zucker
[* 4] sowie
Handel treiben. Abbeville hat ein archäologisches
Museum, eine
StatuevonLesueur
und steht durch einen
Kanal
[* 5] mit dem
Meer in
Verbindung, so daß es auch einen Seehafen besitzt. Abbeville ist die alte Hauptstadt der
GrafschaftPonthieu und wurde bereits vonKarl d. Gr. befestigt; gegenwärtig sind die Festungswerke geschleift.
[* 8] chirurg.
Operation, wodurch Weichgebilde, z. B.
Polypen des
Rachens, Ohrs und der
Nase
[* 9] und
andre kleine
Gewächse, auf unblutige
Weise entfernt werden. Man legt einen starken
Faden
[* 10] aus
Seide
[* 11] oder
Hanf um die
Basis oder
den Stiel des zu entfernenden Gebildes und zieht die
Schlinge fest zu. Hierbei wird der Stiel der Geschwulst entweder sofort
abgeschnürt, oder die in ihm enthaltenen
Blutgefäße werden so stark zusammengedrückt, daß sie abstirbt
und nach einigen
Tagen als trockner brauner
Schorf losgestoßen wird.
Größere, mit breiter
Basis aufsitzende oder schwer zugängliche
Aftergebilde werden nicht abgebunden, sondern mittels eines Schlingenschnürers (Ekraseurs,
s. d.)
abgequetscht; vgl. auch
Galvanokaustik. - In der
Technik heißt Abbinden (Abpinnen) mit dem AbbindhammerFiguren
aus
Blech treiben.
(Absprünge), kurze, meist jüngere Baumtriebe, die durch den
Eingriff von
Tieren vom
Baum abgelöst werden und
dann unter demselben bisweilen in auffallender
Menge liegen. An
Fichten und
Tannen werden die von
Eichhörnchen hervorgerufen;
an
Kiefern brechen die
Triebe nicht selten an den Bohrstellen ab, welche der
Kiefernmarkkäfer(HylurguspiniperdaL.) an ihnen erzeugt hat. Vgl. Absprünge.
(lat. Deprecatioinjuriae), demütigende Bitte um Verzeihung der zugefügten
Ehrenkränkung, im ältern
Strafverfahren eine Privatstrafe, auf welche bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben einer
Geldstrafe und neben
Ehrenerklärung und
Widerruf erkannt zu werden pflegte. Dies rein deutschrechtliche
Genugthuungsmittel wurde partikularrechtlich zuweilen noch in merkwürdiger
Weise verschärft, z. B. durch Zuziehung des
Scharfrichters,
knieende u. dgl.
Noch im
Oldenburger und ebenso im hannöverschen
Strafgesetzbuch enthalten, ist diese erniedrigende und demoralisierend
wirkende
Strafe von der modernen
Gesetzgebung und namentlich durch das deutsche
Strafgesetzbuch beseitigt, welch letzteres bei
Injurien nur die öffentlichen
Strafen der
Geldstrafe, der
Haft und des Gefängnisses kennt, nur ausnahmsweise
eine an den Verletzten zu entrichtende
Buße statuiert und nur bei öffentlichen oder durch Verbreitung von
Schriften,
Darstellungen
oder Abbildungen begangenen
Beleidigungen eine besondere
Genugthuung für den
Beleidigten durch öffentliche Bekanntmachung
des
Strafurteils auf
Kosten des Beleidigers gestattet.
das
Abbrechen der
Blätter von
Kulturpflanzen zwecks besserer Belichtung der übrigen
Pflanzen, z. B. beim
Weinstock und
Hopfen,
[* 12] oder behufs Gewinnung als Viehfutter; besonders gebräuchlich bei Wurzelgewächsen, wie
Rüben etc. Der
zum Abblatten geeignete Zeitpunkt ist gekommen, wenn die
Blätter die erstenSpuren des
Absterbens zeigen. Ein
früheres Abblatten ist, da die
Blätter zur
Ernährung der
Pflanze thätig mitzuwirken haben, für die vollkommene
Entwickelung der
letztern schädlich. Vorzeitig abgeblattete
Rüben zeigen verminderten
Gehalt an Trockensubstanz, Proteinstoffen,
Asche und
besonders an
Zucker. Abblatten des noch grünen Kartoffelkrauts beeinträchtigt die Stärkebildung ganz wesentlich; s.
auch
Schröpfen.
(spr. äbb-), ehemaliges
Kloster in
Roxburghshire
(Schottland), am
Tweed, unfern der Stadt
Melrose, berühmt
als Landsitz
WalterScotts, der dasselbe 1811 kaufte und zu einem reizenden Landsitz im mittelalterlichen Schloßstil umschuf.
Abbotsford ist äußerst romantisch gelegen und enthält reiche vom Dichter angelegte Sammlungen von Gemälden,
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