Äbtissin
(Abbatissa), weibliche Form von Abt (s. d.), in vielen Nonnenorden Titel für die Klostervorsteherinnen.
Ihre Stellung ist im wesentlichen derjenigen der Äbte gleich, doch ist die Unterordnung unter den Bischof meist strenger als bei diesen.
Auch waren öfters gefürstet, z. B. die zu Gandersheim, Quedlinburg, [* 2] Herford, [* 3] Ober- und Niedermünster in Regensburg. [* 4]
In der evang. Kirche hat sich der Titel in demselben Sinne erhalten wie der Titel Abt.