Ärarium
(lat.), bei den Römern der öffentliche Schatz, auch die Schatzkammer. Das A. befand sich zu Rom [* 2] im Tempel [* 3] des Saturn und war geteilt in den gemeinen Schatz, in den die regelmäßigen Abgaben flossen und aus dem die ordentlichen Ausgaben bestritten wurden, und in den geheimen Schatz (aerarium sanctum), der für Notfälle aufbewahrt wurde. Die Verwaltung hatten die Quästoren. Eine neue Abteilung des A. schuf Augustus durch das für militär. Zwecke bestimmte aerarium militare. Unter den Kaisern bildete sich neben dem alten A., dem aerarium populi Romani, eine andere Kasse, der Fiskus (s. d.) aus, mit dem das A. allmählich verschmolzen wurde. - In neuerer Zeit bezeichnete man, solange man den öffentlichen Haushalt in landesherrliches Kammer- und ständisches Steuervermögen teilte, mit A. vorzugsweise das letztere. Gegenwärtig wird in Österreich [* 4] Ärar gleichbedeutend mit Fiskus als Bezeichnung der als vermögensrechtliches Subjekt betrachteten Staatskasse gebraucht (ärariale Bergwerke, Lasten u. s. w.), während in der preuß. Amtssprache das Wort nicht üblich ist. Auch heißt A. das öffentliche Vermögen überhaupt, oder auch die Kasse einer Korporation, Gemeinde, Kirche.