den
BrienzerSee und verläßt diesen nur, um sofort in den
Thuner See zu münden. Aus den Seitenthälern des
Berner Oberlands
fließen ihr
Lütschine und
Kander zu. Bei
Thun, nachdem
sie den zweiten
See verlassen, betritt die Aare die schweizerische
Hochebene,
umschlingt das halbinselartig auf hohem
Plateau thronende Bern,
[* 2] zieht vielfache Windungen durch das
»Seeland«,
wo ihr jetzt durch die
Juragewässerkorrektion eine Ablenkung gegeben ist. Weiterhin schmiegt sie sich dem Südfuß des
Jura
an, den sie schließlich, unmittelbar nach
Aufnahme von
Reuß
[* 3] und
Limmat, durchbricht, wenige
Stunden bevor sie bei
Koblenz
[* 4] (oberhalb
Waldshut) in den
Rhein mündet. Die beträchtlichsten Zuflüsse ihres Mittellaufs sind links
Saane und
Zihl,
rechts die
GroßeEmme. Die Aare selbst ist 279,8 km lang und hat, abgesehen von
Reuß und
Limmat, 11,617 qkm
Flußgebiet, wovon 294 qkm,
d. h. 2,53 Proz., durch
Gletscher eingenommen sind.
Emil, dän. Dichter, geb. studierte
Medizin, ließ sich 1827 als praktischer
Arzt auf
Laaland nieder und wurde 1849 Stiftsphysikus auf
Fünen und Hospitalarzt in
Odense.
[* 5] Er starb 1856. Seine ersten Gedichte
erschienen 1838, fanden indessen damals wenig Beachtung. Erst nach seinem
Tod, nachdem G.
Brandes in einer vortrefflichen Abhandlung
auf seinen Wert aufmerksam gemacht hatte, wurde Aarestrup sozusagen entdeckt und ihm nun die gebührende
Anerkennung als einem der ersten
LyrikerDänemarks gezollt.
Darauf erschienen auch seine hinterlassenen
Poesien (1863). Aarestrup steht als Dichter
Öhlenschläger und
Chr.
Winther am nächsten.
Die bei dem erstern naiv und bei dem letztern verschlossen hervortretende
Sinnlichkeit bricht bei in schwellender und kräftiger
Fülle aus. Ein begeisterter Vertreter der Form und Färbung, hat er die
Schönheit des
Weibes in berauschenden Gedichten besungen
(»ErotischeSituationen«) und wie kaum ein andrer die Macht geschildert, welche dieselbe über den Mann ausübt. Seine »SamledeDigte«, mit
Charakteristik von
Brandes, gab Liebenberg (Kopenh. 1877) heraus.
einKanton
[* 6] der nördlichen
Schweiz,
[* 7] wird im N. durch den
Rhein vom Großherzogtum
Baden
[* 8] geschieden,
im übrigen von den
Kantonen Baselland, Solothurn,
[* 9] Bern,
Luzern,
[* 10] Zug
und Zürich
[* 11] begrenzt und hat ein
Areal von 1404 qkm (25,5 QM.). Er gehört dem größern
Teil nach
der
SchweizerHochebene an, erstreckt sich aber auch über jurassisches Gebiet, das infolge des Durchbruchs
der
Aare in eine westliche und östliche Hälfte zerfällt; die erstere enthält das
Frickthal, auch nach dem
Volk der Rauraker
Raurachien genannt, ein zum
Rhein abfallendes
Hügel- und Thalgelände, die andre, kleinere das zwischen
Limmat,
Aare und
Rhein
ausgebreitete Hügelland
(GrafschaftBaden).
