Übertragba
rkeit
von Wertpapieren s. Rektapapier.
Übertragbarkeit
114 Wörter, 914 Zeichen
Übertragbarkeit
von Wertpapieren s. Rektapapier.
(v. lat. recta, geradeswegs), im weitern Sinn s. v. w. Namenpapier, ein Wertpapier, das, im Gegensatz zum Inhaberpapier, auf den Namen eines bestimmten Berechtigten lautet und nur durch Umschreibung in den Büchern des Schuldners nebst schriftlichem Vermerk auf der Urkunde oder durch einfaches Girieren übertragen werden kann; im engern Sinn solche Namenpapiere, bei welchen die Übertragung überhaupt ausgeschlossen ist, wie beim Rektawechsel, oder keine rechtsverbindliche Kraft [* 4] demjenigen gegenüber besitzt, welcher sie für seine Person ausgeschlossen hat, wie beim Rektaindossament (s. Wechsel und Indossieren).
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