Überfracht
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im Personenverkehr auf Eisenbahnen und Posten der Betrag, der für das über das Gewicht des Freigepäcks hinausgehende Gewicht des Reisegepäcks (s. d.) zu entrichten ist, auch wohl kurz dieses Mehrgepäck selbst.
Überfracht
66 Wörter, 476 Zeichen
Überfracht,
im Personenverkehr auf Eisenbahnen und Posten der Betrag, der für das über das Gewicht des Freigepäcks hinausgehende Gewicht des Reisegepäcks (s. d.) zu entrichten ist, auch wohl kurz dieses Mehrgepäck selbst.