Hier wirft man ihr Lässigkeit und Bigotterie vor, dort ein unruhiges, neuerungssüchtiges
Wesen. Im Unteraargau, dem (einst
bernischen) Stammland, herrscht
Protestantismus; dagegen sind
Freiamt und
Baden, als die ehemaligen »gemeinen Herrschaften«,
sowie das
Frickthal, als Teil der einstigen
»vorderösterreichischen
Lande«, überwiegend katholisch. Im allgemeinen gilt der Aargauer für einen verständigen und aufgeweckten
Schlag. Der
Landbau,
überall eine Hauptbeschäftigung, erzeugt nicht genug
Getreide,
[* 14] dagegen
Stein- und
Kernobst zur Ausfuhr; der Weinbau, fast
nur an der Südgrenze fehlend, in den Jurabezirken
Brugg,
Baden,
Laufenburg am stärksten und inKastelen,
Schinznach,
Wettingen etc. ein vorzügliches
Gewächs liefernd, deckt den
Bedarf nicht völlig.
Das
Rindvieh ist meist von schöner
Rasse, bald
Berner, bald
Schwyzer Vieh. Aus dem
Freiamt findet Ausfuhr nach den Welschlandmärkten
statt. Auch die Schweinezucht ist ansehnlich. Berühmte
Heilquellen sind zu
Baden,
Schinznach, Wildegg und Birmensdorf, drei
bedeutendeSalinen zu
Rheinfelden,
Ryburg,
Kaiseraugst. Die Sandsteinbrüche von Würenlos, Mellingen etc.
bilden eine fast ununterbrochene
Reihe; sie liefern
Bausteine, Brunnentröge,
Säulen,
[* 15] Herdplatten u. dgl. Im
Jura gewinnt man
viel
Kalkstein und
Gips,
[* 16] auch
Alabaster; besonders ist der blaßrote von Ehrendingen von Bildhauern geschätzt.
Auf dem
Bözberg bei Effingen bricht man (nicht in Tafeln, die
Blöcke werden gesägt) einen feinen
Kalkstein,
dessen Verwendung als Lithographiestein indessen nicht, wie man gehofft hatte, gelungen ist; außerdem finden sich
Tuffstein
(bei Biberstein),
Bohnerz (bei
Aarau),
[* 17]
Torf (im Bünzthal). Die Hauptindustrie des Aargaus bilden Baumwollmanufaktur und
Strohflechterei.
In jener arbeiten am meisten der Unteraargau und der
BezirkBaden; sie beschäftigt über 300,000
Spindeln.
Damit verbinden sich die Baumwollweberei (im
Frickthal) und besonders zahlreiche
Färbereien, Druckereien und
Bleichen. An mehreren
Orten wird auch Seidenbandweberei,
Zigarren- und Tabaksfabrikation getrieben, und die Hauptstadt
Aarau hat eine rührige und
angesehene
Industrie in Metallwaren; Hauptsitz der
Strohflechterei ist
Wohlen.
Das allgemeine Staatsvermögen betrug zu Ende 1882 an Aktiven 28,233,147 Fr., an Passiven
3,738,761 Fr., also netto 24,494,386Fr.; dazu kommen 17 Fonds zu besondern Zwecken, darunter kantonales Schulgut: 1,557,158
Fr. Kantonshauptstadt ist Aarau.
Geschichte. Der Aargau war eine alte alemannische Grafschaft, welche ursprünglich den größten Teil der
heutigen Kantone Aargau und Luzern
sowie Stücke von Bern,
Solothurn,
Unterwalden etc. umfaßte, aber durch die Lostrennung kleinerer Gebiete als besonderer
Grafschaften und die sich ausbreitende Eidgenossenschaft allmählich bedeutend geschmälert wurde. Seit dem Erlöschen des
Grafenhauses von Lenzburg (1173) gehörte der den Habsburgern, bis ihn die Eidgenossen auf Antrieb des
KaisersSigismund und des KonstanzerKonzils 1415 dem geächteten HerzogFriedrich entrissen.
