Ädilen
,
obrigkeitliche Personen im alten Rom. [* 2] Zur Zeit der Republik fiel in ihre Amtsthätigkeit die Sorge für die Getreidezufuhr und die Getreidepreise, [* 3] die Markt-, Straßen- und Baupolizei, die Instandhaltung der öffentlichen Bauten, Tempel, [* 4] Straßen, Wasserleitungen, Kloaken, die Gesundheits-, Sicherheits- und Sittenpolizei (Überwachung der Bäder, Wirtshäuser u. s. w.), die Einrichtung der öffentlichen Spiele und Festlichkeiten, endlich auch die Sorge für Reinhaltung der Religion von ausländischen Bräuchen.
Das Amt entstand zusammen mit dem der Volkstribunen 494 v. Chr. Wie diese waren die beiden A. ursprünglich Beamte der Plebs. Zwei weitere, die aediles curules, deren Amt den Patriciern vorbehalten sein sollte, auf dessen ausschließlichen Besitz sie aber bald darauf verzichten mußten, kamen 367 v. Chr. hinzu. Erst spät, 44 v. Chr., schuf Julius Cäsar eine dritte Gattung, die aediles plebis Cereales, aus plebejischem Stande, welche die Spiele zu Ehren der Ceres zu leiten hatten und speciell der Versorgung der Stadt mit Getreide [* 5] und der unentgeltlichen Verteilung desselben vorstanden.
Sie scheinen aber bereits unter
August durch die Praefecti annonae ersetzt zu sein. Anfangs waren die aediles plebis abhängig
von den
Tribunen, allmählich wurden sie von ihnen unabhängiger und traten auch in nähere
Beziehung zum Senate. Die kurulischen
Ädilen
hatten wichtige
Attribute vor den plebejischen voraus. Insbesondere stand ihnen allein eine, wenn
auch begrenzte bürgerliche Gerichtsbarkeit zu, nämlich in Handelsprozessen; sie erließen auch beim Amtsantritt ein dem
der
Prätoren analoges
Edikt (s. d.) und hatten einen
Teil der Ehrenauszeichnungen der höhern Magistrate, insbesondere den
elfenbeinernen
Klappstuhl mit geschweiften
Beinen, die
sella curulis, von der sie ihren
Beinamen führten.
Auch erlangten sie weit früher als die plebejischen A. nach
Ablauf
[* 6] ihres Amtsjahres
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Adler [* 8] I 1. Harpyie [* 9] (Thrasaëtus harpyia). Länge 1 m. 2. Steinadler (Aquila fulva). Länge 0,85–0,95 m. ¶
mehr
Stimmrecht und Anwartschaft auf einen Platz im Senate bei der nächsten Wahl. (S. Senat.) In entsprechender Weise waren unter
die beiderlei Ädilen
auch die Spiele verteilt, die von ihnen unter Aufwendung bedeutender Mittel aus eigenem Vermögen, mit steigendem
Luxus, veranstaltet wurden und früh als Hauptmittel dienten, die Gunst des Volks für die Bewerbung um
die höhern Ämter zu gewinnen. Während der Kaiserzeit dauerte die Ädilität, aber unter vielen Beschränkungen, fort, bis
sie im 3. Jahrh. n. Chr. aufgehoben wurde. Auch die
röm. Kolonien und Municipien hatten je zwei Ädilen
, die im wesentlichen den kurulischen A. in Rom entsprachen. -
Vgl. Labatut, Etudes sur la société Romaine.
Les édiles et les mœurs (Par 1867); Clason, Die kurulische Ädilität in «Röm. Geschichte», Bd. 1 (Berl. 1873).