Äthylidenchlorid
(Chloräthyliden, Aldehydenchlorid, Chloräthylchlorür); farblose, chloroformartig riechende Flüssigkeit, schwerer als Wasser, unlöslich darin, löslich in Alkohol und Äther, brennbar, siedet schon bei 64,8° C., besitzt einen süßen, zugleich pfefferartigen Geschmack. Das Ä. besitzt dieselbe chemische Elementarzusammensetzung wie das Äthylenchlorid, unterscheidet sich aber von diesem durch die verschiedene Gruppierung der Atome und verschiedenen Eigenschaften.
Natriummetall bleibt in reinem Ä. unverändert, während es in Äthylenchlorid unter Zersetzung des letzteren in Chlornatrium verwandelt wird. Das Ä. wird zuweilen als Anästheticum verwendet;
man gewinnt es als Nebenprodukt bei der Chloralbereitung;
letzteres destilliert erst bei 99° über, während Äthylenchlorid bei 85° und Äthylidenchlorid schon bei 64,8° C. überdestillieren;
es lassen sich daher diese drei durch fraktionierte Destillation trennen.
Zoll: S. Tarif im Anh. Nr. 5 a.