Bern
nahm den westlichen Teil (Zofingen, Aarburg, Aarau, Lenzburg), Luzern
den Süden (Sursee) und Zürich
den Osten, das sogen. Knonauer Amt, in Besitz;
das übrige, die Freiämter und die GrafschaftBaden, wurde als gemeine Herrschaften von sieben, resp. acht
Kantonen regiert. Die Revolution erlöste 1798 den Aargau aus seiner Unterthanenstellung und wandelte den bernischen Teil in einen
Kanton Aargau, die gemeinen Vogteien in einen KantonBaden um; der heutige Kanton, mit dem das im Lüneviller
Frieden (1801) von Österreich
[* 21] abgetretene Frickthal vereinigt wurde, entstand 1803 durch die Mediationsakte und blühte unter
einer repräsentativ-demokratischen Verfassung sichtlich auf. Im J. 1814 gelang es dem jungen Gemeinwesen, seine Existenz gegen
die Herrschaftsgelüste Berns zu retten; dagegen wurde die Verfassung durch hohen Zensus, lange Amtsdauer u. dgl. in
aristokratischem Sinn modifiziert.
Als nach der Julirevolution die Regierung dem allgemeinen Verlangen nach Änderung der Verfassung nicht entsprechen wollte,
wurde sie durch einen übrigens unblutigen Aufstand dazu gezwungen und die neue Verfassung vom auf demokratischen
Grundsätzen aufgebaut. Im J. 1840 regte die ultramontane Partei eine Verfassungsrevision an; als aber
diese nur dazu führte, daß in dem neuen, mit 16,000 gegen 11,500 Stimmen angenommenen Grundgesetz, der Forderung
der reformierten Mehrheit gemäß, der bisherige Grundsatz der Parität der Konfessionen, wonach die Katholiken die eine Hälfte
des GroßenRats und die Reformierten die andre besetzt hatten, aufgehoben und die Vertretung nach der Kopfzahl
eingeführt wurde, erhob sich in den Freiämtern ein Aufruhr.
Die Regierungstruppen zerstreuten indes die Aufständischen bei Villmergen(11. Jan.) und besetzten die
widerspenstigen Bezirke.
Da der konfessionelle Hader namentlich von den Klöstern aus geschürt worden war, beschloß der GroßeRat, dieselben, acht
an der Zahl, aufzuheben und ihr 6½ Mill. betragendes Vermögen für Schul- und Armenzwecke zu verwenden
(13. Jan.). Die hierin liegende Verletzung der im Bundesvertrag von 1815 ausgesprochenen Klostergarantie gab zu langwierigen Verhandlungen
in der TagsatzungAnlaß, deren Mehrheit sich indes mit der Wiederherstellung der vier Frauenklöster zufrieden
gab, während die nachmaligen Sonderbundskantone feierlich gegen diese Entscheidung protestierten. Von
da an stand die Regierung des Aargaus an der Spitze der antiklerikalen Bewegung und stellte schon 1844 auf der Tagsatzung den
Antrag auf Ausweisung der Jesuiten. Durch die Verfassungsrevision vom wurde dem Volk das Recht derAbberufung
des GroßenRats gegeben. Die Emanzipation der Juden gab 1863 der ultramontanen ParteiAnlaß zu rühriger Agitation, die aber das
liberale Regiment nicht zu erschüttern vermochte. Im J. 1869 stellte dieselbe das Begehren nach Einführung des Referendums,
Aufhebung des Placetrechts der Staatsbehörden in Kirchensachen u. a. In Bezug auf ersteres wurde ihr
entsprochen, indem durch zwei Partialrevisionen vom und die obligatorische Volksabstimmung nicht nur
über Gesetze, sondern auch über die Steueranlage und das Budget auf je vier Jahre eingeführt wurde. Dagegen nahm die Regierung
nicht nur an allen Schritten der Solothurner Diözesanstände gegen den Bischof Lachat teil (s. Schweiz),
sondern veranlaßte auch einen Beschluß des GroßenRats im Sinn der Trennung von Kirche und Staat und die Aufhebung
der Klöster Hermetschwyl und Gnadenthal sowie des Veronastifts Zurzach Dafür rächten sich die Ultramontanen,
indem sie mit Hilfe einer reformierten Minderheit 1877 und 1878 konsequent jede Staatssteuer verweigerten,
so daß seither ohne verfassungsgemäßes Budget und ohne Steuer regiert werden mußte.